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	<title>Kurzarbeitergeld</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kurzarbeitergeld</title>
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		<title>Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2022 11:09:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzminister Christian Lindner]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Christian Lindner]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice-Pauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/">Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft wird stabilisiert und die Konjunktur gestärkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Wir unterstützen die Betriebe, indem wir die degressive Abschreibung verlängern sowie die steuerlichen Investitionsfristen und die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und zur Stärkung der Konjunktur. Mit den Beschlüssen von heute erreichen wir die breite Mitte der Gesellschaft. Durch die <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kosten-fuers-arbeitszimmer-steuerlich-geltend-machen/" target="_blank" rel="noopener">Homeoffice</a>-Pauschale entlasten wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit den jetzt beschlossen Maßnahmen leisten wir zudem einen Beitrag, die besonderen Leistungen von Pflegenden zu würdigen. Das Gesetz ist ein guter Beitrag, um unser Land aus der Krise zu führen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden Unternehmen mit konsequenten Maßnahmen unterstützt, um ihre wirtschaftliche Erholung zu fördern. Mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert. Wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/verlaengerung-des-kurzarbeitergelds-auf-24-monate-vom-bundeskabinett-beschlossen/" target="_blank" rel="noopener">Kurzarbeitergeld</a> und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werden noch einmal verlängert. Um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen, werden daran anknüpfend auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Maßnahmen vor:</strong></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen &#8211; insbesondere Krankenhäusern &#8211; tätige Arbeitnehmer*innen gewährte Prämien zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht angerechnet.</li>
<li style="text-align: justify;">Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Zur schnellen Refinanzierung schafft die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize. Diese Möglichkeit wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.</li>
<li style="text-align: justify;">Steuerpflichtigen, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Pandemie nicht investieren können, wird die Möglichkeit gewährt, Investitionen in 2023 nachzuholen, da die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge um ein weiteres Jahr verlängert werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Um die Liquidität von Unternehmen zu erhalten, werden die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen um ein weiteres Jahr verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 – auch für nicht beratene Steuerpflichtige &#8211; verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Zudem wird der Registerbezug beim Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt zur Umsetzung einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission vom Inland auf EU/EWR-Staaten erweitert.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium für Finanzen</em></p>
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		<title>Verlängerung des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate vom Bundeskabinett beschlossen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 13:11:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
		<category><![CDATA[RA Ilona Reichert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 20.05.2009 hat das Bundes-kabinett Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Bezugsdauer des Kurzarbeiter-gelds soll von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Darüber hinaus sollen den Arbeitgebern nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden. Die Änderungen sollen zum 1.07.2009 in Kraft treten und befristet bis zum 31.12.2010 gelten. Der Bundestag muss noch zustimmen. Die &#8230;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 20.05.2009 hat das Bundes-kabinett Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Bezugsdauer des Kurzarbeiter-gelds soll von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Darüber hinaus sollen den Arbeitgebern nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden. Die Änderungen sollen zum 1.07.2009 in Kraft treten und befristet bis zum 31.12.2010 gelten. Der Bundestag muss noch zustimmen.</strong></p>
<h2>Die geplante Neuregelung im Einzelnen:</h2>
<p>Bezugsdauer: Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld soll von 18 auf maximal 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung soll für alle Arbeitnehmer gelten, die bis zum 31.12.2009 in Kurzarbeit gehen.</p>
<p>Sozialversicherungsbeiträge: Nach sechs Monaten Kurzarbeit sollen Arbeitgeber auf Antrag komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeiter-geldstunden befreit werden. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums soll es ausreichen, dass Kurzarbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei sollen auch Zeiträume ab dem 01.01.2009 berücksichtigt werden. Eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge soll erstmals ab Juli 2009 möglich sein. Im Übrigen soll es bei der bisherigen Regelung bleiben, nach der die Agentur für Arbeit ab dem ersten Monat der Kurzarbeit die Hälfte der Sozial-versicherungsbeiträge erstattet, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Sozialversicherungsbeiträge sofort bis zu 100 Prozent über-nommen werden. Diese Regelung gilt ebenfalls befristet bis zum 31.12.2010.</p>
<p>Erleichterungen bei Unterbrechung der Kurzarbeit: Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten und mehr innerhalb der Bezugsfrist soll auf Antrag des Arbeitgebers keine erneute Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit notwendig sein. In diesen Fällen soll die Bezugsfrist ohne Unterbrechung für den gesamten Bewilligungszeitraum weiterlaufen.</p>
<p>Befristet Beschäftigte und Auszubildende: Auch befristet Beschäftigte und übernommene Auszubildende sollen in Kurzarbeit gehen können, wenn sie in einem Betriebsteil tätig sind, für den Kurzarbeit beantragt wurde.</p>
<p>Feiertags- und Urlaubsvergütung: Die Arbeitgeber sollen auch künftig die Kosten für die Urlaubs- und Feiertagsvergütung tragen.</p>
<p>In-Kraft-Treten: Die Änderungen sollen zum 1.07.2009 in Kraft treten und bis zum 31.12.2010 gelten.</p>
<p><strong>Quelle/Weitere Informationen: RA Ilona Reichert</strong></p>
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