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	<title>Scheidung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Scheidung</title>
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		<title>Scheidung – hohe Belastung für Nerven und Finanzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 11:23:09 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Scheidungsquote lag in Deutschland im Jahr 2019 bei 35,79 Prozent. Deutlich höher ist die Gesamtzahl an Trennungen. Da es keine offizielle Datenbank über das Scheitern von Lebensgemeinschaften gibt, können hier nur Vermutungen angestellt werden. Experten gehen davon aus, dass etwa jede zweite Beziehung in die Brüche geht. Verheiratete Menschen durchlaufen oft ein anstrengendes und zermürbendes Scheidungsverfahren. Daneben können auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf die Seele drücken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/scheidung-hohe-belastung-fuer-nerven-und-finanzen/">Scheidung – hohe Belastung für Nerven und Finanzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Scheidungsquote lag in Deutschland im Jahr 2019 bei 35,79 Prozent. Deutlich höher ist die Gesamtzahl an Trennungen. Da es keine offizielle Datenbank über das Scheitern von Lebensgemeinschaften gibt, können hier nur Vermutungen angestellt werden. Experten gehen davon aus, dass etwa jede zweite Beziehung in die Brüche geht. Verheiratete Menschen durchlaufen oft ein anstrengendes und zermürbendes Scheidungsverfahren. Daneben können auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf die Seele drücken.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Kredit zur Finanzierung der Scheidungskosten</h2>
<p style="text-align: justify;">Allein die Auflösung eines gemeinsamen Hausstandes sowie der Umzug, schlimmstenfalls beider Partner, ziehen hohe Ausgaben nach sich. Mit einem ohnehin knapp bemessenen monatlichen Budget ist es unmöglich, sämtliche anfallende Kosten zu bewältigen. Viele Menschen schaffen es nur durch die Aufnahme eines Kredits. Mit etwas Glück reicht ein Kleinkredit aus, der in der Regel bis 5.000 Euro geht. Die Vorteile sind eine kurze Laufzeit, kleinere Tilgungsbeträge aufgrund niedriger Kreditsumme und attraktive Zinsen. Wird mehr Geld benötigt, kommt ein anderer Ratenkredit mit höherem Volumen infrage. Es empfiehlt sich, einen kostenlosen Online-Vergleich zu nutzen, um die besten Konditionen für individuelle Ansprüche herauszufinden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?</h2>
<figure id="attachment_64809" aria-describedby="caption-attachment-64809" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-64809" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-24-Scheidung-300x185.jpg" alt="2020-11-24-Scheidung" width="300" height="185" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-24-Scheidung-300x185.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-24-Scheidung-660x407.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-24-Scheidung-150x92.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-24-Scheidung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-64809" class="wp-caption-text">Bild von CQF-avocat auf Pixabay.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">In Ehesachen, deren Folgeverfahren und selbstständigen isolierten Familienstreitsachen besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Nicht jeder Partner muss zwingend einen eigenen Rechtsvertreter an der Seite haben. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, reicht es, wenn nur einer der Beteiligten den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall wird nur ein Rechtsanwalt benötigt, der jedoch nur den Antragsteller vertritt. Die ausführlichen Online <a href="https://www.ra-knauf.de/scheidungskosten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen zu Scheidungskosten</a> der Anwaltskanzlei Anke Knauf sowie Beispiele zur Berechnung geben einen guten Überblick über die finanziellen Anforderungen. Dazu gehören:</p>
<h3 style="text-align: justify;">Gerichtsgebühren</h3>
