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	<title>private Krankenversicherung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>private Krankenversicherung</title>
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	<item>
		<title>Ab Januar 2018 steigen die Kosten der PKV</title>
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					<comments>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ab-januar-2018-steigen-die-kosten-der-pkv/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2017 15:01:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragssteigerung]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Schock für viele Versicherte: ab Januar 2018 gibt es starke Erhöhungen der Beiträge für die Private Krankenversicherung. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ab-januar-2018-steigen-die-kosten-der-pkv/">Ab Januar 2018 steigen die Kosten der PKV</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein Schock für viele Versicherte: ab Januar 2018 gibt es starke Erhöhungen der Beiträge für die Private Krankenversicherung. Hunderttausende Versicherte sind geschockt &#8211; oder können sie dennoch etwas gegen die Preiserhöhung ausrichten?</p>
<h1 style="text-align: justify;">Was ist der Grund für die Beitragssteigerung?</h1>
<p style="text-align: justify;">Zum 01. Januar 2018 <a href="http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/privatekrankenversicherung/pkv-beitraege-2018-diese-tariferhoehungen-sind-bereits-bekannt_id_7927684.html" target="_blank" rel="noopener">erhöhen die Anbieter der PKV drastisch die Preise</a> und zwar um bis zu 21% für einzelne Komponenten der Versicherungspolicen. Die Prämien für Neukunden werden attraktiver, um neue Mitglieder zu gewinnen. Die Signal Iduna hebt dir Prämie zum Beispiel um ganze 5,5 % an und hofft so, attraktiv für neue Kunden zu werden.
</p>
<figure id="attachment_32228" aria-describedby="caption-attachment-32228" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-32228" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-22-Gesundheitskarte-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-22-Gesundheitskarte-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-22-Gesundheitskarte-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-22-Gesundheitskarte-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-22-Gesundheitskarte.jpg 425w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-32228" class="wp-caption-text">Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die PKV sind verpflichtet ihre Beiträge zu erhöhen, sobald der Anstieg der Kosten bei den medizinischen Aufwendungen 10% übersteigt. Dabei werden die jährlichen Anstiege addiert. Wenn die Kosten für Behandlungen innerhalb von 3 Jahren nur um jeweils 3% steigen, bleibt der Beitrag gleich. Sobald aber im vierten Jahr die Marke von zehn Prozent gebrochen wird, berechnet der Anbieter der PKV den Tarif komplett neu. Nun ist es soweit, dass die Krankenversicherer nicht nur die teurer werdenden, medizinischen Posten kalkulieren, sondern auch das immer höher werdende Lebensalter und den gesunkenen Rechnungszins. Zu beachten ist hier, dass die Tarife der Privaten Krankenversicherung immer individuell kalkuliert werden. Wer chronisch krank ist oder bereits älter zahlt mehr, als junge, gesunde Mitglieder.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie können PKV-Versicherte ihren Tarif wechseln?</h2>
<p style="text-align: justify;">Versicherte haben die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer den Tarif zu wechseln. Dies gelingt jedoch nicht immer, vor allem dann nicht, wenn es kein passendes Angebot gibt. Bei einigen Tarifen sind die Prämien stabiler wenn sich in diesem Tarif mehr Gesunde als Kranke befinden, denn Kranke kosten viel Geld. Der Versicherte hat die Option, ohne eine Überprüfung seines aktuellen Gesundheitszustandes in einen anderen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-koennen-privat-krankenversicherte-die-beitraege-senken/" target="_blank" rel="noopener">Tarif zu wechseln</a>, wissen die Experten für <a href="http://www.vrkanzlei.de/versicherungsrecht.html" target="_blank" rel="noopener">Versicherungsrecht in Köln</a>. Gerade wenn eine Beitragserhöhungen ansteht, sollten PKV- Versicherte ihre Möglichkeiten zum Tarifwechsel prüfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Problem: Oft gibt es keinen passenden Tarif. In diesem Fall können ein spezialisierter Anwalt und ein guter Versicherungsmakler weiterhelfen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was sagen die Anbieter der PKV zur Beitragserhöhung?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Anbieter der PKV sind sich einig und erhöhen alle gleichzeitig die Preise. Vor allem immer mehr Kranke und immer mehr Alte nutzen den vorhandenen Etat aus, sodass die Rücklagen der Versicherungen geringer werden. Die Anbieter der PKV drücken sich um konkrete Aussagen und verstecken sich hinter ihren Zahlen. Allen ist klar, dass so manche Erhöhung die Versicherten hart trifft und diese nach einer Lösung suchen. Dennoch werden die Erhöhungen weiter ausgeschöpft, so lange dies noch möglich ist. Sollte die PKW innerhalb der nächsten Jahre obligat werden und es eine echte Alternative geben, müssen sich die Anbieter neu orientieren.</p>
