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	<title>Widerruf</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Widerruf</title>
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		<title>Lebensversicherung widerrufen &#038; bis zu 150 Prozent zurückerhalten!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 May 2022 07:03:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer mehr Kunden merken beim jährlichen Blick auf die Wertestandsmitteilung ihrer Kapitallebensversicherung, dass die Police trotz laufender Beitragszahlung immer weniger wert wird. Grund sind nicht nur die hohen Kosten, sondern auch die schlechten Renditen, die diese Anlageprodukte mittlerweile erwirtschaften. In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, die teure Lebensversicherung so schnell wie möglich loszuwerden – wir zeigen, wie das ohne Verlust möglich ist, mit dem Widerruf Lebensversicherung!</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Immer mehr Kunden merken beim jährlichen Blick auf die Wertestandsmitteilung ihrer Kapitallebensversicherung, dass die Police trotz laufender Beitragszahlung immer weniger wert wird. Grund sind nicht nur die hohen Kosten, sondern auch die schlechten Renditen, die diese Anlageprodukte mittlerweile erwirtschaften. In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, die teure Lebensversicherung so schnell wie möglich loszuwerden – wir zeigen, wie das ohne Verlust möglich ist, mit dem <a href="https://www.helpcheck.de/ratgeber/widerruf-lebensversicherung" target="_blank" rel="noopener">Widerruf Lebensversicherung</a>!</p>
<h2 style="text-align: justify;">Die Kündigung – teuer und meist ein Verlustgeschäft</h2>
<figure id="attachment_65259" aria-describedby="caption-attachment-65259" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-65259" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Lebensversicherung-300x200.jpg" alt="2022-05-19-Lebensversicherung" width="300" height="200" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Lebensversicherung-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Lebensversicherung-660x441.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Lebensversicherung-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Lebensversicherung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-65259" class="wp-caption-text">Quelle: RomanR / shutterstock.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Bei der Kündigung einer Lebensversicherung zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus. Der Rückkaufswert gibt den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wieder und liegt je nach Zeitpunkt der Kündigung und bisheriger Vertragslaufzeit meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel (§ 169 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG):</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Rückkaufswert = Beiträge ohne Risikoanteile zzgl. Überschüsse und Zinsen abzgl. Abschluss- und Verwaltungskosten abzgl. Stornopauschale/Kündigungsgebühr</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das folgende Beispiel zeigt, wie sich eine Kündigung bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren bis zum Kündigungszeitpunkt auswirkt:</p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben 10.000 Euro in den <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bausparvertrag-2/" target="_blank" rel="noopener">Vertrag</a> eingezahlt und 1.000 Euro Zinsen erhalten. Von der Summe – 11.000 Euro – werden 3.500 Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine Stornopauschale von 1.000 Euro abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Rückkaufswert von 6.500 Euro und ein Verlust von 3.500 Euro!</p>
<p style="text-align: justify;">Ähnlich sähe es auch bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt aus. Da die Abschlusskosten sich bei den meisten Versicherern nach dem zu erreichenden Vertragsvermögen am Ende der Laufzeit richten, steigen sie linear mit höheren Beiträgen an. Im Ergebnis ergeben sich durch eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung gleich mehrere Nachteile:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Sie erhalten nur die garantierte Verzinsung, auch wenn der Versicherer tatsächlich eine höhere Rendite erwirtschaftet hat</li>
<li style="text-align: justify;">Der Versicherer darf eine Stornopauschale abziehen, die sich meist prozentual nach dem Rückkaufswert berechnet</li>