<p style="text-align: justify;">Familiengerichte verlangen eine Gebühr, die nach dem Verfahrenswert berechnet wird. Seine Höhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter Nettoeinkommen der Ehegatten, vorhandenes Vermögen, Anzahl der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kinderbetreuung-steuerlich-geltend-machen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">unterhaltsberechtigten Kinder</a> und Versorgungsausgleich. Beträgt der Verfahrenswert beispielsweise 10.000 Euro, erhebt das Gericht eine Gebühr von 482,00 Euro bei einvernehmlicher Scheidung. Hinzu können weitere Kosten für die Beweisbeschaffung, Erstellung eines Gutachtens etc. kommen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Rechtsanwaltsgebühren</h3>
<p style="text-align: justify;">Auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren ist der Verfahrenswert entscheidend. Steht keine einvernehmliche Scheidung im Raum, fallen sie in jedem Fall auf beiden Seiten an. Das Honorar kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie groß der Umfang der Tätigkeit ist. Für ein erstes Beratungsgespräch dürfen laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190 Euro netto in Rechnung gestellt werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Möglichkeiten zur Einsparung von Scheidungskosten</h2>
<p style="text-align: justify;">Bestenfalls stimmen die beiden Partner einvernehmlich der Scheidung zu, wobei alle möglichen Streitpunkte zu berücksichtigen sind. Somit wird nur ein Rechtsanwalt für das Gerichtsverfahren benötigt, was die Kosten in diesem Bereich halbiert. Grundvoraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung das Trennungsjahr bereits vorüber ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Alternative zur Kosteneinsparung ist das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie kann einen nicht vorhandenen Ehevertrag ersetzen. In ihr werden unter anderem die Vermögensaufteilung und der Unterhalt einvernehmlich geregelt. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann zu einer verkürzten Dauer des gerichtlichen Verfahrens und damit zu einer Kostensenkung beitragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Heftige Streitigkeiten vor Gericht, die sich lange Hinziehen, treiben sämtliche Kosten in die Höhe. Um strittige Punkte außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, empfiehlt sich die <a href="https://karrierebibel.de/mediator-ausbildung-lohnt-sich-das/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einschaltung eines Mediators</a>. Er vermittelt zwischen den Ehepartnern, indem er die Gesprächsführung übernimmt und die Weichen für Kompromisslösungen stellt. Zwar erfordert eine Mediation gleichfalls eine finanzielle Investition, sie bietet jedoch erhebliche Kostenvorteile, wenn mithilfe des Vermittlers eine einvernehmliche Scheidung erreicht werden kann.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nicht empfehlenswert: trotz endgültiger Trennung auf Scheidung verzichten</h2>
<p style="text-align: justify;">Schiebt man die Scheidung lange Zeit hinaus, können persönliche und finanzielle Nachteile entstehen. Dazu zählt der Unterhaltsanspruch bei Pflegebedürftigkeit. Je länger die Ehe offiziell beendet ist, desto niedriger ist das Risiko, zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtet zu werden. Geht es um bloßes Getrenntleben, ist der Anspruch des Betroffenen auf Unterhalt unantastbar.</p>
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		<title>Ernstfall Scheidung: Was wird aus dem Eigenheim?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2017 10:01:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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		<category><![CDATA[Zugewinngemeinschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lübeck - Ein eigenes Haus oder eine Wohnung erwerben Paare häufig gemeinsam. Scheitert die Ehe, stellt sich schnell die Frage: Was wird jetzt aus der gemeinsamen Immobilie? Im Zuhause stecken nicht nur viele Erinnerungen und emotionale Werte, sondern auch ein Großteil des gemeinsamen Vermögens. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Lübeck</strong> &#8211; Ein eigenes Haus oder eine Wohnung erwerben Paare häufig gemeinsam. Scheitert die Ehe, stellt sich schnell die Frage: Was wird jetzt aus der gemeinsamen Immobilie? Im Zuhause stecken nicht nur viele Erinnerungen und emotionale Werte, sondern auch ein Großteil des gemeinsamen Vermögens. Dr. Klein erklärt, wie Ehepaare sich bereits vor Hausbau und Hochzeit absichern können und was im Ernstfall zu beachten ist.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt</h2>
