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	<title>Wohngebäudeversicherung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Wohngebäudeversicherung</title>
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		<title>Entspannt trotz Sturm und Starkregen: die richtige Absicherung fürs Eigenheim</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2018 09:39:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lübeck - Wetterphänomene wie Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser sind längst keine Seltenheit mehr: Das extreme Wetter wird immer häufiger, die Folgen gravierender. Und: Für Schäden durch diese Naturkatastrophen kommt auch die beste Wohngebäudeversicherung nicht auf. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/absicherung-eigenheim/">Entspannt trotz Sturm und Starkregen: die richtige Absicherung fürs Eigenheim</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Lübeck</strong> &#8211; Wetterphänomene wie Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser sind längst keine Seltenheit mehr: Das extreme Wetter wird immer häufiger, die Folgen gravierender. Und: Für Schäden durch diese Naturkatastrophen kommt auch die beste Wohngebäudeversicherung nicht auf. Wie Immobilienbesitzer sich gegen Extremwetter-Ereignisse absichern und was sie dabei beachten müssen, weiß Marco Bai, Spezialist für Versicherung bei Dr. Klein in Hamburg.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wohngebäude- und Elementarversicherung: Netz und doppelter Boden fürs Eigenheim</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Gebäudeversicherung ist vielfältig. Sie sichert die eigenen vier Wände gegen Sturm-, Feuer-, Blitz-, Hagel-, sowie Leitungswasserschäden ab. Doch was ist mit extremeren Wetterphänomenen wie Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau oder Starkregen? „Überflutete Autos, Wohnzimmer, Keller und, und, und – viele wissen nicht, dass diese sogenannten Elementarschäden nicht im Standardschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten sind“, erklärt der Spezialist Marco Bai.Sie müssen zusätzlich über eine Elementarschadenpolice abgesichert werden. „Gerade in Risiko-Regionen ist diese unverzichtbar“, so Bai weiter. „Aber auch alle anderen Immobilienbesitzer sollten sich eine entsprechende Absicherung unbedingt überlegen, denn Starkregen kann es überall geben.“ Das gesamte Bundesgebiet ist in vier Gefährdungsklassen (ZÜRS-Zonen) eingeteilt. Je höher die Klasse, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Elementarschaden kommt – und desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. „Vielen Eigentümer ist nicht klar, in welcher Zone sich das eigene Haus befindet“, meint Marco Bai. „Unabhängige Experten wie die Spezialisten für Versicherung von Dr. Klein können sowohl die ZÜRS-Zone des Eigenheims als auch die bestmöglichen Konditionen für eine entsprechende Absicherung ermitteln.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vorsicht ist besser als Nachsicht: Das Haus schon vor dem Unglück schützen</h2>
<p style="text-align: justify;">Klar ist: Bei Hochwasser, Starkregen und Co. ist nicht nur das Gebäude, sondern auch der gesamte Haushalt gefährdet. Eine Hausratversicherung sichert alle im Haus befindlichen Gegenstände ab. Oft überschwemmen Wassermassen bei Starkregen aber auch Kellerräume, die Garage oder das Gartenhäuschen. Wer dort wertvolle Sachen wie Fahrräder, Waschmaschine oder diverse Möbel lagert, sollte sicherstellen, dass diese ebenfalls von der Versicherung abgedeckt sind. Auch das Auto ist bei Starkregen in Gefahr. Hier hilft die Teilkaskoversicherung – sogar bei einem Totalschaden. Alle, denen ihr Auto also heilig ist, sollten dies bei Abschluss der Kfz-Versicherung bedenken. Damit es gar nicht erst zu schweren Schäden kommt, sind vorsorgliche und schadenmindernde Baumaßnahmen am Haus empfehlenswert. Beispielsweise kann der Keller durch druckwasserdichte Fenster geschützt werden. Zudem sind Erhöhungen von Hauseingängen durch Treppen oder Rampen sinnvoll.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Auch bei Schäden: Keine Panik!</h2>
<p style="text-align: justify;">Das bekannte Sprichwort der Versicherungen lautet: „Retten, was zu retten ist.“ Bei Eintritt des Schadens sollte man als Versicherungsnehmer daher versuchen, den Schaden soweit es geht zu vermindern. „Aber natürlich nur, sofern keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht“, mahnt Marco Bai. „Am wichtigsten ist, dass der Vorfall so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet wird.“ Die Schäden sollten die Versicherten anhand von Fotos sowie Notizen genau dokumentieren und die Schadenmeldung vollständig ausfüllen. Reparaturen und Aufräumarbeiten werden anschließend in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG</em></p>
