<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Versicherungsnehmer</title>
	<atom:link href="https://www.finanzratgeber24.de/themen/versicherungsnehmer/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/versicherungsnehmer/</link>
	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
	<lastBuildDate>Sun, 04 Jun 2017 09:22:00 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/03/cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Versicherungsnehmer</title>
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/versicherungsnehmer/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Der Versicherungsschutz sollte schnell an die neue Situation angepasst werde</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/der-versicherungsschutz-sollte-schnell-an-die-neue-situation-angepasst-werde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Aug 2015 11:01:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Materie]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegedienst]]></category>
		<category><![CDATA[Produktmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=15066</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stellt dies vieles auf den Kopf. Möglicherweise muss die Familie einspringen oder ein Pflegedienst engagiert werden. In manchen Fällen bedarf es einer neuen Wohnlösung für den Pflegebedürftigen. Familienmitglieder sind kurzfristig gefordert, sich in eine unbekannte Materie einzuarbeiten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/der-versicherungsschutz-sollte-schnell-an-die-neue-situation-angepasst-werde/">Der Versicherungsschutz sollte schnell an die neue Situation angepasst werde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stellt dies vieles auf den Kopf. Möglicherweise muss die Familie einspringen oder ein Pflegedienst engagiert werden. In manchen Fällen bedarf es einer neuen Wohnlösung für den Pflegebedürftigen. Familienmitglieder sind kurzfristig gefordert, sich in eine unbekannte Materie einzuarbeiten. Wichtig ist nun auch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Pflegeperson. Je nach Wohnsituation stellen sich unterschiedliche Anforderungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Unfallversicherung: Weiterführung hängt von der Pflegestufe ab</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In der privaten Unfallversicherung beispielsweise sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige entsprechend den Pflegestufen II und III unter Umständen nicht mehr versicherbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Demenzkranken, die oft einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet sind, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Versicherer, denn der Unfallschutz kann nach individueller Prüfung gegebenenfalls erhalten bleiben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Haftpflicht und Hausrat: Anpassung hängt von der Wohnsituation ab</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für die Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit: Bei einer Änderung der Wohnsituation ändert sich meist auch der Versicherungsbedarf. Erfolgt die Pflege dagegen im Haushalt des Pflegebedürftigen, sollte die Privat-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten werden. Auf diese Weise bleiben auch vom Pflegepersonal erlittene Schäden gedeckt, falls der Pflegebedürftige dafür haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsbedarf in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ändert sich bei häuslicher Pflege nicht.</p>
<figure id="attachment_15069" aria-describedby="caption-attachment-15069" style="width: 900px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-15069" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/csm_90207.rgb_3736676771.jpg" alt="Foto: djd/HDI" width="900" height="600" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/csm_90207.rgb_3736676771.jpg 900w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/csm_90207.rgb_3736676771-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/csm_90207.rgb_3736676771-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/csm_90207.rgb_3736676771-660x440.jpg 660w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-15069" class="wp-caption-text">Foto: djd/HDI</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Pflege im Haushalt der Angehörigen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn die Pflegeperson alleinstehend ist, sollte geprüft werden, ob sie im Vertrag der Angehörigen mitversichert werden kann. &#8222;Unsere Familien-Haftpflichtversicherung beispielsweise bietet ohne Zusatzbeitrag Versicherungsschutz für alleinstehende Elternteile, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben&#8220;, erläutert Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat die pflegebedürftige Person bis zum Umzug zu den Angehörigen im eigenen Haus gelebt und steht dieses nun leer, kann eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich werden. Dies ist der Fall, wenn die Privat-Haftpflicht des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen Schäden gegenüber Dritten durch das leer stehende Haus und das Grundstück nicht einschließt.</p>
