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	<title>Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Schweizer Franken steigt &#8211; deutscher Fiskus verdient</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2015 12:49:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Viele Arbeitnehmende pendeln über die Grenze in die Schweiz und zählen damit zu den sogenannten Grenzgängern. Für Grenzgänger gelten nicht nur spezielle Steuerregeln. Sie müssen auch mit Währungseffekten umgehen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer mit dem Kurs des Schweizer Franken steigt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/schweizer-franken-steigt-deutscher-fiskus-verdient/">Schweizer Franken steigt &#8211; deutscher Fiskus verdient</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. &#8211; Viele Arbeitnehmende pendeln über die Grenze in die Schweiz und zählen damit zu den sogenannten Grenzgängern. Für Grenzgänger gelten nicht nur spezielle Steuerregeln. Sie müssen auch mit Währungseffekten umgehen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer mit dem Kurs des Schweizer Franken steigt.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Besonderheiten der Grenzgänger in die Schweiz</strong></p>
<p style="text-align: justify">Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist im steuerlichen Sinne ein Grenzgänger. Das gilt auch andersherum: Wer in der Schweiz wohnt und regelmäßig über die Grenze in die Bundesrepublik pendelt, ist ebenfalls ein Grenzgänger.</p>
<p style="text-align: justify">Normalerweise zahlen Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer da, wo sie ihr Einkommen erzielen. Anders ist das bei Grenzgängern. Weil mit der Schweiz ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, muss auch in beiden Ländern Einkommensteuer gezahlt werden. Der Schweizer Fiskus zieht entsprechend der Regelung 4,5 Prozent des Einkommens als Steuer ein, die sogenannte Quellensteuer. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.</p>
<figure id="attachment_11422" aria-describedby="caption-attachment-11422" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-11422" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross.jpg" alt="Bild: Beispielrechnung: Einkommensteuer steigt progressiv mit Kurs des Schweizer Franken. . Quelle: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&quot;" width="620" height="222" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross-150x54.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross-300x107.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-11422" class="wp-caption-text">Bild: Beispielrechnung: Einkommensteuer steigt progressiv mit Kurs des Schweizer Franken. . Quelle: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify"><strong>Währungseffekt steigert Steuer in Deutschland</strong></p>
<p style="text-align: justify">Für die Festsetzung der deutschen Einkommensteuer rechnet das Finanzamt den Verdienst und auch die Quellensteuer in Euro um. Dabei wird von den Finanzämtern der durchschnittliche Wechselkurs angenommen, der in dem Jahr galt, als das Einkommen erzielt wurde. Der Wechselkurs von Euro zu Franken hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert: Der Franken ist gestiegen.</p>
<p style="text-align: justify">Im Jahr 2009 zahlte man für 100 Franken noch 66 Euro. Bis 2015 stieg der Wert auf 94 Euro. Geht man von einem üblichen schweizerischen Jahreseinkommen von 100.000 Franken aus, waren deutsche Grenzgänger 2009 mit 66.000 Euro für deutsche Verhältnisse Gutverdiener. 2015 liegt das in Euro umgerechnete Schweizer Einkommen bei satten 94.000 Euro. Der gestiegene Wechselkurs wirkt wie eine jährliche Gehaltserhöhung, die es tatsächlich gar nicht gegeben hat.</p>
<p style="text-align: justify">Mit dem Einkommen steigt in Deutschland auch die Einkommensteuer &#8211; und zwar progressiv. Das bedeutet: Je mehr Euro in die Lohntüte wandern, desto höher klettert der Steuersatz. Wer nur knapp über dem Grundfreibetrag verdient, hat einen niedrigen Steuersatz von 14 Prozent. Mit dem Einkommen steigt dieser Anteil auf bis zu 47,48 Prozent &#8211; dem sogenannten Spitzensteuersatz.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Beispielrechnung: Plötzlich Top-Verdiener und Top-Steuerzahler</strong></p>