<p style="text-align: justify;">Zuerst einmal die gute Nachricht: Das Statistische Bundesamt meldete jüngst, dass in Deutschland immer weniger Ehen geschieden werden. 2016 lag die Scheidungsrate auf dem tiefsten Stand seit 1993. Die Wahrscheinlichkeit, in den eigenen vier Wänden gemeinsam alt zu werden, ist also höher, als vor dem gemeinsamen Lebensabend auseinanderzugehen. Damit es im Scheidungsfall nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es dennoch sinnvoll beim Immobilienerwerb von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Die drei wichtigsten Fragen, die dabei geklärt werden sollten: Wer unterschreibt den Kauf- und den Kreditvertrag? Sollen beide Ehepartner ins Grundbuch? Und was geschieht mit der Immobilie nach der Trennung?</p>
<p style="text-align: justify;">Im Regelfall machen Paare beim Immobilienerwerb alles gemeinsam: Sie unterschreiben beide den Kaufvertrag, lassen sich ins Grundbuch eintragen und nehmen zusammen den Kredit auf. Haben die Partner ohne Ehevertrag geheiratet, leben sie automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. In dieser ist gesetzlich klar geregelt, dass die Immobilie – genau wie jedes andere nach der Heirat erworbene Vermögen – im Falle einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt werden muss. Ein Haus lässt sich natürlich nicht ohne Weiteres in zwei Hälften teilen. Daher ist es wichtig, dass Paare sich über das Vorgehen einig werden. „Grundsätzlich gibt es zwei sinnvolle Optionen: Entweder einer der Partner übernimmt das Eigenheim und zahlt den anderen aus, oder sie verkaufen beziehungsweise vermieten die Immobilie und teilen die Einnahmen“, fasst Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein zusammen. Klar ist: Eine einvernehmliche Entscheidung spart Geld und Nerven. Denn erzielen die Ehegatten keine Einigung, bleibt als letzte Option nur die Teilungsversteigerung – und die geht in der Regel mit Verlusten einher. Denn selbst wenn ein guter Preis erzielt wird, fallen hierbei Verfahrenskosten für das Gericht an.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Einer bleibt, einer zahlt</h2>
<p style="text-align: justify;">„Für den Baukredit haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat“, weiß Henning Ludwig. „Und das sind in der Regel beide Ehepartner, weil die Bank den Kredit bestmöglich abgesichert wissen will.“ Möchte ein Partner sich die Immobilie überschreiben lassen, obwohl der Kredit noch nicht abgezahlt ist, muss zuerst die Bank zustimmen. „Wichtig für den Alleineigentümer in spe ist, dass die monatliche Rate weniger als 40 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt“, betont Ludwig. „Meistens übersteigt die gemeinsam vereinbarte Rate jedoch das Budget des Einzelnen. Deshalb muss der alte Kreditvertrag aufgelöst und die Rate nach unten angepasst werden. Das bedeutet zusätzliche Kosten, da die Bank für einen frühzeitigen Austritt aus dem Vertrag eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.“</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren muss der Partner, der die Immobilie übernimmt, dem Ehegatten seinen Anteil am Haus oder an der Wohnung auszahlen. Der aktuelle Wert abzüglich der Restschuld geteilt durch zwei ergibt den Auszahlungsbetrag. Wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat, wird nicht berücksichtigt. „Wichtig ist in jedem Fall, die Immobilie noch vor der Scheidung zu übertragen, sonst wird mit dem Eigentümerwechsel die Zahlung einer Grunderwerbsteuer fällig. Nur Ehepartner sind von dieser Steuer ausgenommen“, erklärt der Experte Ludwig.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wenn zwei sich scheiden, freut sich der Dritte</h2>
<p style="text-align: justify;">Werden sich die Eheleute einig, können sie das gemeinsame Haus oder die Wohnung an Dritte verkaufen oder vermieten. Die Einnahmen teilen sie dann zu gleichen Teilen auf. Bei einem Verkauf und einer vorzeitigen Auflösung des Baukredites kommen sie allerdings auch hier nicht um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herum. Verstehen sich Ehegatten auch nach der Trennung noch gut und können sich vorstellen, gemeinsam als Vermieter aufzutreten, ist daher die Vermietung des Wohnraums eine günstige Lösung. Beide bedienen dann weiterhin den Kredit und profitieren von den Mieteinnahmen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Unromantisch, aber wahr: Vorsorge ist von Vorteil</h2>
