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	<title>Krankenkassen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Krankenkassen</title>
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		<title>Krankenkassen – ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Aug 2019 10:21:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass es in der Schweiz auch ein Krankenkassensystem gibt, ist selbstverständlich, doch dieses unterscheidet sich in einigen Punkten maßgeblich zu dem System in Deutschland.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/krankenkassen-ein-vergleich-zwischen-deutschland-und-der-schweiz/">Krankenkassen – ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Dass es in der Schweiz auch ein Krankenkassensystem gibt, ist selbstverständlich, doch dieses unterscheidet sich in einigen Punkten maßgeblich zu dem System in Deutschland. Was sie gemeinsam haben und wo die gravierenden Unterschiede liegen, wird hier aufgezeigt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Das Schweizer Krankenkassensystem</h2>
<figure id="attachment_64623" aria-describedby="caption-attachment-64623" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-64623 size-medium" title="Jeder Bürger in Deutschland und auch in der Schweiz hat die Pflicht zur Krankenversicherung" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2019/08/2019-08-23-Krankenkassen-300x200.jpg" alt="Jeder Bürger in Deutschland und auch in der Schweiz hat die Pflicht zur Krankenversicherung" width="300" height="200" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2019/08/2019-08-23-Krankenkassen-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2019/08/2019-08-23-Krankenkassen-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2019/08/2019-08-23-Krankenkassen.jpg 424w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-64623" class="wp-caption-text">Foto: © stadtratte / fotolia.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Schon seit dem Jahr 1996 hat die Schweiz die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Dabei basiert hier das System auf der so bezeichneten Kopfprämie. Wer innerhalb einer vierköpfigen Familie lebt, der zahlt Krankenkassenbeiträge für zwei Kinder und zwei Erwachsene. Somit ist es nicht möglich, wie in Deutschland Familienmitglieder mitzuversichern. Zu jedem Jahresende können Schweizer ihre Krankenkasse wechseln, insofern die alte Versicherung bis zum Monatsende des Novembers gekündigt wird. Zudem spielt die Höhe des Einkommens vom Versicherungsnehmer keine Rolle, sondern sind abhängig von der jeweiligen Region. In der gesamten Schweiz gibt es insgesamt 43 Prämien, also günstigere Konditionen. Hiervon profitieren unter anderem Bürger mit einem niedrigeren Einkommen. Beantragen muss der Versicherungsnehmer das bei dem jeweiligen Kanton, wo sich auch sein Arbeitsplatz befindet. Sinnvoll ist es, sich bereits jetzt über die <a href="http://www.gidu.ch/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Krankenkassenprämien 2020</a> zu informieren.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Ein Teil muss selber aufgewendet werden</h2>
<p style="text-align: justify;">In der Schweiz muss der Versicherte auf jeden Fall einen Kostenanteil selber zahlen. Dabei hat er die Wahl zwischen Selbsterhalt und <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/finanzierung-von-existenzgruendungen-fuer-franchisenehmer-ist-die-finanzierung-oft-einfacher/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Franchise</a>. Letzteres steht für einen fixen Betrag, welcher einmal im Jahr anfällt. Oftmals liegt hierzu die Untergrenze bei 300 Franken. Versicherte müssen bis zu dem genannten Betrag ihre entstandenen Kosten selber tragen. Beim Selbsterhalt handelt es sich um zehn Prozent von den Rechnungskosten &#8211; allerdings ohne den Betrag für das Franchise &#8211; und pro Jahr höchstens 700 Franken.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Kein Zuschuss durch den Arbeitgeber</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Arbeitgeber in der Schweiz zahlen anders als die deutschen Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. In der Regel vereinbaren aber viele Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern innerhalb des Arbeitsvertrages einen Abschluss von Krankentagegeld. Abhängig vom Vertrag wird dann in einem Krankheitsfall für höchstens zwei Jahre bis zu 80 Prozent des Gehaltes seitens des Arbeitgebers weitergezahlt. In Deutschland wird diese Situation völlig anders gehandhabt, denn bei einem Ausfall durch Krankheit, kommt es im ersten Anstellungsjahr nur zu einer Weiterzahlung des Gehalts für maximal drei Wochen. Bei einer längeren Beschäftigungszeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was Grenzgänger wissen sollten</h2>
