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	<title>Bausparkasse</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Geschenk vom Staat: So kommen Familien ans Baukindergeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Annalena Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2018 09:41:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die Wohneigentum kaufen oder bauen, können rückwirkend zum 1. Januar 2018 vom Baukindergeld profitieren. Die Anspruchsberechtigten erhalten jährlich 1.200 Euro für jedes Kind. Die Voraussetzungen für die Förderung wurden jüngst festgelegt. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema. Wer hat Anspruch auf Baukindergeld? Grundvoraussetzung &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die Wohneigentum kaufen oder bauen, können rückwirkend zum 1. Januar 2018 vom Baukindergeld profitieren. Die Anspruchsberechtigten erhalten jährlich 1.200 Euro für jedes Kind. Die Voraussetzungen für die Förderung wurden jüngst festgelegt. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.</p>
<figure id="attachment_61545" aria-describedby="caption-attachment-61545" style="width: 448px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" wp-image-61545" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-17-baukindergeld-bausparkasse-300x227.jpg" alt="" width="448" height="339" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-17-baukindergeld-bausparkasse-300x227.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-17-baukindergeld-bausparkasse-150x113.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-17-baukindergeld-bausparkasse-660x499.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-17-baukindergeld-bausparkasse.jpg 750w" sizes="(max-width: 448px) 100vw, 448px" /><figcaption id="caption-attachment-61545" class="wp-caption-text">Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall</figcaption></figure>
<h3 style="text-align: justify;">Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?</h3>
<p style="text-align: justify;">Grundvoraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie erstmalig Wohneigentum erwirbt und tatsächlich in der geförderten Immobilie wohnt. Deshalb muss spätestens drei Monate nach dem Einzug eine Meldebestätigung vorgelegt werden. Anspruch auf die Förderung hat nur, wer im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 baut oder kauft. „Für Bauherren wichtig: Maßgeblicher Stichtag ist der Tag, an dem die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Beim Kauf einer Immobilie gilt der Tag des notariellen Kaufvertrags“, weiß Eiß.</p>
<p style="text-align: justify;">Einen Antrag können Familien und Alleinerziehende stellen, in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das jünger als 18 Jahre ist und für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Wird ein Kind innerhalb der Förderdauer volljährig, bleibt die Förderung erhalten, solange noch Anspruch auf Kindergeld besteht und das erworbene Wohneigentum zehn Jahre ununterbrochen selbst genutzt wird.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wie hoch ist das Baukindergeld?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Höhe der Förderung beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro, bei einer Förderdauer von zehn Jahren also 12.000 Euro. Zusätzliches Schmankerl für alle Familien, die in Bayern wohnen: Der Freistaat erhöht die Förderung um jährlich 300 Euro je Kind. Zusätzlich können Familien dort die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro einmalig in Anspruch nehmen. „Die Bayerische Eigenheimzulage erhalten aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende“, so Eiß.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Gelten Einkommensgrenzen?</h3>
<p style="text-align: justify;">Förderberechtigt sind ausschließlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind nicht übersteigt. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das zum Beispiel 105.000 Euro. Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich das Bruttoeinkommen. Es wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen alle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen werden. Maßgeblich für den Anspruch ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. „Das bedeutet: Wer noch in diesem Jahr den Förderantrag stellen möchte, darf im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 die Einkommens-grenzen nicht überschritten haben“, erläutert Eiß. Dies muss durch Einkom-menssteuerbescheide nachgewiesen werden.</p>
<h4 style="text-align: justify;">Wo und wann kann das Baukindergeld beantragt werden?</h4>
