<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schwäbisch Hall</title>
	<atom:link href="https://www.finanzratgeber24.de/themen/schwaebisch-hall/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/schwaebisch-hall/</link>
	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 20 Feb 2017 08:05:20 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/03/cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Schwäbisch Hall</title>
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/schwaebisch-hall/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Wohneigentum ist attraktivstes Sparziel der Deutschen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/wohneigentum-ist-attraktivstes-sparziel-der-deutschen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2017 09:05:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Anlage]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Investment]]></category>
		<category><![CDATA[Investmentbarometer]]></category>
		<category><![CDATA[Schwäbisch Hall]]></category>
		<category><![CDATA[Wohneigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnimmobilie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=23774</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die eigenen vier Wände sind für die Bundesbürger derzeit die attraktivste Art, Geld anzulegen. Mit 76 Prozent rangiert Wohneigentum im Investmentbarometer 2017 der GfK aus Nürnberg mit deutlichem Abstand vor der betrieblichen Altersvorsorge (42 Prozent), Gold (38 Prozent) und dem Bausparvertrag (32 Prozent). </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/wohneigentum-ist-attraktivstes-sparziel-der-deutschen/">Wohneigentum ist attraktivstes Sparziel der Deutschen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die eigenen vier Wände sind für die Bundesbürger derzeit die attraktivste Art, Geld anzulegen. Mit 76 Prozent rangiert Wohneigentum im Investmentbarometer 2017 der GfK aus Nürnberg mit deutlichem Abstand vor der betrieblichen Altersvorsorge (42 Prozent), Gold (38 Prozent) und dem Bausparvertrag (32 Prozent). Sparbrief und Sparbuch bilden mit zehn bzw. zwölf Prozent die Schlusslichter bei der Frage nach den attraktivsten Anlageprodukten.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch die Realität bei der Geldanlage sieht anders aus: Fragt man die Deutschen, in welche Geldanlage sie tatsächlich investieren, steht das Sparbuch auf Platz zwei der Anlageformen (40 Prozent). Auf Platz eins rangiert auch hier das Wohneigentum, auf Platz drei der Bausparvertrag. „Angesichts des niedrigen Zinsniveaus vertrauen immer mehr Menschen auf die langfristige Sicherheit durch Wohnimmobilien – und sie sehen Bausparen als zuverlässigen Weg, dieses Ziel zu erreichen“, kommentiert Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Großhauser die aktuellen Ergebnisse.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Schwaebisch-Hall</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/wohneigentum-ist-attraktivstes-sparziel-der-deutschen/">Wohneigentum ist attraktivstes Sparziel der Deutschen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/immobilienverkaeufer-muessen-alle-moeglichen-maengel-offenlegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2016 09:21:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkäufer]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierungsaktion]]></category>
		<category><![CDATA[Schimmelbekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwäbisch Hall]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=23504</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich 15. Dezember 2015 der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/immobilienverkaeufer-muessen-alle-moeglichen-maengel-offenlegen/">Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich 15. Dezember 2015 der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Fall war es um ein vermietetes Einfamilienhaus gegangen, um dessen Verkauf sich ein Insolvenzverwalter zu kümmern hatte. Weil die Mieter wegen Schimmelbefall an den Wänden und im Dach des Hauses die Miete gekürzt hatten, beauftragte der Insolvenzverwalter eine Firma mit der Beseitigung der Mängel. Die Handwerker arbeiteten aber offenbar wenig sachgerecht. Die Mieter teilten bald mit, dass der Schimmel an vielen Stellen immer noch oder wieder zu sehen sei und kürzten weiterhin die Miete.</p>
<figure id="attachment_23505" aria-describedby="caption-attachment-23505" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23505" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist.jpg" alt="Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall" width="620" height="446" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist-150x108.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist-300x216.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23505" class="wp-caption-text">Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Von der misslungenen Sanierungsaktion sagte der Insolvenzverwalter wohlweislich nichts, als er einen Käufer für das Haus gefunden hatte. Schon bald nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellte der neue Eigentümer die Mängel selbst fest und verklagte den Verkäufer auf Schadenersatz für die Kosten weiterer Sanierungsmaßnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Koblenzer Richter entschieden, dass sich der Verkäufer nicht auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss für Mängel berufen könne. Durch die Beschwerden der Mieter wie auch durch ein Gutachten eines Bauexperten habe der Verkäufer gewusst, dass das Dach des Hauses nach wie vor undicht sei und Wärmebrücken zu neuer Schimmelbildung geführt hätten. Den Käufer nicht über die fehlgeschlagene Schimmelbekämpfung zu informieren, sei daher eine arglistige Täuschung.