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	<title>Neustadt</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>10 teure Fehler in der Steuererklärung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/10-teure-fehler-in-der-steuererklaerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2016 07:58:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer Einkommensteuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) präsentiert die Hitliste der zehn teuersten Steuer-Fehler.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/10-teure-fehler-in-der-steuererklaerung/">10 teure Fehler in der Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer Einkommensteuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) präsentiert die Hitliste der zehn teuersten Steuer-Fehler.</p>
<figure id="attachment_22665" aria-describedby="caption-attachment-22665" style="width: 216px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-22665" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-216x600.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/VLH Infografik&quot;" width="216" height="600" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-216x600.jpg 216w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-54x150.jpg 54w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-369x1024.jpg 369w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517.jpg 620w" sizes="(max-width: 216px) 100vw, 216px" /></a><figcaption id="caption-attachment-22665" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/VLH Infografik&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 1: Nachweise verschlampen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Rechnung für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen können. Denn ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren Beträge sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der einfachste Weg aus dem Chaos: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton. Sitzen Sie an Ihrer Steuererklärung, können Sie die Nachweise sortieren und den richtigen Ausgaben zuordnen &#8211; nämlich Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen &#8211; und dann an der richtigen Stelle in den Formularen der Steuererklärung eintragen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Damit das geschieht, müssen Sie als Riester-Versicherter eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter Ihrer Riester-Rente zurückschicken. Seit 2005 vereinfacht das sogenannte Dauerzulagenverfahren diesen Prozess: Die Einwilligung muss nur ein einziges Mal ausgefüllt und zurückgeschickt werden, dann werden alle steuerlichen Vorteile sowie Zulagen vom Staat jedes Jahr automatisch für Sie gutgeschrieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Wichtig ist das Ganze deshalb, weil die Versicherung erst mit Ihrer Einwilligung Ihre Daten an das zuständige Finanzamt sendet. Und erst mit diesen Daten wird das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als absetzbar anerkennen &#8211; egal, ob und was Sie selbst in Ihrer Steuererklärung in puncto Riester-Rente eintragen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 3: Rechnungen bar zahlen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es ist einer der häufigsten Fehler in Sachen Steuererklärung: Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen. Dabei lassen sich die Rechnungen dafür in vielen Fällen von der Steuer absetzen &#8211; entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Kosten nicht bar bezahlen, sondern überweisen. Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 4: Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie sind Mieter oder Eigentümer? Dann können Sie Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Müllabfuhr, Gartenpflege oder die Hausreinigung, aber auch Gerätewartungen zum Beispiel am Brandmelder, dem Aufzug oder der Heizung. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilien- bzw. Hochhaus wohnen, kann da einiges zusammenkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die entsprechende Aufstellung solcher Kosten finden Sie in der Regel in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung unter einer Überschrift wie &#8222;Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG&#8220;. Denn die einzelnen Hausverwaltungen bzw. Energiedienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mietern eine Auflistung aller Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen während eines Jahres zur Verfügung zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 5: Außergewöhnliche Belastungen nicht angeben</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das oberste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), prüft zur Zeit die Frage, ob bei außergewöhnlichen Belastungen künftig die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung fällt. Bislang gilt: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über Ihrer eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, können Sie absetzen. Wie hoch die Grenze für jeden Einzelnen ausfällt, richtet sich momentan vor allem nach dem Einkommen: Je mehr Sie verdienen, desto mehr Ausgaben gelten derzeit als zumutbar. Viele sammeln deshalb erst gar keine Nachweise für die Brille oder die Zahn-OP, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Unser Tipp: Während das BFH-Verfahren läuft, tragen Sie jeden Cent Ihrer außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung ein mit Hinweis auf das laufende BFH-Verfahren (Aktenzeichen: VI R 33/13 vom 02. September 2015). Sollte Ihr Finanzamt Ihre außergewöhnlichen Belastungen nicht berücksichtigen, legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid ein und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Werden die BFH-Richter die Belastungsgrenze tatsächlich kippen, sichern Sie sich damit größere Steuervorteile. Denn dann werden Ihnen die vollen Kosten für z.B. das Zahnimplantat oder die Brille nachträglich anerkannt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 6: Einträge vertauschen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung, sondern bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 7: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestalten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Vermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann &#8211; trotz geringerer Miete &#8211; seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens, die Handhabung des Mietvertrags hält einem Fremdvergleich stand. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Sind derlei Bedingungen nicht erfüllt, kann das Finanzamt den Steuervorteil für den Vermieter aberkennen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 8: Fristen verstreichen lassen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid &#8211; und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen errechnet? Statt innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Einspruch einzulegen, unternehmen die meisten in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein, schließlich sollten Sie prüfen, weshalb das Ergebnis im Steuerbescheid von Ihren Berechnungen abweicht. Nehmen Sie den Bescheid genauer unter die Lupe oder engagieren Sie einen Profi, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 9: Bankverbindung falsch angeben</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererklärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Konto-Nummer Ihres Ex-Gatten hinterlegt? Oder es hat sich ganz einfach ein Zahlendreher in Ihre BIC- bzw. IBAN- Angaben eingeschlichen? Dann werden Sie Ihre Steuerrückerstattung verspätet oder gar nicht erhalten. Prüfen Sie deshalb genau Ihre Angaben zu Ihrer Bank- und Kontoverbindung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 10: Steuererklärung nicht machen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Steuererklärung lohnt sich &#8211; und wer keine macht, verschenkt sein Geld. Wie das Statistische Bundesamt im März 2016 mitteilte, erhielten im Jahr 2011 insgesamt 11,5 Millionen Steuerbürger eine Steuerrückerstattung, nämlich durchschnittlich 875 Euro. Im Vergleich dazu mussten mehr als 1,5 Millionen Deutsche an den Staat nachzahlen, im Schnitt 954 Euro. Mitglieder der VLH können sich über mehr als 1.000 Euro Rückerstattung im Durchschnitt freuen.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung bis 31. Mai abgeben. Wer einen Steuerprofi &#8211; Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein &#8211; beauftragt, hat mehr Zeit. Dann kann die Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2015 11:44:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; &#8222;In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<figure id="attachment_11986" aria-describedby="caption-attachment-11986" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-11986" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg" alt="Foto: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&quot;" width="618" height="616" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-300x299.jpg 300w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-11986" class="wp-caption-text">Foto: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat, zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste, Sanktionen, Strafen</p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel. Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch, Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. &#8222;So viele Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es, wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die fünf häufigsten Irrtümer</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern für normal, sagt Christina Georgiadis. &#8222;In Wahrheit ist das aber die Ausnahme.&#8220; Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine Übersicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Irrtum: &#8222;Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. &#8222;Aber in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass die Maschen im Netz enger werden&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Irrtum: &#8222;Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das auch in Zukunft nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue Tätigkeit oder Scheidung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Irrtum: &#8222;Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln, welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Irrtum: &#8222;Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts gewinnen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch etwas zu holen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Irrtum: &#8222;Das passiert doch heute alles automatisch.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus welchen Quellen bezieht&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden reifen. &#8222;Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (ots) </em></p>
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