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	<title>Kaufvertrag</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kaufvertrag</title>
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		<title>Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/immobilienverkaeufer-muessen-alle-moeglichen-maengel-offenlegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2016 09:21:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
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		<category><![CDATA[Immobilienverkäufer]]></category>
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		<category><![CDATA[Sanierungsaktion]]></category>
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		<category><![CDATA[Schwäbisch Hall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich 15. Dezember 2015 der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich 15. Dezember 2015 der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Fall war es um ein vermietetes Einfamilienhaus gegangen, um dessen Verkauf sich ein Insolvenzverwalter zu kümmern hatte. Weil die Mieter wegen Schimmelbefall an den Wänden und im Dach des Hauses die Miete gekürzt hatten, beauftragte der Insolvenzverwalter eine Firma mit der Beseitigung der Mängel. Die Handwerker arbeiteten aber offenbar wenig sachgerecht. Die Mieter teilten bald mit, dass der Schimmel an vielen Stellen immer noch oder wieder zu sehen sei und kürzten weiterhin die Miete.</p>
<figure id="attachment_23505" aria-describedby="caption-attachment-23505" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23505" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist.jpg" alt="Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall" width="620" height="446" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist-150x108.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist-300x216.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23505" class="wp-caption-text">Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Von der misslungenen Sanierungsaktion sagte der Insolvenzverwalter wohlweislich nichts, als er einen Käufer für das Haus gefunden hatte. Schon bald nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellte der neue Eigentümer die Mängel selbst fest und verklagte den Verkäufer auf Schadenersatz für die Kosten weiterer Sanierungsmaßnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Koblenzer Richter entschieden, dass sich der Verkäufer nicht auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss für Mängel berufen könne. Durch die Beschwerden der Mieter wie auch durch ein Gutachten eines Bauexperten habe der Verkäufer gewusst, dass das Dach des Hauses nach wie vor undicht sei und Wärmebrücken zu neuer Schimmelbildung geführt hätten. Den Käufer nicht über die fehlgeschlagene Schimmelbekämpfung zu informieren, sei daher eine arglistige Täuschung.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Tatbestand der Arglist bezieht sich übrigens nicht nur auf eine eindeutig betrügerische Absicht“, erläutert Bernhardt die Leitsätze des Urteils, „sondern auch auf den bedingten Vorsatz eines ‚Fürmöglichhaltens‘ oder ‚Inkaufnehmens‘. Im Klartext: Jedes Detail, dass der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung unter den Tisch fallen lässt, weil er fürchtet, bei Offenlegung könnte ein potenzieller Käufer einen Rückzieher machen, kann ihm als arglistiges Verschweigen ausgelegt werden – mit teuren Folgen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>Geld sparen beim Hauskauf</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/geld-sparen-beim-hauskauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2015 12:22:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufpassen beim Hauskauf]]></category>
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		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[komplizierten Fragen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer Interesse am Erwerb einer eigenen Immobilie hat, steht vor komplizierten Fragen. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist zum Beispiel zu klären: Wie gut ist eigentlich die Bausubstanz?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer Interesse am Erwerb einer eigenen Immobilie hat, steht vor komplizierten Fragen. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist zum Beispiel zu klären: Wie gut ist eigentlich die Bausubstanz? Hat das Traumhaus gravierende Mängel, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, oder handelt es sich wahrhaftig um ein „Haus mit Zukunft“? Ist es aus energetischer Sicht optimal gebaut und gut ausgestattet? Und welcher Kaufpreis ist für Größenordnung und Lage überhaupt angemessen?</p>
<figure id="attachment_15556" aria-describedby="caption-attachment-15556" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-15556" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0415-026-011_ev_0415_hausinspektor_01.jpg" alt="Foto: epr/Der Hausinspektor" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0415-026-011_ev_0415_hausinspektor_01.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0415-026-011_ev_0415_hausinspektor_01-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0415-026-011_ev_0415_hausinspektor_01-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/08/EV-0415-026-011_ev_0415_hausinspektor_01-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-15556" class="wp-caption-text">Foto: epr/Der Hausinspektor</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die erfahrenen Gutachter von Der Hausinspektor helfen dabei, eine gute Kaufentscheidung zu treffen. Sie begleiten Interessenten in ihr Wunschhaus und prüfen dieses vor Ort auf Herz und Nieren: Bei einer Besichtigung enttarnen die Sachverständigen mit ihrem fundierten Know-how bauliche Schwächen wie etwa feuchte Wände, eine fehlerhafte Abdichtung der Fenster oder Schimmel.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie ermitteln anhand ihrer Beurteilung den tatsächlichen Wert der Immobilie und ziehen darüber hinaus Informationen wie die Einträge in Grundbuch und Baulastenverzeichnis zu Rate, kennen den Preisspiegel in der Region und berücksichtigen alles, was für die Kaufverhandlungen relevant ist. Besteht nach der Begutachtung weiter Interesse seitens der Käufer, unterstützt der Gutachter ihn mit den gesammelten Argumenten bei den Preisverhandlungen. Oft kann der Bausachverständige aufgrund seiner langjährigen Erfahrung den Kaufpreis weiter drücken.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Begleitung und objektive Beratung durch Der Hausinspektor senkt also das Risiko beim Hauskauf und hilft Käufern, eine wohldurchdachte Entscheidung zu treffen. Ebenso überzeugend ist die Handhabung der Bezahlung: Die in dem deutschlandweiten Netzwerk organisierten Hausgutachter verdienen nicht am Kaufpreis der Immobilie, wie es zum Beispiel ein Makler tun würde, sondern beziehen neben einer fairen Grundgebühr ein prozentuales Honorar, das auf der erzielten Ersparnis am Angebotspreis basiert und nur fällig wird, wenn die Immobilie tatsächlich gekauft wird.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: epr </em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/geld-sparen-beim-hauskauf/">Geld sparen beim Hauskauf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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