<p style="text-align: justify;">Zudem müssen Gebäude- und Hausratversicherung an den Leerstand angepasst werden. Dieser ist dem Versicherer anzuzeigen, da ein unbeaufsichtigtes Haus ein höheres Risiko darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die Hausratversicherung ist dies nur relevant, wenn weiterhin Hausrat in der unbewohnten Wohnung versichert werden soll. Zieht der Pflegebedürftige zu Verwandten und nimmt Teile seines Hausrats mit, treffen zwei Hausratverträge aufeinander, die neu geordnet werden müssen. Eine individuelle Beratung beim Versicherer hilft, die passende Lösung zu finden, um den neu entstandenen, gemeinsamen Hausstand optimal abzusichern. Sind die Voraussetzungen für eine häusliche Gemeinschaft nicht gegeben, weil der Pflegebedürftige sich beispielsweise in einer Einliegerwohnung selbst versorgt, benötigt er eine Hausratversicherung für seinen eigenen, abschließbaren Wohnbereich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dauerhafte stationäre Pflege im Pflegeheim</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Privat-Haftpflichtschutz sollte auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Günstige Absicherungslösungen können sich über die Privat-Haftpflicht der Angehörigen ergeben. Für den in das Heim mitgenommenen Hausrat greifen wiederum die Umzugsregelungen der Hausratversicherung. Der vorhandene Vertrag zieht mit um, wenn der Versicherungsnehmer in der Pflegeeinrichtung über einen abgegrenzten, abschließbaren Wohnbereich verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/der-versicherungsschutz-sollte-schnell-an-die-neue-situation-angepasst-werde/">Der Versicherungsschutz sollte schnell an die neue Situation angepasst werde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kaskoversicherung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 17:30:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Kaskoschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kaskoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[KfZ Versicherungsvergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Teilkaskoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Vandalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Vollkasko]]></category>
		<category><![CDATA[Wildunfälle]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=1404</guid>

					<description><![CDATA[<p>Für jeden Fahrzeughalter ist die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Versicherungsnehmer schließen zudem eine Teilkasko ab, und die umfangreichste Deckung genießt, wer sich Vollkasko versichert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/">Kaskoversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für jeden Fahrzeughalter ist die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Versicherungsnehmer schließen zudem eine Teilkasko ab, und die umfangreichste Deckung genießt, wer sich Vollkasko versichert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gerne sprechen wir ja von der Vollkasko-Mentalität, und meinen damit ein Rundum-Sorglos-Paket. Auf das Kfz bezogen trifft es den Kern der Sache. Wer sein Fahrzeug nämlich Vollkasko versichert, genießt maximalen Schutz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgelagert ist aber zunächst einmal die Teilkaskoversicherung. Diese Variante, die eben nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben ist, sichert gegen Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem kommt die Teilkasko auf für Schäden durch Wildunfälle sowie Glasbruch. Auch wenn das Fahrzeug gestohlen wird, tritt die Teilkasko ein und übernimmt zumindest den Zeitwert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Noch umfangreicher ist der Autofahrer mit einer Vollkasko abgesichert. Gerade bei der Zulassung eines neuen Pkw lohnt sich diese Versicherungsart, die auch Schäden am Fahrzeug übernimmt, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Fahranfänger, denen noch die Routine im Straßenverkehr fehlt, sollten ebenfalls über Vollkasko nachdenken. Vollkasko greift auch bei Vandalismus und steigt sogar ein, wenn Dritte ein Fahrzeug beschädigen, für die entstandenen Kosten jedoch nicht aufkommen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Vollkasko muss nicht die teuerste Lösung sein</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weit verbreitet ist die Meinung, dass die Vollkaskoversicherung der teuerste Schutz ist. Was keinesfalls stimmen muss. Denn der Versicherungsnehmer kann seinen Schadensfreiheit-Rabatt durch unfallfreies Fahren beeinflussen – aber eben nur im Segment Vollkasko. In der