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Tatbestand der Arglist bezieht sich übrigens nicht nur auf eine eindeutig betrügerische Absicht“, erläutert Bernhardt die Leitsätze des Urteils, „sondern auch auf den bedingten Vorsatz eines ‚Fürmöglichhaltens‘ oder ‚Inkaufnehmens‘. Im Klartext: Jedes Detail, dass der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung unter den Tisch fallen lässt, weil er fürchtet, bei Offenlegung könnte ein potenzieller Käufer einen Rückzieher machen, kann ihm als arglistiges Verschweigen ausgelegt werden – mit teuren Folgen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/immobilienverkaeufer-muessen-alle-moeglichen-maengel-offenlegen/">Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schwäbisch Hall denkt Bausparen neu</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/schwaebisch-hall-denkt-bausparen-neu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2016 07:23:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Guthabenverzinsung]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Schwäbisch Hall]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifangebot]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsentwicklung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=23143</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bausparkasse Schwäbisch Hall reagiert auf das anhaltende Niedrigzinsniveau und bietet seinen Kunden die Chance, von steigenden Zinsen am Kapitalmarkt zu profitieren. Möglich macht das eine neue Tarifvariante, deren Guthabenverzinsung bei 0,25 Prozent beginnt und je nach Zinsentwicklung bis auf 1,25 Prozent steigen kann. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/schwaebisch-hall-denkt-bausparen-neu/">Schwäbisch Hall denkt Bausparen neu</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Schwäbisch Hall</strong> &#8211; Die Bausparkasse Schwäbisch Hall reagiert auf das anhaltende Niedrigzinsniveau und bietet seinen Kunden die Chance, von steigenden Zinsen am Kapitalmarkt zu profitieren. Möglich macht das eine neue Tarifvariante, deren Guthabenverzinsung bei 0,25 Prozent beginnt und je nach Zinsentwicklung bis auf 1,25 Prozent steigen kann. Gleichzeitig bleiben alle klassischen Vorteile des Bausparens erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit unserem neuen Tarifangebot kombinieren wir die bewährte Sicherheit des Bausparens mit der Chance auf eine steigende Guthabenverzinsung&#8220;, sagt Reinhard Klein, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Der Tarif richtet sich vor allem an Kunden, die von einem höheren Zinsniveau am Kapitalmarkt profitieren, gleichzeitig aber bei ihrer persönlichen Finanzplanung keine unkalkulierbaren Risiken eingehen wollen. Zusätzlich sichern sie sich die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Orientierung am Zinsniveau des Kapitalmarkts</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Guthabenzins wird zweimal im Jahr angepasst und orientiert sich an der Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (BBK01. WU0017). Diese wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und spiegelt das Zinsniveau festverzinslicher Wertpapiere mit mindestens vier Jahren Laufzeit wider.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Verzinsung des Bausparguthabens beträgt mindestens 0,25 Prozent, kann aber auf bis zu 1,25 Prozent steigen. Der Darlehenszins atmet mit und liegt zwischen 2,75 und 3,75 Prozent. Festgelegt wird er bei Zuteilung des Bausparvertrags. Danach steht er für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit dem neuen Angebot machen wir das Bausparen auch für Kunden interessant, denen die starre Guthabenverzinsung nicht attraktiv genug war&#8220;, so Klein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Förderung vom Staat</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die neue teilvariable Variante ergänzt das bestehende Tarifangebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall und bietet alle Vorteile des Bausparens. So erhalten Kunden bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mit der Wohnungsbau-Prämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage zusätzlich Geld vom Staat. Kunden unter 25 Jahren profitieren außerdem beim ersten Vertragsabschluss von einem Bonus von 100 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Unterschied zu Annuitätendarlehen sind jederzeit kostenlose Sondertilgungen möglich. Für Kleinstdarlehen werden keine Zuschläge erhoben, für eine Grundbuchabsicherung im zweiten Rang ist ebenfalls kein Risikoaufschlag fällig. Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte, beispielsweise Kinder oder andere Verwandte, ist möglich. Auch eine kostenlose Teilung oder die Zusammenlegung mit anderen Bausparverträgen sowie eine Ermäßigung oder Erhöhung der Bausparsumme.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/schwaebisch-hall-denkt-bausparen-neu/">Schwäbisch Hall denkt Bausparen neu</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Staat heizt mit: Mehr Förderung für Wärme aus erneuerbarer Energie</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/der-staat-heizt-mit-mehr-foerderung-fuer-waerme-aus-erneuerbarer-energie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2015 08:46:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Energie & Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkörper]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienbesitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Marktanreizprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierungsarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Pelletkessel]]></category>