<p style="text-align: justify;">„Wer verliebt ist, möchte sich in der Regel nicht mit den Folgen einer Trennung beschäftigen“, meint Henning Ludwig. Dabei haben auch glückliche Paare durch das Aufsetzen eines Ehevertrages keinerlei Nachteile. Im besten Fall wird er nie benötigt und verstaubt im hintersten Fach des Aktenschrankes. Aber im Ernstfall sorgt er dafür, dass die Eheleute auf viele Fragen rund um die Scheidung vorbereitet sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung stellt die Restschuldversicherung dar. Sie schützt die Kreditnehmer vor Pfändungen und steigenden Schulden, wenn er den Kredit zum Beispiel aufgrund unverschuldeter Arbeitslosigkeit nicht mehr bedienen kann. Auch der Scheidungsfall kann in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG</em></p>
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		<title>Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden &#8211; Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-was-passiert-mit-der-gemeinsamen-immobilie-bei-einer-scheidung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Aug 2017 08:14:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Jede zweite Ehe in Deutschland scheitert und es folgt die Scheidung. Doch was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Die Finanzierung des Objektes ist noch nicht abgeschlossen und es soll nicht verkauft werden. „In diesem Fall haben die Geschiedenen drei Möglichkeiten:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/verliebt-verlobt-verheiratet-geschieden-was-passiert-mit-der-gemeinsamen-immobilie-bei-einer-scheidung/">Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden &#8211; Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; Jede zweite Ehe in Deutschland scheitert und es folgt die Scheidung. Doch was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Die Finanzierung des Objektes ist noch nicht abgeschlossen und es soll nicht verkauft werden. „In diesem Fall haben die Geschiedenen drei Möglichkeiten: Ein Partner übernimmt die Immobilie, sie wird geteilt oder vermietet“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).</p>
<h2 style="text-align: justify;">1. Ein Partner nimmt die Immobilie ab</h2>
<p style="text-align: justify;">Übernimmt ein Partner das Objekt, so muss er zukünftig auch die gesamte finanzielle Belastung des Hauses tragen. Ist dieser schon vorher der Hauptverdiener in der Ehe gewesen, stellt die Weiterfinanzierung eher kein Problem dar. Eine weitere Möglichkeit: Eine Partei übernimmt die gesamte Finanzierung und erhält im Gegenzug vom anderen Partner eine Art Familiendarlehen für eine bestimmte Zeit. Auch diese Lösung ist nur realisierbar, wenn der andere leistungsfähig genug ist. „Für den Fall, dass keiner der Beiden allein für die Weiterfinanzierung sorgen kann, bleiben zwei Wege: Eine Verringerung der Tilgungsraten oder der an der Immobilie interessierte Partner sucht die kommunale Wohngeldstelle auf“, rät Scharfenorth. Bei einer Wohngeldstelle kann er einen zwölfmonatigen Lastenzuschuss erhalten, der einen Teil der Finanzierung abdeckt. Die Höhe ist abhängig von den sonstigen Vermögen- und Einkommensverhältnissen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">2. Die Teilung</h2>
<p style="text-align: justify;">Handelt es sich bei der Immobilie um ein Zweifamilienhaus, lässt sich die Immobilie teilen. Als Zwei-Parteien-Objekt steht normalerweise einer Fortsetzung der Finanzierung nichts im Wege. Verkauf, Vermietung oder Eigenbedarf – Die Partner entscheiden selbst, was sie mit ihrer Hälfte machen. Die Immobilie wird im Grundbuch geteilt und jeder trägt somit die reduzierten Monatsraten selbst. Ein Wertausgleich findet statt, wenn eine Haushälfte einen höheren Wert aufweist. Dieser Prozess ist dann Teil des Scheidungsverfahrens.</p>
<h2 style="text-align: justify;">3. Die Vermietung</h2>