<p style="text-align: justify;"><a href="https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/deutschland-schweiz-so-versichert-man-sich-als-grenzgaenger/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Grenzgänger</a>, also Arbeitnehmer aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, unterliegen einer besonderen Regelung, welche von Deutschland und der Schweiz in einem Abkommen festgelegt wurde. Jeder Arbeitnehmer unterliegt einer Krankenversicherungspflicht, und zwar in dem Land, wo sich auch das Arbeitsverhältnis befindet. Eine Ausnahme stellen da die deutschen Arbeitnehmer dar, die in der Schweiz ihren Beruf ausüben. Diese haben über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg die Möglichkeit zu wählen, ob sie sich lieber einer Krankenkasse in der Schweiz oder in den Deutschland anschließen möchten. Gleiches gilt aber auch für Österreicher, Italiener und Franzosen.</p>
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		<title>Ernüchternder Blick auf die erste Lohnabrechnung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ernuechternder-blick-auf-die-erste-lohnabrechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2016 13:19:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[DATEV]]></category>
		<category><![CDATA[Ernüchternder Blick]]></category>
		<category><![CDATA[festsetzbaren Zusatzbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Nürnberg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nürnberg - In Kürze bekommen die Arbeitnehmer ihre erste Gehaltsabrechnung des neuen Jahres. Diesmal lohnt sich der Blick darauf besonders, denn zum Jahreswechsel traten steuerliche Entlastungen in Kraft, die prinzipiell für mehr Netto-Gehalt sorgen sollen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Nürnberg</strong> &#8211; In Kürze bekommen die Arbeitnehmer ihre erste Gehaltsabrechnung des neuen Jahres. Diesmal lohnt sich der Blick darauf besonders, denn zum Jahreswechsel traten steuerliche Entlastungen in Kraft, die prinzipiell für mehr Netto-Gehalt sorgen sollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Freude wird allerdings in vielen Fällen dadurch getrübt, dass etliche Krankenkassen den individuell festsetzbaren Zusatzbeitrag erhöht haben, der ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Im Durchschnitt steigt dieser von 0,9 auf 1,1 Prozent. Die Spanne von 0,2 Prozent reicht aber bereits aus, um das von der Bundesregierung angekündigte Steuergeschenk für die meisten Gehaltsempfänger ins Negative zu ziehen.</p>
<figure id="attachment_19744" aria-describedby="caption-attachment-19744" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-19744" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/grafikjahres_vergleich_2015_2016.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/DATEV eG&quot;" width="620" height="620" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/grafikjahres_vergleich_2015_2016.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/grafikjahres_vergleich_2015_2016-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/grafikjahres_vergleich_2015_2016-300x300.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-19744" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/DATEV eG&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Inwiefern sich die neuen Regelungen auf das Einkommen auswirken, hat die DATEV für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und allein erziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Unter dem Strich zahlen bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags von 0,2 Prozent fast alle Arbeitnehmer drauf.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Maximalbelastung trifft kinderlose Verheiratete (Jahresminus von 155 Euro) und Verheiratete mit zwei Kindern (Jahresminus von 151 Euro) bei einem Brutto-Gehalt von 6.500 Euro. Singles in dieser Gehaltsgruppe trifft eine Mehrbelastung von 119 Euro, Alleinerziehende verbuchen ein Minus von 116 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitnehmer, die das Glück haben, dass ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag konstant hält, können sich aber fast ausnahmslos über Entlastungen freuen. Bei einem gleichbleibenden Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent beispielsweise sind Alleinerziehende mit einem Einkommen von 6000 Euro im Monat die größten Gewinner. Ihnen bleiben im Jahr 133 Euro mehr vom Brutto übrig.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bandbreite der bisher gemeldeten Zusatzbeiträge ist allerdings hoch: Während es immer noch Kassen gibt, die gar keinen Zusatzbeitrag erheben, liegt der höchste bislang gemeldete Zusatzbeitrag sogar bei 1,7 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<item>