<li style="text-align: justify;">Die Abschluss- und Verwaltungskosten belasten das Vertragsvermögen zu 100 Prozent, da sie sich nicht nach dem Rückkaufswert richten, sondern nach der voraussichtlichen Ablaufleistung</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Kündigung ist fast immer ein Verlustgeschäft – gegenüber dem Widerruf in nahezu allen Fällen! Lassen Sie daher die Alternativen prüfen, um kein Geld im wahrsten Sinne des Wortes zu verschenken!</strong></p>
<h2 style="text-align: justify;">Der Widerruf – nutzen Sie Ihren Joker</h2>
<p style="text-align: justify;">Anders als bei der Kündigung, wird bei einem Widerruf der Vertrag mit dem Versicherer von Beginn an unwirksam. Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung, durch die Sie so gestellt werden, als hätten Sie die Police niemals abgeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die Ausübung des Widerrufsrechts gibt es eine 30-tägige Frist, die mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen beginnt (§ 8 Abs.1 und § 152 Abs.1 VVG). Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist aber nur, wenn Sie auch wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Abs.2 VVG). Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag noch heute widerrufen werden – denn eine Frist ohne Beginn hat auch kein Ende.</p>
<p style="text-align: justify;">Der „Joker“: Über 100 Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, lassen sich noch heute widerrufen, da die Versicherer einheitliche, unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt haben (s. u.a. BGH vom 7. Mai 2014; Az. IV RZ 76/11).</p>
<p style="text-align: justify;">Der Widerruf hat gleich mehrere Vorteile gegenüber der Kündigung:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Der Versicherer muss die tatsächliche Rendite und nicht nur den Garantiezins auszahlen</li>
<li style="text-align: justify;">Der Widerruf wird sofort und nicht erst am Ende der Versicherungsperiode wirksam</li>
<li style="text-align: justify;">Der Abzug von Abschluss- oder Stornokosten ist unzulässig, einbehalten werden dürfen nur mitversicherte Risikoanteile und laufende Verwaltungsgebühren</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Im obigen Beispiel würden Sie mit einem Widerruf rund 4.000 Euro mehr ausgezahlt bekommen, da der Versicherer nur die Verwaltungskosten von 500 Euro vom Vertragsvermögen abziehen dürfte!</p>
<p style="text-align: justify;">Die Mehrheit der Kunden erhält durch den Widerruf bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch das Vertragsvermögen ist, ergibt sich ein Mehrwert von mehreren tausend oder sogar zehntausend Euro!</p>
<h2 style="text-align: justify;">Noch heute helpcheck-Service nutzen und tausende Euro zurückerhalten!</h2>
<p style="text-align: justify;">Bei helpcheck lassen Sie Ihre Lebensversicherung von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen. Sofern sich der Widerruf lohnt, wird eine versicherungsmathematische Berechnung erstellt und macht die auf ihr basierende Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend.</p>
<p style="text-align: justify;">Entsteht beim Widerruf ein Mehrwert gegenüber der Kündigung, wird ein Honorar fällig – dieses berechnet sich aber nur anhand der Differenz zwischen Rückkaufswert und tatsächlicher Auszahlung. Ist helpcheck nicht erfolgreich oder lohnt sich der Widerruf finanziell nicht, sind die Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ihr Vorteil: Sie tragen keinerlei Kostenrisiko – machen Sie den Widerruf daher noch heute geltend &amp; lassen Sie Ihre Lebensversicherung anwaltlich prüfen!</strong></p>
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		<title>Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Raus aus dem Vertrag!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2018 10:02:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Fitnessstudio]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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		<category><![CDATA[Verletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Ein allzu bekanntes Szenario: Man meldet sich hochmotiviert im Fitnessstudio an, fest entschlossen, dass es dieses Jahr endlich mit der Sommerfigur klappt. Zwei, drei Wochen ist man noch gut dabei – schließlich siegt der innere Schweinehund aber doch und der Gang ins Fitnessstudio wird zur Seltenheit.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Ein allzu bekanntes Szenario: Man meldet sich hochmotiviert im Fitnessstudio an, fest entschlossen, dass es dieses Jahr endlich mit der Sommerfigur klappt. Zwei, drei Wochen ist man noch gut dabei – schließlich siegt der innere Schweinehund aber doch und der Gang ins Fitnessstudio wird zur Seltenheit. Welche Möglichkeiten gibt es in solch einem Fall aus dem Vertrag auszusteigen? Kann man ihn widerrufen? Und wer haftet, wenn man sich beim Training verletzt? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer fasst im Folgenden das Wichtigste dazu zusammen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vertrag beim Fitnessstudio: Laufzeit, Verlängerung und Widerruf</h2>
