<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Finanzamt</title>
	<atom:link href="https://www.finanzratgeber24.de/themen/finanzamt/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/finanzamt/</link>
	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 19 Jul 2022 09:14:37 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>

<image>
	<url>https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/03/cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Finanzamt</title>
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/finanzamt/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2022 09:14:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Elster]]></category>
		<category><![CDATA[Feststellungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=65375</guid>

					<description><![CDATA[<p>Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/">Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022. Noch bis spätestens zum 31. Oktober 2022 haben alle Eigentümer Zeit, eine Erklärung des Grundsteuerwerts für die Neuberechnung an das zuständige Finanzamt – beispielsweise über das Internetportal ELSTER oder für einfach gelagerte Fälle in Bundesländern, die das Bundesmodell umsetzen, auch www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de – zu übermitteln. Was Immobilieneigentümer jetzt zur Feststellungserklärung wissen müssen, fassen die VON POLL IMMOBILIEN Experten nachfolgend zusammen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die aktuellen Grundsteuerbeträge bleiben noch bis Ende Dezember 2024 unverändert. Erst zum 1. Januar 2025 treten die neuen Sätze in Kraft“, weiß Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN. Und weiter: „Dennoch müssen Immobilieneigentümer schon jetzt aktiv werden. Die Abgabefrist vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ist für alle Eigentümer verpflichtend. Die Feststellungserklärung kann einmalig online abgegeben werden und ermöglicht den <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/" target="_blank" rel="noopener">Finanzämtern</a> die Neuberechnung der Grundsteuer.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wer ist zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet?</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. In Erbbaurechtsfällen muss nur der Erbbauberechtigte eine Erklärung abgeben.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wie ist die Feststellungserklärung einzureichen?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Feststellungserklärung kann über das Online-Portal ELSTER übermittelt werden. Dazu sind allerdings Zugangsdaten notwendig. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, beispielsweise für die Einkommensteuererklärung, kann dieses auch für die Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Alternativ steht privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken aus den elf teilnehmenden Bundesländern des Bundesmodells die Internetseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Verfügung. Nutzbar ist dieser Service demnach in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nur in Einzelfällen (sogenannten Härtefällen), wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, ist die Abgabe der Informationen in Papierform möglich.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Eigentümer haben ein Informationsschreiben ihres Bundeslandes mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen, sowie Informationen zur Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Die benötigten Unterlagen und wo diese zu finden sind, können je nach Bundesland variieren. Generell sollten Eigentümer die folgenden Angaben parat haben: Aktenzeichen des Grundstücks, Lage des Grundstücks, Gemarkung(en) und Flurstück(e), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Art des Grundstücks, genaues Baujahr (ab einem Baujahr von 1949), Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze (falls vorhanden) und die Kontaktdaten der Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die benötigten Informationen lassen sich beispielsweise im Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie in den Bauunterlagen finden. Hilfreich sind zudem ein Grundbuchauszug oder bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung“, lässt Immobilienrechtsexperte Wistokat wissen. Und er führt weiter aus: „Zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können Eigentümer das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung nutzen.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was passiert, wenn die Feststellungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer die Frist zur Abgabe der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/die-neue-grundsteuer-was-die-reform-fur-eigentumer-bedeutet/" target="_blank" rel="noopener">Feststellungserklärung</a> nicht einhält, riskiert nicht nur eine Ermahnung, sondern bei weiteren Verzögerungen auch einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Bußgeld. Zudem wird der Wert für die Berechnung bei Nicht-Abgabe der Feststellungserklärung vom zuständigen Finanzamt geschätzt. Das ist im seltensten Fall finanziell vorteilhaft für den Immobilieneigentümer.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Fazit</h3>
