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	<title>Bundesfinanzhof</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bundesfinanzhof</title>
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	<item>
		<title>Bei der Absetzung der Kosten ist das Umzugsmotiv entscheidend</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bei-der-absetzung-der-kosten-ist-das-umzugsmotiv-entscheidend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 08:33:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Infodienst Recht und Steuern der LBS]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11)</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Fall:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Selbständiger zog aus betrieblichen Gründen um und ließ vor dem Bezug seines neuen Objekts Malerarbeiten durchführen. Diese betrafen teils den privaten, teils den beruflichen Teil seiner Wohnung. Die Kosten dafür wollte er steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt verweigerte sich dieser Lösung mit der Begründung, dass sich nicht eindeutig nachweisen lasse, wie hoch der Anteil der Arbeiten bzw. Kosten sei, der auf die berufliche Sphäre entfalle. Deswegen scheide eine Absetzung als Betriebsausgaben aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Urteil:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf höchstrichterlicher Ebene sah man die Angelegenheit ähnlich wie schon zu Beginn des Rechtsstreits auf der Ebene des Fiskus. Der Antrag des Steuerzahlers wurde abgelehnt. Es habe hier nach der Beweisaufnahme an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung der Kosten gefehlt und deswegen könne auch niemand sagen, welche Summe genau auf die berufliche Tätigkeit entfalle.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Fünf wichtige Änderungen für Steuerzahler 2015</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/fuenf-wichtige-aenderungen-fuer-steuerzahler-2015/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2015 11:14:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsfeier jetzt entspannter]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Erholungsbeihilfe gestrafft]]></category>
		<category><![CDATA[Flexibilität bei Betreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Fünf wichtige Änderungen für Steuerzahler 2015]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Luxus-Bonus bei Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[VLH-Sprecherin Christina Georgiadis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. 2015 haben sich einige Änderungen ergeben, teilweise zuungunsten der Steuerzahler. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und verrät, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in diesem Jahr am besten Steuern sparen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/fuenf-wichtige-aenderungen-fuer-steuerzahler-2015/">Fünf wichtige Änderungen für Steuerzahler 2015</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. 2015 haben sich einige Änderungen ergeben, teilweise zuungunsten der Steuerzahler. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und verrät, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in diesem Jahr am besten Steuern sparen.</p>
<p style="text-align: justify">1. Mehr Flexibilität bei Betreuungskosten</p>
<p style="text-align: justify">Bis zu 600 Euro pro Jahr kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter für Kinderbetreuung zuschießen. Auf diese Leistung muss vom Arbeitnehmer keine Einkommensteuer gezahlt werden. Das gab es 2014 noch gar nicht. Leider geht das nicht pauschal für alle Arten von Betreuung. Voraussetzung ist nämlich, dass der Mitarbeiter im Betrieb unabkömmlich ist, während sein Kind betreut werden muss. Ist das Kind 14 Jahre und jünger, kommt der neue Freibetrag von 600 Euro infrage. Zahlt der Arbeitgeber mehr als 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter, werden die Mehraufwendungen für den Steuerzahler steuerpflichtig.</p>
<figure id="attachment_8899" aria-describedby="caption-attachment-8899" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-8899" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online.jpg" alt="Quelle: ots." width="620" height="389" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online-150x94.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online-300x188.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8899" class="wp-caption-text">Quelle: ots.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Die Steuerexperten von der VLH bewerten die neuen Regeln bei den Betreuungskosten positiv. &#8222;Es ist ein Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Es käme zwar voraussichtlich nicht die Mehrheit der Steuerzahlenden in den Genuss des Vorteils, so Georgiadis. Aber es werde für den einen oder anderen Steuerzahler etwas bringen. Beispiel: Beide Eltern sind für einen wichtigen Termin beim Arbeitgeber unabkömmlich. Das gemeinsame Kind ist aber erkrankt und kann nicht in die Schule. Also muss ein Kindermädchen einspringen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber, weil er im Gegenzug nicht auf die wertvollen Mitarbeiter verzichten muss. &#8222;Beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, werden flexibler und profitieren&#8220;, so Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">2. Erstausbildung genauer definiert</p>