<p style="text-align: justify;">Schlussendlich gibt es die Möglichkeit der Vermietung, wenn die finanzielle Belastung die Selbstnutzung des Objektes nicht erlaubt. Zwar ist dies mit dem Auszug verbunden, kann aber gerade bei Häusern oder Wohnungen, die eine Wertsteigerung versprechen, finanziell attraktiv sein.<br />
Bei einer Trennung oder Scheidung hängt die Baufinanzierung, und damit der Verbleib eines Partners, von der Beziehung der Betroffenen ab. Im Scheidungsverfahren findet ein Finanzausgleich statt, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Deshalb ist eine Weiterfinanzierung häufig zu retten. Zum Verkauf sollte es nur kommen, wenn keiner im trauten Heim bleiben möchte. Wer bereits früh an die nahende Umschuldung seines Darlehens denkt und nicht bequem auf das Angebot der Hausbank vertraut, der kann mit einem Vergleich bei der Anschlussfinanzierung viel Geld sparen. Interessierte vergleichen ihre Optionen schnell und einfach auf Baufi24.de (https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/).</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24 GmbH</em></p>
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		<title>Scheidung für Deutsche wahrscheinlicher als Kontowechsel</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/scheidung-fuer-deutsche-wahrscheinlicher-als-kontowechsel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2015 10:19:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>6 von 10 Deutschen würden gerne ihre Hausbank wechseln – lediglich 20 Prozent setzen diesen Wunsch aber auch um. Eine Scheidung ist für Deutsche somit wahrscheinlicher als ein Kontowechsel. Laut Statistischem Bundesamt wurde 2014 in Deutschland knapp jede zweite Ehe geschieden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/scheidung-fuer-deutsche-wahrscheinlicher-als-kontowechsel/">Scheidung für Deutsche wahrscheinlicher als Kontowechsel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">6 von 10 Deutschen würden gerne ihre Hausbank wechseln – lediglich 20 Prozent setzen diesen Wunsch aber auch um. Eine Scheidung ist für Deutsche somit wahrscheinlicher als ein Kontowechsel. Laut Statistischem Bundesamt wurde 2014 in Deutschland knapp jede zweite Ehe geschieden – ähnlich wahrscheinlich ist es, den Stromanbieter oder den Telefonanbieter zu wechseln. Wie erklärt sich also die besonders hohe Zurückhaltung beim Kontowechsel? „Es ist einfach der Aufwand, der die Menschen abschreckt. So wird trotz Unzufriedenheit mit der Hausbank kein Wechsel vollzogen“, erklärt Matthias Eireiner, Geschäftsführer der FinReach GmbH.</p>
<p style="text-align: justify;">Diesem Aufwand wirkt ab 2016 eine neue Richtlinie der Bundesregierung entgegen. Das Ziel hierbei: Den Kontowechsel für alle Bürger zu vereinfachen. So soll es künftig nicht mehr nötig sein, Lastschriftverfahren und Daueraufträge manuell umzuziehen. Diesen Vorgang werden in Zukunft die Banken für den Kunden übernehmen. Der Verbraucher muss sich beim Kontowechsel somit nur noch an ein Institut – seine neue Bank – wenden. Der Aufwand und damit die Hürden des Kontowechsels werden für den Verbraucher reduziert</p>
<p style="text-align: justify;">Während sich viele Kreditinstitute erst durch den Druck der neuen Richtlinie mit der Vereinfachung des Kontowechsels beschäftigen, existiert auf Seiten der Startups bereits eine Lösung : Das Berliner Fintech-Startup FinReach verspricht heute schon einen Kontowechsel-Service in 5 Minuten. Der Umzug von Lastschriften und Daueraufträgen per Smartphone oder Tablet vollzieht sich mit der FinReach-Lösung im Handumdrehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Service von FinReach erkennt automatisch alle Lastschriftenempfänger, Zahlungseingänge und Daueraufträge: Der Bankkunde kann in einem schlanken Prozess alle relevanten Vorgänge auf das neue Konto überführen und die Zahlungsempfänger wie -absender über die neue Bankverbindung informieren. So erhöht FinReach nicht nur die finanzielle Mobilität der Kunden, sondern auch die Wahrscheinlichkeit für Banken, Neu-Kunden zu gewinnen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: FinReach</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/scheidung-fuer-deutsche-wahrscheinlicher-als-kontowechsel/">Scheidung für Deutsche wahrscheinlicher als Kontowechsel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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