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	<title>Mietkaution</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Mietkaution</title>
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		<title>Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2022 14:18:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mieter, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der Vermieter kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von „Mietsicherheit“ gesprochen werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/mietkaution-wird-durch-inflation-nahezu-halbiert/">Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mieter, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/zahlungsunfahigkeit-fur-privatvermieter-droht/" target="_blank" rel="noopener">Vermieter</a> kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von „Mietsicherheit“ gesprochen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Deutsche Kautionskasse AG hat eine Musterrechnung auf Basis aktueller Marktdaten sowie der Daten aus dem eigenen Vertragsbestand durchgeführt, um insbesondere die inflationsbedingten Auswirkungen auf die Mietsicherheiten zu berechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit beträgt die durchschnittliche Kautionssumme 2.100 EUR. Dies entspricht einer Nettokaltmiete in Höhe von drei Monatsmieten á 700 EUR. Wird nun ein Mietkautionskonto z.B. bei der Hamburger Sparkasse eröffnet, fallen zuerst einmalig Gebühren in Höhe von 75 EUR an. Der Kautionsbetrag wird mit 0,01% jährlich verzinst. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt bundesweit ca. 8 Jahre. Nach dieser Zeit ist demnach ein Zinsgewinn von 1,68 EUR entstanden. Nimmt man den Mittelwert der Inflationsraten der Monate Januar 2022 bis Juli 2022, ergibt dies eine Inflationsrate von 6,81%. Die einst in bar hinterlegte Mietkaution in Höhe von 2.100 EUR hat beim <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/baufinanzierung/explodierende-materialpreise-verteuern-wohnungsbau/" target="_blank" rel="noopener">Wohnungswechsel</a> nach 8 Jahren durch Kaufkraftverlust nur noch einen Wert von 1.150 EUR.</p>
<p style="text-align: justify;">Christian Sili, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Kautionskasse: &#8222;Aktuell sind in Deutschland Mietkautionen von mehr als 30 Milliarden Euro größtenteils auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt. Der Kaufkraftverlust belastet sowohl die Liquidität der Mieter*innen als auch die Sicherheit der Vermieter*innen. Die Frage muss gestellt werden, ob sich in bar hinterlegte Mietsicherheiten angesichts dieser Umstände überhaupt noch lohnen. Ausserdem ist die Mietkaution so während der gesamten Mietdauer blockiert.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Deutsche Kautionskasse empfiehlt daher allen Mietern und Vermietern zu prüfen, ob es zur Hinterlegung der Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten nicht geeignetere Alternativen, wie z.B. die Mietkautionsbürgschaft, gibt. Diese sorgt dafür, dass der Mietkautionsbetrag Mietern zur Verfügung steht und das bei gleicher Sicherheit für Vermieter wie bei Sparbüchern und Kautionskonten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Deutsche Kautionskasse AG</em></p>
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		<title>8 verbreitete Irrtümer im Mietrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Mar 2018 09:14:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Irrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbereiche]]></category>
		<category><![CDATA[Ruhestörungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Wie eigentlich in allen Rechtsbereichen, gibt es auch im Mietrecht so einige Irrtümer. Bevor man sich auf Halbwahrhei-ten verlässt, ist es ratsam, einmal genauer hinzuschauen und die ent-sprechenden Gesetze nachzuschlagen. Oder: </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/irrtuemer-mietrecht/">8 verbreitete Irrtümer im Mietrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Wie eigentlich in allen Rechtsbereichen, gibt es auch im Mietrecht so einige Irrtümer. Bevor man sich auf Halbwahrheiten verlässt, ist es ratsam, einmal genauer hinzuschauen und die entsprechenden Gesetze nachzuschlagen. Oder: Sie hier nachzulesen. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer, fasst 8 der beliebtesten Rechtsirrtümer zusammen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mietkaution abwohnen</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die vor Einzug gezahlte Mietkaution einfach abgewohnt werden kann. Das ist ganz klar falsch. &#8222;Die Mietkaution dient dem Vermieter beispielsweise dazu, eventuelle Schäden an der Wohnung zu begleichen. Wer die letzten drei Monatsmieten also einfach auslässt, kann mit einem Mahnbescheid rechnen&#8220;, erklärt Mingers.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nachmieter stellen</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch, dass man vorzeitig aus dem Mietvertrag kommt, wenn man drei Nachmieter stellt, ist ein Gerücht. Ein Mietvertrag ist genau wie alle anderen Verträge einzuhalten &#8211; und damit auch die Kündigungsfrist. Nur mit Einverständnis des Vermieters ist es möglich, das Mietverhältnis frühzeitig zu beenden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Einmal monatlich laut feiern</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer Irrtum: Einmal im Monat dürfe laut gefeiert werden. Dies verbietet sowohl das Mietrecht als auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Ruhestörungen muss niemand einfach so hinnehmen, vor allem nicht in der Nachtruhe ab 22 Uhr.