<p style="text-align: justify">Das waren noch Zeiten, als ein angehender Medizinstudierender schnell noch in den Sommerferien einen Lehrgang zum Rettungssanitäter abschloss und dann sein Studium als Kosten für eine Zweitausbildung später voll von der Steuer absetzen konnte. Doch diese Zeiten sind vorbei. Eine Erstausbildung, das hat der Gesetzgeber für 2015 festgelegt, muss mindestens zwölf Monate dauern und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Berücksichtigt man, dass der Gesetzgeber ursprünglich eine wesentlich längere Ausbildungsdauer vorgesehen hatte, hält sich diese Verschlechterung noch in Grenzen&#8220;, sagt Christina Georgiadis. Bislang sei es es vor allem für angehende Studierende ein beliebter Steuerspar-Tipp gewesen, vor dem Studium noch eine kurze Ausbildung zu machen. So dauere eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beispielsweise nur wenige Monate. Im Gegenzug konnte der Arbeitnehmer während der eigentlichen Ausbildung &#8211; z. B. nach dem Studium &#8211; die gesamten Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Das geht auch weiterhin, allerdings bei einer mindestens einjährigen Erstausbildung wie z. B. zum Altenpflegehelfer oder Tontechniker.</p>
<p style="text-align: justify">3. Betriebsfeier jetzt entspannter</p>
<p style="text-align: justify">Betriebsfeiern gehören in Deutschland zur unternehmerischen Kultur. Ab diesem Jahr hat der Gesetzgeber die Kostenfrage etwas einfacher gemacht. Die bislang gültige Freigrenze von 110 Euro ist zu einem Freibetrag geworden. Überstiegen die Kosten für die Feier pro Mitarbeitendem die 110 Euro, mussten die Angestellten die für die Betriebsfeier gedachten Aufwendungen von ihrem Einkommen versteuern. Ab jetzt ist es so, dass nur der Betrag, der über den 110 Euro liegt, wie Einkommen versteuert werden muss.</p>
<p style="text-align: justify">4. Erholungsbeihilfe gestrafft</p>
<p style="text-align: justify">Besonders für Familien interessant sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Zwecke der Erholung. 156 Euro kann jeder Mitarbeiter einmal jährlich beziehen. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss pauschal versteuern, sodass für den Arbeitnehmer keine Steuern anfallen. Für den Ehepartner kann der Arbeitgeber 104 Euro zuschießen und für jedes Kind 52 Euro. Ab diesem Jahr reicht es als Nachweis, wenn die Erholungsbeihilfen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urlaub des Arbeitnehmers gezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Bislang sei die Lage umstritten gewesen, so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Der Bundesfinanzhof argumentierte, dass der Arbeitgeber die Verwendung der Erholungsbeihilfen durch den Arbeitnehmer zu Erholungszwecken zu überwachen hat. Die Finanzämter verlangten lediglich die zeitnahe Zahlung mit einem Urlaub des Arbeitnehmers. &#8222;Mit der neuen Regelung ist zwar kein Steuervorteil gewonnen, aber etwas Bürokratie bleibt dem Steuerzahler immerhin erspart&#8220;, so Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">5. Luxus-Bonus bei Altersvorsorge</p>
<p style="text-align: justify">Wer zahlt mehr als 20.000 Euro pro Jahr für die Altersvorsorge? &#8222;Die wenigsten angestellt Beschäftigten erzielen einen so hohen Verdienst, dass die Rentenbeiträge diese Höhen erreichen&#8220;, so die VLH-Pressesprecherin Christina Georgiadis. Wer so viel in die Rentenkasse zahle, könne jedoch ab 2015 noch mehr Geld absetzen, und zwar unter dem steuerlichen Fachbegriff der Altersvorsorgeaufwendung. Der Höchstbetrag ist nämlich von bislang 20.000 auf 22.172 Euro gestiegen.</p>
<p style="text-align: justify">VLH: Profis helfen im Wettlauf um Steuerspar-Wissen</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Die großen Änderungen und kleinere Anpassungen für dieses Jahr sind nur die Spitze des Eisbergs&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Zum Steuersparen brauche man nämlich umfangreiches Fachwissen. Für den Laien sei es daher ratsam, die Steuererklärung einem Profi anzuvertrauen. Das steigere nicht nur die zu erwartende Rückzahlung, sondern gebe vor allem auch Sicherheit, keine teuren Fehler zu begehen.</p>
<p style="text-align: justify">Schon am Anfang des Jahres lohne sich daher ein Besuch beim Steuerprofi, damit man wichtige Weichenstellungen für das Jahr frühzeitig angehen könne. &#8222;Am besten erledigen Sie dabei gleich die Steuererklärung für letztes Jahr&#8220;, so Georgiadis. &#8222;Dann haben Sie beides: Eine wichtige Erledigung geschafft und eine Steuerspar-Strategie für das laufende Jahr erstellt.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2013 07:44:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerstrafsache]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. Bei einer Trennung von Ehegatten oder Partnern können Finanzbehörden auf den ersten Blick einen Vorteil erlangen, gehen aber auch ein bestimmtes Risiko ein.</p>