Teilkasko kommt dieser nicht zum tragen. Was ganz einfach daran liegt, dass der Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf die versicherten Risiken hat. Konkret heißt das, er kann nicht verhindern, dass auf der Autobahn ein Stein in seine Windschutzscheibe schleudert und diese bersten lässt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mutig unterwegs ist, wer ganz und gar auf Kaskoschutz verzichtet. Auch wenn man selbst noch so vorsichtig und umsichtig als Autofahrer unterwegs ist – die vorgeschriebene Haftpflicht tritt ein und übernimmt Schäden, die Dritten entstanden sind. Die am eigenen Fahrzeug sind dann aus eigener Tasche zu bezahlen. Ein vom Hagelschlag zerbeultes Auto wieder herzurichten kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Ob Vollkasko oder Teilkasko, bei welcher Versicherung, das verrät zum Beispiel www.kfzversicherungvergleich.com. Neben dem Vergleich der Versicherungen besteht auch die Möglichkeit, unterschiedliche Höhen beim SF-Rabatt einzugeben. Am Ende kann der Kunde sicher sein, den für ihn optimalen Schutz zum besten Preis zu bekommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/">Kaskoversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Versicherer rechnen mit höheren Prämien</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/versicherer-rechnen-mit-hoeheren-praemien/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/versicherer-rechnen-mit-hoeheren-praemien/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 09:15:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/versicherer-rechnen-mit-hoeheren-praemien-20110315.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen rechnet die Mehrheit der Versicherer mit steigenden Prämien. Verbraucherschützer hingegen sehen hierfür keinen Grund, da sich der Schadenaufwand im Versicherungsfall durch das Gerichtsurteil nicht erhöhe. Die Klage zweier Belgier sowie der belgischen Verbraucherschutzorganisation ASBL beim Brüsseler Verfassungsgericht hat zu diesem Urteil geführt, infolgedessen die &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/versicherer-rechnen-mit-hoeheren-praemien/">Versicherer rechnen mit höheren Prämien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p>Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen rechnet die Mehrheit der Versicherer mit steigenden Prämien. Verbraucherschützer hingegen sehen hierfür keinen Grund, da sich der Schadenaufwand im Versicherungsfall durch das Gerichtsurteil nicht erhöhe.</p>
<p><span></span></p>
<p>Die Klage zweier Belgier sowie der belgischen Verbraucherschutzorganisation ASBL beim Brüsseler Verfassungsgericht hat zu diesem Urteil geführt, infolgedessen die Versicherer spätestens ab dem 21. Dezember 2012 einheitliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen erheben müssen.</p>
<h2>Unisex-Tarife bei PKV, Rente, Leben</h2>
<p>Große Versicherungsgesellschaften wie zum Beispiel die Allianz rechnen nun mit einer Verzerrung des Wettbewerbs und steigenden Versicherungsprämien durch die neuen Unisex-Tarife. So sei es nach Meinung von Markus Rieß, Vorstandschef der Allianz Deutschland, klar, dass das Urteil Versicherungen verteuere. Denn wenn die die Versicherer auf weniger aussagekräftige Merkmale der Versicherten zurückgreifen müssten, müsse man in Zukunft noch vorsichtiger kalkulieren, um die Erfüllbarkeit der Verträge dauerhaft sicherstellen zu können. Der Düsseldorfer Versicherer Ergo hingegen erwartet geringere Auswirkungen des Gerichtsurteils. In Düsseldorf glaubt man nach Aussage einer Sprecherin, dass die zukünftigen Unisex-Tarife sich in der Mitte zwischen dem ursprünglichen Männer- und Frauentarif treffen werden.</p>
<h2>Verbraucherschützer sind optimistisch</h2>
<p>Ähnlich sehen es Verbraucherschützer wie Hajo Köster vom Bund der Versicherten, der glaubt, dass die durchschnittliche Prämie für Mann oder Frau nicht wesentlich steigen werde. Denn das Urteil habe ja keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Schadenaufwand im konkreten Versicherungsfall. Bei Krankenversicherungen wie zum Beispiel der PKV oder der gesetzlichen Krankenversicherung sieht man das Gerichtsurteil hingegen eher skeptisch. So ist der PKV-Verband der privaten Krankenversicherer der Meinung, dass die so unterschiedlich hohe Lebenserwartung von Männern und Frauen auch zukünftig unterschiedliche Prämien rechtfertige. Bisher konnten die Versicherer ihre Tarife für die PKV, die gesetzliche Krankenversicherung, die Autoversicherung, die Risikolebensversicherung und die Rentenversicherung nach dem statistischen Risiko kalkulieren, wobei das Geschlecht des Versicherten eine wichtige Rolle spielt.</p>
<h2>Treffen der Versicherer</h2>
