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	<title>Ehegattensplitting</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<item>
		<title>Vom Steuerzahler zum Steuersparer: Der 5-Punkte-Plan</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/vom-steuerzahler-zum-steuersparer-der-5-punkte-plan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Oct 2015 13:34:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Heiraten lohnt sich, ist aber kein Muss. Geld spart auch, wer steuerlich absetzbare Ausgaben plant und die Grundkenntnisse des Steuerrechts kennt. Ein Mindestmaß an Ordnung bei Belegen und Quittungen ist klug und im Zweifelsfall zu kämpfen zahlt sich meistens aus.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/vom-steuerzahler-zum-steuersparer-der-5-punkte-plan/">Vom Steuerzahler zum Steuersparer: Der 5-Punkte-Plan</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; Heiraten lohnt sich, ist aber kein Muss. Geld spart auch, wer steuerlich absetzbare Ausgaben plant und die Grundkenntnisse des Steuerrechts kennt. Ein Mindestmaß an Ordnung bei Belegen und Quittungen ist klug und im Zweifelsfall zu kämpfen zahlt sich meistens aus. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) präsentiert die wichtigsten Schritte zum Steuersparen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Lebenslage optimieren &#8211; rechtzeitig!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">So unromantisch es klingt: Heiraten ist der Steuertipp Nummer 1 für Paare, die sich ein gemeinsames Leben aufbauen wollen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, denn diese sind seit 2013 der Ehe gleichgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob eingetragene Lebenspartner oder Eheleute: Beide profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting. Steuern spart dabei vor allem das Paar, bei dem ein Partner viel und der andere eher wenig verdient. Übrigens: Paare, die noch bis zum 31. Dezember Eltern werden, sparen für das ganze Jahr beim Soli und der Kirchensteuer.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Ausgaben schlau planen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt absetzbare Kosten, die man nicht beeinflussen kann. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten: Wer täglich zur Arbeit fährt, der kann über die sogenannte Pendlerpauschale mindestens einen Teil seiner Kosten geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im deutschen Steuerrecht existieren aber auch planbare Ausgaben. Hier lohnt sich in vielen Fällen ein schlaues Timing. Zu den typischen Kosten, die sich planen lassen, gehören folgende:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Zuzahlungen für Medikamente, Pflege- und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern, Unterhaltskosten und Ähnliches. Solche Ausgaben können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn diese die Grenze der &#8222;zumutbaren Belastungen&#8220; überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Daher ist es gut, die eigene Belastungsgrenze zu kennen, um sich gezielt steuerliche Vorteile zu sichern. Sollten bei Ihnen beispielsweise in einem Jahr bereits Krankheitskosten von 2.000 Euro anfallen und Ihre Grenze der zumutbaren Belastungen liegt bei 2.100 Euro, können Sie schon mit dem Kauf einer neuen Brille diese Grenze überschreiten. Dann erst können Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen, welche die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, von der Steuer absetzen.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien. 20 Prozent des Arbeitslohns auf der Rechnung sind absetzbar, und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Je nach Umfang der Baumaßnahmen kann es sich steuerlich lohnen, die Ausgaben über den Jahreswechsel zu verteilen: Der neue Fußboden beispielsweise im Dezember, die Malerarbeiten im Januar &#8211; dann können Sie in beiden Jahren die Steuervorteile nutzen.</li>
</ul>
