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	<title>Bauspardarlehen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bauspardarlehen</title>
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	<item>
		<title>Bausparvertrag wieder attraktiv durch Zinswende</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2022 09:53:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baufinanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Totgesagte leben länger: Der deutliche Zinsanstieg seit Jahresbeginn bei Immobiliendarlehen auf das Dreifache führt zur Wiederentdeckung vom Bausparvertrag. Viele wissen jedoch nicht, dass die Prüfung entsprechender Verträge nicht nur für Immobilieninteressentinnen und –interessenten mit künftigem Finanzierungsbedarf lohnt, sondern auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit laufendem Darlehen. Denn: Wer nach 2018 gekauft hat, könnte aufgrund des Zinsanstiegs auf höhere Raten bei der Anschlussfinanzierung treffen als erwartet. „So altmodisch das Thema anmutet, so aktuell ist es – gerade nach der extrem langen Niedrigzinsphase. Durch Bausparverträge lassen sich sowohl die Finanzierung selbst als auch die Immobilie absichern. Eigennutzerinnen und Kapitalanleger sollten Optionen jetzt durchrechnen“, sagt Mirjam Mohr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/baufinanzierung/bausparvertrag-wieder-attraktiv-durch-zinswende/">Bausparvertrag wieder attraktiv durch Zinswende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Totgesagte leben länger: Der deutliche Zinsanstieg seit Jahresbeginn bei <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/warum-immobilien-investments-auf-mallorca-lohnen-konnten/" target="_blank" rel="noopener">Immobiliendarlehen</a> auf das Dreifache führt zur Wiederentdeckung vom Bausparvertrag. </span><span style="vertical-align: inherit;">Viele wissen jedoch nicht, dass die Prüfung entsprechender Verträge nicht nur für Immobilieninteressentinnen und –interessenten mit künftigem Finanzierungsbedarf lohnt, sondern auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit laufendem Darlehen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Denn: Wer nach 2018 gekauft hat, könnte aufgrund des Zinsanstiegs auf höhere Raten bei der Anschlussfinanzierung treffen als erwartet. </span><span style="vertical-align: inherit;">„So altmodisch das Thema anmutet, so aktuell ist es – gerade nach der extrem langen Niedrigzinsphase. </span><span style="vertical-align: inherit;">Durch Bausparverträge lassen sich sowohl die Finanzierung selbst als auch die Immobilie absichern. </span><span style="vertical-align: inherit;">Eigennutzerinnen und Kapitalanleger sollten Optionen jetzt durchrechnen“, sagt Mirjam Mohr.</span></span></p>
<h3 style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Bausparen als Option für Käufer aus Niedrigzinszeiten</span></span></h3>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte die Zinsen mit ihrer Leitzinssenkung im Jahr 2016 auf null Prozent auf Talfahrt geschickt. </span><span style="vertical-align: inherit;">In der Folge lagen die Konditionen für Kredite je nach Laufzeit stetig unter zwei Prozent. </span><span style="vertical-align: inherit;">In den Jahren 2020 und 2021 waren die Konditionen laut Interhyp auf ein Rekordtief von teilweise unter einem Prozent gefallen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Damit ist seit der durch die Zentralbanken eingeläuteten Zinswende vorerst Schluss. </span><span style="vertical-align: inherit;">Diese trifft nicht nur Immobilienkäuferinnen und -käufer mit Finanzierungsbedarf, sondern ebenso viele Eigentümerinnen und Eigentümer. </span><span style="vertical-align: inherit;">„Das Niedrigzinsumfeld hat den enormen Kaufpreisanstieg in den Metropolen kompensieren können. </span><span style="vertical-align: inherit;">erläutert ließ sich Wohneigentum in vielen Regionen zu kleinen Raten finanzieren“, Mirjam Mohr. </span><span style="vertical-align: inherit;">Seit Jahresbeginn sind die Zinsen für zehnjährige Darlehen von einem auf in der Spitze 3,4 Prozent gestiegen und zuletzt leicht zurückgegangen auf etwas unter drei Prozent. </span><span style="vertical-align: inherit;">Das kann sterben Raten beim Anschlusskredit in einigen Jahren um mehrere hundert Euro pro Monat verteuern und zu Mehraufwendungen führen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Dazu kommen finanzielle Belastungen durch die Energiepreisexplosion. </span><span style="vertical-align: inherit;">„Die Tilgungsgeschwindigkeit zu reduzieren, kann ein Hebel sein – allerdings nicht ohne Nebenwirkungen. </span><span style="vertical-align: inherit;">So verlängern sich dadurch die Restlaufzeit und es fallen höhere Zinskosten