<p style="text-align: justify">In der Tabelle (siehe Bild) ist der Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro dargestellt. Zudem ist zu sehen, wie die Einkommensteuer steigt. Das Beispiel geht von der Annahme aus, dass der oder die Steuerzahlende ein unverheirateter Single ohne Kinder ist. Der abgebildete Effekt auf die Einkommensteuer ist enorm. Während der Franken zwischen 2009 und 2015 um 42 Prozent an Wert zulegte, stieg die Einkommensteuer um 63 Prozent in der Modellrechnung.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>VLH: Individuelle Beratung schützt vor Überraschungen</strong></p>
<p style="text-align: justify">&#8222;An sich ist so eine Gehaltserhöhung per Wechselkurs natürlich eine feine Sache&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Aber viele Steuerzahlende seien durch die steigenden Kurse verunsichert, wie viel Steuern zu zahlen sind. Die Verunsicherung werde noch verstärkt, weil die Einkommensteuer in Deutschland bei Grenzgängern nicht automatisch mit dem Gehalt eingezogen wird. Stattdessen müssen sie die Steuer im Voraus entrichten. Diese Vorauszahlungen werden vorläufig festgesetzt und je nach tatsächlichem Währungskurs angepasst. Es drohen Nachzahlungen, wenn die Vorauszahlungen zu gering waren.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Bei aller Verunsicherung gilt natürlich trotzdem der Grundsatz: Wer viel Steuern zahlt, kann auch viel zurückbekommen&#8220;, so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Eine individuelle steuerliche Beratung lohne sich also doppelt. Im Grenzgebiet zur Schweiz haben sich zudem mehrere VLH-Beratungsstellen auf die Grenzgänger spezialisiert und betreuen insgesamt mehrere Tausend Mitglieder. Böse Überraschungen wie enorme Nachzahlungen am Jahresende blieben für VLH-Mitglieder aus, was ohne professionelle Beratung bei der Steuererklärung durchaus vorkommen könne, so Christina Georgiadis. &#8222;Auch Grenzgänger können sich darauf verlassen, dass sich unsere VLH-Berater bestens auskennen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Das macht die Steuererklärung kompliziert</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/das-macht-die-steuererklaerung-kompliziert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2015 12:27:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. Dienstwagen, Rosenkrieg, Vermietung: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beleuchtet die häufigsten Situationen, in denen die Steuererklärung zu einem komplexen Gesamtkunstwerk werden kann. Fazit: Es gibt immer weniger einfache Fälle.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. Dienstwagen, Rosenkrieg, Vermietung: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beleuchtet die häufigsten Situationen, in denen die Steuererklärung zu einem komplexen Gesamtkunstwerk werden kann. Fazit: Es gibt immer weniger einfache Fälle.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Eine ordentliche Steuererklärung abzugeben lohnt sich immer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Dennoch verzichtet ein großer Teil der Steuerzahlenden darauf &#8211; aus ganz unterschiedlichen Gründen. Vielen Menschen ist das Thema Steuern zu kompliziert. &#8222;Da stehen wir vor einem Paradoxon&#8220;, so Georgiadis. Denn je komplizierter die Steuererklärung ist, desto größer sei das Potenzial zum Steuersparen.</p>
<p style="text-align: justify">Aus der Praxis der knapp 3.000 VLH-Beratungsstellen haben die Steuerexperten der VLH fünf Lebenslagen ermittelt, in denen die Steuererklärung tatsächlich kompliziert wird.</p>
<figure id="attachment_9488" aria-describedby="caption-attachment-9488" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-9488" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&quot;" width="620" height="329" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print-150x80.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print-300x159.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print-310x165.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9488" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">1. Optionenflut beim Firmenwagen</p>
<p style="text-align: justify">Auf den ersten Blick ist es ganz einfach: Wer einen Dienstwagen nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil. Das erledigt der Arbeitgeber, indem er vom Bruttogehalt die Abzüge ans Finanzamt weitergibt. Ist die Sache damit erledigt? Selten, urteilen die VLH-Steuerexperten.</p>