<p>So zahlen Frauen bislang weniger für die KFZ-Haftpflichtversicherung, weil sie seltener Unfälle verursachen als Männer. Teurer ist es für sie hingegen in der Renten- und Krankenversicherung. Denn da Frauen eine um etwa fünf Jahre höhere statistische Lebenserwartung haben, sind ihre Tarife hier entsprechend höher angesetzt. Die im Schnitt geringere Lebenserwartung der Männer schlägt für diese wiederum bei einer Risikolebensversicherung zu Buche: Denn die Angehörigen eines männlichen Versicherten nehmen die Versicherungsleistung im Todesfall mit höherer Wahrscheinlichkeit in Anspruch als bei einer gleichaltrigen weiblichen Versicherten.</p>
<p>Ein wenig mehr Klarheit erhoffen sich nun alle Beteiligten durch das kürzlich von EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigte Treffen mit Vertretern großer Versicherungen.</p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/versicherer-rechnen-mit-hoeheren-praemien/">Versicherer rechnen mit höheren Prämien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/versicherer-rechnen-mit-hoeheren-praemien/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtstipp: Besteller muss für Feuerwehr zahlen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/rechtstipp-besteller-muss-fuer-feuerwehr-zahlen/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/rechtstipp-besteller-muss-fuer-feuerwehr-zahlen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/rechtstipp-besteller-muss-fuer-feuerwehr-zahlen-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Düsseldorf. Wer die Feuerwehr ruft, muss sie auch bezahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweist die Rechtsschutzversicherung ARAG. Im Oktober 2009 musste die Feuerwehr zu einem Wohngebäude in Peine ausrücken, um den nach einem Riss in der Brunnenpumpe mit Wasser vollgelaufenen Heizungskeller auszupumpen. Die Stadt Peine berechnete für den Einsatz der beiden Fahrzeuge &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/rechtstipp-besteller-muss-fuer-feuerwehr-zahlen/">Rechtstipp: Besteller muss für Feuerwehr zahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Düsseldorf. Wer die Feuerwehr ruft, muss sie auch bezahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweist die Rechtsschutzversicherung ARAG. Im Oktober 2009 musste die Feuerwehr zu einem Wohngebäude in Peine ausrücken, um den nach einem Riss in der Brunnenpumpe mit Wasser vollgelaufenen Heizungskeller auszupumpen. </strong></p>
<p>Die Stadt Peine berechnete für den Einsatz der beiden Fahrzeuge und aller Feuerwehrleute Gebühren in Höhe von 516 Euro. Diese verlangte sie von dem Eigentümer und Vermieter des Hauses. Hiergegen klagte der Eigentümer. Das Gericht gab ihm recht. Sofern eine andere Person als der Eigentümer die Feuerwehr anfordert, darf die Behörde den Hauseigentümer nicht mit der Begründung zu den Kosten heranziehen, dass die Einsatzkräfte in seinem Interesse gehandelt hätten. (AZ: 1 A 180/09) </p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/rechtstipp-besteller-muss-fuer-feuerwehr-zahlen/">Rechtstipp: Besteller muss für Feuerwehr zahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/rechtstipp-besteller-muss-fuer-feuerwehr-zahlen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gerüstaufbau muss unverzüglich gemeldet werden</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/geruestaufbau-muss-unverzueglich-gemeldet-werden/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/geruestaufbau-muss-unverzueglich-gemeldet-werden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/geruestaufbau-muss-unverzueglich-gemeldet-werden-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Henstedt-Ulzburg. Ob Eigentümer oder Mieter – die Freude über die Auffrischung der Hausfassade ist meistens groß. Doch sobald ein Gerüst ans Haus kommt, hat der Hausratversicherer daran ein besonderes Interesse. Versicherungsnehmer müssen ihm den Aufbau melden. Mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Denn Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/geruestaufbau-muss-unverzueglich-gemeldet-werden/">Gerüstaufbau muss unverzüglich gemeldet werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Henstedt-Ulzburg. Ob Eigentümer oder Mieter – die Freude über die Auffrischung der Hausfassade ist meistens groß. Doch sobald ein Gerüst ans Haus kommt, hat der Hausratversicherer daran ein besonderes Interesse. </strong></p>
<p>Versicherungsnehmer müssen ihm den Aufbau melden. Mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Denn Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen. </p>
