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	<title>BGH</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>BGH</title>
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		<title>Aktuelles BGH-Urteil zum Anlegerschutz: Klage auf Schadensersatz zurückgewiesen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelles-bgh-urteil-zum-anlegerschutz-klage-auf-schadensersatz-zurueckgewiesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2015 11:04:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bedingungen, zu denen ein Anleger auf langfristig angelegtes Geld wieder zugreifen kann, sind der deutschen Rechtsprechung zufolge ein wesentliches Element seiner Investitionsentscheidung. Wird hier nicht ausreichend über eine schlechte sogenannte Fungibilität informiert, so liegt eine Falschberatung zugrunde.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Bedingungen, zu denen ein Anleger auf langfristig angelegtes Geld wieder zugreifen kann, sind der deutschen Rechtsprechung zufolge ein wesentliches Element seiner Investitionsentscheidung. Wird hier nicht ausreichend über eine schlechte sogenannte Fungibilität informiert, so liegt eine Falschberatung zugrunde. Allerdings hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden: Ein ausführlicher Hinweis dazu im Emissionsprospekt ist ausreichend.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>BGH: Eindeutige Hinweise im Prospekt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im vorliegenden Fall ging es um einen geschlossenen Immobilienfonds, in den die Anlegerin im Jahre 1993 insgesamt 50.000 DM investierte. Letztendlich ging dieser Fonds insolvent und die Anlegerin klagte auf Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Basis der Klage sollte ein Prospektfehler beziehungsweise eine Falschberatung sein, da nicht ausreichend bekannt gewesen sei, dass diese Beteiligung nicht verkaufbar beziehungsweise handelbar gewesen sei. Der BGH in Karlsruhe entschied dagegen, dass der Hinweis &#8222;Der Gesellschaftsanteil ist jederzeit veräußerlich.</p>
<figure id="attachment_17720" aria-describedby="caption-attachment-17720" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-17720" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_48440.rgb_22ab3633ec.jpg" alt="Foto: djd/UDI " width="620" height="489" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_48440.rgb_22ab3633ec.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_48440.rgb_22ab3633ec-150x118.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_48440.rgb_22ab3633ec-300x237.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-17720" class="wp-caption-text">Foto: djd/UDI</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Markt hierfür zur Zeit nicht vorhanden ist&#8220; inklusive weiterer Erläuterungen im Prospekt eindeutig sei. Das &#8222;zur Zeit&#8220; bedeute &#8222;jetzt&#8220; und nicht eine auf die Zukunft gerichtete Prognose im Sinne von &#8222;noch nicht, aber bald&#8220;. Und die Formulierung &#8222;jederzeit veräußerlich&#8220; beziehe sich laut BGH auf die rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Möglichkeiten, nicht auf die tatsächlich zu erzielende Veräußerung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Experte verweist auf Bedeutung des Urteils</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI, eines auf grüne Geldanlagen spezialisierten Finanzdienstleisters, weist auf die Wichtigkeit dieses Urteils hin: &#8222;Jeder Anleger sollte im Vorfeld seiner Anlageentscheidung die ihm überlassenen Unterlagen genau lesen. Insbesondere sollte er neben einer zu erzielenden Rendite auch die Flexibilität beachten, also etwaige Kündigungs- oder Rückgabemöglichkeiten während der Laufzeit der Geldanlage.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>Widerrufs-Joker kaltgestellt? BGH darf nicht entscheiden</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/widerrufs-joker-kaltgestellt-bgh-darf-nicht-entscheiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2015 18:23:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorfälligkeitsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufs-Joker kaltgestellt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bremen - Der Bundesgerichtshof hat gestern ein von Verbraucherschützern lange erwartetes Urteil um den sogenannten Widerrufs-Joker absagen müssen. Der Rechtsstreit bezieht sich auf die unbefristete Möglichkeit, Immobilienkredite mit hohen Zinsen zu widerrufen, sofern in der Widerrufsbelehrung zum Kreditvertrag ein Fehler versteckt ist.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen</strong> &#8211; Der Bundesgerichtshof hat gestern ein von Verbraucherschützern lange erwartetes Urteil um den sogenannten Widerrufs-Joker absagen müssen. Der Rechtsstreit bezieht sich auf die unbefristete Möglichkeit, Immobilienkredite mit hohen Zinsen zu widerrufen, sofern in der Widerrufsbelehrung zum Kreditvertrag ein Fehler versteckt ist. Diese Möglichkeit besteht sogar noch für einige Jahre nachdem der Kreditvertrag eigentlich beendet wurde, so sehen es die meisten Oberlandesgerichte.</p>