<p style="text-align: justify;">„Immobilieneigentümer sollten die Abgabe der Feststellungserklärung lieber nicht auf die lange Bank schieben, sondern frühzeitig aktiv werden, da das Besorgen der benötigten Informationen gegebenenfalls auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Außerdem lassen sich durch eine rechtzeitige Abgabe mögliche Strafzahlungen vermeiden. Eigentümer, die ihr Informationsschreiben vom Finanzamt und die benötigten Angaben beisammenhaben, können die Eingaben binnen weniger Minuten erledigen“, resümiert Tim Wistokat von VON POLL IMMOBILIEN.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: von Poll Immobilien GmbH</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/">Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Steuererklärung: Einfach und lohnend</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2017 07:45:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabefristen]]></category>
		<category><![CDATA[Belegpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=31637</guid>

					<description><![CDATA[<p>Steuererklärung lohnt sich nicht? Von wegen! Rund 901 Euro erhalten Deutsche, die nicht selbstständig tätig sind, im Schnitt vom Staat zurück (vgl. Destatis). Einige gesetzliche Neuerungen sorgen darüber hinaus für Erleichterungen. Mit ein paar Tipps und Tricks läuft bei der nächsten Steuererklärung alles glatt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/">Die Steuererklärung: Einfach und lohnend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Steuererklärung lohnt sich nicht? Von wegen! Rund 901 Euro erhalten Deutsche, die nicht selbstständig tätig sind, im Schnitt vom Staat zurück (vgl. Destatis). Einige gesetzliche Neuerungen sorgen darüber hinaus für Erleichterungen. Mit ein paar Tipps und Tricks läuft bei der nächsten Steuererklärung alles glatt.</p>
<figure id="attachment_31638" aria-describedby="caption-attachment-31638" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31638" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270.jpg" alt="" width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31638" class="wp-caption-text">Foto: Avery Zweckform/spp-o</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Neue Fristen</h2>
<p style="text-align: justify;">Steuererklärer können aufatmen: Die Abgabefristen verlängern sich dank des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben zukünftig Zeit bis Ende Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung für 2018 ist demnach spätestens am 31. Juli 2019 abzugeben. Übernimmt ein Steuerberater die Erklärung, muss diese bis Ende Februar des übernächsten Jahres beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Die neuen Fristen gelten erstmalig für Steuererklärungen zum Steuerjahr 2017.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Belegpflicht</h2>
<p style="text-align: justify;">Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung zwar nicht mehr unmittelbar mit Belegen einreichen, wegwerfen sollte man Quittungen &amp; Co allerdings auf keinen Fall. Das Finanzamt ist nämlich verpflichtet, eine hinreichende Anzahl zufällig ausgewählter Fälle vertieft zu prüfen, und kann dafür die Belege nachträglich anfordern. Es besteht also weiterhin eine Aufbewahrungs- und Nachweispflicht. Manche Experten empfehlen sogar, die Belege vorsorglich trotzdem mit einzuschicken.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Alle (privaten) Verkäufe quittieren zu lassen, ist ein Muss! Die Quittungen dienen später als Nachweise und müssen vom Finanzamt anerkannt sein. Rechtssichere Formulare mit allen relevanten Spalten gibt es zum Beispiel über den Quittungsblock-Erfinder avery-zweckform.com. Die Belege sind bei Zweckform garantiert aktuell, fälschungssicher, von Rechtsexperten geprüft und von den Behörden anerkannt.<br />
Übrigens: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt und dann eine Nachzahlung leisten soll, kann die Erklärung wieder zurückziehen. Es lohnt sich also, einmal jährlich etwas Zeit zu investieren und die Steuerformulare ordentlich auszufüllen. Dieser Punkteplan hilft dabei:</p>
<ol>
<li style="text-align: justify;">(Private) Verkäufe stets quittieren lassen</li>
<li style="text-align: justify;">Alle Belege sortiert sammeln</li>