<p>Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren. Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, aber eine Meldung verhindert im Schadensfall Streit mit der Versicherung. </p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/geruestaufbau-muss-unverzueglich-gemeldet-werden/">Gerüstaufbau muss unverzüglich gemeldet werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/geruestaufbau-muss-unverzueglich-gemeldet-werden/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ineas kündigt seinen Versicherten zum Monatsende</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ineas-kuendigt-seinen-versicherten-zum-monatsende/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ineas-kuendigt-seinen-versicherten-zum-monatsende/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/ineas-kuendigt-seinen-versicherten-zum-monatsende-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Henstedt-Ulzburg. Der taumelnde Kfz-Versicherer Ineas hat seinen rund 50 000 deutschen Kunden zum 31. August gekündigt. Wie der Bund der Versicherten (BdV) unter Berufung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilte, enden an diesem Tag alle Versicherungen der Gesellschaft aufgrund einer niederländischen Gerichtsentscheidung. «Wer jetzt keine neue Police mit einem seriösen Versicherer abschließt, steht ab &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ineas-kuendigt-seinen-versicherten-zum-monatsende/">Ineas kündigt seinen Versicherten zum Monatsende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Henstedt-Ulzburg. Der taumelnde Kfz-Versicherer Ineas hat seinen rund 50 000 deutschen Kunden zum 31. August gekündigt. Wie der Bund der Versicherten (BdV) unter Berufung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilte, enden an diesem Tag alle Versicherungen der Gesellschaft aufgrund einer niederländischen Gerichtsentscheidung. </strong></p>
<p>«Wer jetzt keine neue Police mit einem seriösen Versicherer abschließt, steht ab 1. September ohne Versicherungsschutz da», sagte BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck. Im schlimmsten Fall könne das Auto ab September von den Behörden stillgelegt werden. Ferner bestehe ohne neue Police auch kein Versicherungsschutz bei Unfällen. </p>
<p>Weiter verwies der BdV darauf, dass zu viel gezahlte Prämien, etwa von Jahreszahlern, von Ineas erstattet werden müssen. Allerdings könne es bei einem insolventen Unternehmen passieren, dass es mit den Rückzahlungen nichts wird, sagte Blunck. </p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ineas-kuendigt-seinen-versicherten-zum-monatsende/">Ineas kündigt seinen Versicherten zum Monatsende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ineas-kuendigt-seinen-versicherten-zum-monatsende/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gerichtsurteil: Medizinische Überwachung kann Versicherungsleistung sein</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/gerichtsurteil-medizinische-ueberwachung-kann-versicherungsleistung-sein/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/gerichtsurteil-medizinische-ueberwachung-kann-versicherungsleistung-sein/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/gerichtsurteil-medizinische-ueberwachung-kann-versicherungsleistung-sein-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bonn. Wenn Privatversicherte nach einem Unfall künstlich beatmet werden müssen und zum Pflegefall der Stufe III werden, muss die private Krankenversicherung dennoch die Kosten tragen. Denn diese Versorgung zählt zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervorgeht. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen nicht durch einen Arzt durchgeführt werden. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/gerichtsurteil-medizinische-ueberwachung-kann-versicherungsleistung-sein/">Gerichtsurteil: Medizinische Überwachung kann Versicherungsleistung sein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Bonn. Wenn Privatversicherte nach einem Unfall künstlich beatmet werden müssen und zum Pflegefall der Stufe III werden, muss die private Krankenversicherung dennoch die Kosten tragen. Denn diese Versorgung zählt zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervorgeht. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen nicht durch einen Arzt durchgeführt werden.</strong></p>
<p>In dem verhandelten Fall war ein Mann durch einen Unfall zum Pflegefall geworden und musste unter anderem ständig künstlich beatmet werden. Die Überwachung übernahmen zum Teil ein darauf spezialisiertes Fachunternehmen sowie die Ehefrau des Mannes. Die private Krankenversicherung wollte die Kosten für die Überwachung jedoch nicht übernehmen, weil sie der Auffassung war, dass sie zu der durch die Pflegeversicherung abgedeckten Grundpflegeleistungen gehören und somit bereits bezahlt waren. Außerdem – argumentierte sie weiter – würde die Überwachung einer Beatmung nicht zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gehören, die erstattet werden müssen.</p>
<p>Das sah das Bonner Landgericht jedoch grundlegend anders. Denn als versicherte medizinisch notwendige Heilbehandlung ist jede Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit hervorgerufen worden ist. Erforderlich ist lediglich, dass die Leistung eine medizinische Krankenpflege darstellt und der Heilung oder Linderung einer Krankheit dient. Genau das aber sei die Überwachungsmaßnahme, die demnach von der privaten Krankenversicherung zu bezahlen ist.</p>