an“, warnt Mirjam Mohr. </span><span style="vertical-align: inherit;">Dazu kommen finanzielle Belastungen durch die Energiepreisexplosion. </span><span style="vertical-align: inherit;">„Die Tilgungsgeschwindigkeit zu reduzieren, kann ein Hebel sein – allerdings nicht ohne Nebenwirkungen. </span><span style="vertical-align: inherit;">So verlängern sich dadurch die Restlaufzeit und es fallen höhere Zinskosten an“, warnt Mirjam Mohr. </span><span style="vertical-align: inherit;">Dazu kommen finanzielle Belastungen durch die Energiepreisexplosion. </span><span style="vertical-align: inherit;">„Die Tilgungsgeschwindigkeit zu reduzieren, kann ein Hebel sein – allerdings nicht ohne Nebenwirkungen. </span><span style="vertical-align: inherit;">So verlängern sich dadurch die Restlaufzeit und es fallen höhere Zinskosten an“, warnt Mirjam Mohr.</span></span></p>
<h3 style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Bausparvertrag in die Anschlussfinanzierung</span></span></h3>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Mit einem Bausparvertrag lassen sich das Dilemma höhere Zinsen in fünf oder mehr Jahren ganz oder zumindest teilweise lösen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Das Bauspardarlehen schließt in diesem Sinne zeitlich an das Forward-Darlehen an: Mit einem Forward-Darlehen können sich Kundinnen und Kundenzinsen von heute bis zu fünf Jahren im Voraus absichern. </span><span style="vertical-align: inherit;">Das Bauspardarlehen ist für eine Zinsabsicherung ab fünf bis 15 Jahre im Voraus möglich.</span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Wer sich als Eigentümer mit laufendem Darlehen gegen höhere Zinsen absichern will, kann heute einen Bausparvertrag abschließen und regelmäßig besparen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Bei Zuteilungsreife in einigen Jahren lässt sich dann ein Darlehen zu festen Konditionen zwischen aktuell 0,45 Prozent bis 2,35 Prozent abrufen. </span><span style="vertical-align: inherit;">In der anschließenden Darlehensphase zahlt der Kunde das Darlehen monatlich zurück. </span><span style="vertical-align: inherit;">Mohr: „Bauspardarlehen lassen sich bei der Anschlussfinanzierung als Baustein nutzen, indem sie beispielsweise direkt als Sondertilgung eingebracht werden. </span><span style="vertical-align: inherit;">Das reduziert die Höhe der Restschuld – und damit die Verbindlichkeiten aus der klassischen Immobilienfinanzierung.“ Nach Worten der Expertin ist der Bausparvertrag dann eine Forward-Option, um die Absicherung der Restschuld bis zu 15 Jahren im Voraus mit bekanntem, niedrigerem Zinsniveau beansprucht. </span><span style="vertical-align: inherit;">Den Kredit für das Jahr 2030 gibt es dann sozusagen für das Niedrigzinsniveau von gestern. </span><span style="vertical-align: inherit;">„Es geht vor allem um Sicherheit. </span><span style="vertical-align: inherit;">Durch einen Bausparvertrag lassen sich bereits zukünftige Gesamtkosten heute fest kalkulieren. </span><span style="vertical-align: inherit;">das Zinsniveau in Zukunft höher sein, sollte der Eigentümer zusätzlich wert <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/ausblick-fur-den-markt-im-august-wirtschaft-und-geldanlage/" target="_blank" rel="noopener">Geld</a> nennen“, sagt Mirjam Mohr.</span></span></p>
<h3 style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Bausparkassen ändern demnächst Tarifwerke</span></span></h3>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Ein weiterer Vorteil: Selbst, wenn Eigentümer später die Anschlussoption nicht benötigen, können Sie den Bausparvertrag anderweitig nutzen – etwa um größere Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten oder eine weitere Immobilie zu überschaubaren fixen Konditionen zu finanzieren. </span><span style="vertical-align: inherit;">Eigentümern wird geraten, sich angesichts der höheren Zinsen voraussichtlich mit dem Thema Anschlussfinanzierung zu befassen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Ob Bausparverträge eine sinnvolle Option sind, lasse sich in Beratungsgesprächen klären. </span><span style="vertical-align: inherit;">Wichtig sei, verschiedene Angebote zu vergleichen. </span><span style="vertical-align: inherit;">Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige Bausparkassen aktuell ihre Tarifwerke anpassen oder angepasst haben – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zinssätze.</span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><em><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Quelle: Interhyp AG</span></span></em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Darlehenswiderruf auch bei Bauspardarlehen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/darlehenswiderruf-auch-bei-bauspardarlehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2015 08:42:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Bauspardarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehenswiderruf]]></category>