<li style="text-align: justify;">Termin für die Steuererklärung frühzeitig festlegen</li>
<li style="text-align: justify;">Steuererklärungsformulare ausfüllen</li>
<li style="text-align: justify;">Bei Bedarf Rat einholen</li>
<li style="text-align: justify;">Erklärung abgeben</li>
<li style="text-align: justify;">Geschafft!</li>
</ol>
<p><em>Quelle: akz</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/">Die Steuererklärung: Einfach und lohnend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>0,5% Verzinsung pro angefangenem Monat</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/05-verzinsung-pro-angefangenem-monat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2016 16:28:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmern]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Privileg]]></category>
		<category><![CDATA[pro angefangenem Monat]]></category>
		<category><![CDATA[Verzinsung]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=20701</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nicht jeder kann sich aussuchen, ob und wann er seine Steuererklärung abgibt. Dieses Privileg ist fast ausschließlich Arbeitnehmern vorbehalten. Diese haben 4 Jahre Zeit, die Einkommensteuererklärung einzureichen. Ein Arbeitnehmer kann sich mit der Steuererklärung 2015 also bis zum 31.12.2019 Zeit lassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/05-verzinsung-pro-angefangenem-monat/">0,5% Verzinsung pro angefangenem Monat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nicht jeder kann sich aussuchen, ob und wann er seine Steuererklärung abgibt. Dieses Privileg ist fast ausschließlich Arbeitnehmern vorbehalten. Diese haben 4 Jahre Zeit, die Einkommensteuererklärung einzureichen. Ein Arbeitnehmer kann sich mit der Steuererklärung 2015 also bis zum 31.12.2019 Zeit lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Steuererstattung verzinst das Finanzamt mit 0,5 % je angefangenen Monat. Im Jahr sind das immerhin 6 % Zinsen. Allerdings gibt es für die ersten 15 Monate keine Zinsen. Für die Steuererklärung 2015 bedeutet das: Erst ab April 2017 beginnt die Verzinsung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Übrigens:</strong> Das Finanzamt kennt keine Zinseszinsen. Man erhält deshalb nur Zinsen auf die Steuererstattung, jedoch nicht auf die Zinsen.</p>
<div id="attachment_145476" class="wp-caption aligncenter" style="text-align: justify;"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-145476" src="https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/Geldanlagen.jpg-618x416.png" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" srcset="https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/Geldanlagen.jpg-250x168.png 250w, https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/Geldanlagen.jpg-618x416.png 618w, https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/Geldanlagen.jpg.png 620w" alt="Quelle: felix1.de" width="618" height="416" /></p>
<p class="wp-caption-text">Quelle: felix1.de</p>
</div>
<p style="text-align: justify;"><strong>Risiko Steuernachzahlung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Steuernachzahlung erhebt das Finanzamt Zinsen. Das sind ebenfalls 0,5 % je angefangenen Monat. Bei der freiwilligen Abgabe der Steuererklärung ist das aber kein Problem. Man kann die Erklärung einfach wieder zurückziehen und zahlt dann auch keine Steuern.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Pflichtveranlager muss die Steuern und die Zinsen jedoch auf jeden Fall zahlen. Dann sollte er mit der Abgabe nicht allzu lange warten. Neben den Zinsen droht noch ein Verspätungszuschlag. Der Abgabetermin für die Pflichtveranlagung der Einkommensteuererklärung 2015 ist der 31.05.2016.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Aufforderung durch das Finanzamt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer aufgefordert wird, die Steuererklärung abzugeben, muss dieser Aufforderung fristgerecht nachkommen. Das kann selbst dann vorkommen, wenn man eigentlich gar keine Steuererklärung einreichen muss. Hat man jedoch im Vorjahr eine Steuererklärung freiwillig abgegeben, wird das Finanzamt wahrscheinlich eine Aufforderung schicken, wieder eine Steuererklärung einzureichen. Es wird dann aber eine Frist zu einem Termin setzen, zu dem man noch keine Zinsen vom Finanzamt erhält.