<p style="text-align: justify">Zunächst muss festgelegt werden, ob der Angestellte den geldwerten Vorteil des Dienstwagens nach der Pauschalmethode oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern soll. Der Begriff Pauschalmethode suggeriere eine gewisse Einfachheit, so Georgiadis. &#8222;Aber lassen Sie sich davon nicht täuschen!&#8220; Hier ist nämlich die Art der Fahrt steuerlich interessant. Für die Möglichkeit von Privatfahrten wird monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuert. Für Fahrten zur Arbeit kommt dann noch ein Zuschlag hinzu &#8211; der je nach Anzahl der monatlichen Fahrten variiert.</p>
<p style="text-align: justify">Auch bei der Fahrtenbuchmethode wird es dem Steuerzahler nicht leicht gemacht. Einerseits müssen alle Fahrten protokolliert werden, was Fleiß erfordert. Zudem müssen die vom Arbeitgeber getragenen Kosten des Firmenwagens nachgewiesen werden.</p>
<p style="text-align: justify">Egal, ob Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode: Richtig kompliziert wird es, wenn Sie Betriebskosten aus eigener Tasche bezahlen &#8211; also Sprit oder Reparaturen. Jedes Jahr enden Streitigkeiten zur Versteuerung des Firmenwagens vor Gerichten. Auch das macht die Sache nicht einfacher. Denn die Finanzgerichte schreiben mit ihren Urteilen nicht immer die geltenden Regeln fort. &#8222;Nicht grundsätzlich, aber zumindest im Detail sind die Steuerzahlenden also mit einer sich unregelmäßig wechselnden Lage konfrontiert&#8220;, so Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">2. Pflegen und clever entscheiden</p>
<p style="text-align: justify">Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und werden pflegebedürftig. &#8222;Gerade weil Pflege ohnehin eine große Belastung sein kann, geraten die steuerlichen Feinheiten bei den Betroffenen schnell aus dem Blick&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">Die Angehörigen, die mitunter die Pflege übernehmen oder dafür zahlen, müssen viele steuerliche Grundsatzentscheidungen treffen, die sich langfristig auswirken. Hier eine Auswahl:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Wird durch Angehörige gepflegt oder durch professionelle Einrichtungen oder Dienstleister?</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Was ist günstiger &#8211; die Kosten über den Pflegepauschbetrag oder als außergewöhnliche Belastung absetzen?</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Bei Einnahmen zur Pflege eines Angehörigen: Wie ist das Pflegegeld am besten steuerlich zu behandeln?</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Wie veranlagt man die Ausgaben, falls eine Pflegekraft engagiert wird?</p>
<p style="text-align: justify">3. Vermieten &#8211; aufgepasst!</p>
<p style="text-align: justify">Von der Einliegerwohnung bis zum vermieteten Mehrfamilienhaus: Viele Steuerzahlende haben in Immobilien investiert und vermieten diese. Das bringt Mieteinnahmen, aber auch Kosten &#8211; zum Beispiel für Reparaturen oder Investitionen. Die Einnahmen und die Ausgaben werden in der Steuererklärung gegengerechnet. &#8222;Klingt einfach&#8220;, so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Aber auch hier täusche die Lage auf den ersten Blick eine Übersichtlichkeit vor, die sich in der Steuerpraxis nicht bestätige.</p>
<p style="text-align: justify">Eine wichtige Entscheidung muss der Vermietende bei den Erhaltungsaufwendungen treffen, wie Renovierung beispielsweise. Sollen diese Kosten über mehrere Jahre verteilt oder auf einmal abgesetzt werden? &#8222;Diese grundsätzliche Entscheidung ist eine Einbahnstraße&#8220;, so Georgiadis. Wer sich einmal festlegt, kann die Entscheidung nachträglich nicht mehr ändern, auch wenn daraus steuerliche Nachteile entstehen.</p>
<p style="text-align: justify">Ebenfalls streng reguliert ist das Vermieten unter Angehörigen &#8211; zum Beispiel an die erwachsenen Kinder. Solche Mietverträge müssen dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Ist die Miete zu niedrig, wird das Finanzamt nachhaken. Ein weiterer, steuerlich unverzeihlicher Fehler ist zudem, die Miete bar zu zahlen und nicht als Kontoüberweisung. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Zahlung gar nicht an.</p>
<p style="text-align: justify">4. Rosenkrieg und nichts geht mehr</p>
<p style="text-align: justify">Von einem Rosenkrieg spricht man, wenn eine Ehe oder eine Partnerschaft in die Brüche geht und die Ex-Partner dabei zu Feinden werden. &#8222;Aus der steuerlichen Praxis wissen wir, dass diese Fälle häufiger vorkommen, als man meinen möchte&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das Problem: Ohne Kooperationsbereitschaft der ehemaligen Partner wird es unmöglich, wichtige steuerliche Sachverhalte zu klären.</p>