<figure id="attachment_18956" aria-describedby="caption-attachment-18956" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/metaclaims_widerrufsjoker_orange.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-18956 size-medium" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/metaclaims_widerrufsjoker_orange-300x426.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/metaclaims Sammelklagen FinanzierungsGmbH/Johanna Baumann/(c) schlogger.de&quot;" width="300" height="426" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/metaclaims_widerrufsjoker_orange-300x426.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/metaclaims_widerrufsjoker_orange-106x150.jpg 106w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/metaclaims_widerrufsjoker_orange.jpg 620w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-18956" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/metaclaims Sammelklagen FinanzierungsGmbH/Johanna Baumann/(c) schlogger.de&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Nach Recherche der Verbraucherzentralen sind bis zu 80% der Immobilienkredite auf diese Weise widerrufbar. Die Kreditkunden sparen mit einem Widerruf die sonst übliche Vorfälligkeitsgebühr. Diese verlangen Banken, wenn sie einen Kunden vorzeitig aus einem zinsgebundenen Kreditvertrag entlassen. Wird der Vertrag jedoch nachträglich widerrufen, entfällt auch die Rechtsgrundlage für die Vorfälligkeitsgebühr und diese muss zurückgezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Inzwischen haben sich viele Banken auf den Rechtsstreit so eingestellt, dass sie den späteren Widerruf von Krediten grundsätzlich ablehnen. Dabei stützen sie sich auf die wenigen Oberlandesgerichte, die noch in ihrem Sinne urteilen. Sie berufen sich darauf, dass ein Widerruf nach einigen Jahren verwirkt oder gar rechtsmissbräuchlich sei. Von Verbraucherjuristen wäre erwartet worden, dass der BGH sich gegen die Verwirkung ausspricht. Für diese Annahme spricht, dass mit dem nun abgesagten Termin bereits zum zweiten mal in Sachen Kreditwiderruf ein BGH-Urteil von einer Bank verhindert wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die beklagte Bank hat mit den vor den BGH gezogenen Klägern nämlich jeweils einen Vergleich abgeschlossen, über dessen Inhalt dann Stillschweigen bewahrt wurde. &#8222;Die Verbraucher werden mit der Absage des Urteils um eine Klarstellung gebracht. Diese hätten sie dringend gebraucht, nachdem immer mehr Banken sich zur Verteidigung auf die Verwirkung des Widerrufsrechts berufen haben&#8220;, erklärt Jurist Sven Hezel.</p>
<p style="text-align: justify;">Seine Firma metaclaims aus Bremen stellt Sammelklagen gegen die Banken ING-DiBa, DSL und DKB auf. Diese Banken waren Verbraucherschützern durch gehäufte Fehlerquellen in den Widerrufsbelehrungen aufgefallen. &#8222;Die bisher 36 Teilnehmer an unseren Sammelklagen haben widerrufen und wollen von ihrer Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurück.&#8220;, so Hezel.</p>
<p style="text-align: justify;">Er geht davon aus, dass auch diese Sammelklagen, die mittlerweile Nummern 9 bis 11 seiner erst fünf Jahre alten Firma sind, Erfolg haben werden: &#8222;Ich habe hier ein Déja Vu zum Rechtsstreit um die Kreditbearbeitungsgebühren. Dort hat auch der BGH zunächst nicht entscheiden dürfen. Aber durch unsere rechtzeitigen Sammelklagen konnten sich unsere Teilnehmer sicher sein, dass ihre Ansprüche zunächst nicht verfallen. Bis das BGH-Urteil kam.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Kreditnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung an die ING DiBa, DSL oder DKB gezahlt haben, können sich an metaclaims wenden, um die Aufnahme in die Sammelklage anzufragen. Kosten entstehen lediglich im Erfolgsfall, da metaclaims das Kostenrisiko der Klage trägt und im Gegenzug ein Drittel des zurückgeholten Geldes erhält.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer eine Vorfälligkeitsgebühr bezahlen musste, sollte bald handeln. Wahrscheinlich am Dienstag, den 21. Juni 2016 endet der Widerrufs-Joker, wie es ein Gesetzesentwurf vorsieht. Die Zeit spielt also für die Banken. Ein BGH-Urteil ist bis dahin nämlich derzeit nicht mehr in Sicht.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>BGH stärkt Widerspruchsrecht bei Renten- und Lebensversicherungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/bgh-staerkt-widerspruchsrecht-bei-renten-und-lebensversicherungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2015 10:15:10 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Widerspruch und den Verjährungsfristen bei Renten- und Lebensversicherungen. Erneut entschied der BGH verbraucherfreundlich (IV ZR 103/15). „Der BGH hat erneut bekräftigt, dass Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Damit setzt er seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr konsequent fort“, so Rechtsanwalt &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Widerspruch und den Verjährungsfristen bei Renten- und Lebensversicherungen. Erneut entschied der BGH verbraucherfreundlich (IV ZR 103/15).</p>