		<category><![CDATA[Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherdarlehensverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heidelberg - Immer wieder fragen Bauherren, die Ihre Immobilie mit einem Bauspardarlehen finanziert haben, an, ob die Regeln über den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch auf Bauspardarlehen anzuwenden sind. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/darlehenswiderruf-auch-bei-bauspardarlehen/">Darlehenswiderruf auch bei Bauspardarlehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Heidelberg</strong> &#8211; Immer wieder fragen Bauherren, die Ihre Immobilie mit einem Bauspardarlehen finanziert haben, an, ob die Regeln über den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch auf Bauspardarlehen anzuwenden sind. Diese Frage hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 13. April 2015 (6 O 7468/14 &#8211; nicht rechtskräftig) eindeutig mit ja beantwortet. Dem klagenden Kunden der in Nürnberg ansässigen Bausparkasse sprach das Gericht die Erstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung von über 22.000 € zu, die dieser bei einer Ablösung des Darlehens im Jahr 2011 gezahlt hatte.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die von der Bausparkasse verwendete Widerrufsbelehrung enthielt folgende Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Der Darlehensnehmer ist berechtigt, seine auf den Abschluss des oben bezeichneten Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der Q. Bausparkasse, frühestens mit Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) zu widerrufen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Damit sei es, so das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung, dem Verbraucher nicht möglich zu ermitteln, wann die Widerrufsfrist effektiv zu laufen beginnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mit Urteil vom 24.03.2009 (Az.: XI ZR 456/07) zu einer ähnlichen Belehrung zutreffend deutlich gemacht, dass es sich der Kenntnis des Darlehensnehmers entzieht, wann der Vertrag bei dem Kreditinstitut eingeht, da der Verbraucher über interne Abläufe seines Vertragspartners nicht informiert sei. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der damit verbundenen unzureichenden Information über sein Widerrufsrecht, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, so dass der Darlehensnehmer auch noch Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Widerruf steht auch nicht entgegen, dass der Darlehensvertrag bereits gekündigt war. Der BGH hat, worauf das Landgericht hinweist, bereits mehrfach klargestellt, dass auch der Widerruf eines bereits gekündigten Vertrages möglich ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Dementsprechend war der klagende Bauspar-Kunde nicht verpflichtet, das Vorfälligkeitsentgelt zu bezahlen, das die Bausparkasse ihm nun zurückzahlen muss. Außerdem muss sie dieses mit 5 %- Punkten über dem Basiszins verzinsen.</p>
<p style="text-align: justify;">Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen &#8211; kostenlos!</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: LifePR</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Keine Kündigung von Bausparverträgen, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-kuendigung-von-bausparvertraegen-deren-bausparsumme-noch-nicht-erreicht-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2015 09:45:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Auszahlung des Tilgungsdarlehens]]></category>
		<category><![CDATA[Bauspardarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparsumme]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung von Bausparverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Mainz]]></category>
		<category><![CDATA[niedrigen Zinsumfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sparpflichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig. Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-kuendigung-von-bausparvertraegen-deren-bausparsumme-noch-nicht-erreicht-ist/">Keine Kündigung von Bausparverträgen, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig.</p>
<p style="text-align: justify">Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt. Allerdings hat das Gericht 10 Jahre ab Eintritt der Zuteilungsreife ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB angenommen.</p>