<p style="text-align: justify">Dies betrifft beispielsweise die Übertragung von Kinderfreibeträgen von einem Partner auf den anderen. Ein ebenfalls häufiges Beispiel: Der Partner bekommt Unterhalt, verweigert aber die Unterschrift auf dem entsprechenden Nachweis fürs Finanzamt. Dann wird der Unterhalt zahlende Ex-Partner genötigt, die Unterschrift gerichtlich zu erkämpfen. Obwohl der Bundesgerichtshof 2007 ein grundsätzliches Urteil fällte, demzufolge die Ex-Partner zur Klärung so einfacher Fragen beitragen müssen, kommt es immer wieder zum Eklat.</p>
<p style="text-align: justify">5. Doppelter Haushalt als Nachweis-Marathon</p>
<p style="text-align: justify">Die doppelten Haushaltskosten sind in Steuer-Deutschland ein Dauerthema, weil dabei vergleichsweise hohe beruflich bedingte Ausgaben entstehen, die sich für die Steuerzahlenden positiv auswirken können. Seit diesem Jahr sind die Nachweise der Kosten strenger reglementiert. Speziell für Ledige kann die Nachweispflicht nun zum Kraftakt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Das betrifft zum Beispiel Studierende, die schon bei der Festlegung der Art des Wohnsitzes am Studienort wichtige Steuervorteile verspielen können. Aber auch Auszubildende, die vom Arbeitgeber zeitweise an einen anderen Ort entsandt werden, stehen bei der Steuererklärung vor besonderen Herausforderungen. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass am Erstwohnsitz eine ausreichend hohe Beteiligung an den Lebenshaltungskosten erfolgt. Häufig verlangt das Finanzamt sogar einen Nachweis, dass der gemeldete Erstwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt ist. Das führt so weit, dass Steuerzahlende Quittungen aus dem ortsnahen Supermarkt liefern müssen.</p>
<p style="text-align: justify">Fazit: Immer weniger normale Fälle</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Wir kommen da hin, dass jeder Arbeitnehmer und auch jeder Rentner ein steuerlicher Spezialfall wird&#8220;, so Georgiadis. Die VLH beobachte bei ihren mehr als 850.000 Mitgliedern, dass die Steuererklärungen komplizierter werden. Ein Grund sei sicherlich, dass der moderne Arbeitsmarkt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität fordere. Zudem gebe es immer mehr Möglichkeiten und Arten von Altersbezügen für Rentner.</p>
<p style="text-align: justify">Ebenfalls komplizierend wirke sich die Gesetzgebung aus, so Georgiadis. Wir erlebten in den letzten Jahren weitreichende Änderungen im Steuerrecht. Allein die Neugestaltung des Reisekostenrechts füllt Bände an fachlichen Kommentaren und betrifft zahlreiche Arbeitnehmer. Auch in den Details zeige der Gesetzgeber eine Hartnäckigkeit, so Georgiadis, die das Steuersparen zum Wettstreit um aktuelles und fundiertes Fachwissen geraten lasse.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Fünf wichtige Änderungen für Steuerzahler 2015</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/fuenf-wichtige-aenderungen-fuer-steuerzahler-2015/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2015 11:14:53 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsfeier jetzt entspannter]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Erholungsbeihilfe gestrafft]]></category>
		<category><![CDATA[Flexibilität bei Betreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Fünf wichtige Änderungen für Steuerzahler 2015]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Luxus-Bonus bei Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[VLH-Sprecherin Christina Georgiadis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. 2015 haben sich einige Änderungen ergeben, teilweise zuungunsten der Steuerzahler. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und verrät, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in diesem Jahr am besten Steuern sparen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/fuenf-wichtige-aenderungen-fuer-steuerzahler-2015/">Fünf wichtige Änderungen für Steuerzahler 2015</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. 2015 haben sich einige Änderungen ergeben, teilweise zuungunsten der Steuerzahler. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und verrät, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in diesem Jahr am besten Steuern sparen.</p>
<p style="text-align: justify">1. Mehr Flexibilität bei Betreuungskosten</p>
