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	<title>Steuerzahler</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Steuerzahler</title>
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	<item>
		<title>Das ändert sich für Bankkunden und Steuerzahler</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/das-aendert-sich-fuer-bankkunden-und-steuerzahler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jan 2016 11:46:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bankkunden]]></category>
		<category><![CDATA[Basiskonto]]></category>
		<category><![CDATA[Einführung]]></category>
		<category><![CDATA[Steueridentifikationsnummer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Jahreswechsel 2016 treten wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen in Kraft: Unter anderem steigt das Porto für Standardbriefe von 0,62 auf 0,70 Euro und das Kindergeld wird um 2,00 Euro auf 190,00 Euro erhöht. Damit Bankkunden und Steuerzahler den Überblick behalten, hat das Fachportal Konto.org jetzt die wichtigsten Änderungen zusammengetragen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vom Basiskonto bis Steuer-ID-Pflicht – Alle wichtigen Änderungen kompakt auf Konto.org</strong></p>
<p>Zum Jahreswechsel 2016 treten wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen in Kraft: Unter anderem steigt das Porto für Standardbriefe von 0,62 auf 0,70 Euro und das Kindergeld wird um 2,00 Euro auf 190,00 Euro erhöht. Damit Bankkunden und Steuerzahler den Überblick behalten, hat das Fachportal Konto.org jetzt die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Versicherungen und Altersvorsorge zusammengetragen.</p>
<p><strong>Änderungen für Bankkunden ab 2016</strong></p>
<p>Für Bankkunden besonders relevant: Ab dem 1. Februar 2016 sind Überweisungen nur noch mit der 22-stelligen IBAN (International Bank Account Number) möglich. Die bisherige Verwendung von Kontonummer inkl. Bankleitzahl entfällt. Ebenfalls nicht mehr notwendig ist die BIC für grenzüberschreitende Überweisungen. Detaillierte Infos finden sich z. B. unter Iban.de.</p>
<p>Darüber hinaus müssen sämtliche Banken voraussichtlich ab Juni 2016 ein Basiskonto anbieten. Dieses Girokonto auf Guthabenbasis lässt sich prinzipiell von jedem Antragsteller eröffnen. Bisher konnten Finanzinstitute entsprechende Anträge ablehnen. Ein entsprechendes Gesetz zur Einführung soll im ersten Halbjahr 2016 in Kraft treten.</p>
<p>Wer einen Freistellungsauftrag gestellt hat, sollte prüfen, ob die eigene Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) bereits hinterlegt wurde. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag nicht mehr gültig und es erfolgt ein automatischer Steuerabzug bei Kapitalerträgen.</p>
<p><em>Quelle: Franke-Media.net</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vom Steuerzahler zum Steuersparer: Der 5-Punkte-Plan</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/vom-steuerzahler-zum-steuersparer-der-5-punkte-plan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Oct 2015 13:34:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[5-Punkte-Plan]]></category>
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		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Heiraten lohnt sich, ist aber kein Muss. Geld spart auch, wer steuerlich absetzbare Ausgaben plant und die Grundkenntnisse des Steuerrechts kennt. Ein Mindestmaß an Ordnung bei Belegen und Quittungen ist klug und im Zweifelsfall zu kämpfen zahlt sich meistens aus.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/vom-steuerzahler-zum-steuersparer-der-5-punkte-plan/">Vom Steuerzahler zum Steuersparer: Der 5-Punkte-Plan</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; Heiraten lohnt sich, ist aber kein Muss. Geld spart auch, wer steuerlich absetzbare Ausgaben plant und die Grundkenntnisse des Steuerrechts kennt. Ein Mindestmaß an Ordnung bei Belegen und Quittungen ist klug und im Zweifelsfall zu kämpfen zahlt sich meistens aus. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) präsentiert die wichtigsten Schritte zum Steuersparen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Lebenslage optimieren &#8211; rechtzeitig!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">So unromantisch es klingt: Heiraten ist der Steuertipp Nummer 1 für Paare, die sich ein gemeinsames Leben aufbauen wollen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, denn diese sind seit 2013 der Ehe gleichgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob eingetragene Lebenspartner oder Eheleute: Beide profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting. Steuern spart dabei vor allem das Paar, bei dem ein Partner viel und der andere eher wenig verdient. Übrigens: Paare, die noch bis zum 31. Dezember Eltern werden, sparen für das ganze Jahr beim Soli und der Kirchensteuer.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Ausgaben schlau planen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt absetzbare Kosten, die man nicht beeinflussen kann. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten: Wer täglich zur Arbeit fährt, der kann über die sogenannte Pendlerpauschale mindestens einen Teil seiner Kosten geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im deutschen Steuerrecht existieren aber auch planbare Ausgaben. Hier lohnt sich in vielen Fällen ein schlaues Timing. Zu den typischen Kosten, die sich planen lassen, gehören folgende:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Zuzahlungen für Medikamente, Pflege- und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern, Unterhaltskosten und Ähnliches. Solche Ausgaben können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn diese die Grenze der &#8222;zumutbaren Belastungen&#8220; überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Daher ist es gut, die eigene Belastungsgrenze zu kennen, um sich gezielt steuerliche Vorteile zu sichern. Sollten bei Ihnen beispielsweise in einem Jahr bereits Krankheitskosten von 2.000 Euro anfallen und Ihre Grenze der zumutbaren Belastungen liegt bei 2.100 Euro, können Sie schon mit dem Kauf einer neuen Brille diese Grenze überschreiten. Dann erst können Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen, welche die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, von der Steuer absetzen.