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		<title>Spezielle Krankenversicherung für Beamte deckt nur die Restkosten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/spezielle-krankenversicherung-fuer-beamte-deckt-nur-die-restkosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 08:14:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte auf Probe]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsrückvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche-krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sind mit Übergabe ihrer Ernennungsurkunde beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist ein Bestandteil der Vergütung durch den Dienstherrn und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Für ledige Beamte zahlt die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen und übernimmt auch anteilig die Kosten für direkte Familienangehörige. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sind mit Übergabe ihrer Ernennungsurkunde beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist ein Bestandteil der Vergütung durch den Dienstherrn und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Für ledige Beamte zahlt die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen und übernimmt auch anteilig die Kosten für direkte Familienangehörige. Je nach Bundesland steigt dieser prozentuale Anteil auf bis zu 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Den Rest muss der Beamte aus der eigenen Tasche bezahlen. Vor allem bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann dies sehr teuer werden. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits <a href="http://www.dbb.de/themen/themenartikel/k/krankenversicherungspflicht.html" target="_blank">im Jahr 2009 auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht</a> für die Restkosten eingeführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was ist eine Restkostenversicherung?</strong></p>
<figure id="attachment_12376" aria-describedby="caption-attachment-12376" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="wp-image-12376 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte-150x113.jpg" alt="Foto: ARKM" width="150" height="113" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte-150x113.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte-300x225.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte.jpg 640w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-12376" class="wp-caption-text">Foto: ARKM</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Angestellte sind anders als Beamte bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Für Beamte gilt dies nicht. Und das ist auch gut so. Denn die GKV ist eine Vollversicherung. Das bedeutet, dass sie immer 100 Prozent der gesetzlich zulässigen Aufwendungen übernimmt. Der Beamte hätte in einer GKV dann zwei Nachteile:</p>
<p style="text-align: justify;">1. Er würde die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile komplett selber bezahlen.<br />
2. Den Anspruch auf Beihilfe würde er nicht einlösen können, weil ja die GKV alle Kosten übernimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb sollten sich Beamte eine Private Krankenversicherung (PKV) suchen, die nur die Restkosten übernimmt, die die Beihilfe nicht trägt. Das ist dann eine Restkostenversicherung. Sie ist die optimale Ergänzung zur Beihilfe, weil sie immer nur den Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen übernimmt, den ein Beamter für sich und seine Angehörigen nicht von der Beihilfestelle erhält. Entsprechend günstig sind die Versicherungsbeiträge, weil durch sie auch nur 30 bis 50 Prozent der Krankheitskosten versichert werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Leistungen werden abgedeckt?