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		<title>Wer zahlt, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2018 09:06:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln – In vielen Teilen Deutschlands herrschen derzeit, vor allem nachts, Minustemperaturen. Kälte und Frost setzen aber nicht nur den Menschen, sondern auch Wasserrohren zu. Die Gefahr für einen Wasserrohrbruch steigt. Aber wer zahlt eigentlich, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> – In vielen Teilen Deutschlands herrschen derzeit, vor allem nachts, Minustemperaturen. Kälte und Frost setzen aber nicht nur den Menschen, sondern auch Wasserrohren zu. Die Gefahr für einen Wasserrohrbruch steigt. Aber wer zahlt eigentlich, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Heizkörper bleiben kalt, der Wasserdruck ist frappierend gering und aus den Leitungen fließt kaum noch Wasser. Die Anzeichen sind klar: Irgendwo muss eine Leitung gebrochen sein. Ein Wasserschaden in der Wohnung kann schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen. Jährlich zahlen die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deutschlandweit mehr als zwei Milliarden Euro zur Begleichung der Schäden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Schäden vorbeugen und erkennen</h2>
<p style="text-align: justify;">Neben altersbedingten Abnutzungserscheinungen ist Kälte eine große Gefahr für Heizrohre. Gerade im Winter, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, ist die Gefahr für einen Wasserrohrbruch deutlich erhöht. Gefriert Wasser in den Heizrohren, vergrößert sich das Volumen um neun Prozent. Der Druck in den Rohren steigt, es bilden sich Risse, das Rohr platzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei muss der Verbraucher mit einfachen Maßnahmen vorbeugen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt. Grundvoraussetzung für unversehrte Rohre ist vor allem eines: Heizen. In den Räumen darf es nicht kälter als zehn Grad Celsius werden. Ratsam ist es aber ohnehin, eine Grundtemperatur von 16 Grad Celsius nicht zu unterschreiten, um Schimmelbildung zu vermeiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn Gebäude gut gedämmt sind, reicht die Schneeflocken-Stellung am Heizkörper nicht aus, um die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen. Daher gilt: Das Ventil nie vollständig zudrehen. Die sogenannte Frostschutz-Stellung sichert nämlich nur den Heizkörper selbst, verhindert aber nicht, dass Rohrleitungen vereisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Besondere Achtsamkeit gilt bei Räumen, die nur unregelmäßig genutzt und beheizt werden – etwa Gästezimmer, Keller- und Abstellräume, Ferienwohnungen oder Immobilien, die zum Verkauf stehen. „Gerade bei unbewohnten Gebäuden bestehen zusätzliche Sicherheitsvorschriften&#8220;, erklärt Gothaer Expertin Martina Susenberger. „Der Versicherungsnehmer muss diese Gebäude ausreichend häufig kontrollieren sowie dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.&#8220;</p>
<h2 style="text-align: justify;">Verbraucher sind mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut geschützt</h2>
<p style="text-align: justify;">Kommt es trotz Einhaltens aller Sicherheitsvorschriften zu einem Wasserschaden, sind Verbraucher mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut abgesichert. „Das gesamte Inventar wie Möbel, Gardinen, Schrankinhalte oder Elektrogeräte sind durch die Hausratversicherung geschützt&#8220;, erklärt Susenberger. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf und übernimmt die Reparaturkosten für die Rohrbruchbeseitigung sowie frostbedingte Bruchschäden an Heizkörpern.&#8220; Um die Schadenregulierung bei der Versicherung zu beschleunigen, sollten Verbraucher den Umfang des Schadens auf Fotos dokumentieren und der Versicherung möglichst schnell melden. Danach werden alle notwendigen Schritte von der Versicherung eingeleitet.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wasserschaden in der Wohnung – was tun?</h2>
<p style="text-align: justify;">Sechs Sicherheitstipps von Gothaer Expertin Martina Susenberger</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Wasser am Haupthahn abstellen</li>