<p><b>Die rechtliche Situation von Ehepartnern von Steuerbetrügern<br />
</b><br />
Im Allgemeinen gilt der Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Macht sich ein Ehegatte strafbar, der die Steuererklärung, die ihm sein Ehepartner oder der Steuerberater vorlegen, blind unterschreibt, wenn sich später herausstellt, dass diese falsch war und zu einem Steuerbetrug beigetragen hat?</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sagt dazu folgendes: Jeder Ehepartner oder Partner unterschreibt die Steuererklärung nur für die Richtigkeit der eigenen Einkünfte. Es gibt keinen allgemeinen Verdacht und der mit unterzeichnendem Partner wird nicht der Beihilfe bezichtigt. Alleinig durch die Unterzeichnung der Steuererklärung ist eine Mittäterschaft bei einem Steuerbetrug nicht bewiesen.</p>
<p><b>Bei einer Selbstanzeige das Richtige tun<br />
</b><br />
Kommt es zu einer Selbstanzeige, ist es von Bedeutung, unter Umständen diese auf den Ehegatten und sogar auf die Kinder auszuweiten. Dann klärt die Finanzbehörde, wem welche Konten und welche Transaktionen zuzuordnen sind. Wenn dann ein Partner wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, kann der andere beim Finanzamt immer noch eine getrennte Veranlagung nachträglich beantragen und sich damit aus der Affäre ziehen. Auf eine Selbstanzeige folgen in der Regel Nacherhebungsbescheide der Finanzbehörden.</p>
<p>Gegen diese kann Einspruch eingelegt werden. Das Ehegattensplitting geht bei einer im Nachhinein beantragten Einzelveranlagung verloren und damit die günstigere Besteuerung von Verheirateten. In jedem Falle entgeht man mit dieser Maßnahme einer Strafe. Dies sollte von Fall zu Fall von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Wichtig ist, ob und inwieweit der Partner wirklich Mittäter war. Sollte sich dies bei den Ermittlungen herausstellen und bewiesen werden können, gilt die Straffreiheit selbstverständlich nicht mehr.</p>
<p><b>Ein guter Rat für Ihren guten Ruf<br />
</b><br />
Es kann vorkommen, dass die Finanzbehörden Sie oder Ihren Ehegatten völlig zu Unrecht in eine Steuerstrafsache hineingezogen haben. In solch einem Fall sollte sie juristisch dagegen vorgehen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten und vertreten. Sie sollten sich auch nicht nur mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden erklären. Sie sollten auf eine Einstellung wegen eines fehlenden Tatverdachts oder wenn es schon zur Anklage gekommen ist, auf einen Freispruch bestehen.</p>
<p><b>Wichtiges Urteil bei einer Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehepartnern<br />
</b><br />
Im normalen Fall muss der Ehepartner, welcher eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen will, den anderen Ehegatten im Vorhinein darüber informieren. Dies gilt auch für getrennt lebende Ehegatten. Mit dieser Maßnahme soll dem anderen Ehepartner die Möglichkeit gegeben werden, sich der Selbstanzeige anzuschließen. (OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12) Das OLG begründete das Urteil zum Teil damit, dass sich Strafanzeigen auf familienrechtliche Streitereien auswirken und zur Verwirkung eines Trennungsunterhalts führen. Durch die Selbstanzeige ohne ihren getrennt lebenden Ehemann vorher informiert zu haben, habe die Klägerin massiv dessen Vermögensinteressen gefährdet.</p>
<p><b>Jeder Ehegatte ist steuerlich eine Einzelperson<br />
</b><br />
Vom Finanzamt wird jeder Ehegatte steuerlich als einzelne Person angesehen, auch dann, wenn sich durch die Ehe eine Möglichkeit zur Zusammenveranlagung und somit zu Steuervorteilen ergibt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 über die Haftung von Ehegatten entschieden. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Ehefrau ohne eigene Einkünfte mit ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit falschen Angaben ihres Ehemannes haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Die falschen Angaben waren der Ehefrau bekannt. Das Gericht entschied, das jeder Ehegatte nur für seine eigenen Angaben auf der Steuererklärung seine Unterschrift leistet und nicht für seinen Partner mit. Schon aus dem geltenden Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehepartnern kann ein Ehepartner nicht dazu verpflichtet werden, auf falsche Angaben des anderen zu verweisen. Somit ist ein Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die alleinige Mitwisserschaft nicht gegeben.</p>
<p>Es ist schon bemerkenswert, dass die Haftung ausgeschlossen wird, obwohl der Ehepartner aus den Falschangaben des anderen Ehegatten einen Vorteil durch eine geringere Steuerlast für sich selbst erzielte. Für die Richter war es allerdings entscheidend, dass die steuerlichen Angaben der Ehefrau wahrheitsgemäß gemacht worden waren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerberater-muenchen.de/" target="_blank">Ratzke Hill Steuerkanzlei in München</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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