<figure id="attachment_16972" aria-describedby="caption-attachment-16972" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-16972" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09.png" alt="Quellenangabe: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.&quot;" width="620" height="329" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09-150x80.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09-300x159.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09-310x165.png 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16972" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Basiswissen aneignen und Neuigkeiten beachten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den wichtigsten und gleichzeitig einfachsten Regeln für Steuersparer zählt, dass bestimmte Rechnungen ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Wer Handwerker, Kinderbetreuer oder Reinigungskräfte bar ausbezahlt, geht beim Finanzamt leer aus. Steuerlich absetzbar sind nur Kosten, die auch per Kontobewegung nachgewiesen werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer zudem folgende steuerliche Fachbegriffe versteht, verfügt über ein brauchbares Steuer-Basiswissen und kann dementsprechend gezielt Steuervorteile nutzen:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Werbungskosten sind unbegrenzt absetzbar. Dazu zählen alle beruflichen Ausgaben wie Fortbildungen, Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit usw.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Freibeträge bringen einem Steuervorteile, ohne dass man einzelne Kosten nachweisen muss. Dazu gehört u.a. der Behinderten-Pauschbetrag, der Kinderfreibetrag oder der Übungsleiterfreibetrag.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Vorsorgeaufwendungen sowie außergewöhnliche Belastungen wie beispielsweise Krankheits- oder Pflegekosten gehören ebenfalls in das Lexikon des Steuer-Basiswissens.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Noch mehr Steuern sparen kann, wer sich im Steuerrecht jedes Jahr aufs Neue auf dem Laufenden hält. Dazu gehört, unter anderem folgende Fragen beantworten zu können: Welche Kosten sind absetzbar geworden, welche sind es nicht mehr? Gibt es geänderte Vorgehensweisen oder neue Zielgruppen? Wurden Freibeträge angehoben oder gesenkt?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Kämpfen &#8211; wenigstens ein bisschen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Da hilft nur ein Einspruch. Dieser ist in der Regel kostenlos und muss schriftlich binnen eines Monats beim Finanzamt eingehen. Jährlich legen mehrere Millionen Bundesbürger Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein &#8211; und die Mehrzahl hat damit Erfolg.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte das Finanzamt nach der erneuten Prüfung des Steuerbescheids weiterhin bei seiner Ansicht bleiben, hilft nur der Gang vors Finanzgericht. Oder der Steuerzahler akzeptiert die Argumentation des Finanzamts. Das ist laut VLH eine Abwägungsfrage: Wie viel kann der Steuerzahler gewinnen? Und wie hoch sind im Gegenzug die möglichen Kosten eines Verfahrens?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Ordnung halten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nur Kosten, die man belegen kann &#8211; also mit Quittungen oder auch Kontonachweisen &#8211; sind steuerlich absetzbar. Aus Sicht der VLH-Experten wird Ordnung von vielen Steuerzahlenden unterschätzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Mindestmaß an Ordnung wäre bereits mit einem handelsüblichen Schuhkarton gewährleistet. Legen Sie einfach alle Quittungen und Rechnungen über das Jahr der Reihe nach ab und holen Sie diese für die Steuererklärung wieder heraus. Das hilft nicht nur denen, die ihre Steuererklärung selbst machen. Auch ein Steuerprofi freut sich über eine vollständige Zettelwirtschaft.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2013 07:44:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. Bei einer Trennung von Ehegatten oder Partnern können Finanzbehörden auf den ersten Blick einen Vorteil erlangen, gehen aber auch ein bestimmtes Risiko ein.</p>
<p><b>Die rechtliche Situation von Ehepartnern von Steuerbetrügern<br />
</b><br />
Im Allgemeinen gilt der Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Macht sich ein Ehegatte strafbar, der die Steuererklärung, die ihm sein Ehepartner oder der Steuerberater vorlegen, blind unterschreibt, wenn sich später herausstellt, dass diese falsch war und zu einem Steuerbetrug beigetragen hat?</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sagt dazu folgendes: Jeder Ehepartner oder Partner unterschreibt die Steuererklärung nur für die Richtigkeit der eigenen Einkünfte. Es gibt keinen allgemeinen Verdacht und der mit unterzeichnendem Partner wird nicht der Beihilfe bezichtigt. Alleinig durch die Unterzeichnung der Steuererklärung ist eine Mittäterschaft bei einem Steuerbetrug nicht bewiesen.</p>
