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	<title>Kündigung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kündigung</title>
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		<title>Lebensversicherung: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Mar 2018 07:02:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Dass man knapp bei Kasse ist und dringend die regelmäßigen Ausgaben reduzieren muss, kann jedem passieren. Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen denken dann oft, bei der Police bliebe nur die Kündigung. Es gibt jedoch Alternativen, die viel sinnvoller sein können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Dass man knapp bei Kasse ist und dringend die regelmäßigen Ausgaben reduzieren muss, kann jedem passieren. Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen denken dann oft, bei der Police bliebe nur die Kündigung. Es gibt jedoch Alternativen, die viel sinnvoller sein können.</p>
<p style="text-align: justify;">Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen. Statistisch hat also jeder mindestens eine Police. Da ist es nahe liegend, dass die Ausgaben für Lebens- und Rentenversicherungen auf den Prüfstand kommen, wenn Geld eingespart werden muss. &#8222;Es bleibt doch nur die Kündigung&#8220;, heißt es oft. Doch gerade wenn die persönliche Finanzkrise nur vorübergehend ist, die Police also möglicherweise bald wie bisher fortgeführt werden könnte, sind die Nachteile bei einer Kündigung erheblich.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer zum Beispiel vor 2005 den Vertrag abgeschlossen und unverändert fortgeführt hat, genießt noch die volle Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Ablauf der Renten – oder Kapitallebensversicherung. Dieser Vorteil ginge bei einer Kündigung unwiederbringlich verloren. Ältere Verträge haben zudem noch einen so genannten &#8222;Rechnungszins&#8220; von bis zu vier Prozent. Wird ein Vertrag neu abgeschlossen, sind es nur noch 0,9 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn der reguläre Ablauf in wenigen Jahren bevorsteht, sollte die Kündigung ebenfalls möglichst vermieden werden: Mit regulärem Ablauf erhalten die Kunden den so genannten &#8222;Schlussanteil&#8220;, der die Auszahlung wesentlich erhöht. Bei einer Kündigung kurz vor Vertragsablauf entfällt der Anspruch darauf.</p>
<p style="text-align: justify;">Was sind also die Alternativen zur Kündigung?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beitragsfreistellung: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden, die von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren (Unterschiede zwischen den Gesellschaften möglich) kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Policendarlehen: Es ist eine gute Alternative zur Kündigung, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter &#8211; und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Prämienstundung: Für sechs bis zwölf Monate sind Lebensversicherer zumeist bereit, die Prämien zu stunden. In dieser Zeit zahlt der Kunde bei einer Kapital-Lebensversicherung nur den geringen Risikoanteil der Prämie, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, wird die Versicherungssumme reduziert oder die weiteren Prämien werden erhöht.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Prämienreduzierung: Renten- oder Einmalzahlungen können reduziert werden, wodurch sich entsprechend die Prämie verringert. Das lässt sich wie eine Teil-Kündigung sehen, wobei aber je nach Vereinbarung später der alte Vertrag wieder aufleben kann (möglicherweise wird eine neue Gesundheitsprüfung gefordert).</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere &#8222;Entlastungsmöglichkeiten&#8220;: Werden Zusatzleistungen gekündigt, etwa eine Unfalltod-Zusatzversicherung, sinkt die Prämie ebenfalls. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz davon verloren. Bei einigen Policen kann der Todesfallschutz reduziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steuerfreiheit älterer Verträge nicht gefährdet wird. Darüber hinaus kann man eine &#8222;Dynamik&#8220; aussetzen, mit er sich Prämien regelmäßig z.B. um 5 Prozent erhöhen, um Leistungen dem in der Regel wachsenden Lebensstandard anzupassen. Wer eine solche &#8222;Dynamik&#8220; vereinbart hat, kann sie in einem Jahr bei knapper Kasse aussetzen, im nächsten Jahr dann wieder mitnehmen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Gothaer Finanzholding AG</em></p>