<li style="text-align: justify;">Stromzufuhr im betroffenen Bereich schnellstmöglich unterbrechen</li>
<li style="text-align: justify;">Möbel und Wertgegenstände (insbesondere Elektrogeräte) in Sicherheit bringen</li>
<li style="text-align: justify;">Fotos von der Schadenstelle und allen beschädigten Gegenständen machen</li>
<li style="text-align: justify;">Geborstene Rohrstücke aufbewahren</li>
<li style="text-align: justify;">Schaden umgehend der Versicherung melden</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Gothaer Finanzholding AG</em></p>
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		<title>Einbruchschutz für die dunkle Jahreszeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Oct 2017 08:02:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Lübeck - Die Tage werden kürzer, die Nächte länger: Mit dem Herbst beginnt die Hochsaison für Einbrecher. Ob es tatsächlich zu einem Einbruch kommt, hängt natürlich nicht allein von der Jahreszeit ab. Neben der Lage der Immobilie ist vor allem entscheidend, ob der Einbrecher sich einfach und unbemerkt Zugang zu ihr verschaffen kann. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Lübeck</strong> &#8211; Die Tage werden kürzer, die Nächte länger: Mit dem Herbst beginnt die Hochsaison für Einbrecher. Ob es tatsächlich zu einem Einbruch kommt, hängt natürlich nicht allein von der Jahreszeit ab. Neben der Lage der Immobilie ist vor allem entscheidend, ob der Einbrecher sich einfach und unbemerkt Zugang zu ihr verschaffen kann. Welche Tipps Immobilienbesitzern beim Thema Einbruchschutz helfen, erklärt Dr. Klein.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Förderkredite nutzen: Der Staat hilft beim Einbruchschutz</h2>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland wurde im Jahr 2016 mehr als 150.000 Mal eingebrochen. Im Schnitt bedeutet das: Alle vier Minuten kommt es zu einem Einbruch. Viele dieser Vorfälle ließen sich durch einfache Maßnahmen verhindern. Denn: Wenn ein Einbrecher nach kurzer Zeit nicht erfolgreich ist, gibt er in der Regel auf. Neben einbruchsicheren Türen und Fenstern können der Einbau einer Alarmanlage, eines Bewegungsmelders oder die Einrichtung von Kameras sinnvoll sein. Und auch der Staat lässt Immobilienbesitzer beim Thema Sicherheit der eigenen vier Wände nicht allein. Zahlreiche Umbaumaßnahmen werden von der staatlichen KfW-Bank gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;">Mindestens genauso wichtig wie die richtige Technik ist jedoch das eigene Verhalten. „Das Fenster, das auf Kipp steht, oder die Haustür, die nur zugezogen ist: Das sind Einladungen für Langfinger“, weiß Christoph Repp, Spezialist für Versicherungen bei Dr. Klein. „Einbrecher können sich so innerhalb weniger Sekunden Zugang zum Haus verschaffen. Im schlimmsten Fall hinterlassen sie dabei dann nicht einmal Spuren. Und das kann wiederum die Schadensabwicklung mit der Versicherung erschweren.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Versicherungen schützen mich?</h2>
<p style="text-align: justify;">Während Mieter lediglich eine Hausratversicherung brauchen, ist für Immobilienbesitzer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung wichtig. Diese übernimmt Schäden, die durch einen Einbruch am Gebäude selbst entstehen. Allerdings: Nicht jeder Tarif deckt alle Schäden ab. In günstigen Basistarifen der Wohngebäudeversicherung sind Einbrüche oft nicht enthalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Hausrat-Police ersetzt gestohlene Wertgegenstände. Auch hier gibt es enorme Unterschiede, zum Beispiel bei der Frage, wie fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers bewertet wird. Wenn dieser etwa vergessen hat, die Tür abzuschließen, besteht zwar grundsätzlich trotzdem Versicherungsschutz, die Gesellschaft kann allerdings den Schadensersatz kürzen – und zwar schlimmstenfalls um mehrere tausend Euro. Grobe Fahrlässigkeit kann vor allem bei günstigen oder veralteten Policen sogar zur völligen Zahlungsverweigerung führen. Um den Überblick über komplexe Versicherungsklauseln zu behalten und den individuell richtigen Versicherungsschutz zu finden, lohnt es sich daher immer, einen Experten um Rat zu fragen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Schnelle Hilfe für den Fall der Fälle</h2>
