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	<title>Erbe</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 12 Sep 2022 10:40:47 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Erbe</title>
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	<item>
		<title>Der Wunsch wächst, Nachlass gemeinnützig zu vererben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Sep 2022 10:40:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinnützig vererben]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“ Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise stellt sich mehr denn je die Frage, was bleibt. Wie sieht die Welt von morgen für unsere Kinder und Enkelkinder aus? Die Auswirkungen der Klimakrise sind so deutlich spürbar wie nie zuvor, Kriege bestimmen die tägliche Berichterstattung. Bei vielen wächst das Bedürfnis, die Welt verantwortungsvoll mitzugestalten und nachhaltig zu wirken. Immer mehr Menschen machen sich auch erste Gedanken um ihren Nachlass. Noch nie zuvor wurde in unserem Land so viel Vermögen vererbt. Insgesamt 3,1 Milliarden Euro werden in Deutschland von 2015 bis 2024 angegeben, berechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge.Und so möchten viele mit ihrem Erbe nicht nur sicher sparen, die ihnen nahestehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/der-wunsch-wachst-nachlass-gemeinnutzig-zu-vererben/">Der Wunsch wächst, Nachlass gemeinnützig zu vererben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">„Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“ Vor dem Hintergrund der aktuellen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bleiben-immobilien-auch-in-krisen-eine-lohnende-investition/" target="_blank" rel="noopener">Krise</a> stellt sich mehr denn je die Frage, was bleibt. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Wie sieht die Welt von morgen für unsere Kinder und Enkelkinder aus? </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Die Auswirkungen der Klimakrise sind so deutlich spürbar wie nie zuvor, Kriege bestimmen die tägliche Berichterstattung. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Bei vielen wächst das Bedürfnis, die Welt verantwortungsvoll mitzugestalten und nachhaltig zu wirken. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Immer mehr Menschen machen sich auch erste Gedanken um ihren Nachlass. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Noch nie zuvor wurde in unserem Land so viel Vermögen vererbt. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Insgesamt 3,1 Milliarden Euro werden in Deutschland von 2015 bis 2024 angegeben, berechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge.</span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Und so möchten viele mit ihrem Erbe nicht nur sicher sparen, die ihnen nahestehen.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Bereits jede und jeder Dritte über 50 kann sich in Deutschland vorstellen, mit einem Teil des eigenen Vermögens, über das Leben hinaus Gutes zu mechanischem. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Bei den Kinderlosen ist es sogar mehr als die Hälfte. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Das Prinzip Apfelbaum.“, ein Zusammenschluss aus namhaften gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen in Deutschland, unterstützt Menschen bei dem Projekt, mit ihrem Erbe Gutes zu offensichtlich. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Wer überlegt, mit seinem Testament einen gemeinnützigen Zweck zu unterstützen, findet viele Informationen, Materialien und auch persönliche Beratung.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Ganz grundsätzlich empfiehlt die Initiative, sich anfängliche Gedanken über den Nachlass zu machen und sich zu informieren. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">„Das eigene Testament ist immer etwas sehr Persönliches und es stellen sich eine Menge Fragen. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Vieles wird erheblich bedacht sein.“, so Susanne Anger. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Menschen, die gemeinnützig vererben möchten, empfiehlt sie auch, den persönlichen Kontakt zu in Frage kommenden Organisationen und Stiftungen zu suchen. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im Gespräch können Wünsche und Vorstellungen umfassend besprochen werden.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Um potenziellen Erblasserinnen und Erblassern mehr Orientierung und <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/baufinanzierungen-werden-teurer-das-sicherheitsbeduerfnis-steigt/" target="_blank" rel="noopener">Sicherheit</a> zu geben und mögliche Sorgen zu nehmen, hat die Initiative mittlerweile das Erbschaftssiegel „In guten Händen“ entwickelt. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Die Organisationen und Stiftungen, die es, haben sich eindeutig ethischen Richtlinien zu verpflichten. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Susanne Anger, Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Das Prinzip Apfelbaum“ erklärt: „Durch das Erbschaftssiegel garantieren die Organisationen und Stiftungen, die es tragen, dass Ihr Vermächtnis oder Erbe im besten Sinne des Wortes in gute Hände kommt. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Auch Menschen, die sich über das gemeinnützige Vererben vielleicht erstmal nur informieren möchten oder nachträglich Änderungen in ihrem Testament vornehmen wollen, can ihr so ​​​​vertrauensvoll und respektvoll besprechen.“</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><em><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Quelle: Initiative „Mein Erbe tut Gutes. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Das Prinzip Apfelbaum&#8220;</span></span></span></span></em></p>