<p><b>Bei einer Selbstanzeige das Richtige tun<br />
</b><br />
Kommt es zu einer Selbstanzeige, ist es von Bedeutung, unter Umständen diese auf den Ehegatten und sogar auf die Kinder auszuweiten. Dann klärt die Finanzbehörde, wem welche Konten und welche Transaktionen zuzuordnen sind. Wenn dann ein Partner wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, kann der andere beim Finanzamt immer noch eine getrennte Veranlagung nachträglich beantragen und sich damit aus der Affäre ziehen. Auf eine Selbstanzeige folgen in der Regel Nacherhebungsbescheide der Finanzbehörden.</p>
<p>Gegen diese kann Einspruch eingelegt werden. Das Ehegattensplitting geht bei einer im Nachhinein beantragten Einzelveranlagung verloren und damit die günstigere Besteuerung von Verheirateten. In jedem Falle entgeht man mit dieser Maßnahme einer Strafe. Dies sollte von Fall zu Fall von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Wichtig ist, ob und inwieweit der Partner wirklich Mittäter war. Sollte sich dies bei den Ermittlungen herausstellen und bewiesen werden können, gilt die Straffreiheit selbstverständlich nicht mehr.</p>
<p><b>Ein guter Rat für Ihren guten Ruf<br />
</b><br />
Es kann vorkommen, dass die Finanzbehörden Sie oder Ihren Ehegatten völlig zu Unrecht in eine Steuerstrafsache hineingezogen haben. In solch einem Fall sollte sie juristisch dagegen vorgehen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten und vertreten. Sie sollten sich auch nicht nur mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden erklären. Sie sollten auf eine Einstellung wegen eines fehlenden Tatverdachts oder wenn es schon zur Anklage gekommen ist, auf einen Freispruch bestehen.</p>
<p><b>Wichtiges Urteil bei einer Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehepartnern<br />
</b><br />
Im normalen Fall muss der Ehepartner, welcher eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen will, den anderen Ehegatten im Vorhinein darüber informieren. Dies gilt auch für getrennt lebende Ehegatten. Mit dieser Maßnahme soll dem anderen Ehepartner die Möglichkeit gegeben werden, sich der Selbstanzeige anzuschließen. (OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12) Das OLG begründete das Urteil zum Teil damit, dass sich Strafanzeigen auf familienrechtliche Streitereien auswirken und zur Verwirkung eines Trennungsunterhalts führen. Durch die Selbstanzeige ohne ihren getrennt lebenden Ehemann vorher informiert zu haben, habe die Klägerin massiv dessen Vermögensinteressen gefährdet.</p>
<p><b>Jeder Ehegatte ist steuerlich eine Einzelperson<br />
</b><br />
Vom Finanzamt wird jeder Ehegatte steuerlich als einzelne Person angesehen, auch dann, wenn sich durch die Ehe eine Möglichkeit zur Zusammenveranlagung und somit zu Steuervorteilen ergibt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 über die Haftung von Ehegatten entschieden. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Ehefrau ohne eigene Einkünfte mit ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit falschen Angaben ihres Ehemannes haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Die falschen Angaben waren der Ehefrau bekannt. Das Gericht entschied, das jeder Ehegatte nur für seine eigenen Angaben auf der Steuererklärung seine Unterschrift leistet und nicht für seinen Partner mit. Schon aus dem geltenden Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehepartnern kann ein Ehepartner nicht dazu verpflichtet werden, auf falsche Angaben des anderen zu verweisen. Somit ist ein Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die alleinige Mitwisserschaft nicht gegeben.</p>
<p>Es ist schon bemerkenswert, dass die Haftung ausgeschlossen wird, obwohl der Ehepartner aus den Falschangaben des anderen Ehegatten einen Vorteil durch eine geringere Steuerlast für sich selbst erzielte. Für die Richter war es allerdings entscheidend, dass die steuerlichen Angaben der Ehefrau wahrheitsgemäß gemacht worden waren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerberater-muenchen.de/" target="_blank">Ratzke Hill Steuerkanzlei in München</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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