<p style="text-align: justify;">Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Einbruchs wird, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und umgehend die Polizei verständigen. Zudem gilt es entwendete Bank- oder Kreditkarten sofort zu sperren. Damit es im Ernstfall nicht zu langwierigen Diskussionen mit der Versicherung kommt, rät der Spezialist Repp dazu, bereits im Vorfeld den eigenen Hausrat zu fotografieren. Wertvolle Gegenstände sollten hier mit Kaufbeleg vermerkt sein. „Im Ernstfall spart eine solche Dokumentation Zeit und Nerven, denn die Versicherung benötigt zur Schadensabwicklung umgehend eine Stehlgutliste, also ein Verzeichnis aller gestohlenen Sachen,“ so Repp. „Wird diese Liste nicht rechtzeitig vorgelegt, ist die Versicherung unter Umständen nicht mehr verpflichtet zu zahlen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Im Regelfall erhält der Versicherte bei einem Einbruch jedoch binnen kurzem den Wiederbeschaffungswert aller entwendeten Gegenstände von seiner Versicherung. Das heißt: Anders als etwa bei einer Haftpflichtversicherung wird der Wertverlust der Gegenstände nicht berücksichtigt, sondern es wird genau jener Betrag gezahlt, der für den Kauf gleichwertiger Dinge zum aktuellen Marktpreis benötigt wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG</em></p>
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		<title>Wichtige Versicherungen für Bauherren</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wichtige-versicherungen-fuer-bauherren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Mar 2016 11:13:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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		<category><![CDATA[Immobilienbesitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflichten]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Ist die Entscheidung für den Bau einer eigenen Immobilie gefallen, sollte die Absicherung nicht zu kurz kommen. Sowohl für mögliche Schäden an der Baustelle als auch für den Schutz des Gebäudes und möglicher Risiken der neuen Eigentümer, gilt es eine angemessene Vorsorge zu treffen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wichtige-versicherungen-fuer-bauherren/">Wichtige Versicherungen für Bauherren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; Ist die Entscheidung für den Bau einer eigenen Immobilie gefallen, sollte die Absicherung nicht zu kurz kommen. Sowohl für mögliche Schäden an der Baustelle als auch für den Schutz des Gebäudes und möglicher Risiken der neuen Eigentümer, gilt es eine angemessene Vorsorge zu treffen. „Bauherren können auf eine Vielzahl an Versicherungen zurückgreifen und sollten das Risiko hoher finanzieller Forderungen im Schadensfalle minimieren“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die Baustelle tragen Bauherren die volle Verantwortung und haften persönlich, auch wenn die Verkehrssicherungspflichten meist an den Bauleiter delegiert werden. Eine Bauherrenhaftpflicht deckt Personenschäden ab, die trotz ordnungsgemäßer Absicherung der Baustelle auftreten können. Mit Kosten von rund einem tausendstel der Baukosten, bleibt der Aufwand überschaubar. Die Bauleistungsversicherung schützt den Neubau während der gesamten Bauphase vor unvorhersehbaren Schäden. Hierzu zählen insbesondere Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, wie etwa Hochwasser oder Sturm. Aber auch Fälle wie unerwartete Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler und Fahrlässigkeit sind abgedeckt. Die Kosten für die Bauleistungsversicherung betragen ebenfalls circa ein Promille der Baukosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Fertigstellung des Baus löst die Wohngebäudeversicherung die Bauleistungsversicherung ab. Sie versichert die Immobilie bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm oder Frost. Weitere Schäden, wie beispielsweise Hochwasser, können individuell mitversichert werden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Risiko in der jeweiligen Region und beginnen bei etwa 200 Euro pro Jahr. „Bauhaftpflicht-, Gebäude- und Bauleistungsversicherung sind derzeit per Gesetz keine Pflichtversicherung. Jeder Bauherr sollte allerdings eine dieser drei Versicherungen haben“, rät Scharfenorth.</p>
<p style="text-align: justify;">Ergänzend können Bauherren zukunftsweisend eine Lebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: „Insbesondere Immobilienbesitzer sollten dieses Risiko absichern, um nicht unverhofft in Zwangslagen zu geraten“, sagt Scharfenorth.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren ist auch eine Absicherung des aufgenommenen Baufinanzierungsdarlehens möglich: So können Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Darlehen auch im Fall der Fälle weiterhin bedient werden. Oft vergessen: Beschäftigen Bauherren selbst jemanden am Bau oder lassen sich helfen, müssen diese Personen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht dann Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24</em></p>