<p>(AZ: 9 O 230/09)</p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/gerichtsurteil-medizinische-ueberwachung-kann-versicherungsleistung-sein/">Gerichtsurteil: Medizinische Überwachung kann Versicherungsleistung sein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/gerichtsurteil-medizinische-ueberwachung-kann-versicherungsleistung-sein/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verbraucherschützer: Bei Angaben für Kfz-Versicherung nicht mogeln</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/verbraucherschuetzer-bei-angaben-fuer-kfz-versicherung-nicht-mogeln/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/verbraucherschuetzer-bei-angaben-fuer-kfz-versicherung-nicht-mogeln/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/verbraucherschuetzer-bei-angaben-fuer-kfz-versicherung-nicht-mogeln-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Düsseldorf. Versicherte, die mit Blick auf eine günstige Prämie großzügige Rabattangebote eines Kfz-Versicherers wählen wollen, sollten genau prüfen, ob die damit verbundenen Auflagen auch eingehalten werden können. Dies gelte zum Beispiel, wenn eine maximale Kilometerleistung pro Jahr vereinbart werde, betonte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Wenn sich dann etwa nach einem Unfall herausstelle, dass das &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/verbraucherschuetzer-bei-angaben-fuer-kfz-versicherung-nicht-mogeln/">Verbraucherschützer: Bei Angaben für Kfz-Versicherung nicht mogeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Düsseldorf. Versicherte, die mit Blick auf eine günstige Prämie großzügige Rabattangebote eines Kfz-Versicherers wählen wollen, sollten genau prüfen, ob die damit verbundenen Auflagen auch eingehalten werden können. </strong></p>
<p>Dies gelte zum Beispiel, wenn eine maximale Kilometerleistung pro Jahr vereinbart werde, betonte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Wenn sich dann etwa nach einem Unfall herausstelle, dass das Fahrzeug eine viel größere Strecke zurückgelegt habe, könne abhängig vom Versicherungsunternehmen eine Strafe bis zur doppelten Höhe der Normalprämie drohen.</p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/verbraucherschuetzer-bei-angaben-fuer-kfz-versicherung-nicht-mogeln/">Verbraucherschützer: Bei Angaben für Kfz-Versicherung nicht mogeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/verbraucherschuetzer-bei-angaben-fuer-kfz-versicherung-nicht-mogeln/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Für die Versicherung sind Eichhörnchen keine Wildtiere</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/fuer-die-versicherung-sind-eichhoernchen-keine-wildtiere/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/fuer-die-versicherung-sind-eichhoernchen-keine-wildtiere/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/fuer-die-versicherung-sind-eichhoernchen-keine-wildtiere-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>Coburg. Ein Autounfall mit einem Eichhörnchen ist kein Wildunfall im Sinne der Kfz-Versicherung. In der Folge ist dieser auch nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (AZ: 23 O 256/09) hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte die Fahrerin angegeben, ein Tier von der Größe eines Kaninchens sei ins Auto gelaufen. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/fuer-die-versicherung-sind-eichhoernchen-keine-wildtiere/">Für die Versicherung sind Eichhörnchen keine Wildtiere</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Coburg. Ein Autounfall mit einem Eichhörnchen ist kein Wildunfall im Sinne der Kfz-Versicherung. In der Folge ist dieser auch nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (AZ: 23 O 256/09) hervorgeht. </strong></p>
<p>In dem verhandelten Fall hatte die Fahrerin angegeben, ein Tier von der Größe eines Kaninchens sei ins Auto gelaufen. Daraufhin sei das Fahrzeug ins Schleudern geraten und verunfallt. Den Schaden von 6000 Euro wollte die Teilkaskoversicherung allerdings nicht zahlen, da kein versicherter Wildunfall vorgelegen habe. Das sah das Landgericht Coburg genauso.</p>
<p>Ein Sachverständigengutachten ergab, dass es sich bei dem Tier um ein Eichhörnchen gehandelt haben muss. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen falle jedoch nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als ein Hase – kein Jagdwild ist. Die Frau blieb damit auf dem Schaden sitzen.</p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/fuer-die-versicherung-sind-eichhoernchen-keine-wildtiere/">Für die Versicherung sind Eichhörnchen keine Wildtiere</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/fuer-die-versicherung-sind-eichhoernchen-keine-wildtiere/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Termin verpasst: Wann trotzdem die Kfz-Versicherung gekündigt werden kann</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/termin-verpasst-wann-trotzdem-die-kfz-versicherung-gekuendigt-werden-kann/</link>