<p style="text-align: justify;">„Bei Fitnessstudios ist tatsächlich eine Vertragslaufzeit von bis zu 48 Monaten rechtmäßig – laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Fitnessstudiovertrag nämlich wie ein Mietvertrag anzusehen und dementsprechend sind verhältnismäßig lange Laufzeiten zulässig“, weiß Mingers. Üblich sind jedoch meist Verträge mit 12 bis 24 Monaten Laufzeit. Ein Ärgernis für viele Mitglieder ist die automatische Vertragsverlängerung, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde. Laut eines BGH- Urteils ist eine solche um bis zu sechs Monate zulässig, falls der Monatsbeitrag weniger als 50 Euro beträgt. Eine finanzielle Belastung in diesem Rahmen sei noch zumutbar – bei längeren Zeiträumen gibt es hingegen noch keine einheitliche Rechtsprechung.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Widerruf ist bei den meisten Fitnessstudioverträgen nicht möglich. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ist ein Widerruf nur dann zulässig, wenn der Vertrag entweder online, schriftlich per Fax, telefonisch, postalisch per Antragsformular, auf einer speziellen Werbeveranstaltung, auf offener Straße, an der Haustüre oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurde. Allerdings werden die meisten Verträge direkt im Fitnessstudio im Anschluss an ein Probetraining unterzeichnet – diesen Fall umfasst das Widerrufsrecht nicht.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Umzug in eine andere Stadt: BGH erklärt Kündigung für unwirksam</h2>
<p style="text-align: justify;">Zieht man, zum Beispiel beruflich bedingt, in eine andere Stadt und das Fitnessstudio ist nur noch schwer erreichbar, so ist das für den Betroffenen erstmal ärgerlich. Ein Grund für die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist es laut Urteil des BGHs allerdings trotzdem nicht. „Eine fristlose Kündigung ist lediglich dann möglich, wenn der Grund nicht im eigenen Verantwortungsbereich des Vertragsunterzeichners liegt. Zu solchen besonderen Umständen zählen eine schwere Erkrankung oder Schwangerschaft – ein Umzug gehört nicht dazu“, erklärt der Rechtsexperte. Bei diesem handle es sich um einen familien- oder berufsbedingten und somit beeinflussbaren Wechsel.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Gesundheitsschäden: Rechte bei einer Verletzung im Fitnessstudio</h2>
<p style="text-align: justify;">Verletzt sich ein Kunde beim Training, hat er in der Regel das Recht, vom Fitnessstudio Schadensersatz zu verlangen. „Die meisten Anbieter versuchen, ihre Haftung in den AGBs auszuschließen oder zu beschränken, was jedoch nicht ohne Weiteres zulässig ist. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln wie: ‚Das Sportstudio haftet bei Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung‘“, so Mingers abschließend.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: www.mingers-kreuzer.de</em></p>
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		<title>7 Dinge, die man über einen Widerruf eines Autokredits wissen sollte</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/widerruf-autokredit-7-dinge-die-man-ueber-einen-widerruf-eines-wissen-sollte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Oct 2017 09:29:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[autokredit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Ein Thema in aller Munde: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen von Autokrediten. Wurde ein Auto finanziert, könnte durchaus die Chance bestehen durch einen Widerruf des Vertrages bares Geld zu sparen. Besonders lukrativ kann dies für Geschädigte des Dieselskandals sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/widerruf-autokredit-7-dinge-die-man-ueber-einen-widerruf-eines-wissen-sollte/">7 Dinge, die man über einen Widerruf eines Autokredits wissen sollte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Ein Thema in aller Munde: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen von Autokrediten. Wurde ein Auto finanziert, könnte durchaus die Chance bestehen durch einen Widerruf des Vertrages bares Geld zu sparen. Besonders lukrativ kann dies für Geschädigte des Dieselskandals sein. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang klärt im Folgenden der Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer.</p>
