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	<title>Kasse</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Fiskalisierung &#8211; das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/fiskalisierung-das-gesetz-zum-schutz-vor-manipulationen-an-digitalen-grundaufzeichnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2017 09:21:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz vor dem Ende des alten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2016 die finalen Inhalte des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl.I S. 3152) auf seiner Homepage und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Handel ist dieses Gesetzesvorhaben besser unter der Bezeichnung "Fiskalisierung" bekannt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/fiskalisierung-das-gesetz-zum-schutz-vor-manipulationen-an-digitalen-grundaufzeichnungen/">Fiskalisierung &#8211; das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Kurz vor dem Ende des alten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2016 die finalen Inhalte des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl.I S. 3152) auf seiner Homepage und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Handel ist dieses Gesetzesvorhaben besser unter der Bezeichnung &#8222;Fiskalisierung&#8220; bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im aktuellen Text stellt der Gesetzgeber erstmals den Kontext zu bereits geltenden Verordnungen, wie z.B. dem BMF-Schreiben vom 26. November 2010 (BStBl I S. 1342) her. Bisher regelte dieses BMF-Schreiben in Kombination mit der GoBD lediglich Anforderungen an die Datenprozesse und Verfahrensweisen ab der Kasse bis in das Langzeitarchiv. Mit dem vorliegenden Vorhaben wird aus Sicht des Staates nun die letzte Lücke im Prozess geschlossen, indem die Kasse selbst einer Regulierung unterzogen und in die bereits gültigen Regelungen integriert wird. Das BMF sorgt nun mit der Gesetzesveröffentlichung bei einigen Sachverhalten für Klarheit und der Handel erhält eine gewisse Planungssicherheit für die technische Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die wichtigsten Punkte des neuen BGBl. I S. 3152 in Kurzform:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sicherheitseinrichtung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ab 1. Januar 2020 ist eine durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder durch andere staatlich autorisierte Stellen zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verpflichtend. Diese Sicherheitseinrichtung wird aus drei Bestandteilen bestehen:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Sicherheitsmodul</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Speichermedium (für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist)</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">digitale Schnittstelle</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Eine endgültige Definition, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine solche Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, wird im Laufe des Jahres 2017 erarbeitet werden. Erst danach wird es Verordnungen geben, die hier wiederum Klarheit schaffen. Gesichert zu sein scheint, dass alle Transaktionen eines POS-Systems einzeln zu verifizieren, also zu signieren und lückenlos zu archivieren sein werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter bestimmten Umständen kann eine Übergangsregelung zur Erfüllung der Anforderungen bis zum 31. Dezember 2022 gelten, nämlich für Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 beschafft wurden und den Anforderungen des BMF-Schreibens 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen. Die Regel kommt in Betracht, wenn ein POS-System bauartbedingt nicht auf die geforderte Sicherheitseinrichtung aufrüstbar ist, so dass es die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kassen-Nachschau</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden zu den üblichen Geschäftszeiten wird ab dem 1. Januar 2018 auch ohne Vorankündigung möglich. Wichtig ist, dass explizit auch jene Zugriffe, die bereits in der GoBD gefordert werden und vielen Händlern besser unter den Abkürzungen Z1, Z2 und Z3 bekannt sind, auch in diesem Kontext ihre Gültigkeit besitzen (vgl. § 146b Kassen-Nachschau).</p>
<p style="text-align: justify;">Es gilt zwar die Einschränkung, dass vor dem 1. Januar 2020 die Überlassung und Auswertbarkeit signierter Kassendaten im Sinne der neuen Fiskalverordnung (BGBl. I S. 3152) nicht verlangt werden kann. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die generelle Datenüberlassung (Z3) und vollständige Auswertbarkeit nicht signierter Daten bereits seit 1. Januar 2017 verpflichtend ist und sich aus der GoDB und dem BMF-Schreiben von 2010 ableitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Entbindung von der Pflicht zu Einzelaufzeichnungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die angekündigte Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung befreien zu lassen, kann ein Händler unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung) bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Diese Möglichkeit gilt laut BMF jedoch nicht, wenn der Steuerpflichtige über ein elektronisches Aufzeichnungssystem verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;">Vom Gesetzgeber zu berücksichtigende Ausnahmefälle sind beispielsweise mobile Verkaufsstände auf Volksfesten, nicht aber fest installierte Kasseninfrastrukturen von Ladengeschäften. Deutlich wird dies, wenn das Wesen des Passus beleuchtet wird, der auf dem BFH-Urteil 12.5.1966, IV 472/60, BStBl III 1966 S. 371 basiert. Danach kann sich ein Händler, der mittels eines elektronischen Kassensystems sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und speichert, nicht darauf berufen, dass eine Aufzeichnungsverpflichtung unzumutbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: nextevolution AG</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Volle Kassen im E-Commerce: Mit unsichtbaren Zahlungsmethoden Kaufentscheidungen steigern</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/volle-kassen-im-e-commerce-mit-unsichtbaren-zahlungsmethoden-kaufentscheidungen-steigern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2016 10:27:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Taxi nehmen, ohne Bargeld zu brauchen; im Restaurant statt per Rechnung einfach via Online-Bestellung bezahlen oder immer die aktuellste Musik hören, ohne die Geldbörse zücken zu müssen - Was haben Dienstleister wie Spotify, Apple und Uber gemeinsam?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein Taxi nehmen, ohne Bargeld zu brauchen; im Restaurant statt per Rechnung einfach via Online-Bestellung bezahlen oder immer die aktuellste Musik hören, ohne die Geldbörse zücken zu müssen &#8211; Was haben Dienstleister wie Spotify, Apple und Uber gemeinsam?</p>