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		<title>Steigende Immobilienpreise und die Folgen für Erben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jan 2022 09:02:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Alljährlich werden in Deutschland Werte von geschätzten 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Einen großen Anteil machen Immobilien aus. Doch durch die Wertsteigerung von Immobilien erhöht sich auch die Steuerlast für Erben.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Alljährlich werden in Deutschland Werte von geschätzten 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Einen großen Anteil machen Immobilien aus. Doch durch die Wertsteigerung von Immobilien erhöht sich auch die Steuerlast für Erben.</p>
<p style="text-align: justify;">500.000 Euro beträgt der steuerliche <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/durch-etappenweises-verschenken-freibetraege-mehrfach-nutzen/" target="_blank" rel="noopener">Freibetrag</a>, wenn ein Kind eine Immobilie erbt. Wird jemand von seiner Tante bedacht, tritt das Finanzamt schon bei über 20.000 Euro auf den Plan. Nicht viel, wenn ein gut gelegenes Haus in der Großstadt zur Erbmasse gehört. Für viele Erben dürfte die Erbschaftssteuer wegen steigender Immobilienwerte höher ausfallen als erwartet.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Höhere Werte, weniger Kinder</h2>
<p style="text-align: justify;">Zwischen 2015 und 2024 werden laut Statistik über vier Millionen Immobilien vererbt. Ihr Wert steigt seit Jahren kontinuierlich. Laut Postbank Wohnatlas kostet der Quadratmeter einer Eigentumswohnung in München heute durchschnittlich 8.613 Euro. Und die steigenden Preise in den Metropolen ziehen die Preise im Umland mit.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Wertsteigerung und die sich verändernde Alterspyramide der deutschen Bevölkerung beeinflusst auch die Besteuerung im Erbfall, denn immer mehr Häuser und Wohnungen werden etwa an Enkel, Neffen oder Nichten gehen. Ein Indiz, das dafür spricht: 21 Prozent der Frauen im Alter zwischen 45 und 49 Jahren – und ihre Partner – haben keinen Nachwuchs.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Schmale Freibeträge</h2>
<p style="text-align: justify;">Vererbt also etwa eine kinderlose Witwe ihre Immobilie an einen Neffen, ist das ein großes Glück, aber auch mit einer hohen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/geld-bleib-bei-mir-so-holt-man-das-beste-aus-seinem-einkommen-heraus/" target="_blank" rel="noopener">Steuerlast</a> verbunden. Die Erbschaft kann je nach finanzieller Situation zur Bürde werden, wenn das Haus oder die Wohnung rundum modernisiert werden muss. „Die Besteuerung kann besonders bei Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen Kapital binden, das erbende Familien für ihre Modernisierungsprojekte gebraucht hätten“, sagt Henning Göbel, Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse. „Damit fallen dann auch energetische Sanierungen unter den Tisch, die so dringend für den klimagerechten Umbau des Wohnungsbestandes nötig sind.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: BHW Mediendienst</em></p>
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		<title>Erbe &#8211; Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2018 08:54:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermögensinhaber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt/Main – „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein." So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/erbe-steuerersparnis/">Erbe &#8211; Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt/Main</strong> – „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.&#8220; So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern. „Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen&#8220;, empfiehlt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER® (CFEP®-Zertifikatsträger). Sie helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile einer möglichen Schenkung. Estate Planning ist also eine reine Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.</p>
<figure id="attachment_32388" aria-describedby="caption-attachment-32388" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-32388" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar.jpg" alt="Erbe - Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken" width="620" height="263" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar-150x64.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar-300x127.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-32388" class="wp-caption-text">Quelle: iris albrecht finanzkommunikation GmbH/FPSB Deutschland e.V.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">„Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen&#8220;, erläutert Prof. Tilmes. Denn der Gesetzgeber räumt großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Und dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter. „Das Beispiel zeigt: Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen&#8220;, sagt der FPSB-Vorstand, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.</p>