<p style="text-align: justify;">„Der BGH hat erneut bekräftigt, dass Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Damit setzt er seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr konsequent fort“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu dem aktuellen BGH-Urteil vom 8. April 2015.</p>
<p style="text-align: justify;">Konkret hatte der Kunde einer 1998 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Rentenversicherung geklagt. Dabei erhält der Versicherte alle nötigen Verbraucherinformationen nicht vor ihrer Unterschrift, sondern erst mit der Versicherungspolice. Den Versicherungsvertrag hat der Kläger 2008 widerrufen und hilfsweise gekündigt. Die Kündigung wurde vom Versicherer akzeptiert und der Rückkaufswert an den Verbraucher ausgezahlt. Damit wollte sich der Kunde aber nicht begnügen. 2011 erhob er Klage und forderte auch die fälligen Zinsen. Amts- und Landgericht hatten seine Klage mit dem Hinweis auf Verjährung abgewiesen. Der Verbraucher ließ jedoch nicht locker und klagte bis vor den BGH. Mit Erfolg. Unter Hinweis auf das Grundsatzurteil vom 7. Mai 2014 sei die Klage noch nicht verjährt, entschied der zuständige IV. Zivilsenat des BGH.</p>
<figure id="attachment_12211" aria-describedby="caption-attachment-12211" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-12211" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g.jpg" alt="Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR" width="618" height="193" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g-150x47.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g-300x94.jpg 300w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-12211" class="wp-caption-text">Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Denn demnach gilt die Widerspruchsfrist nach § 5a VVG a.F. nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde bzw. die nötigen Verbraucherinformationen zu spät erhalten hat. Bei Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Policenmodell war das die gängige Praxis. So sei auch in dem konkreten Fall die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden. Nachdem der Widerspruch 2008 erklärt wurde, war die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen. Erst durch den Widerspruch sei klar geworden, dass kein wirksamer Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Verbraucher zu Stande gekommen sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Cäsar-Preller: „Die konsequente Rechtsprechung des BGH zeigt deutlich, dass Verbraucher gute Chancen auf Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Mandanten, die ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerrufen möchten.</p>
<p style="text-align: justify;">Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de/</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: openPR</em></p>
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		<title>Schalke 04 darf Eintrittskarten aus dem Internet nicht mehr sperren: Seatwave siegt vor dem Landgericht Essen und erlangt ein Grundsatzurteil für die ganze Branche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2009 09:02:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[FC Schalke 04]]></category>
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		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Seatwave]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem Ticketzweitmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen von Schalke 04 war nicht rechtens. Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem Ticketzweitmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen von Schalke 04 war nicht rechtens.</strong></p>
<p>Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März 2009 die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Handel mit Tickets auf Internetplattformen (BGH, Az. I ZR 74/06 &#8211; bundesligakarten.de) herangezogen.<br />
Es geht um die Frage, ob Ticketaufdrucke wie: &#8222;Die Karte verliert bei einem Verkauf über nicht autorisierte Internetplattformen ihre Gültigkeit&#8220; dem Inhaber der Karten wirksam entgegengehalten werden können. Die Antwort ist klar und deutlich: nein, können sie nicht.<br />
Seatwave, Europas größter Online Ticketmarkt für Fans, war gegen den FC Schalke 04 im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgegangen. Der Fußballclub drohte wie viele andere Bundesligavereine seinen Fans, dass Tickets ungültig werden, wenn sie über nicht &#8222;autorisierte&#8220; Internetplattformen verkauft werden. Das Landgericht Essen hat dem FC Schalke 04 jetzt untersagt, Eintrittskarten mit der Begründung zu sperren, dass diese über ein Internetportal wie seatwave.de erworben wurden. Dem Verein droht ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00, wenn er diesem Verbot zuwider handelt. Dem FC Schalke 04 wird zudem untersagt, zu behaupten, dass Tickets, die über nicht durch den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworben wurden, ihre Gültigkeit verlieren und darf Karten nicht mehr mit entsprechenden Aufdrucken versehen.</p>