<p style="text-align: justify">Bis zu 600 Euro pro Jahr kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter für Kinderbetreuung zuschießen. Auf diese Leistung muss vom Arbeitnehmer keine Einkommensteuer gezahlt werden. Das gab es 2014 noch gar nicht. Leider geht das nicht pauschal für alle Arten von Betreuung. Voraussetzung ist nämlich, dass der Mitarbeiter im Betrieb unabkömmlich ist, während sein Kind betreut werden muss. Ist das Kind 14 Jahre und jünger, kommt der neue Freibetrag von 600 Euro infrage. Zahlt der Arbeitgeber mehr als 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter, werden die Mehraufwendungen für den Steuerzahler steuerpflichtig.</p>
<figure id="attachment_8899" aria-describedby="caption-attachment-8899" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-8899" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online.jpg" alt="Quelle: ots." width="620" height="389" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online-150x94.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/grafik_neuigkeiten_online-300x188.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8899" class="wp-caption-text">Quelle: ots.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Die Steuerexperten von der VLH bewerten die neuen Regeln bei den Betreuungskosten positiv. &#8222;Es ist ein Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Es käme zwar voraussichtlich nicht die Mehrheit der Steuerzahlenden in den Genuss des Vorteils, so Georgiadis. Aber es werde für den einen oder anderen Steuerzahler etwas bringen. Beispiel: Beide Eltern sind für einen wichtigen Termin beim Arbeitgeber unabkömmlich. Das gemeinsame Kind ist aber erkrankt und kann nicht in die Schule. Also muss ein Kindermädchen einspringen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber, weil er im Gegenzug nicht auf die wertvollen Mitarbeiter verzichten muss. &#8222;Beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, werden flexibler und profitieren&#8220;, so Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">2. Erstausbildung genauer definiert</p>
<p style="text-align: justify">Das waren noch Zeiten, als ein angehender Medizinstudierender schnell noch in den Sommerferien einen Lehrgang zum Rettungssanitäter abschloss und dann sein Studium als Kosten für eine Zweitausbildung später voll von der Steuer absetzen konnte. Doch diese Zeiten sind vorbei. Eine Erstausbildung, das hat der Gesetzgeber für 2015 festgelegt, muss mindestens zwölf Monate dauern und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Berücksichtigt man, dass der Gesetzgeber ursprünglich eine wesentlich längere Ausbildungsdauer vorgesehen hatte, hält sich diese Verschlechterung noch in Grenzen&#8220;, sagt Christina Georgiadis. Bislang sei es es vor allem für angehende Studierende ein beliebter Steuerspar-Tipp gewesen, vor dem Studium noch eine kurze Ausbildung zu machen. So dauere eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beispielsweise nur wenige Monate. Im Gegenzug konnte der Arbeitnehmer während der eigentlichen Ausbildung &#8211; z. B. nach dem Studium &#8211; die gesamten Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Das geht auch weiterhin, allerdings bei einer mindestens einjährigen Erstausbildung wie z. B. zum Altenpflegehelfer oder Tontechniker.</p>
<p style="text-align: justify">3. Betriebsfeier jetzt entspannter</p>
<p style="text-align: justify">Betriebsfeiern gehören in Deutschland zur unternehmerischen Kultur. Ab diesem Jahr hat der Gesetzgeber die Kostenfrage etwas einfacher gemacht. Die bislang gültige Freigrenze von 110 Euro ist zu einem Freibetrag geworden. Überstiegen die Kosten für die Feier pro Mitarbeitendem die 110 Euro, mussten die Angestellten die für die Betriebsfeier gedachten Aufwendungen von ihrem Einkommen versteuern. Ab jetzt ist es so, dass nur der Betrag, der über den 110 Euro liegt, wie Einkommen versteuert werden muss.</p>
<p style="text-align: justify">4. Erholungsbeihilfe gestrafft</p>
<p style="text-align: justify">Besonders für Familien interessant sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Zwecke der Erholung. 156 Euro kann jeder Mitarbeiter einmal jährlich beziehen. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss pauschal versteuern, sodass für den Arbeitnehmer keine Steuern anfallen. Für den Ehepartner kann der Arbeitgeber 104 Euro zuschießen und für jedes Kind 52 Euro. Ab diesem Jahr reicht es als Nachweis, wenn die Erholungsbeihilfen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urlaub des Arbeitnehmers gezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Bislang sei die Lage umstritten gewesen, so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Der Bundesfinanzhof argumentierte, dass der Arbeitgeber die Verwendung der Erholungsbeihilfen durch den Arbeitnehmer zu Erholungszwecken zu überwachen hat. Die Finanzämter verlangten lediglich die zeitnahe Zahlung mit einem Urlaub des Arbeitnehmers. &#8222;Mit der neuen Regelung ist zwar kein Steuervorteil gewonnen, aber etwas Bürokratie bleibt dem Steuerzahler immerhin erspart&#8220;, so Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">5. Luxus-Bonus bei Altersvorsorge</p>