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		<title>Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Raus aus dem Vertrag!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2018 10:02:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Verletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Ein allzu bekanntes Szenario: Man meldet sich hochmotiviert im Fitnessstudio an, fest entschlossen, dass es dieses Jahr endlich mit der Sommerfigur klappt. Zwei, drei Wochen ist man noch gut dabei – schließlich siegt der innere Schweinehund aber doch und der Gang ins Fitnessstudio wird zur Seltenheit.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Ein allzu bekanntes Szenario: Man meldet sich hochmotiviert im Fitnessstudio an, fest entschlossen, dass es dieses Jahr endlich mit der Sommerfigur klappt. Zwei, drei Wochen ist man noch gut dabei – schließlich siegt der innere Schweinehund aber doch und der Gang ins Fitnessstudio wird zur Seltenheit. Welche Möglichkeiten gibt es in solch einem Fall aus dem Vertrag auszusteigen? Kann man ihn widerrufen? Und wer haftet, wenn man sich beim Training verletzt? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer fasst im Folgenden das Wichtigste dazu zusammen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vertrag beim Fitnessstudio: Laufzeit, Verlängerung und Widerruf</h2>
<p style="text-align: justify;">„Bei Fitnessstudios ist tatsächlich eine Vertragslaufzeit von bis zu 48 Monaten rechtmäßig – laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Fitnessstudiovertrag nämlich wie ein Mietvertrag anzusehen und dementsprechend sind verhältnismäßig lange Laufzeiten zulässig“, weiß Mingers. Üblich sind jedoch meist Verträge mit 12 bis 24 Monaten Laufzeit. Ein Ärgernis für viele Mitglieder ist die automatische Vertragsverlängerung, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde. Laut eines BGH- Urteils ist eine solche um bis zu sechs Monate zulässig, falls der Monatsbeitrag weniger als 50 Euro beträgt. Eine finanzielle Belastung in diesem Rahmen sei noch zumutbar – bei längeren Zeiträumen gibt es hingegen noch keine einheitliche Rechtsprechung.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Widerruf ist bei den meisten Fitnessstudioverträgen nicht möglich. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ist ein Widerruf nur dann zulässig, wenn der Vertrag entweder online, schriftlich per Fax, telefonisch, postalisch per Antragsformular, auf einer speziellen Werbeveranstaltung, auf offener Straße, an der Haustüre oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurde. Allerdings werden die meisten Verträge direkt im Fitnessstudio im Anschluss an ein Probetraining unterzeichnet – diesen Fall umfasst das Widerrufsrecht nicht.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Umzug in eine andere Stadt: BGH erklärt Kündigung für unwirksam</h2>
<p style="text-align: justify;">Zieht man, zum Beispiel beruflich bedingt, in eine andere Stadt und das Fitnessstudio ist nur noch schwer erreichbar, so ist das für den Betroffenen erstmal ärgerlich. Ein Grund für die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist es laut Urteil des BGHs allerdings trotzdem nicht. „Eine fristlose Kündigung ist lediglich dann möglich, wenn der Grund nicht im eigenen Verantwortungsbereich des Vertragsunterzeichners liegt. Zu solchen besonderen Umständen zählen eine schwere Erkrankung oder Schwangerschaft – ein Umzug gehört nicht dazu“, erklärt der Rechtsexperte. Bei diesem handle es sich um einen familien- oder berufsbedingten und somit beeinflussbaren Wechsel.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Gesundheitsschäden: Rechte bei einer Verletzung im Fitnessstudio</h2>
<p style="text-align: justify;">Verletzt sich ein Kunde beim Training, hat er in der Regel das Recht, vom Fitnessstudio Schadensersatz zu verlangen. „Die meisten Anbieter versuchen, ihre Haftung in den AGBs auszuschließen oder zu beschränken, was jedoch nicht ohne Weiteres zulässig ist. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln wie: ‚Das Sportstudio haftet bei Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung‘“, so Mingers abschließend.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: www.mingers-kreuzer.de</em></p>