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mietzahlung verweigern</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Halbwahrheit ist, dass der Mieter die Mietzahlung verweigern kann, wenn er Mängel, wie beispielsweise Schimmelbefall in der Wohnung feststellt. Dazu der Rechtsexperte: &#8222;Die ganze Miete darf nicht einbehalten werden &#8211; möglich ist es jedoch, eine prozentuale Mietminderung vorzunehmen. Dies gilt aber auch nur dann, wenn der Vermieter umgehend über die Mängel in Kenntnis gesetzt wird.&#8220; Hinzu kommt, dass die korrekte Höhe der Mietminderung von einem Fachmann ermittelt werden muss.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Rausschmiss bei Nichtzahlung</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch, dass man bei Nichtzahlung der Miete vor die Tür gesetzt wird, ist nicht ganz richtig. Erst, wenn man zwei Monate im Rückstand steht, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Zieht der Mieter dennoch nicht aus, muss eine Räumungsklage eingereicht werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Untermieter verboten</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch nicht ganz richtig: Ein Vermieter könne Untermieter grundsätz-lich verbieten. Zwar ist der Mieter verpflichtet, um Erlaubnis zu bitten, bevor er Räumlichkeiten einem Dritten zur Verfügung stellt. Hat er allerdings ein berechtigtes Interesse, muss der Vermieter zusagen. &#8222;Ein berechtigtes Interesse bestände beispielsweise, wenn sich der Mieter in einer finanziellen Notlage befindet oder auch nur, wenn er den Wunsch danach hat, in einer Gemeinschaft zu leben&#8220;, so der Rechtsexperte.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mindestens einmal Wände streichen</h2>
<p style="text-align: justify;">Dass Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet sind, während der Dauer des Mietverhältnisses einmal die Wände zu streichen, ist ebenfalls ein Irrtum. Dies hängt von den Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ab. Darin sollte genau geregelt sein, nach wie vielen Jahren der Mieter bestimmte Räume streichen muss. Wie viel Zeit zwischen zwei Renovierungen verstreichen darf, hängt davon ab, wie stark der jeweilige Raum genutzt wird &#8211; so besteht beim Wohnzimmer ein früherer Renovierungsbedarf als beim Flur. Klauseln, die besagen, dass der Mieter in jedem Fall nach dem Auszug die Wohnung streichen muss, sind unwirksam.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Zugang zur Wohnung</h2>
<p style="text-align: justify;">Manche Vermieter sind der Meinung, ein unbeschränktes Zutrittsrecht zur Wohnung zu besitzen. Ein solches besteht aber keinesfalls. &#8222;Allein der Mieter darf bestimmen, wer die Wohnung uneingeschränkt betreten darf. Vermieter können im Mietvertrag jedoch vereinbaren, die Wohnung nach vorheriger Ankündigung betreten zu dürfen&#8220;, erläutert Mingers abschließend.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Mingers &amp; Kreuzer </em></p>
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		<title>Wartburg Sparkasse bietet ab sofort Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de an</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wartburg-sparkasse-bietet-ab-sofort-mietkautionsbuergschaft-von-kautionsfrei-de-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2015 08:27:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperationspartner]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkautionsbürgschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wartburg Sparkasse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Die Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Mietkaution in bar ist sehr beliebt und befindet sich in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Auch die Zahl der Kooperationspartner im Finanz- und Versicherungsbereich nimmt stetig weiter zu.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Die Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Mietkaution in bar ist sehr beliebt und befindet sich in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Auch die Zahl der Kooperationspartner im Finanz- und Versicherungsbereich nimmt stetig weiter zu. So bietet nun auch die thüringische Wartburg Sparkasse die Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de an und führt die Liste der B2B-Partner weiter fort.</p>