<figure id="attachment_11048" aria-describedby="caption-attachment-11048" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-11048 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg" alt="Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR." width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg 620w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-11048" class="wp-caption-text">Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor mit Hinweisbeschluss vom 14.10.2011 (Az. 9 U 151/11) festgestellt, dass eine Bausparkasse einen vollständig bis zur Bausparsumme angesparten Vertrag gem. § 488 Abs. 3 BGB ordentlich kündigen kann (Leitsatz). Das Oberlandesgericht führt aus, dass derjenige, der sein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern stattdessen Sparleistungen bis zur Bausparsumme erbringt, faktisch auf das Darlehen verzichte, so dass er seine Einlage und sein Guthaben ausbezahlt erhält. Allerdings führt das Oberlandesgericht auch aus, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar, wie die Auszahlung des Darlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
<p style="text-align: justify">Im Anschluss hieran hat auch das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.02.2013 (Az. 21 O 69/12) festgestellt, dass der Bausparkasse ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs.3 BGB zusteht, wenn die Gewährung eines Bauspardarlehens nicht mehr möglich ist, weil die Bausparsumme erreicht wurde. Zugleich lehnt das Landgericht Frankfurt ein Kündigungsrecht gem. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ab.</p>
<p style="text-align: justify">Wir schließen uns der Ansicht des Landgerichts Frankfurt an. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ist auf die Kündigung von Bausparguthaben weder direkt noch analog anwendbar. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB umfasst nur Darlehen, bei denen die Sollzinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vereinbart ist, binnen dessen das Darlehen nicht ordentlich kündbar ist. Der Bausparvertrag sieht dagegen während der Ansparphase keine Zinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vor. Daher liegt ein Darlehen nach § 488 Abs. 3 BGB vor, für dessen Rückzahlung ein konkreter Zeitpunkt nicht bestimmt ist.</p>
<p style="text-align: justify">Gemäß § 5 ABB gilt: Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify">Somit gilt: Bausparverträge, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist, dürfen nicht gekündigt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Gerne prüfen wir Ihren Bausparvertrag und die Kündigung der Bausparkasse.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: openPR.</p>
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		<title>Jetzt neu &#8211; Die Riester-Förderung auch für Bausparverträge</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 19:26:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Bauspardarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheim]]></category>
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		<category><![CDATA[Riester Bausparvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Verabschiedung der neuen Wohnriester kann nun auch die Riester-Zulage in einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag einbezahlt werden. Der Traum vom Eigenheim rückt damit für viele Bundesbürger wieder in greifbare Nähe. D.h. Sie müssen nicht erst bis zum Rentenalter warten, um von der Riester-Rente und den Riester-Möglichkeiten profitieren zu können, sondern die jährlichen Riester-Zulagen (154 EUR &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/jetzt-neu-die-riester-foerderung-auch-fuer-bausparvertraege/">Jetzt neu &#8211; Die Riester-Förderung auch für Bausparverträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit der Verabschiedung der neuen Wohnriester kann nun auch die Riester-Zulage in einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag einbezahlt werden.</strong></p>
<p>Der Traum vom Eigenheim rückt damit für viele Bundesbürger wieder in greifbare Nähe. D.h. Sie müssen nicht erst bis zum Rentenalter warten, um von der Riester-Rente und den Riester-Möglichkeiten profitieren zu können, sondern die jährlichen Riester-Zulagen (154 EUR pro Erwachsenen und 185 bzw. 300 EUR pro Kind) werden als zusätzliches Guthaben in Ihren Bausparvertrag einbezahlt und verzinst. Nehmen Sie das Bauspardarlehen dann zum Bau Ihres Eigenheims in Anspruch, hilft Ihnen der Staat mit den Riester-Zulagen bei der Tilgung. Mehr dazu unter www.riester-wegweiser.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/jetzt-neu-die-riester-foerderung-auch-fuer-bausparvertraege/">Jetzt neu &#8211; Die Riester-Förderung auch für Bausparverträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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