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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Erbe &#8211; Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2018 08:54:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt/Main – „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein." So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/erbe-steuerersparnis/">Erbe &#8211; Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt/Main</strong> – „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.&#8220; So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern. „Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen&#8220;, empfiehlt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER® (CFEP®-Zertifikatsträger). Sie helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile einer möglichen Schenkung. Estate Planning ist also eine reine Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.</p>
<figure id="attachment_32388" aria-describedby="caption-attachment-32388" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-32388" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar.jpg" alt="Erbe - Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken" width="620" height="263" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar-150x64.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/Notar-300x127.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-32388" class="wp-caption-text">Quelle: iris albrecht finanzkommunikation GmbH/FPSB Deutschland e.V.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">„Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen&#8220;, erläutert Prof. Tilmes. Denn der Gesetzgeber räumt großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Und dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter. „Das Beispiel zeigt: Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen&#8220;, sagt der FPSB-Vorstand, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.</p>
<p style="text-align: justify;">So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen&#8220;, empfiehlt Tilmes. Professionelle Generationenmanager und wie die vom FPSB zertifizierten Estate-Planer, die CFEP®, achten darauf, dass die Sicherung des Lebensstandards des Erblassers oberste Priorität hat.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nachlassplanung an Gesetzeslage anpassen</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Möglichkeit besteht etwa darin, für sich oder andere Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern einzuräumen. So kann der Schenker beispielsweise das eigene Unternehmen an den Sohn übertragen und sich bis zu seinem Tod die Nutzung bzw. das Gewinnbezugsrecht vorbehalten. „Es ist entscheidend, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen und regelmäßig zu überprüfen.&#8220;, rät Tilmes. Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern bereits auch zu Lebzeiten die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig handlungsfähig zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie auch immer die private und wirtschaftliche Konstellation aussieht: Die unabhängig tätigen FPSB-Professionals sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen im Rahmen einer Nachlassplanung eine individuelle Strategie und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.</p>
<p style="text-align: justify;">„Schenken will also bedacht sein&#8220;, resümiert Tilmes. Denn Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich aber für jeden Fall eine maßgeschneiderte und generationenübergreifende Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: iris albrecht finanzkommunikation GmbH/FPSB Deutschland e.V.</em></p>
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		<title>Immobilie als Erbschaft: Schenkung lohnt sich oft für beide Seiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jan 2018 09:50:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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		<category><![CDATA[Stolpersteine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Möchten Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung den eigenen Nachkommen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in Form einer Erbschaft und andererseits als Schenkung. Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; Möchten Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung den eigenen Nachkommen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in Form einer Erbschaft und andererseits als Schenkung. Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor. „Doch genau wie bei vielen anderen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen, sollten sich alle Parteien im Vorfeld über die Rechtslagen informieren und sich im besten Fall von einem Experten beraten lassen. Nur so räumen beide Seiten schon im Vorfeld alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg&#8220;, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Je früher, desto besser</h2>
<p style="text-align: justify;">Wie hoch der Freibetrag ausfällt, bestimmt der Verwandtschaftsgrad: Beschenken Eltern die eigenen Kinder, müssen diese bis zu einem Wert von 400.000 Euro keine Steuern zahlen. Die Gesamtsumme für Eheleute liegt bei 500.000, für Enkelkinder bei 200.000 und bei 20.000 Euro für alle anderen. Besonderheit ist, dass der steuerfreie Betrag für einen Zeitrahmen von zehn Jahren gilt und sich danach wiederholen lässt. Doch aufgepasst: Schenkungen, die nicht mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen – Stichwort Pflichtteilergänzungsanspruch – zum Teil ins Erbe mit ein. „Aus diesem Grund lohnt es sich, früh mit der Schenkung anzufangen, um den größtmöglichen Vorteil daraus zu ziehen&#8220;, rät Scharfenorth.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Schenkung: Ja, aber bitte mit Vertrag</h2>
<p style="text-align: justify;">In der Praxis lassen sich oftmals Mischformen der Schenkung beobachten. So vereinbaren die Beteiligten in vielen Fällen vertragliche Besonderheiten, wie beispielsweise den Nießbrauch, um auch im Zukunft eine gewisse Sicherheit in Form der Übereinkunft zu haben. Häufig nutzen Beschenkte das Vermögen auch für die eigene Bau- oder Anschlussfinanzierung. Was sie dabei beachten sollten, erfahren Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24 GmbH</em></p>
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