<figure id="attachment_14451" aria-describedby="caption-attachment-14451" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Kautionsfrei.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-14451" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Kautionsfrei-300x150.jpg" alt="Quelle: plusForta GmbH/ Kautionsfrei.de" width="300" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Kautionsfrei-300x150.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Kautionsfrei-150x75.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Kautionsfrei.jpg 600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-14451" class="wp-caption-text">Quelle: plusForta GmbH/ Kautionsfrei.de</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Mit kautionsfrei.de ist es privaten und gewerblichen Mietern möglich, die erforderliche Mietsicherheit beim Vermieter bzw. Verwalter mithilfe einer Kautionsbürgschaft zu stellen und die Bargeld-Ausgabe für die Mietkaution zu sparen. Kunden der Wartburg Sparkasse, die sich für die Mietkautionsbürgschaft interessieren, können sich ab sofort auf der Webseite www.wartburg-sparkasse.de (https://goo.gl/kcJlMH) über das Produkt informieren und direkt online abschließen. Nach einer positiven Bonitätsprüfung wird die Bürgschaftsurkunde direkt an den Mieter geschickt, der sie dann dem Vermieter anstelle der Mietkaution übergibt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ein Gewinn für beide Seiten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Mit kautionsfrei.de erhalten unsere Kunden eine Lösung, die ihnen die Bargeldausgabe für die Mietsicherheit während des kostenintensiven Umzugs erspart. Die volle Mietsicherheit gegenüber Eigentümern und Verwaltern ist trotzdem garantiert&#8220;, sagt Tino Richter, Vorstandsvorsitzender der Wartburg Sparkasse und ergänzt: „Mit diesem Produkt erweitern wir unser Angebot um eine serviceorientierte Leistung, die sich schnell und komfortabel online abschließen lässt.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">„Wir freuen uns, dass wir mit der Wartburg Sparkasse ein weiteres Kreditinstitut von der Qualität unseres Produktes überzeugen konnten. Die Zusammenarbeit ermöglicht den Sparkassen-Kunden den Zugang zu unserem Serviceangebot und macht das wachsende Interesse renommierter Banken deutlich, die Alternative zur Mietsicherheit mit der Mietkautionsbürgschaft aus unserem Hause zu ersetzen&#8220;, erklärt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH und führt weiter aus: „Im Unterschied zum Bankaval bleibt der Kreditrahmen des Kunden mit unserem Angebot unberührt und die Stellung sonstiger Sicherheiten entfällt.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Wartburg Sparkasse hat 20 Geschäftsstellen. Mit ihren zahlreichen Standorten im gesamten Geschäftsgebiet zeigt sie eine flächendeckende Präsenz. Sie bestreitet nicht nur das Universalbankgeschäft in Thüringen, sondern ist Marktführer in ihrem Segment. Die Sparkasse bietet allen Menschen, Unternehmen, Kommunen, Einrichtungen und Vereinen Finanzdienstleistungen aus einer Hand an und ist aufgrund ihrer Nähe vor Ort eng mit ihren Privat- und Geschäftskunden verbunden.</p>
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		<title>Vermieterwechsel &#8211; Kaution nicht immer sicher!</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/vermieterwechsel-kaution-nicht-immer-sicher/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 13:06:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermieterwechsel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Nürnberg, 28. Mai 2009. Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/vermieterwechsel-kaution-nicht-immer-sicher/">Vermieterwechsel &#8211; Kaution nicht immer sicher!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.</strong></p>
<p>Nürnberg, 28. Mai 2009. Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. Doch seine Klage, die nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de sogar das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof, beschäftigte, blieb ohne Erfolg (Az.: VIII ZR 219/06).</p>
<p>Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer zwar alle Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietverhältnisses &#8211; das betrifft auch die Kaution. Der neue Vermieter muss diese ausziehenden Mietern zurückerstatten. Und das selbst dann, wenn er sie nicht vom alten Eigentümer erhalten hat. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Diese Verpflichtung hat der neue Hausbesitzer nur dann, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch bestand, so Immowelt.de.</p>
<p>Im konkreten Fall zog ein Mieter aber schon kurz vor dem Eigentümerwechsel aus der zuvor zwangsverwalteten Wohnung aus. Das Gesetz sehe es in einem solchen Fall nicht vor, dass einem Mieter ein zusätzlicher Schuldner für die Rückzahlung der Kaution verschafft wird. Das heißt: Aufgrund des Auszugs vor dem Eigentümerwechsel beschränken sich die Ansprüche auf den ehemaligen Eigentümer.</p>
<p>Die Bundesrichter argumentierten, der Ex-Mieter hätte sich vor den wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Alt-Vermieters schützen können &#8211; etwa indem er darauf bestanden hätte, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des ehemaligen Vermieters angelegt worden wäre. Darauf haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch. In diesem Falle hätte er jetzt problemlos Zugriff auf sein Geld. Mieter sollten deshalb schon bei Mietbeginn darauf bestehen, dass der Vermieter diese gesetzliche Vorgabe einhält und dies gegebenenfalls auch überprüfen, rät Immowelt.de.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/vermieterwechsel-kaution-nicht-immer-sicher/">Vermieterwechsel &#8211; Kaution nicht immer sicher!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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