		<category><![CDATA[Pelletlager]]></category>
		<category><![CDATA[Schornsteinerneuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwäbisch Hall]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=11812</guid>

					<description><![CDATA[<p>Schwäbisch Hall – Die Tage sind wieder länger und wärmer, viele Immobilienbesitzer haben ihre Heizung bereits auf Sommerbetrieb umgestellt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um eine Modernisierung anzugehen. Gut, dass der Staat pünktlich zum 1. April die Förderungen für Heizungsanlagen erhöht hat, die erneuerbare Energien nutzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/der-staat-heizt-mit-mehr-foerderung-fuer-waerme-aus-erneuerbarer-energie/">Der Staat heizt mit: Mehr Förderung für Wärme aus erneuerbarer Energie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Schwäbisch Hall</strong> – Die Tage sind wieder länger und wärmer, viele Immobilienbesitzer haben ihre Heizung bereits auf Sommerbetrieb umgestellt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um eine Modernisierung anzugehen. Gut, dass der Staat pünktlich zum 1. April die Förderungen für Heizungsanlagen erhöht hat, die erneuerbare Energien nutzen.</p>
<figure id="attachment_11815" aria-describedby="caption-attachment-11815" style="width: 616px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-11815" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Waermebild.jpg" alt="Wer mit erneuerbaren Energien heizt, kann ab sofort höhere Fördergelder kassieren. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="616" height="444" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Waermebild.jpg 616w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Waermebild-150x108.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Waermebild-300x216.jpg 300w" sizes="(max-width: 616px) 100vw, 616px" /><figcaption id="caption-attachment-11815" class="wp-caption-text">Wer mit erneuerbaren Energien heizt, kann ab sofort höhere Fördergelder kassieren. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die dahinter stehende Erweiterung des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) bietet Investitionszuschüsse für alle Anlagen, die mit Hilfe erneuerbarer Energien Raumwärme produzieren. Dazu gehören zum Beispiel Pelletheizungen oder Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen. Erstmals werden nun auch einzelne Modernisierungsarbeiten wie neue Heizkörper, Pelletlager oder Schornsteinerneuerung gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Förderhöhe variiert nach Modernisierungsumfang</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Jeder Eigentümer einer Bestandsimmobilie, ob selbstgenutzt oder vermietet, kann die Förderung erhalten. Auch wer eine bereits durch das MAP geförderte Anlage nachrüstet, kann jetzt weitere Zuschüsse beantragen. Bauherren sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, umweltfreundliche Heizungen in Neubauten zu installieren. Doch auch sie können profitieren, wenn sie besonders energieeffiziente Systeme wählen. Was in jedem Fall beachtet werden muss: Der Antrag wird erst eingereicht, nachdem die Anlage installiert worden ist – die Arbeiten dürfen maximal neun Monate zurückliegen. Die genaue Förderhöhe variiert nach Größe und Art der Modernisierung: Ein Pelletkessel wird beispielsweise mit mindestens 3.000 Euro bezuschusst; wenn er über einen Pufferspeicher verfügt sogar mit mindestens 3.500 Euro. Detaillierte Infos hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website unter www.bafa.de bereit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Jetzt an die kommende Heizperiode denken</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für 2015 auf ca. 300 Millionen Euro gedeckelt. “Wer profitieren möchte, sollte nicht lange zögern”, rät Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß: “Durch die Erhöhung der Fördersätze kann es sein, dass das Volumen 2015 erstmals voll ausgeschöpft wird. Außerdem ist das Frühjahr die beste Zeit, um Arbeiten am Heizungssystem anzugehen. Nur so ist sichergestellt, dass bis zum Beginn der nächsten Heizperiode alles einsatzbereit ist.” In der Regel ist auch eine Koppelung mit weiteren Förderinitiativen einzelner Bundesländer möglich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Großes Potenzial für weniger CO2</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Insgesamt herrscht große Zurückhaltung beim Thema Heizungssanierung: 2014 gingen die installierten Stückzahlen laut Bundesverband der Heizungsindustrie um vier Prozent zurück. Dabei profitiert von modernen Heizungsanlagen nicht nur der Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Nach wie vor werden in Deutschland 40 Prozent der Energie in Gebäuden und hiervon wiederum 85 Prozent für die Gebäudeheizung und die Trinkwarmwasserbereitung verbraucht.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/der-staat-heizt-mit-mehr-foerderung-fuer-waerme-aus-erneuerbarer-energie/">Der Staat heizt mit: Mehr Förderung für Wärme aus erneuerbarer Energie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