<p style="text-align: justify;">Die Anträge können ab 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online gestellt werden, die das Baukindergeld jährlich auszahlt. „Das Baukindergeld kann immer nur einer von mehreren Bausteinen einer Baufinanzierung sein. Wie Baukindergeld sinnvoll in die Finanzierung einer Immobilie eingebunden werden kann, weiß der Baufinanzierungsberater“, so Eiß.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall</em></p>
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		<title>Verschenktes Geld: Vorteile von Wohn-Riester zu wenig bekannt</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/verschenktes-geld-vorteile-von-wohn-riester-zu-wenig-bekannt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2017 09:04:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohn-Riester]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer jetzt eine Immobilie kauft und für die Finanzierung Wohn-Riester nutzt, profitiert sofort von seiner Altersvorsorge. Denn zu den staatlichen Zulagen können handfeste Steuervorteile kommen. Doch davon wissen die meisten Deutschen nichts, so das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer jetzt eine Immobilie kauft und für die Finanzierung Wohn-Riester nutzt, profitiert sofort von seiner Altersvorsorge. Denn zu den staatlichen Zulagen können handfeste Steuervorteile kommen. Doch davon wissen die meisten Deutschen nichts, so das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.</p>
<p style="text-align: justify;">Fast jeder zweite Deutsche (49 Prozent) kennt laut der Forsa-Umfrage zwar den Begriff Wohn-Riester. Doch die Mehrheit (84 Prozent) weiß nicht genau, was sich hinter der staatlichen Eigenheim-Förderung verbirgt oder wie sie funktioniert. Vor allem junge Deutsche brauchen Nachhilfe in Sachen Wohn-Riester: So haben nur knapp 40 Prozent der 18- bis 29-jährigen bereits davon gehört. In der Generation der 40- bis 49-jährigen waren es mit 55 Prozent mehr als der Durchschnitt. Auch das Verständnis für Wohn-Riester verteilt sich ungleich auf die verschiedenen Altersgruppen: Während fast zwei Drittel der Jüngeren nicht wissen, wie die Förderung funktioniert, sind es bei den 40- bis 60-jährigen etwas weniger als die Hälfte. „Dass Ältere ein größeres Wissen über Wohn-Riester haben, ist nicht verwunderlich. Schließlich hat sich der Großteil dieser Altersgruppe in der Vergangenheit zumindest schon einmal intensiver mit dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beschäftigt oder bereits eine Immobilie erworben“, erklärt Carolin Großhauser von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.</p>
<figure id="attachment_23785" aria-describedby="caption-attachment-23785" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-23785" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/11_familie-im-garten-vor-ihrem-haus.jpg" alt="" width="620" height="396" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/11_familie-im-garten-vor-ihrem-haus.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/11_familie-im-garten-vor-ihrem-haus-150x96.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/11_familie-im-garten-vor-ihrem-haus-300x192.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23785" class="wp-caption-text">Quelle: Schwaebisch-Hall.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Jüngere offener gegenüber Wohn-Riester</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Trotz geringerem Wissensstand in der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen ist das grundsätzliche Interesse an Wohn-Riester hier überdurchschnittlich hoch: Mehr als ein Drittel (37 Prozent) würde die Förderung für den Kauf oder Bau von Wohneigentum nutzen. Bei den 40- bis 60-jährigen ist es dagegen nur ein Fünftel (20 Prozent). Großhauser: „Gerade für junge Menschen, die oftmals noch vor der Entscheidung stehen, ob sie eine Immobilie erwerben sollten oder nicht, wirken die hohen staatlichen Zulagen auf die eigene Sparleistung wie ein Finanzierungsturbo beim selbst genutzten Wohneigentum. Hinzu kommt: Junge Leute unter 25 erhalten bei Abschluss eines Riester-Bausparvertrags zudem einen einmaligen Bonus vom Staat in Höhe von 200 Euro.“</p>
<p style="text-align: justify;">Die Daten hat das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Januar 2017 erhoben und dazu bundesweit 1.007 Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren telefonisch befragt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Schwaebisch-Hall</em></p>