<p style="text-align: justify">Wer zahlt mehr als 20.000 Euro pro Jahr für die Altersvorsorge? &#8222;Die wenigsten angestellt Beschäftigten erzielen einen so hohen Verdienst, dass die Rentenbeiträge diese Höhen erreichen&#8220;, so die VLH-Pressesprecherin Christina Georgiadis. Wer so viel in die Rentenkasse zahle, könne jedoch ab 2015 noch mehr Geld absetzen, und zwar unter dem steuerlichen Fachbegriff der Altersvorsorgeaufwendung. Der Höchstbetrag ist nämlich von bislang 20.000 auf 22.172 Euro gestiegen.</p>
<p style="text-align: justify">VLH: Profis helfen im Wettlauf um Steuerspar-Wissen</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Die großen Änderungen und kleinere Anpassungen für dieses Jahr sind nur die Spitze des Eisbergs&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Zum Steuersparen brauche man nämlich umfangreiches Fachwissen. Für den Laien sei es daher ratsam, die Steuererklärung einem Profi anzuvertrauen. Das steigere nicht nur die zu erwartende Rückzahlung, sondern gebe vor allem auch Sicherheit, keine teuren Fehler zu begehen.</p>
<p style="text-align: justify">Schon am Anfang des Jahres lohne sich daher ein Besuch beim Steuerprofi, damit man wichtige Weichenstellungen für das Jahr frühzeitig angehen könne. &#8222;Am besten erledigen Sie dabei gleich die Steuererklärung für letztes Jahr&#8220;, so Georgiadis. &#8222;Dann haben Sie beides: Eine wichtige Erledigung geschafft und eine Steuerspar-Strategie für das laufende Jahr erstellt.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>VLH-Berater dominieren bei Qualitätsprüfungen</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jan 2015 14:17:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W.Wachsende Mitgliederzahlen, mehr Zertifizierungen, gestiegene Steuerrückzahlungen: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat 2014 erneut in vielen Bereichen zugelegt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. Wachsende Mitgliederzahlen, mehr Zertifizierungen, gestiegene Steuerrückzahlungen: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat 2014 erneut in vielen Bereichen zugelegt.</p>
<p style="text-align: justify">Erstmals sind mehr als 1.500 VLH-Beratungsstellen durch den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL) voll- oder teilzertifiziert bzw. mit Fachkundenachweis ausgestattet. Die VLH stellt nach wie vor mehr zertifizierte Beratungsstellen, als alle anderen deutschen Lohnsteuerhilfevereine zusammen. Auch 2014 kam die Mehrheit der ZVL-Prüflinge (102 von insgesamt 127) von der VLH.</p>
<figure id="attachment_8290" aria-describedby="caption-attachment-8290" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-8290" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/vlh_front.jpg" alt="Quelle: ots." width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/vlh_front.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/vlh_front-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/vlh_front-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8290" class="wp-caption-text">Quelle: ots.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Für das ZVL-Zertifikat muss eine Beratungsstelle zahlreiche formelle Bedingungen erfüllen &#8211; zum Beispiel im Datenschutz und dem professionellen Bearbeiten von Fällen. Der Schwerpunkt der ZVL-Prüfungen liegt auf inhaltlichem Steuerfachwissen. &#8222;Qualität in der Beratung ist unser wichtigstes Ziel&#8220;, sagt VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Die VLH-Berater fühlten sich ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet, so Strötzel. &#8222;Die Mitglieder vertrauen darauf, bei uns eine optimale Beratung zu bekommen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Daher setze die VLH bereits seit Jahren auf ein umfangreiches Schulungskonzept aus Seminaren und Online-Kursen mit angeschlossenen Prüfungen. Im Jahr 2014 wurden monatlich im Durchschnitt knapp 500 solcher internen Kurse erfolgreich abgeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify">Mitglieder, Beiträge, Rückerstattungen</p>