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		<item>
		<title>Massiv bauen, günstig versichern, sorgenfrei leben</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/massiv-bauen-guenstig-versichern-sorgenfrei-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2015 11:39:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[wichtige Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wohl jeder angehende Bauherr kann es kaum erwarten, die ersten gemeinsamen Stunden mit der Familie im neuen Heim zu verbringen. Doch neben der Vorfreude heißt es auch, sich optimal abzusichern, damit das künftige Wohnen sorgenfrei abläuft. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/massiv-bauen-guenstig-versichern-sorgenfrei-leben/">Massiv bauen, günstig versichern, sorgenfrei leben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wohl jeder angehende Bauherr kann es kaum erwarten, die ersten gemeinsamen Stunden mit der Familie im neuen Heim zu verbringen. Doch neben der Vorfreude heißt es auch, sich optimal abzusichern, damit das künftige Wohnen sorgenfrei abläuft. Gute Versicherungsabschlüsse sind hier gefragt – und je preiswerter diese ausfallen, desto mehr freut sich der strapazierte Geldbeutel.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine wichtige Vorsorge lässt sich durch die private Wohngebäudeversicherung treffen. Und hier kann in vielen Fällen das massive Bauen mit Mauerwerk ausschlaggebend für den Abschluss einer günstigeren Police sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit einer Wohngebäudeversicherung versichern sich Eigentümer in der Regel gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Details gehen je nach Anbieter jedoch weit auseinander. So kalkulieren einige Anbieter ihre Beitragshöhen im Hinblick auf die Bauart der Außenwände des Wohnhauses, indem sie dabei zwischen „massiv“ und „nicht massiv“ unterscheiden.</p>
<figure id="attachment_15541" aria-describedby="caption-attachment-15541" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-15541" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0914-004-023_ev_0914_dgfm_massiv_mein_haus_01.jpg" alt="Foto: epr/Deutsche Poroton/Massiv mein Haus aus Mauerwerk" width="620" height="410" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0914-004-023_ev_0914_dgfm_massiv_mein_haus_01.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0914-004-023_ev_0914_dgfm_massiv_mein_haus_01-150x99.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0914-004-023_ev_0914_dgfm_massiv_mein_haus_01-300x198.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0914-004-023_ev_0914_dgfm_massiv_mein_haus_01-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-15541" class="wp-caption-text">Foto: epr/Deutsche Poroton/Massiv mein Haus aus Mauerwerk</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Ein Grund dafür sind die unterschiedlichen Qualitäten, welche die verschiedenen Bauweisen langfristig mit sich bringen. Einfamilienhäuser mit Wandkonstruktionen aus Mauerwerk, also „massive Eigenheime“, qualifizieren sich aufgrund vieler baulicher und nachhaltig ökonomischer Vorteile dafür, ihre Bewohner bis ins hohe Alter zu begleiten. Mauerwerk gilt als äußerst widerstandsfähig gegen Temperaturextreme, Unwetter mit Starkregen, heftige Stürme sowie weitere Elementarschäden.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Eigenschaft stellt gerade im Hinblick auf die zunehmenden Wetterkapriolen im Zuge des Klimawandels einen wesentlichen Vorteil dar und hält darüber hinaus den Instandhaltungsaufwand im Rahmen. Zudem sind die massiven Konstruktionen feuerresistent und tragen nicht zur Brandentwicklung bei. „Nicht massive“ Wohnhäuser hingegen können eine derartige Sicherheit gegen Brand- und Witterungseinflüsse aufgrund ihrer Materialeigenschaften nicht bieten.</p>
<p style="text-align: justify;">Folglich erheben einige Versicherungen hier einen Risikozuschlag, um im Schadensfall die höheren Aufwendungen ausgleichen zu können. Übrigens: An Hochwasser gefährdeten Standorten kann diese finanzielle Differenz der Versicherungsbeiträge besonders hoch ausfallen.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: epr </em></p>