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		<title>Post von der Versicherung? Warum Verbraucher ihre Lebensversicherungen nicht kündigen sollten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/post-von-der-versicherung-warum-verbraucher-ihre-lebensversicherungen-nicht-kuendigen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2016 08:01:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Düsseldorf - Viele Besitzer einer Lebensversicherung erhalten dieser Tage Post von ihrer Versicherung. Mit steuerfreien Geldgeschenken und Gebührenerlässen versuchen die Unternehmen, ihre Kunden zu einer vorzeitigen Kündigung ihrer Versicherungsverträge zu bewegen. Der Grund:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/post-von-der-versicherung-warum-verbraucher-ihre-lebensversicherungen-nicht-kuendigen-sollten/">Post von der Versicherung? Warum Verbraucher ihre Lebensversicherungen nicht kündigen sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Düsseldorf</strong> &#8211; Viele Besitzer einer Lebensversicherung erhalten dieser Tage Post von ihrer Versicherung. Mit steuerfreien Geldgeschenken und Gebührenerlässen versuchen die Unternehmen, ihre Kunden zu einer vorzeitigen Kündigung ihrer Versicherungsverträge zu bewegen. Der Grund: Die Unternehmen möchten die Altverträge, die wegen zu hoher Zinsversprechen zu teuer geworden sind, loswerden. Doch Verbraucher, die das Angebot annehmen, tun nur der Versicherung einen Gefallen &#8211; während ihnen selbst meist Geld entgeht. Das Verbraucherportal helpcheck (www.helpcheck.de) erklärt, was Versicherte nun tun können &#8211; und warum sich auch ein Widerruf der Versicherung lohnen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Warum bieten Lebensversicherer ihren Kunden eine Kündigung an?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Aktuell kontaktieren Lebensversicherer Kunden, die mindestens 12 Jahre alte Verträge besitzen. Denn für Policen, die 2004 oder früher abgeschlossen wurden, wird jetzt keine Abgeltungssteuer fällig &#8211; sie können steuerfrei ausgezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das bietet den Unternehmen eine günstige Gelegenheit, teure Altverträge loszuwerden. Kostspielig ist an diesen der Garantiezins der Lebensversicherungen, der 2004 bei stolzen 2,75 % lag. Aktuell hingegen beträgt er lediglich 1,25 %, ab kommenden Jahres wird er erneut reduziert; auf nur noch 0,75 %. Die Auszahlung des Garantiezinses auf den Sparanteil ist für Versicherungsgesellschaften verpflichtend und der Grund für die jetzigen Kündigungsangebote.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wie können Verbraucher auf Kündigungsangebote reagieren?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für Verbraucher hingegen sind die alten, hoch verzinsten Lebensversicherungen besonders wertvoll und sollten keineswegs gekündigt werden. Denn ohne auf riskante Finanzprodukte zurückzugreifen, gibt es im derzeitigen Zinstief kaum noch eine Möglichkeit, vernünftige Renditen zu erzielen. Erschwerend hinzu kommt, dass bei einer Kündigung nur der Rückkaufwert einer Versicherung zurückgezahlt wird. Dieser Wert liegt deutlich unter den bislang eingezahlten Prämien.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Wirklich sinnvoll ist eine Kündigung der Lebensversicherung eigentlich nie&#8220;, sagt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von helpcheck. &#8222;Wir empfehlen beim Wunsch einer Vertragsbeendigung deshalb den Widerruf. Aufgrund verschiedener BGH-Urteile kann der Kunde hier nämlich fast alle Beiträge samt Zinsen zurückfordern. Das wissen allerdings nur die wenigsten.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>An wen können sich Versicherte wenden?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen Mitte 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können diese häufig noch heute widerrufen. Dabei helfen neben Anwälten auch Verbraucherportale wie helpcheck. helpcheck lässt die Verträge von Anwälten kostenlos auf Widerruf prüfen und berechnet die Gesamtforderung. Auf Wunsch des Kunden setzt helpcheck den Anspruch auch vor Gericht mit kooperierenden Anwaltskanzleien durch. Erst im Erfolgsfall, also der Auszahlung durch die Versicherung, erhebt helpcheck eine Provision.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: helpcheck/Tonka-PR</em></p>
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