<p style="text-align: justify">Die Zahl der VLH-Mitglieder ist 2014 leicht gestiegen auf über 900.000 (Vorjahr 870.000). Damit baut die VLH ihren Vorsprung als größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands weiter aus. Weitere Zahlen (Stand: November 2014) in der Übersicht:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Mehr als die Hälfte der Mitglieder sind fünf Jahre und länger bei der VLH.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Die Mehrheit der Mitglieder ist verheiratet. Paare stellen insgesamt 45 Prozent der Mitgliedschaften.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Die Mehrheit (61 Prozent) der Mitglieder zahlt einen Beitrag von 138 Euro oder weniger. Hier sind jene Paare mit gemeinsamem Beitrag bereits mitgezählt.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Mitglieder mit Steuererstattungsansprüchen erhielten 2014 durchschnittlich 1.193 Euro (Vorjahr 1.120 Euro).</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Die Mehrzahl der VLH-Beratungsstellen besteht seit zehn Jahren oder länger, das dienstälteste Büro gibt es seit 41 Jahren.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Insgesamt ca. 180 Beratungsstellenleiter sind entweder Steuerberater oder Rechtsanwalt.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Ihre Steuerspar-Strategie fürs Jahresende</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/ihre-steuerspar-strategie-fuers-jahresende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2014 10:28:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. Die Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt Kumulieren und Panaschieren</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. Die Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt Kumulieren und Panaschieren. Damit häufen Sie optimal viele Kosten an oder teilen sie unter mehreren Personen bzw. über den Jahreswechsel auf, um insgesamt möglichst viel Steuern zu sparen.</p>
<figure id="attachment_6378" aria-describedby="caption-attachment-6378" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-6378" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Tom-Hanisch, leremy, nasonovvas.&quot;" width="620" height="449" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh-150x109.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh-300x217.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-6378" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Tom-Hanisch, leremy, nasonovvas.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Sie wollen möglichst wenig Einkommensteuer für das Jahr 2014 zahlen? Dann empfehlen wir zwei einfache Strategien: Das Kumulieren und das Panaschieren von steuerlich absetzbaren Kosten. Die richtige Verteilung von Ausgaben wird gerade zum Jahresende zum entscheidenden Steuer-Spar-Faktor.</p>
<p style="text-align: justify">1. Kumulieren: So häufen Sie Kosten richtig an</p>
<p style="text-align: justify">Sie haben das Wort kumulieren vielleicht schon im Zusammenhang mit politischen Wahlen gehört. Wörtlich übersetzt heißt es &#8222;anhäufen&#8220;. Bei Wahlen können Bürger so mehrere Stimmen einem Wahlkandidaten geben.</p>
<p style="text-align: justify">Fürs Steuersparen ist Kumulieren kein offizieller Fachbegriff. Aber er macht sehr schön deutlich, worum es geht: Sie häufen einen optimalen Berg an Kosten an. Optimal bedeutet: Sie haben so viele Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann würden Sie nämlich überhaupt keine Steuer zahlen bzw. die gesamte gezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen. Das wäre zwar ein Extremfall und kommt in der Praxis selten vor. Aber als Richtschnur für Ihre Steuer-Sparstrategie ist diese Überlegung sehr wichtig.</p>
<p style="text-align: justify">Das heißt: Sie müssen wissen, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen sind und wie viele Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Vor allem Singles mit mittlerem und hohem Einkommen tragen eine hohe Steuerlast &#8211; und sie sind die Hauptopfer der vielfach diskutierten kalten Steuerprogression. Sie zahlen also viel Einkommensteuer. Wer viel Einkommensteuer zahlt, kann auch viele absetzbare Kosten gebrauchen, die er oder sie dann kumuliert.</p>