<p style="text-align: justify;">So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen&#8220;, empfiehlt Tilmes. Professionelle Generationenmanager und wie die vom FPSB zertifizierten Estate-Planer, die CFEP®, achten darauf, dass die Sicherung des Lebensstandards des Erblassers oberste Priorität hat.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nachlassplanung an Gesetzeslage anpassen</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Möglichkeit besteht etwa darin, für sich oder andere Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern einzuräumen. So kann der Schenker beispielsweise das eigene Unternehmen an den Sohn übertragen und sich bis zu seinem Tod die Nutzung bzw. das Gewinnbezugsrecht vorbehalten. „Es ist entscheidend, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen und regelmäßig zu überprüfen.&#8220;, rät Tilmes. Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern bereits auch zu Lebzeiten die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig handlungsfähig zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie auch immer die private und wirtschaftliche Konstellation aussieht: Die unabhängig tätigen FPSB-Professionals sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen im Rahmen einer Nachlassplanung eine individuelle Strategie und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.</p>
<p style="text-align: justify;">„Schenken will also bedacht sein&#8220;, resümiert Tilmes. Denn Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich aber für jeden Fall eine maßgeschneiderte und generationenübergreifende Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: iris albrecht finanzkommunikation GmbH/FPSB Deutschland e.V.</em></p>
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		<title>Plötzlich geerbt – wohin mit dem Geld?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ploetzlich-geerbt-wohin-mit-dem-geld/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Aug 2017 08:43:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagemöglichkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Geldmarktpapiere]]></category>
		<category><![CDATA[Investmentfonds]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögenswerte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge vererben die Deutschen im Zeitraum von 2012 bis 2027 voraussichtlich bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr. Wer plötzlich erbt, steht jedoch häufig vor der Frage: Wohin mit dem Geld?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ploetzlich-geerbt-wohin-mit-dem-geld/">Plötzlich geerbt – wohin mit dem Geld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge vererben die Deutschen im Zeitraum von 2012 bis 2027 voraussichtlich bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr. Wer plötzlich erbt, steht jedoch häufig vor der Frage: Wohin mit dem Geld? Das kann in Zeiten des Niedrigzinses eine schwierige Entscheidung sein. Wie Erben sinnvoll und gewinnbringend anlegen können und was es dabei zu beachten gilt, weiß Erol Cen, Investment-Experte von ERGO.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer beispielsweise eine Immobilie abbezahlen muss, Pläne für einen Umbau der Wohnung hat oder seinem Kind ein Auslandsstudium finanzieren möchte, der hat sofort eine sinnvolle Verwendung für sein Erbe. Aber wohin mit dem Geld, wenn aktuell keine notwendigen Ausgaben anstehen? „Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Das kommt immer auf die individuelle Situation des Einzelnen an“, weiß Erol Cen, Investment-Experte von ERGO. Können Erben das Geld zunächst auf die Seite legen, gilt es also, eine zur jeweiligen Situation passende Anlage zu finden.</p>
<figure id="attachment_31570" aria-describedby="caption-attachment-31570" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-31570" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/20170731-ERGO-VI-Erbe-72dpi.jpg" alt="" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/20170731-ERGO-VI-Erbe-72dpi.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/20170731-ERGO-VI-Erbe-72dpi-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/20170731-ERGO-VI-Erbe-72dpi-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/20170731-ERGO-VI-Erbe-72dpi-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31570" class="wp-caption-text">Quelle: ERGO Group</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Große Auswahl an Anlagemöglichkeiten</h2>