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien. 20 Prozent des Arbeitslohns auf der Rechnung sind absetzbar, und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Je nach Umfang der Baumaßnahmen kann es sich steuerlich lohnen, die Ausgaben über den Jahreswechsel zu verteilen: Der neue Fußboden beispielsweise im Dezember, die Malerarbeiten im Januar &#8211; dann können Sie in beiden Jahren die Steuervorteile nutzen.</li>
</ul>
<figure id="attachment_16972" aria-describedby="caption-attachment-16972" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-16972" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09.png" alt="Quellenangabe: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.&quot;" width="620" height="329" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09-150x80.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09-300x159.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/Bildschirmfoto-2015-10-19-um-11.38.09-310x165.png 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16972" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Basiswissen aneignen und Neuigkeiten beachten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den wichtigsten und gleichzeitig einfachsten Regeln für Steuersparer zählt, dass bestimmte Rechnungen ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Wer Handwerker, Kinderbetreuer oder Reinigungskräfte bar ausbezahlt, geht beim Finanzamt leer aus. Steuerlich absetzbar sind nur Kosten, die auch per Kontobewegung nachgewiesen werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer zudem folgende steuerliche Fachbegriffe versteht, verfügt über ein brauchbares Steuer-Basiswissen und kann dementsprechend gezielt Steuervorteile nutzen:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Werbungskosten sind unbegrenzt absetzbar. Dazu zählen alle beruflichen Ausgaben wie Fortbildungen, Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit usw.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Freibeträge bringen einem Steuervorteile, ohne dass man einzelne Kosten nachweisen muss. Dazu gehört u.a. der Behinderten-Pauschbetrag, der Kinderfreibetrag oder der Übungsleiterfreibetrag.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Vorsorgeaufwendungen sowie außergewöhnliche Belastungen wie beispielsweise Krankheits- oder Pflegekosten gehören ebenfalls in das Lexikon des Steuer-Basiswissens.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Noch mehr Steuern sparen kann, wer sich im Steuerrecht jedes Jahr aufs Neue auf dem Laufenden hält. Dazu gehört, unter anderem folgende Fragen beantworten zu können: Welche Kosten sind absetzbar geworden, welche sind es nicht mehr? Gibt es geänderte Vorgehensweisen oder neue Zielgruppen? Wurden Freibeträge angehoben oder gesenkt?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Kämpfen &#8211; wenigstens ein bisschen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Da hilft nur ein Einspruch. Dieser ist in der Regel kostenlos und muss schriftlich binnen eines Monats beim Finanzamt eingehen. Jährlich legen mehrere Millionen Bundesbürger Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein &#8211; und die Mehrzahl hat damit Erfolg.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte das Finanzamt nach der erneuten Prüfung des Steuerbescheids weiterhin bei seiner Ansicht bleiben, hilft nur der Gang vors Finanzgericht. Oder der Steuerzahler akzeptiert die Argumentation des Finanzamts. Das ist laut VLH eine Abwägungsfrage: Wie viel kann der Steuerzahler gewinnen? Und wie hoch sind im Gegenzug die möglichen Kosten eines Verfahrens?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Ordnung halten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nur Kosten, die man belegen kann &#8211; also mit Quittungen oder auch Kontonachweisen &#8211; sind steuerlich absetzbar. Aus Sicht der VLH-Experten wird Ordnung von vielen Steuerzahlenden unterschätzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Mindestmaß an Ordnung wäre bereits mit einem handelsüblichen Schuhkarton gewährleistet. Legen Sie einfach alle Quittungen und Rechnungen über das Jahr der Reihe nach ab und holen Sie diese für die Steuererklärung wieder heraus. Das hilft nicht nur denen, die ihre Steuererklärung selbst machen. Auch ein Steuerprofi freut sich über eine vollständige Zettelwirtschaft.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bei der Absetzung der Kosten ist das Umzugsmotiv entscheidend</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bei-der-absetzung-der-kosten-ist-das-umzugsmotiv-entscheidend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 08:33:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Infodienst Recht und Steuern der LBS]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11)</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Fall:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Selbständiger zog aus betrieblichen Gründen um und ließ vor dem Bezug seines neuen Objekts Malerarbeiten durchführen. Diese betrafen teils den privaten, teils den beruflichen Teil seiner Wohnung. Die Kosten dafür wollte er steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt verweigerte sich dieser Lösung mit der Begründung, dass sich nicht eindeutig nachweisen lasse, wie hoch der Anteil der Arbeiten bzw. Kosten sei, der auf die berufliche Sphäre entfalle. Deswegen scheide eine Absetzung als Betriebsausgaben aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Urteil:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf höchstrichterlicher Ebene sah man die Angelegenheit ähnlich wie schon zu Beginn des Rechtsstreits auf der Ebene des Fiskus. Der Antrag des Steuerzahlers wurde abgelehnt. Es habe hier nach der Beweisaufnahme an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung der Kosten gefehlt und deswegen könne auch niemand sagen, welche Summe genau auf die berufliche Tätigkeit entfalle.