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		<title>Mit dem Eigenheim durch das ganze Leben</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mit-dem-eigenheim-durch-das-ganze-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2015 09:14:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Drei Viertel der Deutschen möchten laut GfK-Investmentbarometer in der eigenen Immobilie leben. Nicht nur das Haus, auch die Finanzierung muss dafür auf einem soliden Fundament stehen. Wie Wohneigentum in allen Lebensphasen gefördert wird und der Vermögensaufbau Schritt für Schritt gelingt, weiß Schwäbisch HallExpertin Carolin Schneider.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Drei Viertel der Deutschen möchten laut GfK-Investmentbarometer in der eigenen Immobilie leben. Nicht nur das Haus, auch die Finanzierung muss dafür auf einem soliden Fundament stehen. Wie Wohneigentum in allen Lebensphasen gefördert wird und der Vermögensaufbau Schritt für Schritt gelingt, weiß Schwäbisch HallExpertin Carolin Schneider.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Hälfte der Deutschen legt nach Angaben von Forsa Geld für ihre Kinder an. Durchschnittlich 986 Euro sind es jährlich, laut Anlagebarometer der Fondsgesellschaft Union Investment. 21 Prozent tun das mit dem Gedanken an eine eigene Wohnung. Ob Geburtstag, Kommunion, Konfirmation oder andere festliche Anlässe: Schon wer kleine Summen bspw. in einen Bausparvertrag einzahlt, unternimmt große Schritte auf dem Weg ins Wohneigentum – und vertieft „ganz nebenbei“ das Wissen der Sprösslinge rund ums Thema Geldanlage.</p>
<figure id="attachment_127730" aria-describedby="caption-attachment-127730" style="width: 614px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-127730" src="https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2015/11/Grafik_Mit-dem-Eigenheim-durch-das-ganze-Leben.jpg" alt="Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG" width="614" height="534" /><figcaption id="caption-attachment-127730" class="wp-caption-text">Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Aus Kindern werden junge Leute: Ab dem 16. Lebensjahr können sich Bausparer die Wohnungsbauprämie von maximal 45,06 Euro pro Jahr sichern. Mit dem Start ins Berufsleben bieten sich weitere Fördermöglichkeiten: Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden zusätzlich zum Lohn vermögenswirksame Leistungen. Diesen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich können Berufstätige auf einen Bausparvertrag einzahlen und sich die Arbeitnehmer-Sparzulage von neun Prozent sichern – maximal 43 Euro jährlich. Für die ArbeitnehmerSparzulage gelten Einkommensgrenzen, die Berufsstarter meist unterschreiten</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wohnraumförderungsgesetz</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nach der ersten eigenen Wohnung folgt für viele Menschen die erste gemeinsame. Spätestens nach der Hochzeit reift bei vielen der Gedanke ans „eigene Nest“. Einkommensschwachen oder kinderreichen Familien verhelfen die Bundesländer mit dem Wohnraumförderungsgesetz zum Eigenheim. Darüber hinaus gibt es in rund 730 Städten und Gemeinden weitere Förderprogramme.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wohn-Riester</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Geburt der eigenen Kinder verringert sich häufig das Budget (Stichwort: Elternzeit und Jobpause). Gerade dann wird der Wohn-Riester attraktiv: Mit diesem Instrument gibt es keine monatliche Rentenzahlung in ferner Zukunft, sondern günstige Immobilienkredite. Wer nur geringfügig beschäftigt ist, dem genügen bereits 60 Euro im Jahr, um sich die volle staatliche Zulage von 154 Euro zu sichern. Für jedes Kind kommen 300 Euro an Zuschuss hinzu (185 Euro bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden). Wer unter 25 Jahre ist, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro vom Staat. Ehepartner von Förderberechtigten, die riestern, können ebenfalls einen Vertrag abschließen und sich die vollen Zulagen sichern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Förderprogramme und Darlehen der KfW</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ist der Nachwuchs aus dem Haus, nutzen viele Eltern ehemalige Kinderzimmer gerne für sich. Für diese und weitere Umbauten und Modernisierungen profitieren Wohneigentümer von diversen Zuschüssen und Förderungen vom Staat wie Förderprogramme und zinsgünstige Darlehen von der KfW. Allein im Marktanreizprogramm der Bundesregierung stehen in diesem Jahr 300 Millionen Euro an Investitionszuschüssen für Heizungsanlagen bereit, die erneuerbare Energien nutzen. Den letzten Lebensabschnitt weiter in den eigenen vier Wänden verbringen – mit altersgerechten Wohnungen wird dieses Szenario wahrscheinlicher. Doch nach Angaben des Pestel-Instituts gibt es aktuell nur 400.000 barrierefreie Wohnungen in Deutschland, bis zum Jahr 2020 werden mindestens 2,5 Mio. altersgerechte Wohnungen benötigt, so das Bundesbauministerium. Auch für den altersgerechten Umbau stehen Förderprogramme und zinsgünstige Darlehen von der KfW und einzelnen Ländern bereit. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf bis zu 4.000 Euro zur Verbesserung seines Wohnumfelds oder für technische Hilfsmittel.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>LBS West senkt jährliche Kosten um 40 Mio. Euro Bausparkasse stärkt Kooperation im Sparkassen-Verbund</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lbs-west-senkt-jaehrliche-kosten-um-40-mio-euro-bausparkasse-staerkt-kooperation-im-sparkassen-verbund/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2015 10:57:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Münster - Die LBS West senkt ihre jährlichen Kosten um 40 Mio. Euro. Gleichzeitig macht sich das Unternehmen unabhängiger von den schwankenden Rahmenbedingungen im Finanzmarkt. LBS-Chef Jörg Münning: "Wir nehmen die gegenwärtigen Herausforderungen zum Anlass".</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lbs-west-senkt-jaehrliche-kosten-um-40-mio-euro-bausparkasse-staerkt-kooperation-im-sparkassen-verbund/">LBS West senkt jährliche Kosten um 40 Mio. Euro Bausparkasse stärkt Kooperation im Sparkassen-Verbund</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Münster</strong> &#8211; Die LBS West senkt ihre jährlichen Kosten um 40 Mio. Euro. Gleichzeitig macht sich das Unternehmen unabhängiger von den schwankenden Rahmenbedingungen im Finanzmarkt. LBS-Chef Jörg Münning: &#8222;Wir nehmen die gegenwärtigen Herausforderungen zum Anlass, die Position unserer Bausparkasse als Immobilien- und Baufinanzierungs-spezialist im Markt nachhaltig zu stärken. Dazu werden wir deutlich enger mit den Sparkassen und auch in der LBS-Gruppe zusammenarbeiten.&#8220; Auslöser für den Umbau sind die anhaltenden Niedrigzinsen, die europäischen Bankenvorschriften und ein geändertes Kundenverhalten. Der Bausparvertrag als Zinsversicherung und die Immobilie als Altersvorsorge seien gefragter denn je &#8211; und damit für die Sparkassen wichtige Ankerprodukte, so Münning.</p>
<p style="text-align: justify;">Die LBS hat ihren Unternehmensumbau bereits 2014 eingeleitet. Nun stehen wichtige Meilensteine fest. Seit Juli läuft die Neuausrichtung der Vertriebswege. Hier wird die LBS ihre Abläufe noch enger mit den Sparkassen verzahnen. Die LBS-Experten werden immer mehr Kunden direkt in den Sparkassen beraten. In den LBS-eigenen Kunden-Centern werden weiterhin auch Interessenten erreicht, die ihre Hauptbankverbindung nicht bei den Sparkassen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Neuausrichtung der Vertriebswege trägt die LBS auch dem veränderten Kundenverhalten Rechnung. Immer mehr Menschen erledigen ihre Bankgeschäfte nicht mehr auf dem klassischen Filialweg. Durch mehr Beratungsangebote beim Kunden zu Hause passt die LBS ihr Angebot diesem Bedarf an. Münning: &#8222;Gute Baufinanzierungen gibt es nicht von der Stange. Unsere Stärke ist die individuelle, kompetente Beratung &#8211; ohne Zeitdruck und gerne auch in gewohnter Umgebung des Kunden.&#8220; Daneben wird die Bausparkasse gemeinsam mit den Sparkassen ihre digitalen Service-Angebote Stück für Stück ausbauen.</p>
<figure id="attachment_15895" aria-describedby="caption-attachment-15895" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-15895" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/vorstand_der_lbs_west.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/LBS West&quot;" width="620" height="397" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/vorstand_der_lbs_west.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/vorstand_der_lbs_west-150x96.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/vorstand_der_lbs_west-300x192.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-15895" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/LBS West&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Im Ergebnis braucht die LBS weniger eigene Kunden-Center, um die gewohnte Beratungsintensität und -qualität aufrecht zu erhalten. Bis zum Frühjahr 2016 wird das LBS-eigene Vertriebsnetz an die neue Ausrichtung angepasst. Die Zahl der im direkten Kundenkontakt tätigen Bezirksleiter und Immobilienberater soll konstant gehalten werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die künftige Verteilung der Kunden-Center-Standorte wird derzeit überprüft. Sie ist unter anderem davon abhängig, wo Berater direkt in den Sparkassen tätig sind, wie hoch das Potenzial des Einzugsgebietes und wie das Nutzungsverhalten der Menschen ist. Münning: &#8222;Aus Kundensicht ist die individuelle Beratung aus einer Hand wichtig, nicht die Tatsache, dass es ein LBS-Kunden-Center in 100 Meter Entfernung von der Sparkasse gibt.