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		<title>Nicht zu wenig, nicht zu viel</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/nicht-zu-wenig-nicht-zu-viel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2015 09:56:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[GDV]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber auch Einbrüche können für die eigenen vier Wände und den Hausrat schnell zur Gefahr werden. Allein 2013 wurden nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als drei Millionen Schäden durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sollten passenden Schutz bieten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber auch Einbrüche können für die eigenen vier Wände und den Hausrat schnell zur Gefahr werden. Allein 2013 wurden nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als drei Millionen Schäden durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt.</p>
<figure id="attachment_13905" aria-describedby="caption-attachment-13905" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-13905" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser-300x192.png" alt="Foto: djd/AXA" width="300" height="192" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser-300x192.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser-150x96.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser.png 435w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13905" class="wp-caption-text">Foto: djd/AXA</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was gute Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen leisten sollten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den wichtigsten Leistungen einer Hausratversicherung zählen der sogenannte Unterversicherungsverzicht, die Neuwertentschädigung aller versicherten Gegenstände und der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. &#8222;Letzteres ist besonders wichtig, damit auch die Fälle reguliert werden, in denen der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde&#8220;, erklärt Markus Herbst, Leiter Sach- und Haftpflichtversicherungen bei Axa. Zudem sollten Wertsachen bis zu einer Versicherungssumme von mindestens 20.000 Euro abgesichert sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Was viele nicht bedenken: Hausrat ist nicht immer nur zu Hause. Wer unterwegs ist, hat häufig Gegenstände wie Smartphone, Laptop oder Gepäck bei sich. Markus Herbst rät deshalb dazu, in die Hausratversicherung auch Schadenfälle außerhalb der eigenen vier Wände einzuschließen. Dazu bieten Versicherer in der Regel sogenannte &#8222;Mobil&#8220;-Bausteine an.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine gute Wohngebäudeversicherung hingegen zeichnet aus, dass sie die Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Schutzarbeiten bis zu einer Höhe von mehreren Millionen Euro übernimmt, Mietausfall für mindestens zwölf Monate ausgleicht und auch für Schäden an sonstigen Grundstücksbestandteilen und weiterem Zubehör und Nebengebäuden aufkommt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nicht mehr versichern als man muss</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ob als Student in einer WG, als Single, als Familie im eigenen Haus oder als Rentner in der Wohnung zu zweit &#8211; je nach Lebenssituation stehen unterschiedliche Risiken im Vordergrund. Verbraucher sollten sich deshalb für Wohngebäude- und Hausratpolicen entscheiden, die individuell zusammengestellt werden können. Auf diese Weise erhalten Versicherte den notwendigen Schutz und vermeiden, dass unnötige Risiken versichert sind. Ebenso ärgerlich: Der Versicherte stellt im Schadenfall fest, dass der Schaden gar nicht durch die Versicherung gedeckt ist, weil er die dazugehörige Police nicht abgeschlossen hat. Die Produktwelt &#8222;Boxflex&#8220; von Axa bietet einen leistungsfähigen Grundschutz und lässt sich bedarfsgerecht um individuelle Bausteine wie &#8222;Internetschutz&#8220; und &#8222;Erneuerbare Energien&#8220; ergänzen. Unter www.axa.de gibt es weitere Informationen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>Buchtipp: Wohngebäudeversicherung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/buchtipp-wohngebaeudeversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2015 09:45:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Flutkatastrophen der Jahre 2002 und 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Musterbedingungen VGB 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zunahme von Sturm- und Überschwemmungsereignissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe. Dieser Kommentar zur Wohngebäudeversicherung, begründet von Horst Dietz, in der 3. Auflage neu bearbeitet von Sven Fischer und Christian Gierschek, gibt einen detaillierten Überblick über die vertraglichen Grundlagen und den Deckungsumfang anhand der Musterbedingungen VGB 2010 </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Karlsruhe. Dieser Kommentar zur Wohngebäudeversicherung, begründet von Horst Dietz, in der 3. Auflage neu bearbeitet von Sven Fischer und Christian Gierschek, gibt einen detaillierten Überblick über die vertraglichen Grundlagen und den Deckungsumfang anhand der Musterbedingungen VGB 2010 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).</p>