<p style="text-align: justify;">Auf Sparbuch oder Festgeld gibt es derzeit kaum noch Zinsen. Wer sich noch nie mit dem Thema „Geld anlegen“ auseinandergesetzt hat, für den können die zahlreichen weiteren Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt verwirrend sein. Am bekanntesten sind Aktien, Anleihen oder Geldmarktpapiere. Zudem wird mit Rohstoffen, Edelmetallen, Immobilien oder Währungen gehandelt. „Wer selber handeln möchte, sollte sich gut auskennen und die nötige Zeit mitbringen“, so Erol Cen. „Viele, die erstmals am Kapitalmarkt investieren, neigen dazu, bei einem kurzfristigen Fall der Kurse ihre Anteile übereilt zu verkaufen. Solche Schwankungen gleichen sich jedoch meist wieder aus.“ Ein schneller Verkauf kann daher zu unnötigen Verlusten führen. Hinzu kommt, dass Einsteiger am Kapitalmarkt häufig nur auf eine Anlage setzen. „Es empfiehlt sich eine breite Streuung über unterschiedliche Anlagen. So kann das Portfolio Schwankungen im Markt auffangen“, weiß Erol Cen. Für unerfahrene Anleger oder bei Zeitmangel sind von Anlageexperten gemanagte Investmentfonds eine gute Alternative.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was sind Investmentfonds und wie funktionieren sie?</h2>
<p style="text-align: justify;">Investmentfonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie das Geld vieler Anleger bündeln. Für ihre Einzahlungen erhalten die Anleger Anteile an den Vermögenswerten des Fonds. Das gesammelte Kapital verwaltet ein Fondsmanager. Er legt es in viele verschiedene Anlageklassen an, beispielsweise Aktien oder Anleihen. So ist der Fonds breit gestreut und stärkere Werte können kurzfristige Schwächen anderer Werte ausgleichen. „Anleger können entweder im Rahmen eines Fondsparplans monatliche Beträge einzahlen. Das ist meist ab 50 Euro möglich“, erklärt der ERGO Experte. „Oder sie zahlen einen einmaligen Betrag ein, etwa eine Erbschaft.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welcher Fonds passt zu mir?</h2>
<p style="text-align: justify;">Welcher Fonds für die individuelle Situation geeignet ist, sollten Interessenten mit einem Anlageberater klären. Denn zum Beispiel hinsichtlich Schwankungsbreite oder empfohlener Anlagedauer gibt es große Unterschiede zwischen verschiedenen Fonds. Generell empfiehlt der ERGO Experte Erben, vor der Entscheidung für einen Fonds ihr persönliches Sparziel festzulegen: Wer eine große Rendite erzielen möchte, muss ein höheres Risiko eingehen. Steht dagegen eher die Sicherheit im Vordergrund, kann ein Fonds mit risikoärmeren Wertpapieren sinnvoll sein.</p>
<p><em>Quelle: ERGO Group AG/HARTZKOM</em></p>
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		<title>Richtig erben und teilen: So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/richtig-erben-und-teilen-so-vermeiden-geschwister-streit-ums-elternhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2015 10:32:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
<p><strong style="line-height: 1.5;">Fall 1: Keiner der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>Meist haben sich die Kinder längst ein eigenes Leben aufgebaut oder wohnen in einer anderen Stadt. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist es, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Verkaufserlös bzw. die Mieteinnahmen werden dann nach der gesetzlichen Erbquote aufgeteilt.</p>
<figure id="attachment_18761" aria-describedby="caption-attachment-18761" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-18761" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png" alt="Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="620" height="460" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-150x111.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-300x223.png 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-18761" class="wp-caption-text">Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p><strong>Fall 2: Einer der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>„Möchte ein Erbe die Immobilie allein übernehmen, kann er die übrigen Erben auszahlen – deren Einverständnis vorausgesetzt“, sagt Bernhardt. In so einem Fall wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt, zum Beispiel mit Hilfe eines Sachverständigen. Die Herausforderung: Häufig übersteigt der Wert des auszuzahlenden Erbanteils die eigenen Finanzen. Was viele nicht wissen: „Für die Auszahlung können Bausparverträge verwendet werden“, erläutert Stefan Bernhardt. „Seine Miterben auszubezahlen, gilt als wohnwirtschaftlicher Zweck. Wenn die Auszahlung über einen Bausparvertrag erfolgt, kann auch die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie genutzt werden.“</p>
<p><strong>Verbindliche Regelungen statt Familienstreit</strong></p>
<p>Um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden, empfiehlt Bernhardt, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. „Damit kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen und genau festgelegt werden, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses bekommt.“ Besonders für unverheiratete Paare ist eine eindeutige Vereinbarung unverzichtbar, sonst greift die gesetzliche Erbfolge, die Unverheiratete nicht berücksichtigt. Für Ehepaare ist die einfachste Lösung ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Verzichten die Kinder auf ihren Pflichtteil, kann der verwitwete Partner die Immobilie reibungslos weiternutzen. Frühzeitig geregelt werden sollten auch Fälle, in denen ein Geschwisterteil das Haus mietfrei bewohnt, das die Kinder gemeinsam erben.</p>
<p><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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