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	<title>Mitgliedschaft</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Raus aus dem Vertrag!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2018 10:02:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Fitnessstudio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Ein allzu bekanntes Szenario: Man meldet sich hochmotiviert im Fitnessstudio an, fest entschlossen, dass es dieses Jahr endlich mit der Sommerfigur klappt. Zwei, drei Wochen ist man noch gut dabei – schließlich siegt der innere Schweinehund aber doch und der Gang ins Fitnessstudio wird zur Seltenheit.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Ein allzu bekanntes Szenario: Man meldet sich hochmotiviert im Fitnessstudio an, fest entschlossen, dass es dieses Jahr endlich mit der Sommerfigur klappt. Zwei, drei Wochen ist man noch gut dabei – schließlich siegt der innere Schweinehund aber doch und der Gang ins Fitnessstudio wird zur Seltenheit. Welche Möglichkeiten gibt es in solch einem Fall aus dem Vertrag auszusteigen? Kann man ihn widerrufen? Und wer haftet, wenn man sich beim Training verletzt? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer fasst im Folgenden das Wichtigste dazu zusammen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vertrag beim Fitnessstudio: Laufzeit, Verlängerung und Widerruf</h2>
<p style="text-align: justify;">„Bei Fitnessstudios ist tatsächlich eine Vertragslaufzeit von bis zu 48 Monaten rechtmäßig – laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Fitnessstudiovertrag nämlich wie ein Mietvertrag anzusehen und dementsprechend sind verhältnismäßig lange Laufzeiten zulässig“, weiß Mingers. Üblich sind jedoch meist Verträge mit 12 bis 24 Monaten Laufzeit. Ein Ärgernis für viele Mitglieder ist die automatische Vertragsverlängerung, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde. Laut eines BGH- Urteils ist eine solche um bis zu sechs Monate zulässig, falls der Monatsbeitrag weniger als 50 Euro beträgt. Eine finanzielle Belastung in diesem Rahmen sei noch zumutbar – bei längeren Zeiträumen gibt es hingegen noch keine einheitliche Rechtsprechung.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Widerruf ist bei den meisten Fitnessstudioverträgen nicht möglich. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ist ein Widerruf nur dann zulässig, wenn der Vertrag entweder online, schriftlich per Fax, telefonisch, postalisch per Antragsformular, auf einer speziellen Werbeveranstaltung, auf offener Straße, an der Haustüre oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurde. Allerdings werden die meisten Verträge direkt im Fitnessstudio im Anschluss an ein Probetraining unterzeichnet – diesen Fall umfasst das Widerrufsrecht nicht.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Umzug in eine andere Stadt: BGH erklärt Kündigung für unwirksam</h2>
<p style="text-align: justify;">Zieht man, zum Beispiel beruflich bedingt, in eine andere Stadt und das Fitnessstudio ist nur noch schwer erreichbar, so ist das für den Betroffenen erstmal ärgerlich. Ein Grund für die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist es laut Urteil des BGHs allerdings trotzdem nicht. „Eine fristlose Kündigung ist lediglich dann möglich, wenn der Grund nicht im eigenen Verantwortungsbereich des Vertragsunterzeichners liegt. Zu solchen besonderen Umständen zählen eine schwere Erkrankung oder Schwangerschaft – ein Umzug gehört nicht dazu“, erklärt der Rechtsexperte. Bei diesem handle es sich um einen familien- oder berufsbedingten und somit beeinflussbaren Wechsel.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Gesundheitsschäden: Rechte bei einer Verletzung im Fitnessstudio</h2>
<p style="text-align: justify;">Verletzt sich ein Kunde beim Training, hat er in der Regel das Recht, vom Fitnessstudio Schadensersatz zu verlangen. „Die meisten Anbieter versuchen, ihre Haftung in den AGBs auszuschließen oder zu beschränken, was jedoch nicht ohne Weiteres zulässig ist. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln wie: ‚Das Sportstudio haftet bei Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung‘“, so Mingers abschließend.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: www.mingers-kreuzer.de</em></p>
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		<title>LIQID ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e. V. (VuV)</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/liqid-ist-mitglied-im-verband-unabhaengiger-vermoegensverwalter-e-v-vuv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2017 08:19:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagestrategien]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermögensverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[VuV-Ehrenkodex]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - LIQID ist ab sofort neues Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) und untermauert damit seinen Anspruch, ausschließlich die Interessen seiner Kunden zu vertreten – so, wie es im VuV-Ehrenkodex festgelegt ist.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; LIQID ist ab sofort neues Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) und untermauert damit seinen Anspruch, ausschließlich die Interessen seiner Kunden zu vertreten – so, wie es im VuV-Ehrenkodex festgelegt ist. Der digitale Vermögensverwalter mit Sitz in Berlin ermöglicht Privatkunden die Anlage in global diversifizierte Anlagestrategien, die gemeinsam mit HQ Trust, dem Multi Family Office der Familie Harald Quandt, entwickelt wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Christian Schneider-Sickert, CEO und Mitgründer von LIQID: „Vermögensanlage ist Vertrauenssache, und entsprechend eindeutig und klar ist der Ehrenkodex des VuV gehalten, nach dem wir uns auch bisher schon gerichtet haben. Durch unsere Mitgliedschaft im Verband wollen wir unterstreichen, dass wir für unsere Kunden ausschließlich nachvollziehbare Anlagen einsetzen – und dies bei angemessenen und transparenten Honoraren. Wir legen auf langfristige Kundenbeziehungen Wert und gewährleisten, dass für Kunden jederzeit qualifizierte Mitarbeiter erreichbar sind. Wir übernehmen sämtliche Aufgaben der klassischen Vermögensverwaltung und unterscheiden uns damit von anderen sogenannten Robo-Advisorn, die lediglich als Vermittler oder Internetplattform fungieren.“</p>
<p style="text-align: justify;">Voraussetzung für LIQIDs Mitgliedschaft im VuV ist eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Tätigkeit der Finanzportfolioverwaltung nach §32 Kreditwesengesetz, die das Unternehmen im September letzten Jahres erhielt.<br />
Seit 1997 sind im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) Finanzportfolioverwalter aus Deutschland organisiert. Heute ist er der größte bankenunabhängige Berufsverband der Branche. Rund die Hälfte aller zugelassenen Vermögensverwalter sind hier vertreten. Der Verband versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Liquid</em></p>
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