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	<title>offene Rechnungen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Die wichtigsten Verfahren für Online-Banking</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 09:51:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Saarbrücken. Gerade in der Adventszeit laufen die Datenleitungen der Online-Shops heiß. Viele Nutzer setzen hierbei auf Online-Banking, um offene Rechnungen zu begleichen. Dass Cyberkriminelle in dieser Zeit vermehrt aktiv werden</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/die-wichtigsten-verfahren-fuer-online-banking/">Die wichtigsten Verfahren für Online-Banking</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Saarbrücken. Gerade in der Adventszeit laufen die Datenleitungen der Online-Shops heiß. Viele Nutzer setzen hierbei auf Online-Banking, um offene Rechnungen zu begleichen. Dass Cyberkriminelle in dieser Zeit vermehrt aktiv werden, trübt die Shoppingbegeisterung nicht: 84 Prozent der Internetnutzer in Deutschland halten Online-Banking für sicher. (1) Doch jede sorglose Nutzung birgt auch Risiken. Patrick Lemens, Online-Experte bei CosmosDirekt, erklärt, welche Sicherheitsverfahren Internetnutzer für eine gelungene Einkaufstour kennen sollten.</p>
<p style="text-align: justify">Ob im Büro, daheim auf dem Sofa oder unterwegs in der Straßenbahn: Längst können Internetnutzer überall ihren Kontostand prüfen und Geld für Waren und Dienstleistungen überweisen. &#8222;Online-Banking-Services sind nützliche Alltagshelfer&#8220;, sagt Online-Experte Patrick Lemens. &#8222;Nutzer sollten sich über die unterschiedlichen Verfahren, die die Dienstleister anbieten, informieren und das Verfahren wählen, das für die eigenen Bedürfnisse die beste Kombination aus Sicherheit und aufzubringendem Aufwand darstellt.&#8220;</p>
<figure id="attachment_8105" aria-describedby="caption-attachment-8105" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-8105" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/2014_12_thinkstock_istock_luminastock_online_banking.jpg" alt="Quelle: LuminaStock iStock Thinkstock." width="620" height="451" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/2014_12_thinkstock_istock_luminastock_online_banking.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/2014_12_thinkstock_istock_luminastock_online_banking-150x109.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/2014_12_thinkstock_istock_luminastock_online_banking-300x218.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8105" class="wp-caption-text">Quelle: LuminaStock iStock Thinkstock.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Folgende Verfahren sind derzeit verbreitet:</p>
<p style="text-align: justify">Für jeden Auftrag eine Nummer &#8211; das PIN-TAN-Verfahren Bei diesem Verfahren benötigen Nutzer sowohl eine PIN (persönliche Identifikationsnummer), mit der sie auf ihr Online-Konto zugreifen können, als auch eine TAN (Transaktionsnummern), um der Bank Aufträge zu erteilen. Beim PIN-TAN-Verfahren gibt es große Unterschiede:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; iTAN nennt man ein Verfahren, bei dem die Nutzer Einmalpasswörter für Aufträge einer gedruckten Liste entnehmen. Jede TAN hat eine laufende Nummer, die bei Auftrag nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird. Auf diese TANs haben es Phishing-Betrüger häufig abgesehen; in gefälschten E-Mails versuchen sie oft, diese Nummern zu erfragen.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; mTAN ist ein System, bei dem die TAN auf das Mobiltelefon gesendet wird. Auch damit sind die Nummern nur für einen Auftrag gültig. Hierbei sollten Nutzer darauf achten, dass sie für den Empfang der TAN ein Gerät wählen, auf dem sie nicht parallel auch Online-Banking betreiben. Durch die Nutzung von zwei verschiedenen Geräten erschweren sie Cyberkriminellen den Zugriff auf die laufende Transaktion.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; TAN-Generatoren sind ein weiteres Mittel, um TANs zu erhalten. Kunden nutzen hierbei ein entsprechendes Gerät, mit dem sie selbst eine TAN für jeden Auftrag generieren. Da diese Geräte keine Netzanbindung haben, ist es nur für Beistehende möglich, die TAN unrechtmäßig einzusehen. Damit ist ein Fremdzugriff über das Internet unmöglich.</p>
<p style="text-align: justify">Digitale Unterschrift mit HBCI</p>
