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	<title>Bundesministerium</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 13 Feb 2017 07:47:19 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Bundesministerium</title>
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		<title>Vorstellung der 2-Euro-Münze „Rheinland-Pfalz“ im Bundeskanzleramt</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/vorstellung-der-2-euro-muenze-rheinland-pfalz-im-bundeskanzleramt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2017 08:33:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. Februar 2017 eine 2-Euro-Gedenkmünze „Rheinland-Pfalz“ mit der Abbildung der Porta Nigra herausgegeben. Es ist die zwölfte Münze einer Serie von insgesamt sechzehn 2-Euro-Gedenkmünzen mit prägnanten Wahrzeichen oder Bauwerken aller Länder der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/vorstellung-der-2-euro-muenze-rheinland-pfalz-im-bundeskanzleramt/">Vorstellung der 2-Euro-Münze „Rheinland-Pfalz“ im Bundeskanzleramt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. Februar 2017 eine 2-Euro-Gedenkmünze „Rheinland-Pfalz“ mit der Abbildung der Porta Nigra herausgegeben. Es ist die zwölfte Münze einer Serie von insgesamt sechzehn 2-Euro-Gedenkmünzen mit prägnanten Wahrzeichen oder Bauwerken aller Länder der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Sets mit 2-Euro-Gedenkmünzen „Rheinland-Pfalz“ aus allen fünf deutschen Prägestätten überreicht der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.</p>
<figure id="attachment_23754" aria-describedby="caption-attachment-23754" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-23754" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/image003-300x210.jpg" alt="" width="300" height="210" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/image003-300x210.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/image003-150x105.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/image003.jpg 459w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-23754" class="wp-caption-text">Quelle: Bundesministerium der Finanzen</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die Ausgabe der Münzen im Rahmen der 2-Euro-Gedenkmünzen-Serie der Bundesrepublik Deutschland erfolgt jährlich in der Reihenfolge der Präsidentschaft im Bundesrat. Bislang wurden in dieser Serie die 2-Euro-Gedenkmünzen „Schleswig-Holstein“ (2006), „Mecklenburg-Vorpommern“ (2007), „Hamburg“(2008), „Saarland“(2009), „Bremen“(2010), „Nordrhein-Westfalen“(2011), „Bayern“(2012), „Baden-Württemberg“ (2013), „Niedersachsen“ (2014) „Hessen“ (2015) sowie „Sachsen“ (2016) herausgegeben. Im Jahr 2018 soll die 2-Euro-Gedenkmünze „Berlin“ folgen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die nationale Seite der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze „Rheinland-Pfalz“ zeigt die Porta Nigra in einer charakteristischen Außenansicht. Der Entwurf stammt von dem Künstler Frantisek Chochola aus Hamburg.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Euro-Länder können 2-Euro-Gedenkmünzen seit 2004 herausgeben. Diese Münzen tragen die gemeinsame europäische Seite (Wertseite). Die nationale Seite (Bildseite) ihrer 2-Euro-Gedenkmünzen können die Euro-Länder mit wechselnden Motiven ausgestalten. Die 2-Euro-Gedenkmünzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen Euro-Ländern.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Auflagenhöhe beträgt 30 Millionen Stück. Die Münzen werden anteilig in allen fünf deutschen Münzprägestätten produziert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Wertseite der Münzen, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze.</p>
<p style="text-align: justify;">Die 2-Euro-Münze „Rheinland-Pfalz“ kann seit dem Ausgabetag, dem 3. Februar 2017, bei vielen Geldinstituten sowie den Filialen der Deutschen Bundesbank zum Nominalwert erworben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) bietet darüber hinaus besonders konfektionierte Münzsets für Sammler an.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium für Finanzen</em></p>
