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	<title>Bundesfinanzminister Christian Lindner</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bundesfinanzminister Christian Lindner</title>
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		<title>Bundeskabinett bringt Inflationsausgleichsprämie auf den Weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Sep 2022 11:50:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzminister Christian Lindner]]></category>
		<category><![CDATA[Inflation]]></category>
		<category><![CDATA[Inflationsausgleichsprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerlicher Freibetrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie ("Leistungen zur Abmilderung der Inflation") umgesetzt werden kann.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bundeskabinett-bringt-inflationsausgleichspramie-auf-den-weg/">Bundeskabinett bringt Inflationsausgleichsprämie auf den Weg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat heute (28.09.2022) eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie (&#8222;Leistungen zur Abmilderung der Inflation&#8220;) umgesetzt werden kann. Arbeitgeber sollen eine solche <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/umzugspraemie-fuer-senioren-von-jung-und-alt-fuer-gut-befunden/" target="_blank" rel="noopener">Prämie</a> bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewähren können. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die steigenden Preise belasten Menschen und Betriebe. Als Bundesregierung müssen wir hier schnell handeln. Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand. Die Prämie soll bis 31. Dezember 2024 steuerfrei gewährt werden können. Die deutsche Wirtschaft braucht Flexibilität zur Krisenbewältigung. Was im Steuerrecht geht, muss woanders ebenfalls möglich werden.“</p>
<p style="text-align: justify;">An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird sichergestellt, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/deutsche-planen-weniger-einkommen-fur-die-kaltmiete-ein/" target="_blank" rel="noopener">Einkommen</a> berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesministerium für Finanzen</em></p>
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		<title>Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2022 11:09:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzminister Christian Lindner]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzministerium]]></category>
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		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Homeoffice-Pauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/">Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft wird stabilisiert und die Konjunktur gestärkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Wir unterstützen die Betriebe, indem wir die degressive Abschreibung verlängern sowie die steuerlichen Investitionsfristen und die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und zur Stärkung der Konjunktur. Mit den Beschlüssen von heute erreichen wir die breite Mitte der Gesellschaft. Durch die <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kosten-fuers-arbeitszimmer-steuerlich-geltend-machen/" target="_blank" rel="noopener">Homeoffice</a>-Pauschale entlasten wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit den jetzt beschlossen Maßnahmen leisten wir zudem einen Beitrag, die besonderen Leistungen von Pflegenden zu würdigen. Das Gesetz ist ein guter Beitrag, um unser Land aus der Krise zu führen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden Unternehmen mit konsequenten Maßnahmen unterstützt, um ihre wirtschaftliche Erholung zu fördern. Mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert. Wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/verlaengerung-des-kurzarbeitergelds-auf-24-monate-vom-bundeskabinett-beschlossen/" target="_blank" rel="noopener">Kurzarbeitergeld</a> und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werden noch einmal verlängert. Um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen, werden daran anknüpfend auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Maßnahmen vor:</strong></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen &#8211; insbesondere Krankenhäusern &#8211; tätige Arbeitnehmer*innen gewährte Prämien zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht angerechnet.</li>
<li style="text-align: justify;">Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Zur schnellen Refinanzierung schafft die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize. Diese Möglichkeit wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.</li>
<li style="text-align: justify;">Steuerpflichtigen, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Pandemie nicht investieren können, wird die Möglichkeit gewährt, Investitionen in 2023 nachzuholen, da die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge um ein weiteres Jahr verlängert werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Um die Liquidität von Unternehmen zu erhalten, werden die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen um ein weiteres Jahr verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 – auch für nicht beratene Steuerpflichtige &#8211; verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Zudem wird der Registerbezug beim Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt zur Umsetzung einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission vom Inland auf EU/EWR-Staaten erweitert.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium für Finanzen</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/">Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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