<p style="text-align: justify">Als Alternative zur PIN-TAN-Methode setzt man bei einem der modernsten Verfahren auf das sogenannte Homebanking Computer Interface (HBCI). Durch diesen Standard wird eine sichere und einheitliche Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Mit ihrer Signatur bestätigen Kunden Zahlungsaufträge, die der Bank anschließend mithilfe des HBCI-Standards übermittelt werden. Hierzu ist eine spezielle Finanzsoftware nötig.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle:  CosmosDirekt.</p>
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		<title>Geld zurück mit Mahnbescheid</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Oct 2013 07:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<ul>
<li>das gerichtliche Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides</li>
<li>das normale zivilrechtliche Klageverfahren</li>
</ul>
<p>Für welches Verfahren sich ein Gläubiger entscheidet, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist häufig der einfachste und kostengünstigste Weg, um Schuldner, von denen es <a href="http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article121052775/So-tief-stecken-die-Deutschen-in-der-Schuldenfalle.html" target="_blank">in Deutschland über drei Millionen</a> gibt, zur Zahlung zu bewegen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid dient der schnellen Vollstreckung unstrittiger Ansprüche, die zumeist Geldanforderungen umfassen. Die Voraussetzungen für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind die Folgenden:</p>
<ul>
<li>Die Forderung kann durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke nachgewiesen werden. Die Schulden müssen einsehbar sein.</li>
<li>Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, da der Mahnbescheid ansonsten nicht zugestellt werden kann. Sollte die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht bekannt sein, erweist sich die Erhebung einer Klage in dieser Situation als die bessere Alternative.</li>
<li>Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Oft werden insgesamt drei Zahlungserinnerungen bzw. Abmahnungen ausgestellt, bis schließlich in der letzten Abmahnung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht wird.</li>
</ul>
<h2>Mahnbescheid beantragen</h2>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/?attachment_id=4960" rel="attachment wp-att-4960"><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-4960" alt="489504_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio de fuer mahnbescheide.de" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/10/489504_web_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio-de-fuer-mahnbescheide.de_1-150x109.jpg" width="150" height="109" /></a>Der gerichtliche Mahnbescheid darf nicht verwechselt werden mit bloßen außergerichtlichen Mahnungen, wie sie von Unternehmen, Rechtsanwälten oder Inkassobüros verschickt werden. Auch eine Zahlungserinnerung hat nicht die gleiche Gültigkeit wie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Wer ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebt, muss beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides einreichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Bild: © Thorben Wengert  / pixelio.de</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mittlerweile ist es allerdings möglich, den Mahnbescheid <a href="https://www.mahnbescheide.de/" target="_blank">via Online-Formular bei Mahnbescheide.de</a> zu beantragen, wobei der Antrag zuvor geprüft und schließlich an das Mahngericht weitergeleitet wird. Wenn man möchte, kann man sogar für das gesamte Mahnverfahren Hilfestellung beanspruchen.<br />
Das Mahngericht prüft den eingereichten Antrag auf formale Richtigkeit und muss, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den Mahnbescheid unverzüglich erlassen. Der Schuldner hat nach Einsendung des Mahnbescheides zwei Wochen Zeit, gegen das Schreiben Widerspruch einzulegen.</p>
<h2>Zwangsvollstreckung kommt mit Vollstreckungsbescheid</h2>
<p>Der Gläubiger kann nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids einen Antrag auf den Vollstreckungsbescheid stellen, der die Zwangsvollstreckung gestattet. Wird von Seiten des Schuldners Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingereicht, wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren. Der Gläubiger steht dann in der Pflicht, seine Forderung zu begründen. Nur dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann ein Schuldner Einspruch einlegen, der im gerichtlichen Mahnfahren überprüft werden muss. Das gerichtliche Mahnverfahren kann mit einem Einspruch nicht mehr aufgehalten werden, sondern höchstens zur Klärung der Streitsache beitragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/">Geld zurück mit Mahnbescheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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