		<title>Krankenkassen können Patienten von Medikamentenzuzahlungen entlasten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/krankenkassen-koennen-patienten-von-medikamentenzuzahlungen-entlasten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jan 2016 07:37:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Apothekerverband (DAV)]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Medikamentenzuzahlungen]]></category>
		<category><![CDATA[zuzahlungsfreies Medikament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten auf verschiedenen Wegen von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien. "Die Krankenkassen erhalten schließlich auch die kompletten Zuzahlungen der Patienten, die jede Apotheke einziehen und weiterleiten muss", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten auf verschiedenen Wegen von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien. &#8222;Die Krankenkassen erhalten schließlich auch die kompletten Zuzahlungen der Patienten, die jede Apotheke einziehen und weiterleiten muss&#8220;, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Die Kassen könnten ihre Versicherten jedoch schnell und wirksam entlasten. Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag &#8211; es gibt viele Möglichkeiten, auch Millionen chronisch kranke Patienten vor finanzieller und bürokratischer Überforderung zu schützen. Leider passiert oft das Gegenteil, wenn zum Beispiel ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat.&#8220;</p>
<figure id="attachment_19424" aria-describedby="caption-attachment-19424" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-19424" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/krankenkassen_koennen_patienten_entlasten_quelle_abda.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände&quot;" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/krankenkassen_koennen_patienten_entlasten_quelle_abda.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/krankenkassen_koennen_patienten_entlasten_quelle_abda-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/krankenkassen_koennen_patienten_entlasten_quelle_abda-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-19424" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die Vermutung, größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen erhöhen, sei dagegen falsch: &#8222;Egal wie teuer ein Arzneimittel ist, die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt.&#8220; Becker weiter: &#8222;Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie Alternativmedikamente zu empfehlen. Apotheker und Patient sollten über das Arzneimittel, nicht über die Zuzahlung sprechen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<item>
		<title>So können Sie Kurkosten absetzen!</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-koennen-sie-kurkosten-absetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2015 09:21:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Erholungsreise]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Geld sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurkosten absetzen!]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.]]></category>
		<category><![CDATA[medizinische Indikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wellness, Kur, Erholungsreise? Krankenkassen schauen sehr genau hin, bevor sie entsprechende Leistungen bewilligen oder bezuschussen. Auch das Finanzamt prüft streng, ob es sich bei einer Kur um eine Reise zur allgemeinen Erholung handelt, oder aber um eine Maßnahme, die zur Linderung oder Heilung einer Krankheit tatsächlich notwendig ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-koennen-sie-kurkosten-absetzen/">So können Sie Kurkosten absetzen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wellness, Kur, Erholungsreise? Krankenkassen schauen sehr genau hin, bevor sie entsprechende Leistungen bewilligen oder bezuschussen. Auch das Finanzamt prüft streng, ob es sich bei einer Kur um eine Reise zur allgemeinen Erholung handelt, oder aber um eine Maßnahme, die zur Linderung oder Heilung einer Krankheit tatsächlich notwendig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat ein Leistungsträger eine Kur bewilligt, können Kosten, die im Rahmen des Kuraufenthaltes entstanden sind, und die der Steuerzahler selbst tragen musste, in der Regel problemlos als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Denn die Finanzbeamten gehen davon aus, dass der Leistungsträger die medizinische Indikation hinreichend überprüft hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Wurde die Kur nicht bewilligt, besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Fiskus die Kosten anerkennt. Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit bereits vor Antritt der Kur durch ein Attest des Amtsarztes bestätigt werden. Das Attest eines Haus- oder Facharztes reicht dafür nicht aus. Anwendungen und Maßnahmen vor Ort müssen von einem Kurarzt verordnet werden. Notwendig ist es auch, dass die Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, zeigt sich das Finanzamt in der Regel recht großzügig bei der Anerkennung von Kosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Absetzbar sind u.a. Aufwendungen für die Unterbringung in einer Kurklinik, Aufwendungen für Kur- und Heilmittel, Arztkosten und Ausgaben für Medikamente, Kurtaxe, Verpflegungsmehraufwendungen sowie Fahrtkosten. Je nach Grad der Erkrankung und/oder Behinderung können zusätzlich auch Reise- und Aufenthaltskosten für eine Begleitperson als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gelder für elektronische Gesundheitskarte liegen auf Eis</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/gelder-fuer-elektronische-gesundheitskarte-liegen-auf-eis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jan 2015 12:21:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesärztekammer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgesundheitsministerium]]></category>
		<category><![CDATA[FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich]]></category>
		<category><![CDATA[Freie Ärzteschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gelder für elektronische Gesundheitskarte]]></category>
		<category><![CDATA[Kassenärztliche Bundesvereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Essen. Wieder muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einen herben Rückschlag einstecken: Die Krankenkassen haben offenbar die Faxen dicke und der Betreibergesellschaft Gematik den Geldhahn zugedreht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/gelder-fuer-elektronische-gesundheitskarte-liegen-auf-eis/">Gelder für elektronische Gesundheitskarte liegen auf Eis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Essen. Wieder muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einen herben Rückschlag einstecken: Die Krankenkassen haben offenbar die Faxen dicke und der Betreibergesellschaft Gematik den Geldhahn zugedreht. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) begrüßt diese Entscheidung: &#8222;Das ist ein Schritt in die richtige Richtung&#8220;, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich heute in Essen. Er betonte jedoch zugleich: &#8222;Das kann nur der erste Schritt sein. Nun ist das Bundesgesundheitsministerium gefordert, das eGK-Projekt zu beenden. Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer sollten endlich die Reißleine ziehen und aus der Gematik aussteigen. Oder wie viele Milliarden an Versichertengeldern sollen noch versenkt werden?&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder sieht die jahrelange Kritik der Freien Ärzteschaft bestätigt: &#8222;In den vergangenen Jahren hat das Projekt irrwitzige Kosten verursacht. Es ist aber nicht der Hauch eines Nutzens entstanden. Das haben jetzt auch die Krankenkassen begriffen. Mit ihrer Entscheidung gestehen sie das Scheitern des Projekts ein.&#8220; Medizinisch sei die elektronische Gesundheitskarte völlig unbrauchbar. Mehr noch: Die eGK sei vor allem gefährlich, weil sie der Schlüssel zu den medizinischen Daten von Millionen Bürgern sei, die niemand vor dem Zugriff etwa der Gesundheitsindustrie schützen könne. &#8222;Als Freie Ärzteschaft&#8220;, sagte Lüder, &#8222;kämpfen wir seit zehn Jahren gemeinsam mit Patientenvertretern und anderen Organisationen erfolgreich gegen dieses wahnsinnige Projekt &#8211; die Früchte unserer Arbeit wachsen. Bürger, Ärzte und selbst einige Kassen wollen keine elektronische Überwachung im Gesundheitssystem.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">FÄ-Chef Dietrich ist überzeugt, dass die Politik mit dem eGK-Projekt einem Irrglauben hinterherlaufe: &#8222;Weder lässt sich damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessern, noch erforschen, noch gleichzeitig Geld sparen. Dass Letzteres nicht funktioniert, belegen seriöse Daten aus den USA.&#8220; Zudem sei das eGK-Projekt technisch, gesellschaftlich-sozial, psychologisch, ökonomisch, politisch, rechtlich und auch medizinisch so komplex, dass viele &#8222;Nebenwirkungen&#8220; noch gar nicht abzuschätzen seien. Schon allein wegen der technischen Komplexität seien Datenschützer aber jetzt bereits sicher, dass die konzipierte Telematikinfrastruktur niemals zu sichern sein werde.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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