<figure id="attachment_8311" aria-describedby="caption-attachment-8311" style="width: 106px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/dietz_fischer_gierschek_2614_U1_rgb.jpg"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-8311" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/dietz_fischer_gierschek_2614_U1_rgb-106x150.jpg" alt="Quelle: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH." width="106" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/dietz_fischer_gierschek_2614_U1_rgb-106x150.jpg 106w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/dietz_fischer_gierschek_2614_U1_rgb-300x423.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/dietz_fischer_gierschek_2614_U1_rgb.jpg 620w" sizes="(max-width: 106px) 100vw, 106px" /></a><figcaption id="caption-attachment-8311" class="wp-caption-text">Quelle: Verlag Versicherungs- wirtschaft GmbH.</figcaption></figure>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify">Die Wohngebäudeversicherung ist durch die Zunahme von Sturm- und Überschwemmungsereignissen zunehmend in den Fokus von Medien und Öffentlichkeit gerückt. Nicht zuletzt die Flutkatastrophen der Jahre 2002 und 2013 sorgten dafür, dass im Rahmen der Berichterstattung immer wieder nach der Versicherbarkeit der entstandenen Schäden gefragt wurde.</p>
<p style="text-align: justify">Die Versicherungswirtschaft hat den an sie gestellten Anforderungen dadurch Rechnung getragen, dass die weiteren Elementargefahren in die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung aufgenommen wurden. Auch mit der Aufnahme von Überspannungsschäden durch Blitz wurde die Deckung erheblich erweitert.</p>
<p style="text-align: justify">Der Kommentar orientiert sich an der Reihenfolge der einzelnen Bestimmungen. Dies ermöglicht den in der täglichen Arbeit unentbehrlichen schnellen Zugriff auf einzelne Problembereiche. Neben der aktuellen Gesetzeslage und neuesten Rechtsprechung finden auch die aktuellen Deckungserweiterungen Berücksichtigung.</p>
<p style="text-align: justify">Das Standardwerk wendet sich an Mitarbeiter von Antragsaufnahme- und Leistungsabteilungen, Versicherungsvermittler und -makler, Sachverständige, Gutachter, Richter und Rechtsanwälte. Darüber hinaus kann das Buch auch in der Ausbildung wertvolle Unterstützung leisten.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH.</p>
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		<title>Silvesterfeuerwerk: Schön, laut &#8211; und gefährlich</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/silvesterfeuerwerk-schoen-laut-und-gefaehrlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 11:30:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[eine Unfall- und eine Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Experten der Deutschen Vermögensberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Kaskoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Silvesterfeuerwerk]]></category>
		<category><![CDATA[sorgenlose Feier ins neue Jahr]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt. Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land - denn Silvester ist ohne Feuerwerk nicht denkbar. Dabei entstehen jedes Jahr leider auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden. Allein in Berlin fuhren Polizei</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/silvesterfeuerwerk-schoen-laut-und-gefaehrlich/">Silvesterfeuerwerk: Schön, laut &#8211; und gefährlich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Frankfurt. Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land &#8211; denn Silvester ist ohne Feuerwerk nicht denkbar. Dabei entstehen jedes Jahr leider auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden. Allein in Berlin fuhren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste über den letzten Jahreswechsel mehrere Tausend Einsätze. &#8222;Für eine sorgenlose Feier ins neue Jahr ist es deshalb ratsam, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, wie etwa eine Haftpflicht-, eine Unfall- und eine Hausratversicherung&#8220;, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).</p>