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Private Krankenversicherung übernimmt anteilig immer die Aufwendungen für medizinisch notwendige und erforderliche Aufwendungen. Da unterliegt sie genauso wie die GKV den gesetzlichen Grundlagen wie der <a href="http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte.html" target="_blank">Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte</a>. Die Restkostenversicherung einer PKV für Beamte überzeugt jedoch mit einem deutlich breiteren Spektrum an Leistungen im Krankheitsfall. In vielen Ländern und im Bund erhalten beihilfeberechtigte Beamter auch Leistungen vom Heilpraktiker und beim Zahnersatz beispielsweise Implantate. Des Weiteren bieten viele privaten Krankenversicherungen kostengünstige Ergänzungstarife, mit denen weit über die gesetzlichen Grundlagen hinaus auch Zusatzleistungen übernommen werden. Diese fangen bei der Chefarztbehandlung an und sichern über Brillen, Implantaten, Naturheilverfahren und Krankenhaustagegeld fast alle Kosten ab, die rund um die Gesundheit angeraten sind. Vor allem für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe bietet die Continentale Krankenversicherung a.G. besonders günstige Tarife mit Selbstkostenbeteiligung und Beitragsrückvergütung. Darüber hinaus ist die Continentale ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Anders als Versicherungskonzerne, die als Aktiengesellschaften ihren Aktionären eine Gewinnbeteiligung ausschütten müssen, kommen die Beiträge bei der Continentale nur den Versicherten zugute.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fazit:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8211; Beamte sind gesetzlich verpflichtet, eine Restkostenversicherung für die Krankheitskosten abzuschließen, die die Beihilfe nicht übernimmt.<br />
&#8211; In einer Gesetzlichen Krankenkasse zahlen Beamte den Arbeitsgeber und Arbeitnehmeranteil komplett selber und erhalten dann praktisch keine Beihilfe mehr.<br />
&#8211; Die Privaten Krankenversicherer bieten für Beamte eine Restkostenversicherung, die auch anteilig nur die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht übernimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterführende Informationen zur <a href="http://www.beihilferatgeber.de/wie-bekomme-ich-geld/restkostenversicherung" target="_blank">Restkostenversicherung für Beamte gibt es auf beihilferatgeber.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/spezielle-krankenversicherung-fuer-beamte-deckt-nur-die-restkosten/">Spezielle Krankenversicherung für Beamte deckt nur die Restkosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Buchtipp: Versicherungsökonomik</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/buchtipp-versicherungsoekonomik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Dec 2014 11:50:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe. Der bewährte Leitfaden gewährt einen umfassenden Überblick über die Themen, Methoden und Aussagen der Versicherungswirtschaftslehre.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/buchtipp-versicherungsoekonomik/">Buchtipp: Versicherungsökonomik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Karlsruhe. Der bewährte Leitfaden gewährt einen umfassenden Überblick über die Themen, Methoden und Aussagen der Versicherungswirtschaftslehre.</p>
<p style="text-align: justify">Gesetze, Rahmenbedingungen und statistisches Datenmaterial sind auf aktuellem Stand. Die Abschnitte &#8222;Risikomanagement in der Versicherungswirtschaft&#8220; und &#8222;Aufsichtsrechtliches Solvabilitätssystem für Versicherungsunternehmen&#8220; wurden grundlegend neu bearbeitet und erweitert.</p>
<figure id="attachment_7772" aria-describedby="caption-attachment-7772" style="width: 106px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/1882_umschlag_schulenburg_versicherungsoekonomik_130830_rgb.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-7772 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/1882_umschlag_schulenburg_versicherungsoekonomik_130830_rgb-106x150.jpg" alt="Bildbeschreibung: Buchtitel." width="106" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/1882_umschlag_schulenburg_versicherungsoekonomik_130830_rgb-106x150.jpg 106w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/1882_umschlag_schulenburg_versicherungsoekonomik_130830_rgb-300x423.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/1882_umschlag_schulenburg_versicherungsoekonomik_130830_rgb.jpg 620w" sizes="(max-width: 106px) 100vw, 106px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7772" class="wp-caption-text">Bildbeschreibung: Buchtitel.</figcaption></figure>