					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/termin-verpasst-wann-trotzdem-die-kfz-versicherung-gekuendigt-werden-kann/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsangebote]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnehmer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/termin-verpasst-wann-trotzdem-die-kfz-versicherung-gekuendigt-werden-kann-20110126.html</guid>

					<description><![CDATA[<p>München. Eine außerordentliche Kündigung seiner Kfz-Versicherung steht jedem Autofahrer zu, wenn zum 1. Januar des kommenden Jahres die Prämien teurer werden, ohne dass ein Schadensfall dafür die Ursache ist. «Wer also den Kündigungstermin 30. November verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance», sagt Jochen Oesterle vom ADAC in München. Mit Erhalt &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/termin-verpasst-wann-trotzdem-die-kfz-versicherung-gekuendigt-werden-kann/">Termin verpasst: Wann trotzdem die Kfz-Versicherung gekündigt werden kann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>München. Eine außerordentliche Kündigung seiner Kfz-Versicherung steht jedem Autofahrer zu, wenn zum 1. Januar des kommenden Jahres die Prämien teurer werden, ohne dass ein Schadensfall dafür die Ursache ist. «Wer also den Kündigungstermin 30. November verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance», sagt Jochen Oesterle vom ADAC in München.</strong></p>
<p>Mit Erhalt der Mitteilung muss sich der Versicherte in solch einem Fall bis Silvester sputen, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Aber oftmals seien Beitragserhöhungen nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden, betont Oesterle. Und ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die Versicherung nur aufgrund einer Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wurde.</p>
<p>«Erhöht die Versicherung die Beiträge, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht», erläutert Daniel Dodt vom Webportal toptarif.de. Ein häufiger Grund für eine Beitragserhöhung im neuen Jahr ist dabei eine Änderung in der Risikoeinstufung des Fahrzeugs. In diesem Jahr trifft dies laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 33,5 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge zu. Bei etwa 30 Prozent der Fahrzeughalter ändert sich im kommenden Jahr hingegen die Risikoeinstufung des Wohnorts, die sogenannte Regionalklasse. Viele Versicherte zahlen aber wohl aus Unkenntnis weiterhin und anstandslos die höheren Beiträge ihrer Kfz-Versicherung.</p>
<p><strong> Kündigung per Einschreiben und Rückschein versenden </strong></p>
<p>«Das außerordentliche Kündigungsrecht greift immer, wenn die Versicherung bei gleichen Leistungen die Beiträge erhöht, ganz gleich aus welchem Grund», betont Dodt. Dabei sollte in dem Schreiben unbedingt auf die Beitragserhöhung Bezug genommen werden, andernfalls drohe eine Ablehnung der Kündigung durch den Versicherer. Einen weiteren Tipp hält die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, parat: «Die Kündigung sollten Sie rechtzeitig per Einschreiben und Rückschein auf den Weg bringen. Kündigungen nie ausschließlich per Fax oder E-Mail versenden.»</p>
<p>Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs besteht generell immer die Möglichkeit eines Versicherungswechsels. Denn der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Vertrag des alten Wagens auf den neuen zu übertragen.</p>
<p>Ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht, also sowohl für den Fahrzeughalter als auch für die Versicherungsgesellschaft, besteht in einem Schadensfall. Lange war dies für den Versicherungsnehmer allerdings sehr unvorteilhaft, da der Versicherungsgesellschaft in solchen Fällen die volle Jahresprämie zustand. Doch nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz muss die Versicherung seit 1. Januar 2008 den Differenzbetrag zurückerstatten.</p>
<p>Warum auch immer der Vertrag gekündigt wird, vor einem Neuabschluss sollte jeder Autobesitzer die unterschiedlichen Offerten der Versicherungen unter die Lupe nehmen. «Es lohnt sich immer noch», sagt Beate Kathrin Bextermöller von der Stiftung Warentest in Berlin. «Wer die Tarife vergleicht und entsprechend wechselt, kann mehrere Hundert Euro im Jahr bei seiner Kfz-Kasko-Versicherung sparen.»</p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/termin-verpasst-wann-trotzdem-die-kfz-versicherung-gekuendigt-werden-kann/">Termin verpasst: Wann trotzdem die Kfz-Versicherung gekündigt werden kann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/termin-verpasst-wann-trotzdem-die-kfz-versicherung-gekuendigt-werden-kann/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