<h2 style="text-align: justify;">1. Welche Kreditverträge können widerrufen werden?</h2>
<p style="text-align: justify;">Generell kommen hierfür sämtliche Verträge in Frage, die von einer Privatperson abgeschlossen wurden. Ausgenommen sind lediglich gewerbliche Kredite. Enthält ein Vertrag eine Widerrufsbelehrung, so ist dieser automatisch als privates Darlehen einzustufen. „Bedingung für einen Widerruf sind fehlerhafte Informationen im Vertrag, die bewirken, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat“, so Markus Mingers. Unklare Formulierungen sowie das Fehlen wichtiger Pflichtangaben sind Beispiele hierfür.</p>
<h2 style="text-align: justify;">2. Inwieweit hängt ein Autokauf mit dem Kredit zusammen?</h2>
<p style="text-align: justify;">„Kam der Kauf eines Autos unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehens zustande, so spricht man von einem ‚verbundenen‘ Geschäft“, erklärt der Rechtsexperte. Wird der Widerruf des Geschäftes (des Darlehens) also anerkannt, so muss auch der zweite damit verbundene Teil (der Autokauf) einer Rückabwicklung unterzogen werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">3. Rückabwicklung – was heißt das genau?</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Rückabwicklung bedeutet konkret, dass der Status der Privatperson insofern zurückgesetzt wird, als hätte sie nie einen Vertrag abgeschlossen. Die Anzahlung sowie sämtliche Zahlungen zur Tilgung müssen zurückerstattet werden und auch die Restschuld wird gelöscht. Nur eventuelle Zinsen (die aber in den meisten Fällen relativ niedrig ausfallen) darf die Bank einbehalten. Die Aufgabe der Privatperson ist dabei die Rückgabe des Fahrzeuges.</p>
<h2 style="text-align: justify;">4. Sind nur Dieselfahrzeuge betroffen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Ganz klar: Nein! Alle Autos, die durch eine Privatperson gekauft oder geleast wurden, können betroffen sein. Unabhängig vom Hersteller oder Modell kommt es hierbei immer auf den Vertrag der Finanzierung an. Auch besteht kein Unterschied, ob es gebrauchte oder neue Fahrzeuge sind. Wichtig ist lediglich der Vertrag und eventuell enthaltene Fehler.</p>
<h2 style="text-align: justify;">5. Wann macht ein Autokredit-Widerruf Sinn?</h2>
<p style="text-align: justify;">„Generell ist ein Widerruf in vielen Fällen sinnvoll, besonders jedoch dann, wenn der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, da hierbei in vielen Fällen keine Nutzungsentschädigung verlangt werden darf“, erläutert Mingers. Dies kann bei früher abgeschlossenen Darlehen unter Umständen der Fall sein. Insbesondere Betroffene des Diesel-Abgasskandals können vom Widerruf Ihres Autokredites profitieren, bedenkt man einmal die drohenden Wertverluste sowie das eventuelle Erlöschen der Betriebserlaubnis.</p>
<h2 style="text-align: justify;">6. Wie kann ich meinen Vertrag überprüfen lassen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Zur Überprüfung eines Vertrages sollte man sich juristischen Beistand suchen. Im Rahmen einer Ersteinschätzung können Verträge hinsichtlich ihrer Chancen auf einen lukrativen Widerruf geprüft und im nächsten Schritt das eventuelle weitere Vorgehen besprochen werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">7. Welche Kosten sind zu erwarten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Da die Höhe der Kosten abhängig vom Streitwert ist, welcher wiederum von der Summe des Kredites abhängt, kann man dies nicht pauschalisieren. Im Regelfall werden derartige Kosten jedoch von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Privatrechtsschutzes übernommen. Falls eine Versicherung dieser Art nicht besteht, sollte vor dem Widerruf eine solche abgeschlossen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- &amp; Transportrecht.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: c/o Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH</em></p>
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