<p style="text-align: justify">Hier die wichtigsten absetzbaren Ausgaben im Überblick:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Medikamente, Fahrten zur Behandlung, Kosten aus Rechtsstreitigkeiten usw.: Sobald diese Kosten ein für Sie finanziell zumutbares Maß überschreiten, lohnen sie sich für Sie steuerlich.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Kosten für Pflegedienste, Putzfrau, Heimunterbringung, Haushaltshilfe oder Gärtner: Sie können Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Und bis zu weitere 510 Euro im Jahr über Minijobber sparen.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien: 20 Prozent der Personalkosten auf der Rechnung sind absetzbar &#8211; und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Mieter, denen Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung bestätigt werden, können diese Ausgaben anteilig absetzen.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Werbungskosten wie Fahrtkosten, Weiterbildungen, Bewerbungskosten oder auch ein Home Office sind nicht gedeckelt. Das heißt: Sie können unbegrenzt hohe Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung sind allerdings entsprechende Belege und Nachweise, dass es sich um echte Werbungskosten handelt. Sie sehen: Je nach Ausgaben können Sie Tausende Euro von der Steuer absetzen. Bei vielen Kosten geht das jedoch nicht unbegrenzt. Dann greift Strategie 2: Panaschieren, also das Verteilen von Steuervorteilen.</p>
<p style="text-align: justify">2. Panaschieren: So teilen Sie Steuervorteile optimal auf</p>
<p style="text-align: justify">Genau wie Kumulieren ist auch Panaschieren ein Fachbegriff, der aus dem Wahlrecht kommt. Er bedeutet &#8222;verteilen&#8220;. Steuervorteile verteilen bedeutet: Man kann sie auf mehrere Personen oder Perioden umlegen. Infrage kommen vor allem Familienangehörige, Partner und Personen, mit denen Sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen &#8211; also zum Beispiel auch mehrere Familien, die jeweils eine Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Haus besitzen. Folgende Panaschier-Möglichkeiten bieten sich häufig an:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Mehrere Parteien in einem Wohnhaus können gemeinsame Anschaffungen verteilen. Investieren vier Familien beispielsweise insgesamt 40.000 Euro in eine neue Heizung, können die Personalkosten für den Einbau untereinander aufgeteilt werden.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen schon zu Lebzeiten erhebliches Vermögen und damit Einkommen übertragen, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird. In der Regel haben die Jüngeren niedrigere Einkünfte und zahlen daher, wenn überhaupt, geringere Steuern.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Rechnungen für den erwachsenen Nachwuchs übernehmen und die Kosten in der eigenen Steuererklärung geltend machen, so einfach geht das nicht. Nur wenn die Kinder ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, dürfen die Eltern einspringen. Aber z.B. eine Eigentumswohnung günstig dem studierenden Nachwuchs zur Verfügung stellen, bringt Steuervorteile. Übrigens: Bei Geschäften und Verträgen zwischen nahen Verwandten erwartet das Finanzamt, dass keine Unterschiede zur Behandlung gegenüber  fremden Dritten gemacht werden und besteht auf entsprechende Nachweise. Freundschafts-Mietpreise und Familien-Sondertarife sind also immer gefährlich.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Eheleute und eingetragene Partner können gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dann werden alle Kosten den gemeinsam gezahlten Steuern gegenübergestellt. Gab es für einen oder beide im laufenden Jahr mehr oder weniger Geld, lohnt sich mitunter ein Wechsel der Steuerklasse. Das müssen betroffene Paare bis zum 30. November erledigen. Bis zu diesem Termin können außerdem Freibeträge beim Finanzamt beantragt werden. Dann gibt es einen Teil der Steuerersparnis noch 2014 zurück.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Schlau aufteilen kann man Kosten auch über die Zeit &#8211; z. B. größere Handwerkerprojekte &#8211; indem man einzelne Posten über den Jahreswechsel verteilt. Also den neuen Fußboden noch im alten Jahr legen lassen und bezahlen, die Maler für Januar bestellen. Vor dem Zücken des Überweisungsformulars &#8211; bitte nicht bar zahlen, weil das Finanzamt Barzahlungen nie anerkennt &#8211; also immer überlegen, bei wem und in welchem Jahr sich die Ausgaben optimal auf die Steuerlast auswirken. Die VLH empfiehlt eine steuerliche Beratung vom Profi.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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