<p style="text-align: justify;">Überall gilt die Zufriedenheit der Kunden als oberste Priorität, um die Customer Experience nachhaltig und erfolgreich zu gestalten. Kaufprozesse sind in ihren Stufen so einfach und bequem für die Kunden aufgebaut, dass sie die Kaufentscheidung erheblich vereinfachen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier spielen nicht nur Angebote und Preisniveaus eine wichtige Rolle, sondern auch Design und Nutzerführung, aber auch unsichtbare Prozesse wie Prüfung der Verfügbarkeit, logistische Steuerung und bargeldlose Bezahlung sind zunehmend ausschlaggebend. Eine aktuelle Umfrage von Trusted Shops zeigt sogar, dass 15 Prozent der Verbraucher sich langfristig gegen einen Onlineshop entscheiden würden, wenn keine passenden Zahlungsverfahren angeboten werden. Worauf Onlineshop-Betreiber bei der Auswahl der passenden Zahlungsmodelle achten sollten, erklärt Finanz- und Payment-Experte Jerome Traisnel, CEO von SlimPay:</p>
<figure id="attachment_68695" aria-describedby="caption-attachment-68695" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-68695" src="https://www.schaufenster-mittelstand.de/wp-content/uploads/2016/03/b06ca731-bc4f-4045-b40f-537309dc2ff7.jpg" alt="Quelle: 123rf/ David Molina" width="620" height="413" /><figcaption id="caption-attachment-68695" class="wp-caption-text">Quelle: 123rf/ David Molina</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Reibungslose Prozesse verringern Abbruchquote!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Fast zehn Prozent der Bestellvorgänge werden bei der Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten abgebrochen. Die Gründe können unter anderem abgelaufene Kreditkarten, unpassende Auswahlmöglichkeiten oder die Mehrfacheingabe vertraulicher Bankdaten sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer im Onlinegeschäft erfolgreich sein will, muss seine Kunden und ihre Präferenzen genau kennen. Mit maßgeschneiderten Angeboten lässt sich die Conversion Rate um ein Vielfaches steigern. Zahlungsmodelle, die sich nahtlos in den Kaufprozess einfügen und dem Kunden eine reibungslose und bequeme Bezahlung ermöglichen, bergen enorme Umsatzpotentiale. Idealerweise findet der Zahlungsvorgang für den Kunden nicht wahrnehmbar, also unsichtbar, hinter den Kulissen zwischen den Händlern, ihren Banken und der Banken des Kunden statt. Bei der Auswahl des passenden Payment-Partners sind Händler gut beraten, auf Service-Provider zu setzen, die täglich eine große Anzahl von Transaktionen bearbeiten können.</p>
<p style="text-align: justify;">Wiederholen sich die Einkäufe und Bestellungen regelmäßig, wie z.B. für Softwarelizenzen, Pay-TV oder Magazine, bieten sich Abomodelle an. E-Commerce-Riesen wie Zalando oder Amazon arbeiten bereits sehr erfolgreich mit dem sogenannten 1-Click. Die vorgespeicherten Daten erleichtern und verkürzen den Bestellvorgang erheblich, da Zahlungsmodalitäten wie Bankkonto oder Kreditkarte fest hinterlegt sind.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Flexible Zahlungsspielräume!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Durch die digitale Transformation des Zahlungsverkehrs erhöht sich auch automatisch das Ausfallrisiko von Zahlungen für die Händler. Allein in Deutschland verursachten Online-Betrüger in 2014 einen Gesamt-Zahlungsausfall von rund 2,4 Milliarden Euro. Nicht zuletzt deswegen sind im deutschen Onlinehandel Methoden wie Vorkasse oder Bezahlung per Nachname noch weit verbreitet. Garantieren diese Zahlungsarten hohe Sicherheit, sind sie nicht nur für den Händler mit deutlich höheren Kosten verbunden, sondern verursachen auch auf Käuferseite mehr Aufwand im Kaufprozess. Nichtsdestotrotz liegt gerade im digitalen Zahlungsverkehr der Schlüssel zur Kundenzufriedenheit: Neue Payment-Provider unterstützen hier beide Seiten. Kann ein Kunde vorübergehend eine Zahlung nicht leisten, kann er diese mit wenigen Klicks zu einem späteren Zeitpunkt einstellen, ohne dass das Risiko bei den Händlern steigt. Dieses Entgegenkommen auf die Bedürfnisse des Kunden steigern nicht nur das Vertrauen und die Zufriedenheit, sondern wirken sich auch unmittelbar auf Wiederkäufe und Empfehlungen aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fazit:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Innovative Payment-Technologien öffnen neue Wege, online den Zahlungsvorgang so reibungslos und sicher wie möglich werden zu lassen, sondern auch mit Invisible Payment nachhaltig die Customer Journey zu beeinflussen. Das stellt nicht nur Händler, sondern auch FinTech-Anbieter vor große Herausforderungen, da die Erwartungen und Bedürfnisse der Verbraucher stetig steigen. Quasi kontaktlose Zahlungen an der Tankstelle via Nummernschild oder das &#8222;digitale&#8220; Anschreiben im Supermarkt oder anstatt der Rechnung im Restaurant über einen Online-Warenkorb bezahlen, klingen jetzt zwar noch recht utopisch, werden aber in naher Zukunft die Customer Experience revolutionieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Mashup Communications GmbH</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/volle-kassen-im-e-commerce-mit-unsichtbaren-zahlungsmethoden-kaufentscheidungen-steigern/">Volle Kassen im E-Commerce: Mit unsichtbaren Zahlungsmethoden Kaufentscheidungen steigern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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