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Von 1 Euro bleiben nur 47,6 Cent</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/von-1-euro-bleiben-nur-476-cent/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2015 11:47:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BdSt]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Bund der Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[Staat]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahlergedenktag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Am Samstag, 11. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2015. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe seit exakt 6:14 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/von-1-euro-bleiben-nur-476-cent/">Von 1 Euro bleiben nur 47,6 Cent</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Zum Steuerzahlergedenktag am 11. Juli fordert der Bund der Steuerzahler spürbare Entlastungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Am Samstag, 11. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2015. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe seit exakt 6:14 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2015 bei voraussichtlich 52,4 Prozent. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,6 Cent übrig.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Belastung in Deutschland ist eindeutig zu hoch! Deshalb fordert der BdSt die große Koalition auf, endlich finanzielle Entlastungen zu beschließen. Das gilt besonders für die Lohn- und Einkommensteuer, weil diese aufgrund der kalten Progression rasant gestiegen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Folgende Maßnahmen gehören sofort auf die politische Agenda:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Kalte Progression dauerhaft abschaffen: Tarif „auf Räder stellen&#8220;!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der BdSt begrüßt, dass die kalte Progression ab dem 1. Januar 2016 abgemildert wird. Jetzt kommt es darauf an, sie dauerhaft abzubauen. Dazu sollte der Einkommensteuertarif automatisch an die Inflation angepasst werden. Der Tarif muss „auf Räder&#8220; gestellt werden! Dies schlägt der BdSt in einem konkreten Gesetzentwurf vor. „Die Gerechtigkeitslücke im Einkommensteuertarif muss dauerhaft geschlossen werden&#8220;, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Es darf nie wieder vorkommen, dass Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu größeren Steuerlasten führen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Solidaritätszuschlag: Abbau bis spätestens 2019!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesregierung muss mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags sofort beginnen. Für einen Einstieg in den Ausstieg könnte der Soli ab dem kommenden Jahr problemlos um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent gesenkt werden. „Schluss mit dem ungeliebten Soli&#8220;, appelliert der BdSt-Präsident und verweist auf das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BdSt: Danach sprechen sich zwei Drittel der Bürger dafür aus, den Soli sofort oder bis spätestens 2019 abzubauen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Wohnen muss bezahlbar bleiben!</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, dass Wohnen teurer wird. Dies würde nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zusätzlich belasten. „Die Grundsteuer ist eine Volkssteuer, weil sie alle trifft&#8220;, kritisiert Holznagel. „Eine Reform darf vor allem Familien nicht mehr belasten. Sie muss mindestens aufkommensneutral gestaltet werden.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus fordert der BdSt, die Stromverbraucher zu entlasten. Bislang müssen Haushalte in Deutschland den zweithöchsten Strompreis innerhalb der EU zahlen. Daher sollte die Stromsteuer auf das EU-rechtlich vorgegebene Mindestmaß gesenkt werden, weil sie mehr als das 20-fache des EU-Mindeststeuersatzes beträgt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn die Politik diese Forderungen des BdSt umsetzt, wird der Steuerzahlergedenktag 2016 vor dem 11. Juli liegen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hintergrund</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag als so genannte Quasi-Steuern. Er wird auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote ermittelt. Dafür wird das gesamte Aufkommen aus Steuern, Quasi-Steuern und den Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt. Diese Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und Betriebe belastet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote betrug im vergangenen Jahr 52,7 Prozent. Demnach fiel der Steuerzahlergedenktag 2014 auf den 12. Juli.</p>
<p style="text-align: justify;">Das neue „Belastungsbarometer 2015&#8243; des Bundes der Steuerzahler beschreibt die Belastung der Bürger in Deutschland und formuliert konkrete Lösungsvorschläge.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. </em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/von-1-euro-bleiben-nur-476-cent/">Von 1 Euro bleiben nur 47,6 Cent</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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