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	<title>Gesetzeslage</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Erbe &#8211; Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2018 08:54:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt/Main – „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein." So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/erbe-steuerersparnis/">Erbe &#8211; Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt/Main</strong> – „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.&#8220; So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern. „Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen&#8220;, empfiehlt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER® (CFEP®-Zertifikatsträger). Sie helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile einer möglichen Schenkung. Estate Planning ist also eine reine Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.</p>
<figure id="attachment_32388" aria-describedby="caption-attachment-32388" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-32388" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar.jpg" alt="Erbe - Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken" width="620" height="263" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar-150x64.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar-300x127.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-32388" class="wp-caption-text">Quelle: iris albrecht finanzkommunikation GmbH/FPSB Deutschland e.V.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">„Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen&#8220;, erläutert Prof. Tilmes. Denn der Gesetzgeber räumt großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Und dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter. „Das Beispiel zeigt: Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen&#8220;, sagt der FPSB-Vorstand, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.</p>
<p style="text-align: justify;">So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen&#8220;, empfiehlt Tilmes. Professionelle Generationenmanager und wie die vom FPSB zertifizierten Estate-Planer, die CFEP®, achten darauf, dass die Sicherung des Lebensstandards des Erblassers oberste Priorität hat.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nachlassplanung an Gesetzeslage anpassen</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Möglichkeit besteht etwa darin, für sich oder andere Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern einzuräumen. So kann der Schenker beispielsweise das eigene Unternehmen an den Sohn übertragen und sich bis zu seinem Tod die Nutzung bzw. das Gewinnbezugsrecht vorbehalten. „Es ist entscheidend, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen und regelmäßig zu überprüfen.&#8220;, rät Tilmes. Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern bereits auch zu Lebzeiten die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig handlungsfähig zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie auch immer die private und wirtschaftliche Konstellation aussieht: Die unabhängig tätigen FPSB-Professionals sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen im Rahmen einer Nachlassplanung eine individuelle Strategie und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.</p>
<p style="text-align: justify;">„Schenken will also bedacht sein&#8220;, resümiert Tilmes. Denn Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich aber für jeden Fall eine maßgeschneiderte und generationenübergreifende Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: iris albrecht finanzkommunikation GmbH/FPSB Deutschland e.V.</em></p>
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		<title>Offene Flanke für Banken: Wer soll Research ab 2018 bezahlen?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/offene-flanke-fuer-banken-wer-soll-research-ab-2018-bezahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 15:16:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist eines der brisantesten Themen der Finanzwirtschaft und eines, das am meisten unterschätzt wird: Mit der Einführung von MiFiD II ab Januar 2018 dürfen unabhängige Asset Manager von Brokern keine Zuwendungen mehr in Form von Investment Research entgegennehmen. Daher müssten dann Kick-back-Zahlungen anders abgerechnet werden, erläuterte Frank Herring.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt</strong> &#8211; Es ist eines der brisantesten Themen der Finanzwirtschaft und eines, das am meisten unterschätzt wird: Mit der Einführung von MiFiD II ab Januar 2018 dürfen unabhängige Asset Manager von Brokern keine Zuwendungen mehr in Form von Investment Research entgegennehmen. Daher müssten dann Kick-back-Zahlungen anders abgerechnet werden, erläuterte Frank Herring, Allen &amp; Overy, bei einem Roundtable von RGP Resources Global Professionals in Frankfurt, einer Veranstaltungsreihe für Kunden und Consultants.</p>
<figure id="attachment_23148" aria-describedby="caption-attachment-23148" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-23148" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/rgpmifidiioffeneflankefuerbanken_frankherringallenandoveryrgproundtablejuli2016fotorechtergp.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/RGP Resources Global Professionals/Dr. Claudia Becker&quot;" width="620" height="417" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/rgpmifidiioffeneflankefuerbanken_frankherringallenandoveryrgproundtablejuli2016fotorechtergp.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/rgpmifidiioffeneflankefuerbanken_frankherringallenandoveryrgproundtablejuli2016fotorechtergp-150x101.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/rgpmifidiioffeneflankefuerbanken_frankherringallenandoveryrgproundtablejuli2016fotorechtergp-300x202.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/rgpmifidiioffeneflankefuerbanken_frankherringallenandoveryrgproundtablejuli2016fotorechtergp-110x75.jpg 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23148" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/RGP Resources Global Professionals/Dr. Claudia Becker&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Was heute über Pauschalgebühren abgerechnet wird, müsse zukünftig transparent und umfassend für den Kunden offengelegt werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden, so die neue Gesetzeslage. Besonders treffen werde dieses Research Unbundling kleinere Finanzinstitute und unabhängige Wertpapierdienstleister ohne eigene Research-Abteilung, so die Einschätzung von Frank Herring. Zukünftig werden neue Commission Share Arrangements und Research-Accounts benötigt. Damit einhergehend werden sich Zahlungsabläufe und Kontoführung im Wertpapierhandel grundlegend ändern.</p>
<p style="text-align: justify;">Research als Zuwendung &#8211; der Hintergrund: Mit der Einführung von MiFiD II gilt für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem WpHG ein Zuwendungsverbot, worunter auch die Aufwendungen für Research fallen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die Zuwendung zurückzahlt, sie klar und umfassend offengelegt werden oder sie ihm die Zuwendungen einfach gewährt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Um auch zukünftig Research in die Investmentberatung einfließen lassen zu können, sei es nötig auf den Kunden zuzugehen, um die neue Gebührenstruktur darzulegen. Dies sei kein leichter Weg, betonte Herring. Vorher müsse aber klar sein, welchen Weg die Asset Manager einschlagen werden: Den einfachen &#8211; Kosten für Research transparent zu machen und dieses dem Kunden zum Kauf anzubieten, obwohl dies von der bisherigen Praxis abweicht, Kosten für Research in die Gebühren für die Vermögensverwaltung einzupreisen. Oder den schwierigeren, aber praktikableren Weg über den Einzug einer Research-Gebühr durch den Broker, empfahl der auf Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Regulierung von Finanzdienstleistern und Investmentfonds spezialisierte Volljurist aus Frankfurt.</p>
<p style="text-align: justify;">Frank Herring stellte klar: Das Nahziel müsse sein, die Qualifikation der Research-Accounts als Konto mit Kundengeldern zu vermeiden. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, sei die Bildung von unabhängigen Research-Unternehmen, an denen die Asset Manager und kleinere Banken beteiligt seien. Diese erhalten die Zuwendungen als Corporate Informationen für alle am Pool Beteiligten Unternehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Unser Senior Consultant Team berät Klienten individuell, um die Einführung einer neuen transparenten Preis- und Kostenstruktur und weitere MiFiD II-Regulationen zukunftsweisend zu gestalten&#8220;, sagte Stephan M. Schröter, bei RGP verantwortlich für den Bereich Financial Services &amp; Private Equity. Die erfahrenen Branchen-Experten von RGP bereiten die praktische Umsetzung dieser regulatorischen Veränderungen vor, übernehmen die umfassende Projektleitung, und begleiten die Projekte aktiv unter Berücksichtigung organisatorischer, technologischer und rechtlicher Aspekte. &#8222;RGP spricht mit diesem Hybrid Consulting im Financial Services Sektor ein relevantes Kundenbedürfnis an: Ergebnisorientierte Projekte in einem überschaubaren und kalkulierbaren Zeitraum effizient umzusetzen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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