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Finanzamt als Geldanlageinstitut zu nutzen wird deshalb nur unter der Voraussetzung gelingen, dass man keine Steuererklärung einreichen muss und auch im Vorjahr keine Erklärung abgegeben hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zinsen vom Finanzamt sind steuerpflichtig</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer Zinsen vom Finanzamt erhält, muss diese in der nächsten Steuererklärung mit angeben, denn diese Zinsen sind steuerpflichtig. Sehr kurios, denn das Finanzamt behält nämlich nicht wie Banken die Abgeltungsteuer gleich ein. Dazu ist die Anlage KAP auszufüllen. Die Zinsen werden mit 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: felix1.de</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/05-verzinsung-pro-angefangenem-monat/">0,5% Verzinsung pro angefangenem Monat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>So können Sie Kurkosten absetzen!</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-koennen-sie-kurkosten-absetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2015 09:21:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Erholungsreise]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Geld sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurkosten absetzen!]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.]]></category>
		<category><![CDATA[medizinische Indikation]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=17441</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wellness, Kur, Erholungsreise? Krankenkassen schauen sehr genau hin, bevor sie entsprechende Leistungen bewilligen oder bezuschussen. Auch das Finanzamt prüft streng, ob es sich bei einer Kur um eine Reise zur allgemeinen Erholung handelt, oder aber um eine Maßnahme, die zur Linderung oder Heilung einer Krankheit tatsächlich notwendig ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-koennen-sie-kurkosten-absetzen/">So können Sie Kurkosten absetzen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wellness, Kur, Erholungsreise? Krankenkassen schauen sehr genau hin, bevor sie entsprechende Leistungen bewilligen oder bezuschussen. Auch das Finanzamt prüft streng, ob es sich bei einer Kur um eine Reise zur allgemeinen Erholung handelt, oder aber um eine Maßnahme, die zur Linderung oder Heilung einer Krankheit tatsächlich notwendig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat ein Leistungsträger eine Kur bewilligt, können Kosten, die im Rahmen des Kuraufenthaltes entstanden sind, und die der Steuerzahler selbst tragen musste, in der Regel problemlos als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Denn die Finanzbeamten gehen davon aus, dass der Leistungsträger die medizinische Indikation hinreichend überprüft hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Wurde die Kur nicht bewilligt, besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Fiskus die Kosten anerkennt. Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit bereits vor Antritt der Kur durch ein Attest des Amtsarztes bestätigt werden. Das Attest eines Haus- oder Facharztes reicht dafür nicht aus. Anwendungen und Maßnahmen vor Ort müssen von einem Kurarzt verordnet werden. Notwendig ist es auch, dass die Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, zeigt sich das Finanzamt in der Regel recht großzügig bei der Anerkennung von Kosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Absetzbar sind u.a. Aufwendungen für die Unterbringung in einer Kurklinik, Aufwendungen für Kur- und Heilmittel, Arztkosten und Ausgaben für Medikamente, Kurtaxe, Verpflegungsmehraufwendungen sowie Fahrtkosten. Je nach Grad der Erkrankung und/oder Behinderung können zusätzlich auch Reise- und Aufenthaltskosten für eine Begleitperson als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-koennen-sie-kurkosten-absetzen/">So können Sie Kurkosten absetzen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wo liegen die kundenfreundlichsten Finanzämter Deutschlands?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Oct 2015 11:41:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin-Tempelhof]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzämter Deutschlands]]></category>
		<category><![CDATA[Mannheim]]></category>
		<category><![CDATA[Onlineportal]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps.de]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=16567</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mannheim - Bereits zum vierten Mal seit 2012 sucht das Onlineportal Steuertipps.de das kundenfreundlichste Finanzamt Deutschlands. Noch bis zum 31. Dezember haben Steuerzahler unter Steuertipps.de/Finanzamt die Möglichkeit, ihr Finanzamt in den Kategorien Freundlichkeit, Geschwindigkeit und Erreichbarkeit zu bewerten. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/">Wo liegen die kundenfreundlichsten Finanzämter Deutschlands?