<p>Inhalte:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Grundlagen der Versicherungswirtschaftslehre (Versicherung, Risiko, Versicherungsprodukte und -märkte)</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Grundzüge der Versicherungstechnik ausgewählter Branchen (Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung sowie Rückversicherung)</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Grundlagen der Versicherungstheorie (Entscheidungen bei Sicherheit, Risiko und Ungewissheit)</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Analyse der Versicherungsnachfrage und des Versicherungsangebots mit Hilfe der Entscheidungstheorie unter Unsicherheit (u. a. Moral Hazard und Adverse Selection).</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Staatsversicherungstheorie und Sozialversicherung (Begründungen für Staatseingriffe, Alterssicherung, Solvabilitätssystem).<br />
&#8211; Die einzelnen Sozialversicherungszweige (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, soziale Pflegeversicherung)<br />
&#8211; Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für Versicherungsunternehmen</p>
<p style="text-align: justify">Die 2. Auflage führt Studenten in die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Versicherungswirtschaft ein und frischt das Wissen von erfahrenen Praktikern auf.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/buchtipp-versicherungsoekonomik/">Buchtipp: Versicherungsökonomik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Finanzcheck: 6 Spartipps zum Jahresende</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/finanzcheck-6-spartipps-zum-jahresende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2014 11:33:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für einen jährlichen Finanzcheck. "Wer clever handelt und rechtzeitig noch vor Jahresende tätig wird, profitiert von staatlichen Förderungen, Rabatten oder günstigeren Tarifen und spart obendrein viel Geld", </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/finanzcheck-6-spartipps-zum-jahresende/">Finanzcheck: 6 Spartipps zum Jahresende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Frankfurt. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für einen jährlichen Finanzcheck. &#8222;Wer clever handelt und rechtzeitig noch vor Jahresende tätig wird, profitiert von staatlichen Förderungen, Rabatten oder günstigeren Tarifen und spart obendrein viel Geld&#8220;, sagen die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). &#8222;Voraussetzung ist, die Verträge werden spätestens bis zum 31. Dezember neu abgeschlossen.&#8220; Die DVAG erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, um sich noch für dieses Jahr Prämien, staatliche Zulagen und finanzielle Vorteile zu sichern.</p>
<figure id="attachment_6567" aria-describedby="caption-attachment-6567" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-6567 size-full" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&quot;" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-6567" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">1. Riester-Zulagen beantragen</p>
<p style="text-align: justify">Staatliche Zulagen können noch bis zum 31. Dezember für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei Abschluss eines neuen Riester-Vertrags vor Jahresende können Zulagen und Steuerersparnisse für das ganze Jahr mitgenommen werden. Bei einer Lohnerhöhung sollte überprüft werden, ob eine Beitragsanpassung erfolgen muss, damit weiterhin der Anspruch auf die vollen Zulagen besteht.</p>
<p style="text-align: justify">2. Privat vorsorgen</p>
<p style="text-align: justify">Zum 1. Januar sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen auf 1,25 Prozent. Wer vor Jahresende noch einen neuen Vertrag abschließt, erhält 1,75 Prozent garantiert.</p>
<p style="text-align: justify">3. Baudarlehen tilgen</p>
<p style="text-align: justify">Haus- und Wohnungsbesitzer können bis zum 31. Dezember ihren Immobilienkredit auf Sondertilgungsoptionen überprüfen. Viele Verträge bieten ein Recht auf Sondertilgung einmal im Jahr.</p>
<p style="text-align: justify">4. Privat versichern</p>
<p style="text-align: justify">Wer plant, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich noch vor Jahresende dazu entschließen, weil mit dem Alter die Prämien steigen.</p>
<p style="text-align: justify">5. Kindergeld rückwirkend beantragen</p>
<p style="text-align: justify">Kindergeld kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und die vergangenen vier Kalenderjahre beantragt werden.</p>
<p style="text-align: justify">6. Von Wohnungsbauprämie profitieren</p>
<p style="text-align: justify">Wer bis zum 31. Dezember die Wohnungsbauprämie beantragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Zulagen profitieren. Die Prämie kann auch zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei einem Bausparvertrag zahlt der Staat einen Zuschuss von 8,8 Prozent der Einzahlungen.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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