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		<title>Fiskalisierung &#8211; das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/fiskalisierung-das-gesetz-zum-schutz-vor-manipulationen-an-digitalen-grundaufzeichnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2017 09:21:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz vor dem Ende des alten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2016 die finalen Inhalte des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl.I S. 3152) auf seiner Homepage und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Handel ist dieses Gesetzesvorhaben besser unter der Bezeichnung "Fiskalisierung" bekannt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/fiskalisierung-das-gesetz-zum-schutz-vor-manipulationen-an-digitalen-grundaufzeichnungen/">Fiskalisierung &#8211; das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Kurz vor dem Ende des alten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2016 die finalen Inhalte des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl.I S. 3152) auf seiner Homepage und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Handel ist dieses Gesetzesvorhaben besser unter der Bezeichnung &#8222;Fiskalisierung&#8220; bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im aktuellen Text stellt der Gesetzgeber erstmals den Kontext zu bereits geltenden Verordnungen, wie z.B. dem BMF-Schreiben vom 26. November 2010 (BStBl I S. 1342) her. Bisher regelte dieses BMF-Schreiben in Kombination mit der GoBD lediglich Anforderungen an die Datenprozesse und Verfahrensweisen ab der Kasse bis in das Langzeitarchiv. Mit dem vorliegenden Vorhaben wird aus Sicht des Staates nun die letzte Lücke im Prozess geschlossen, indem die Kasse selbst einer Regulierung unterzogen und in die bereits gültigen Regelungen integriert wird. Das BMF sorgt nun mit der Gesetzesveröffentlichung bei einigen Sachverhalten für Klarheit und der Handel erhält eine gewisse Planungssicherheit für die technische Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die wichtigsten Punkte des neuen BGBl. I S. 3152 in Kurzform:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sicherheitseinrichtung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ab 1. Januar 2020 ist eine durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder durch andere staatlich autorisierte Stellen zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verpflichtend. Diese Sicherheitseinrichtung wird aus drei Bestandteilen bestehen:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Sicherheitsmodul</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Speichermedium (für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist)</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">digitale Schnittstelle</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Eine endgültige Definition, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine solche Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, wird im Laufe des Jahres 2017 erarbeitet werden. Erst danach wird es Verordnungen geben, die hier wiederum Klarheit schaffen. Gesichert zu sein scheint, dass alle Transaktionen eines POS-Systems einzeln zu verifizieren, also zu signieren und lückenlos zu archivieren sein werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter bestimmten Umständen kann eine Übergangsregelung zur Erfüllung der Anforderungen bis zum 31. Dezember 2022 gelten, nämlich für Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 beschafft wurden und den Anforderungen des BMF-Schreibens 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen. Die Regel kommt in Betracht, wenn ein POS-System bauartbedingt nicht auf die geforderte Sicherheitseinrichtung aufrüstbar ist, so dass es die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kassen-Nachschau</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden zu den üblichen Geschäftszeiten wird ab dem 1. Januar 2018 auch ohne Vorankündigung möglich. Wichtig ist, dass explizit auch jene Zugriffe, die bereits in der GoBD gefordert werden und vielen Händlern besser unter den Abkürzungen Z1, Z2 und Z3 bekannt sind, auch in diesem Kontext ihre Gültigkeit besitzen (vgl. § 146b Kassen-Nachschau).</p>