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Mannheim</strong> &#8211; Bereits zum vierten Mal seit 2012 sucht das Onlineportal Steuertipps.de das kundenfreundlichste Finanzamt Deutschlands. Noch bis zum 31. Dezember haben Steuerzahler unter Steuertipps.de/Finanzamt die Möglichkeit, ihr Finanzamt in den Kategorien Freundlichkeit, Geschwindigkeit und Erreichbarkeit zu bewerten. Nach aktuellem Stand am 8.10.2015, liegen die Finanzämter in Berlin-Tempelhof, Fulda, Rostock, Koblenz und Heidelberg innerhalb der Top 5. Im letzten Jahr hatte sich das Finanzamt Bitburg den Titel geholt. Als Dankeschön verlost Steuertipps.de unter allen Teilnehmern ein neues Apple iPad Air sowie zehn 5-Jahres-Abonnements des mehrfachen Testsiegers SteuerSparErklärung. Die Abstimmung ist anonym, nur für die Teilnahme am Gewinnspiel müssen Teilnehmer ihre Daten angeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Insgesamt 552 Finanzämter verteilen sich auf die 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. In der vergangenen Abstimmungsrunde haben weit über 10.000 Portalnutzer ihre Stimme abgegeben und das Finanzamt Bitburg auf den ersten Platz gewählt. Welches Finanzamt 2015 diesen Titel erringt, können die Besucher des Online-Portals noch bis zum 31. Dezember mit ihrer Wahl beeinflussen.</p>
<p style="text-align: justify;">Steuertipps.de ist ein Portal der Akademischen Arbeitsgemeinschaft und bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben Softwarelösungen wie der SteuerSparErklärung und fundierten Informationen zu allen Steuerfragen bietet das Portal einen Newsbereich mit rechtlichen Neuerungen und aktuell diskutierten Urteilen zum Thema Steuern und deren Auswirkungen auf den Verbraucher.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Guntermann GmbH</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/">Wo liegen die kundenfreundlichsten Finanzämter Deutschlands?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2015 11:44:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischen Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Fiskus]]></category>
		<category><![CDATA[Irrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[Neustadt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Versuch]]></category>
		<category><![CDATA[VLH-Sprecher]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=11983</guid>

					<description><![CDATA[<p>"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/">Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; &#8222;In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<figure id="attachment_11986" aria-describedby="caption-attachment-11986" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-11986" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg" alt="Foto: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&quot;" width="618" height="616" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-300x299.jpg 300w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-11986" class="wp-caption-text">Foto: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat, zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste, Sanktionen, Strafen</p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel. Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch, Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. &#8222;So viele Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es, wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die fünf häufigsten Irrtümer</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern für normal, sagt Christina Georgiadis. &#8222;In Wahrheit ist das aber die Ausnahme.&#8220; Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine Übersicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Irrtum: &#8222;Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. &#8222;Aber in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass die Maschen im Netz enger werden&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Irrtum: &#8222;Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das auch in Zukunft nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue Tätigkeit oder Scheidung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Irrtum: &#8222;Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln, welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Irrtum: &#8222;Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts gewinnen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch etwas zu holen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Irrtum: &#8222;Das passiert doch heute alles automatisch.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus welchen Quellen bezieht&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden reifen. &#8222;Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (ots) </em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/">Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2013 07:44:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafsache]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=4918</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. Bei einer Trennung von Ehegatten oder Partnern können Finanzbehörden auf den ersten Blick einen Vorteil erlangen, gehen aber auch ein bestimmtes Risiko ein.</p>