<p style="text-align: justify">Private Haftpflichtversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Zündet ein Gast einen Knaller im Wohnzimmer, kann er damit schnell unbeabsichtigt Schäden an der Einrichtung verursachen oder sogar jemanden verletzen. Hat der leichtsinnige Besucher eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese in der Regel für Schäden auf. Andernfalls muss der Verursacher aus eigener Tasche dafür zahlen, was nicht selten zu zusätzlichen Streitigkeiten führt. &#8222;Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versicherung nur zahlt, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde&#8220;, erklären die DVAG-Fachleute. Für Eltern minderjähriger Kinder gilt die Aufsichtspflicht: Lassen sie ihre Kinder mit Knallern unbeaufsichtigt, handeln Eltern unter Umständen bedingt vorsätzlich &#8211; und müssen selber zahlen, wenn etwas passiert.</p>
<figure id="attachment_8207" aria-describedby="caption-attachment-8207" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-8207" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&quot;." width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8207" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Private Unfallversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Feuerwerkskörper können schwere Brandverletzungen oder sogar dauerhafte Schäden verursachen. Eine private Unfallversicherung greift dem Betroffenen in diesem Fall unter die Arme und zahlt etwa für den Umbau von Wohnung oder Auto sowie für Hilfsmittel und Therapien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.</p>
<p style="text-align: justify">Hausratversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Auch Querschläger verursachen immer wieder teure Schäden. Fliegt eine gezündete Rakete in eine Wohnung und beschädigt Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder anderes Eigentum, greift die Hausratversicherung. Diese Police übernimmt dann im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten, die für Reparatur oder Neuanschaffung anfallen.</p>
<p style="text-align: justify">Wohngebäudeversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Kommt es durch Feuerwerkskörper &#8211; wie etwa einen in den Dachstuhl schießenden Querschläger &#8211; sogar zu einem Brand, wodurch ganze Teile einer Wohnung oder eines Hauses beschädigt werden, dann hilft eine Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Schäden am Bau sowie an fest installierten Einrichtungen wie etwa Einbauschränken oder Markisen.</p>
<p style="text-align: justify">Kfz-Kaskoversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Bei Schäden am Auto kann eine Kfz-Kaskoversicherung helfen. Für Schäden wie zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Eine Vollkaskoversicherung zahlt sogar, wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.</p>
<p style="text-align: justify">12 Tipps für ein sicheres Silvester</p>
<p style="text-align: justify">1. Feuerwerk ist nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag erlaubt<br />
2. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern sind Knaller verboten<br />
3. Raketen sollten senkrecht gestartet werden &#8211; Flaschen sind dabei gute Startrampen, insofern sie fest aufgestellt sind<br />
4. Niemals Raketen direkt aus der Hand starten lassen<br />
5. Feuerwerkskörper dürfen nicht blindlings oder gezielt auf andere Menschen oder Tiere gerichtet werden<br />
6. Kinder sollten am Silvesterabend nicht unbeaufsichtigt sein &#8211; von zündbaren Knallern oder Raketen sollten sie ferngehalten werden<br />
7. Explodiert ein Knaller nicht, niemals erneut zünden<br />
8. Türen und Fenster schließen, damit nicht versehentlich Böller in die Wohnung gelangen<br />
9. Leicht brennbare Gegenstände sicherheitshalber über Silvester wegräumen, um Brandrisiken zu minimieren<br />
10. Autos nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viele Feiernde unterwegs sind -besser in der eigenen Garage oder einer öffentlichen Tiefgarage<br />
11. Knaller nicht in Jacken- oder Hosentaschen tragen<br />
12. Auf keinen Fall Knaller selbst herstellen &#8211; das kann zu schweren Verletzungen führen und ist dazu noch strafbar</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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