<p style="text-align: justify;">Es gilt zwar die Einschränkung, dass vor dem 1. Januar 2020 die Überlassung und Auswertbarkeit signierter Kassendaten im Sinne der neuen Fiskalverordnung (BGBl. I S. 3152) nicht verlangt werden kann. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die generelle Datenüberlassung (Z3) und vollständige Auswertbarkeit nicht signierter Daten bereits seit 1. Januar 2017 verpflichtend ist und sich aus der GoDB und dem BMF-Schreiben von 2010 ableitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Entbindung von der Pflicht zu Einzelaufzeichnungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die angekündigte Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung befreien zu lassen, kann ein Händler unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung) bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Diese Möglichkeit gilt laut BMF jedoch nicht, wenn der Steuerpflichtige über ein elektronisches Aufzeichnungssystem verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;">Vom Gesetzgeber zu berücksichtigende Ausnahmefälle sind beispielsweise mobile Verkaufsstände auf Volksfesten, nicht aber fest installierte Kasseninfrastrukturen von Ladengeschäften. Deutlich wird dies, wenn das Wesen des Passus beleuchtet wird, der auf dem BFH-Urteil 12.5.1966, IV 472/60, BStBl III 1966 S. 371 basiert. Danach kann sich ein Händler, der mittels eines elektronischen Kassensystems sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und speichert, nicht darauf berufen, dass eine Aufzeichnungsverpflichtung unzumutbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: nextevolution AG</em></p>
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		<item>
		<title>Mindestlohn: BME fordert weitere Erleichterungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mindestlohn-bme-fordert-weitere-erleichterungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2015 13:41:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt - „Wir fordern weitere Erleichterungen und Klarstellungen beim Mindestlohn. Gerade hier hat die Bürokratiebelastung für die Unternehmen zu großem Unmut geführt“, sagte Noreen Loepke, Leiterin Servicebereich Recht beim Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) am Donnerstag in Frankfurt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mindestlohn-bme-fordert-weitere-erleichterungen/">Mindestlohn: BME fordert weitere Erleichterungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt</strong> &#8211; „Wir fordern weitere Erleichterungen und Klarstellungen beim Mindestlohn. Gerade hier hat die Bürokratiebelastung für die Unternehmen zu großem Unmut geführt“, sagte Noreen Loepke, Leiterin Servicebereich Recht beim Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) am Donnerstag in Frankfurt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die jetzt von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigten Maßnahmen seien ein erster Anfang. Zusätzlich sollte die Berliner Behörde aus BME-Sicht jedoch klarstellen, dass die Haftung sich nur auf die jeweils erste Stufe innerhalb einer Subunternehmerkette beziehen sollte, weil der Auftraggeber in der Regel keinen Einfluss auf die weiteren Stufen habe.</p>
<p style="text-align: justify;">Loepke: „Problematisch erscheint uns die praktische Durchführung der Kontrollen zum Mindestlohn durch den Zoll.“ Der BME werde deshalb seine Mitgliedsunternehmen nach ihren Erfahrungen vor Ort befragen und verlässliche Praxisbeispiele sammeln. Damit könne der Einkäuferverband gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Verbesserungen hinwirken.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte am 30. Juni nach sechs Monaten Mindestlohngesetz eine erste Bilanz gezogen und angekündigt, die Aufzeichnungspflichten zu entschärfen. Die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit soll dann entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro brutto betragen habe. Die Aufzeichnung bei der Beschäftigung von Familienangehörigen ist für das BMAS ebenfalls verzichtbar. Auch bei der Auftraggeberhaftung sind Klarstellungen angestrebt. Sowohl bei der zivilrechtlichen Haftungsfrage als auch bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften soll ein „eingeschränkter“ Unternehmerbegriff zugrunde gelegt werden, wie ihn das Bundesarbeitsgericht für die zivilrechtliche Haftung im Arbeitnehmerentsendegesetz entwickelt hat. Das heißt, dass ein Unternehmer nur die Verantwortung für beauftragte Unternehmen trägt, wenn eigene vertraglich übernommene Pflichten weitergegeben werden. Damit werde in den meisten Fällen einer Beauftragung eines anderen Unternehmens klargestellt, dass hier im Hinblick auf den Mindestlohn keine Auftraggeberhaftung besteht.</p>
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		<item>