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">In der Zentrale in Münster wird die Bausparkasse ihre Prozesse weiter verschlanken. Mit über 3.700 Verträgen je Mitarbeiter und Stückkosten von 48 Euro ist die LBS West schon heute die produktivste deutsche Bausparkasse. Durch Einsatz einer bundesweit einheitlichen Informationstechnologie ab 2016 will die LBS diesen Vorsprung weiter ausbauen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Innendienst werden in den nächsten Jahren durch Ruhestand gut 100 Vollzeitstellen frei werden. Die LBS wird ihre Struktur intern so anpassen, dass sie diese frei werdenden Stellen nicht wiederbesetzen muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Neugeschäft des laufenden Jahres zeigt sich die konsequente Finanzierungsorientierung bereits deutlich. Während das Neugeschäft insgesamt aufgrund der Umstellungsphase per Ende August rückläufig war (-11 Prozent), konnte die LBS West im Geschäft mit Finanzierern eine zweistellige Zuwachsrate (+13 Prozent) verzeichnen. &#8222;Bausparer können sich derzeit historisch niedrige, attraktive Darlehenskonditionen sichern. Der Bausparvertrag wirkt dabei als Versicherung gegen künftig steigende Zinsen&#8220; so Münning.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Keine Kündigung von Bausparverträgen, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2015 09:45:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig. Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig.</p>
<p style="text-align: justify">Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt. Allerdings hat das Gericht 10 Jahre ab Eintritt der Zuteilungsreife ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB angenommen.</p>
<figure id="attachment_11048" aria-describedby="caption-attachment-11048" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-11048 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg" alt="Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR." width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-11048" class="wp-caption-text">Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor mit Hinweisbeschluss vom 14.10.2011 (Az. 9 U 151/11) festgestellt, dass eine Bausparkasse einen vollständig bis zur Bausparsumme angesparten Vertrag gem. § 488 Abs. 3 BGB ordentlich kündigen kann (Leitsatz). Das Oberlandesgericht führt aus, dass derjenige, der sein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern stattdessen Sparleistungen bis zur Bausparsumme erbringt, faktisch auf das Darlehen verzichte, so dass er seine Einlage und sein Guthaben ausbezahlt erhält. Allerdings führt das Oberlandesgericht auch aus, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar, wie die Auszahlung des Darlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
<p style="text-align: justify">Im Anschluss hieran hat auch das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.02.2013 (Az. 21 O 69/12) festgestellt, dass der Bausparkasse ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs.3 BGB zusteht, wenn die Gewährung eines Bauspardarlehens nicht mehr möglich ist, weil die Bausparsumme erreicht wurde. Zugleich lehnt das Landgericht Frankfurt ein Kündigungsrecht gem. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ab.</p>
<p style="text-align: justify">Wir schließen uns der Ansicht des Landgerichts Frankfurt an. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ist auf die Kündigung von Bausparguthaben weder direkt noch analog anwendbar. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB umfasst nur Darlehen, bei denen die Sollzinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vereinbart ist, binnen dessen das Darlehen nicht ordentlich kündbar ist. Der Bausparvertrag sieht dagegen während der Ansparphase keine Zinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vor. Daher liegt ein Darlehen nach § 488 Abs. 3 BGB vor, für dessen Rückzahlung ein konkreter Zeitpunkt nicht bestimmt ist.</p>
<p style="text-align: justify">Gemäß § 5 ABB gilt: Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify">Somit gilt: Bausparverträge, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist, dürfen nicht gekündigt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Gerne prüfen wir Ihren Bausparvertrag und die Kündigung der Bausparkasse.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: openPR.</p>
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