<p><b>Die rechtliche Situation von Ehepartnern von Steuerbetrügern<br />
</b><br />
Im Allgemeinen gilt der Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Macht sich ein Ehegatte strafbar, der die Steuererklärung, die ihm sein Ehepartner oder der Steuerberater vorlegen, blind unterschreibt, wenn sich später herausstellt, dass diese falsch war und zu einem Steuerbetrug beigetragen hat?</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sagt dazu folgendes: Jeder Ehepartner oder Partner unterschreibt die Steuererklärung nur für die Richtigkeit der eigenen Einkünfte. Es gibt keinen allgemeinen Verdacht und der mit unterzeichnendem Partner wird nicht der Beihilfe bezichtigt. Alleinig durch die Unterzeichnung der Steuererklärung ist eine Mittäterschaft bei einem Steuerbetrug nicht bewiesen.</p>
<p><b>Bei einer Selbstanzeige das Richtige tun<br />
</b><br />
Kommt es zu einer Selbstanzeige, ist es von Bedeutung, unter Umständen diese auf den Ehegatten und sogar auf die Kinder auszuweiten. Dann klärt die Finanzbehörde, wem welche Konten und welche Transaktionen zuzuordnen sind. Wenn dann ein Partner wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, kann der andere beim Finanzamt immer noch eine getrennte Veranlagung nachträglich beantragen und sich damit aus der Affäre ziehen. Auf eine Selbstanzeige folgen in der Regel Nacherhebungsbescheide der Finanzbehörden.</p>
<p>Gegen diese kann Einspruch eingelegt werden. Das Ehegattensplitting geht bei einer im Nachhinein beantragten Einzelveranlagung verloren und damit die günstigere Besteuerung von Verheirateten. In jedem Falle entgeht man mit dieser Maßnahme einer Strafe. Dies sollte von Fall zu Fall von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Wichtig ist, ob und inwieweit der Partner wirklich Mittäter war. Sollte sich dies bei den Ermittlungen herausstellen und bewiesen werden können, gilt die Straffreiheit selbstverständlich nicht mehr.</p>
<p><b>Ein guter Rat für Ihren guten Ruf<br />
</b><br />
Es kann vorkommen, dass die Finanzbehörden Sie oder Ihren Ehegatten völlig zu Unrecht in eine Steuerstrafsache hineingezogen haben. In solch einem Fall sollte sie juristisch dagegen vorgehen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten und vertreten. Sie sollten sich auch nicht nur mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden erklären. Sie sollten auf eine Einstellung wegen eines fehlenden Tatverdachts oder wenn es schon zur Anklage gekommen ist, auf einen Freispruch bestehen.</p>
<p><b>Wichtiges Urteil bei einer Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehepartnern<br />
</b><br />
Im normalen Fall muss der Ehepartner, welcher eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen will, den anderen Ehegatten im Vorhinein darüber informieren. Dies gilt auch für getrennt lebende Ehegatten. Mit dieser Maßnahme soll dem anderen Ehepartner die Möglichkeit gegeben werden, sich der Selbstanzeige anzuschließen. (OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12) Das OLG begründete das Urteil zum Teil damit, dass sich Strafanzeigen auf familienrechtliche Streitereien auswirken und zur Verwirkung eines Trennungsunterhalts führen. Durch die Selbstanzeige ohne ihren getrennt lebenden Ehemann vorher informiert zu haben, habe die Klägerin massiv dessen Vermögensinteressen gefährdet.</p>
<p><b>Jeder Ehegatte ist steuerlich eine Einzelperson<br />
</b><br />
Vom Finanzamt wird jeder Ehegatte steuerlich als einzelne Person angesehen, auch dann, wenn sich durch die Ehe eine Möglichkeit zur Zusammenveranlagung und somit zu Steuervorteilen ergibt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 über die Haftung von Ehegatten entschieden. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Ehefrau ohne eigene Einkünfte mit ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit falschen Angaben ihres Ehemannes haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Die falschen Angaben waren der Ehefrau bekannt. Das Gericht entschied, das jeder Ehegatte nur für seine eigenen Angaben auf der Steuererklärung seine Unterschrift leistet und nicht für seinen Partner mit. Schon aus dem geltenden Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehepartnern kann ein Ehepartner nicht dazu verpflichtet werden, auf falsche Angaben des anderen zu verweisen. Somit ist ein Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die alleinige Mitwisserschaft nicht gegeben.</p>