		<title>KfW finanziert mit 300 Mio. EUR für &#8222;grünes&#8220; Stromnetz in Südafrika</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kfw-finanziert-mit-300-mio-eur-fuer-gruenes-stromnetz-in-suedafrika/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 08:06:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[wirtschaftliche Zusammenarbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt am Main - Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank hat im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dem staatlichen Energieversorger Südafrikas, ESKOM, einen Förderkredit in Höhe von knapp 4 Mrd. Rand (300 Mio. EUR) zugesagt. Mit der Finanzierung soll insbesondere der Anschluss von Solar- und Windkraftwerken realisiert und zudem ein nennenswerter Beitrag zur Modernisierung und Stärkung des südafrikanischen Verbundnetzes geleistet werden. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kfw-finanziert-mit-300-mio-eur-fuer-gruenes-stromnetz-in-suedafrika/">KfW finanziert mit 300 Mio. EUR für &#8222;grünes&#8220; Stromnetz in Südafrika</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frankfurt am Main</strong> &#8211; Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank hat im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dem staatlichen Energieversorger Südafrikas, ESKOM, einen Förderkredit in Höhe von knapp 4 Mrd. Rand (300 Mio. EUR) zugesagt. Mit der Finanzierung soll insbesondere der Anschluss von Solar- und Windkraftwerken realisiert und zudem ein nennenswerter Beitrag zur Modernisierung und Stärkung des südafrikanischen Verbundnetzes geleistet werden.</p>
<figure id="attachment_11734" aria-describedby="caption-attachment-11734" style="width: 555px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-11734" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/thumb_002.jpg" alt="Foto: ARKM" width="555" height="320" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/thumb_002.jpg 555w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/thumb_002-150x86.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/thumb_002-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 555px) 100vw, 555px" /><figcaption id="caption-attachment-11734" class="wp-caption-text">Foto: ARKM</figcaption></figure>
<p>Durch die Netzintegration erneuerbarer Energien wird eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 5,5 Mio. Tonnen ermöglicht. Insbesondere wird die Verbundnetzanbindung von zwei Kraftwerksprojekten unterstützt, für die die KfW bereits Finanzierungsbeteiligungen zugesagt hatte. Es handelt sich dabei um das Kiwano Solarturmkraftwerk (100 MW) in Upington (FZ-Entwicklungskredit: 100 Mio. USD) und um das von der KfW IPEX-Bank mitfinanzierte Ingula Pumpspeicherkraftwerk (75 Mio. EUR) in Braamhoek.</p>
<p>&#8222;Diese Neuausrichtung der Energieversorgung ist für Südafrika ein großer Schritt weg von der Abhängigkeit von Kohlekraft und hin zu nachhaltiger Stromerzeugung. Mit dem Anschluss klimafreundlicher Energieerzeugungsalternativen kann das Land als größter CO2-Emittent Afrikas einen signifikanten Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten&#8220;, sagte Dr. Norbert Kloppenburg, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.</p>
<p>Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit sind für die Menschen in Südafrika von großer Bedeutung. Während die Nachfrage nach umweltfreundlichem Strom in Südafrika wächst, konnte in den letzten Jahren das Stromnetz nur unzureichend ausgebaut und gewartet werden. Stromausfälle und Versorgungsschwankungen sind die Folge. Mit einem neuen Investitionsprogramm soll nicht nur das landesweite Übertragungs- und Verteilungsnetz ausgebaut, sondern auch die Integration erneuerbarer Energien von privaten Stromanbietern realisiert werden. Bis 2022 sollen insgesamt 15 Mrd. USD in Netzausbau und Verteilungsstrukturen investiert werden, davon allein 3 Mrd. USD in die Verbundnetz-Integration von erneuerbaren Energien. Das Darlehen wurde der ESKOM in südafrikanischer Währung (Rand) herausgelegt, und stellt die bislang größte Lokalwährungsfinanzierung der KfW Bankengruppe in einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland dar.</p>
<p>Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank hat für Südafrika im Auftrag der Bundesregierung seit 1994 rund 850 Mio. EUR (rund 180 Mio. EUR Haushaltsmittel, rund 670 Mio. EUR KfW-Eigenmittel) für Vorhaben insbesondere in den Schwerpunktsektoren Klima und Energie, Gewaltprävention und Gesundheit zugesagt.</p>
<p><em>Quelle: (ots) </em></p>
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