<p>&#8222;Mit dem Urteil des LG Essen steht fest, worauf zuletzt auch der Bundesgerichtshof hingewiesen hat: Ein Käufer erwirbt auch dann ein gültiges Ticket, wenn die AGB des Vereins ein Veräußerungsverbot enthalten &#8211; dies gilt selbst dann, wenn sich auf dem Ticket der Vermerk findet, das Ticket verliere bei einem Weiterverkauf seine Gültigkeit. Die Entscheidung setzt zudem einen weiteren Meilenstein für die Durchbrechung des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine.&#8220; erläutern die führenden Anwälte, Philipp Plog und Mona Bandehzadeh (Field Fisher Waterhouse, Hamburg).</p>
<p>Für Seatwave ist dieses Urteil ein wichtiger Erfolg. Der Online Ticketmarkplatz bietet Fans eine sichere Plattform für den Kauf oder Verkauf von Tickets. Daher ist es wichtig, dass die Nutzer die Gewissheit haben, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten.</p>
<p>Seatwave (www.seatwave.de) ist Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, auf dem man auch dann noch Tickets finden kann, wenn diese ausverkauft oder schwer zu kriegen sind. Seatwave verkauft selber keine Tickets, sondern bietet Käufern und Verkäufern von Karten einen sicheren und transparenten Marktplatz. Über 700.000 Tickets für nationale und internationale Live-Events sind permanent auf Seatwave verfügbar. Dazu gehören Sportveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen und Comedy-Highlights. Seatwave wurde 2006 in London von Joe Cohen gegründet. Den Ticketmarktplatz gibt es in Großbritannien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>BGH legt Verjährung des Neuberechnungsanspruches des Kreditnehmers fest</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/bgh-legt-verjaehrung-des-neuberechnungsanspruches-des-kreditnehmers-fest/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2009 21:06:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Neuberechnungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Passau]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzverein der Bankkunden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der BGH hatte sich mit seinem Urteil vom 20.01.2009 mit der Revision eines Kreditinstituts beschäftigt, welches gegen einen Neuberechnungsanspruch des Darlehensnehmers ab Vertragsbeginn die Einrede der Verjährung erhoben hatte.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der BGH hatte sich mit seinem Urteil vom 20.01.2009 mit der Revision eines Kreditinstituts beschäftigt, welches gegen einen Neuberechnungsanspruch des Darlehensnehmers ab Vertragsbeginn die Einrede der Verjährung erhoben hatte.</strong></p>
<p>Zwar stehen – so der BGH in seiner aktuellen Entscheidung – der Neuberechnungs- und ein etwaiger Bereicherungsanspruch selbständig nebeneinander und gewähren unterschiedliche Rechte. Während der Bereicherungsanspruch lediglich in der Vergangenheit liegende Überzahlungen erfasst, besteht der Anspruch auf Neuberechnung darüber hinaus für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit, unabhängig davon, ob Teilzahlungen erfolgt sind. Aus der vom BGH formulierten Selbständigkeit des Neuberechnungsanspruches folgt auch, dass er nicht nur einer eigenständiger Verjährung unterliegt; der BGH hat ausdrücklich dargestellt, dass die Verjährung dieses Neuberechnungsanspruches nicht vor Beendigung des Darlehensverhältnisses zu laufen beginnen kann, was sich aus dem Schutzzweck des § 6 II S. 4 VerbrKrG ergäbe.</p>
<p>Als Dauerschuldverhältnis verpflichtet der Kreditvertrag den Kreditnehmer bis zu seiner Beendigung zu Erbringung von Teilzahlungen. Deswegen muss der Kreditnehmer auch während der gesamten Vertragslaufzeit die Höhe seiner Rückzahlungsverpflichtung kennen. Deshalb kann der Anspruch auf Neuberechnung des Darlehensengagements nicht vor Beendigung des Darlehensverhältnisses laufen.</p>
<p>Diese Entscheidung ist wichtig für Darlehensverträge, die gegen § 4 I S. 4 Nr. 1 b, S. 2 VerbrKrG in der bis zum 31.07.2001 geltenden Fassung verstoßen. In diesen Darlehensverträgen wird nur der sich bis zum Ablauf der Zinsfestschreibung ergebende Gesamtbetrag genannt, nicht aber der Gesamtbetrag für die gesamte Laufzeit des zugrundeliegenden Darlehensvertrages. Dieser Formfehler führt zur Anwendung von § 6 II VerbrKrG, wonach sich der Zinssatz auf 4% reduziert.</p>
<p>„Der sodann in Frage stehende Anspruch des Kreditnehmers auf Neuberechnung seines Darlehens wird oftmals von den Kreditinstituten unter Berufung auf die Verjährungseinrede verweigert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein der Bankkunden e.V. in einer Stellungnahme zu dieser Entscheidung.</p>
<p>Grundsätzlich hat ein Darlehensnehmer gegen den Darlehensgeber einen Anspruch auf Neuberechnung des Darlehens, der sich auf die gesamte Laufzeit bezieht. Die Verjährung dieses Neuberechnungsanspruches kann nicht vor Beendigung des Darlehensverhältnisses zu laufen beginnen, wie der BGH nunmehr feststellte.</p>
<p><strong>Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein der Bankkunden e.V.!</strong></p>
<p>Schutzverein der Bankkunden e.V.<br />
Kainzenweg 1<br />
94036 Passau<br />
Tel: 0851-9884013<br />
Fax: 0851-9884029<br />
www.schutzverein.org</p>
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