<p>Es ist schon bemerkenswert, dass die Haftung ausgeschlossen wird, obwohl der Ehepartner aus den Falschangaben des anderen Ehegatten einen Vorteil durch eine geringere Steuerlast für sich selbst erzielte. Für die Richter war es allerdings entscheidend, dass die steuerlichen Angaben der Ehefrau wahrheitsgemäß gemacht worden waren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerberater-muenchen.de/" target="_blank">Ratzke Hill Steuerkanzlei in München</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuererklärung elektronisch übermitteln? Vor- und Nachteile</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2013 10:07:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfeverein]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernachzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrückzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuersoftware]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgeleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=4858</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer sich den Luxus leisten kann auf „geschenkte“ 800 Euro zu verzichten, der braucht nicht mehr weiter zu lesen. Für alle anderen könnte es durchaus lohnenswert sein, doch noch die paar Zeilen zu „studieren“. 800 Euro sind für nicht wenige von uns durchaus ein Anreiz dafür. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/">Steuererklärung elektronisch übermitteln? Vor- und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich den Luxus leisten kann auf „geschenkte“ 800 Euro zu verzichten, der braucht nicht mehr weiter zu lesen. Für alle anderen könnte es durchaus lohnenswert sein, doch noch die paar Zeilen zu „studieren“. 800 Euro sind für nicht wenige von uns durchaus ein Anreiz dafür. 800 Euro ist jener Betrag, der im Schnitt vom Finanzamt zurückerstattet wird. Klar, der Papierkram dazu ist alles andere als ein Spaß, aber muss das so sein? Gibt es nicht eine andere, bequemere und vor allem schnellere Möglichkeit dazu? Doch, die gibt es! Wir haben in diesem Betrag die wichtigsten Vor- und Nachteile einer elektronischen Steuererklärung zusammengefasst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Hilfestellungen zur Steuererklärung &#8230;</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>… und generelle Tipps hierzu haben wir schon in dem <a href="https://www.finanzratgeber24.de/tipps-zur-erledigung-der-steuererklaerung-4826.html" target="_blank">einem oder anderen Artikel</a> in unserem Magazin verfasst. Weitere nützliche Information und Hilfestellungen finden Sie auch auf der Webseite des Lohnsteuerhilfeverein e.V.: <a href="http://www.aktuell-verein.de/" target="_blank">aktuell-verein.de</a>. Wir wollen in diesem Beitrag auf die elektronische Form der Steuererklärung eingehen und die Vor- und Nachteile hierbei erörtern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Vorteile einer elektronischen Steuererklärung</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer hat sich nicht schon einmal verirrt, im Paragraphenjungle und Begriffsdickicht des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html" target="_blank">Finanzamtes</a>? Genau hier greift wohl ein besonders großer Vorteil einer guten Steuersoftware: Erklärungen und Hilfestellungen zu Begriffen wie Vorsorgeleistung, Sonderausgaben oder Werbungskosten. Falls Sie diese überhaupt ausfüllen müssen. Denn ein weiterer Pluspunkt beim übermitteln Ihrer Steuerdaten ist, dass die benötigten Belege auf ein Minimum reduziert werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einen ganz besonderen Trumpf spielt eine gute Software aus, in dem diese eine Schätzung der Steuernachzahlung oder etwaigen Rückzahlung anhand der gemachten Eingaben ausgibt. Vor der tatsächlichen Übermittlung. Wie mit dieser Information nun umgegangen wird muss jeder für sich selbst entscheiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als weiteren Vorteil kann hier angeführt werden, das die Wahrscheinlichkeit seine Steuerrückzahlung deutlich früher als auf dem Postweg zu bekommen, sehr hoch ist. Ein Grund dafür: Die Behörden erhalten Ihre Daten bereits in digitaler Form und müssen diese nicht extra in deren Rechner „eintippen“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Wo Vor- da auch Nachteile</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf den Punkt gebracht: Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, dann muss diese besonders Gewissenhaft ausgefüllt werden. Laut Bundesrechnungshof wiesen beinahe ein Drittel aller Bescheide des Vorjahres erhebliche Fehler auf. Fehler, die in der Berechnung unberücksichtigt bleiben und so zu finanziellen Einbußen führen können. Als Steuerzahler und Antragsteller sind Sie selbst für Eingabefehler verantwortlich, so die Gerichte dazu.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/">Steuererklärung elektronisch übermitteln? Vor- und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
