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	<title>Kapitalmarktrecht</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kapitalmarktrecht</title>
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		<title>Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank &#038; Schüller</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erste-euro-wert-immobilienfonds-kg-frank-schueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2015 08:40:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienfonds KG Frank & Schüller]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei CLLB Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[SEB AG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und München bereits berichtete, werden die Kommanditisten der „Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank &#038; Schüller (GmbH &#038; Co.)“ von der SEB AG als Rechtsnachfolgerin der Mit-Gründungskommanditistin und Initiatorin der KG in Anspruch genommen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erste-euro-wert-immobilienfonds-kg-frank-schueller/">Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank &#038; Schüller</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Klage der SEB AG gegen eine von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin abgewiesen</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und München bereits berichtete, werden die Kommanditisten der „Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank &amp; Schüller (GmbH &amp; Co.)“ von der SEB AG als Rechtsnachfolgerin der Mit-Gründungskommanditistin und Initiatorin der KG in Anspruch genommen. Die SEB AG begründet die geltend gemachten Ansprüche mit einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgrund vermeintlich haftungsschädlicher Ausschüttungen und geht gegen die Kommanditisten gerichtlich vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstinstanzlich wurde in dem Verkündungstermin in der vergangenen Woche in Berlin die Klage der SEB AG gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin nunmehr abgewiesen, wie Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer, der Kanzlei CLLB, berichtet. Die Entscheidungsgründe liegen jedoch noch nicht vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings ist das Gericht augenscheinlich der Argumentation der Kanzlei CLLB für die in Anspruch genommene Kommanditistin gefolgt und hat die Klage vollständig zurückgewiesen und der SEB AG die Kosten auferlegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer der Kanzlei CLLB rät daher allen betroffenen Kommanditisten, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, sollten Forderungen gegen sie gestellt werden. Auf keinen Fall sollte ohne eine Einzelfallprüfung eine Zahlung vorgenommen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: LifePR</em></p>
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		<item>
		<title>BGH stärkt Widerspruchsrecht bei Renten- und Lebensversicherungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/bgh-staerkt-widerspruchsrecht-bei-renten-und-lebensversicherungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2015 10:15:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherfreundlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Widerspruch und den Verjährungsfristen bei Renten- und Lebensversicherungen. Erneut entschied der BGH verbraucherfreundlich (IV ZR 103/15). „Der BGH hat erneut bekräftigt, dass Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Damit setzt er seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr konsequent fort“, so Rechtsanwalt &#8230;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Widerspruch und den Verjährungsfristen bei Renten- und Lebensversicherungen. Erneut entschied der BGH verbraucherfreundlich (IV ZR 103/15).</p>
<p style="text-align: justify;">„Der BGH hat erneut bekräftigt, dass Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Damit setzt er seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr konsequent fort“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu dem aktuellen BGH-Urteil vom 8. April 2015.</p>
<p style="text-align: justify;">Konkret hatte der Kunde einer 1998 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Rentenversicherung geklagt. Dabei erhält der Versicherte alle nötigen Verbraucherinformationen nicht vor ihrer Unterschrift, sondern erst mit der Versicherungspolice. Den Versicherungsvertrag hat der Kläger 2008 widerrufen und hilfsweise gekündigt. Die Kündigung wurde vom Versicherer akzeptiert und der Rückkaufswert an den Verbraucher ausgezahlt. Damit wollte sich der Kunde aber nicht begnügen. 2011 erhob er Klage und forderte auch die fälligen Zinsen. Amts- und Landgericht hatten seine Klage mit dem Hinweis auf Verjährung abgewiesen. Der Verbraucher ließ jedoch nicht locker und klagte bis vor den BGH. Mit Erfolg. Unter Hinweis auf das Grundsatzurteil vom 7. Mai 2014 sei die Klage noch nicht verjährt, entschied der zuständige IV. Zivilsenat des BGH.</p>
<figure id="attachment_12211" aria-describedby="caption-attachment-12211" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-12211" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g.jpg" alt="Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR" width="618" height="193" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g-150x47.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g-300x94.jpg 300w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-12211" class="wp-caption-text">Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Denn demnach gilt die Widerspruchsfrist nach § 5a VVG a.F. nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde bzw. die nötigen Verbraucherinformationen zu spät erhalten hat. Bei Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Policenmodell war das die gängige Praxis. So sei auch in dem konkreten Fall die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden. Nachdem der Widerspruch 2008 erklärt wurde, war die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen. Erst durch den Widerspruch sei klar geworden, dass kein wirksamer Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Verbraucher zu Stande gekommen sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Cäsar-Preller: „Die konsequente Rechtsprechung des BGH zeigt deutlich, dass Verbraucher gute Chancen auf Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Mandanten, die ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerrufen möchten.</p>
<p style="text-align: justify;">Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de/</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: openPR</em></p>
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		<item>
		<title>Verfügungsverbot über die Rena Lange Holding GmbH</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/verfuegungsverbot-ueber-die-rena-lange-holding-gmbh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jan 2015 09:45:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Anleihegläubiger der Rena Lange Holding GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei CLLB Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatzansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Verfügungsverbot über die Rena Lange Holding GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen der Tochtergesellschaft M.Lange & Co. GmbH]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>München. München, 18. Januar 2015. Das Luxus-Modehaus Rena Lange hatte am 09.09.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Der Insolvenzantrag wurde sowohl in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH als auch im Regelverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft M.Lange &#38; Co. GmbH gestellt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/verfuegungsverbot-ueber-die-rena-lange-holding-gmbh/">Verfügungsverbot über die Rena Lange Holding GmbH</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">München. München, 18. Januar 2015. Das Luxus-Modehaus Rena Lange hatte am 09.09.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Der Insolvenzantrag wurde sowohl in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH als auch im Regelverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft M.Lange &amp; Co. GmbH gestellt. Am 17. Dezember 2014 wurde nun der Rena Lange Holding GmbH von dem Insolvenzgericht München I ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit wurde der Gesellschaft verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen.</p>
<p style="text-align: justify">Zugleich hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich für einen Anleger der Rena Lange Klage wegen Prospekthaftung vor dem Landgericht München I erhoben. Der Kläger ist Anleihegläubiger der Rena Lange Holding GmbH, die am 12. Dezember 2013 Schuldverschreibungen (ISIN Nummer DE000A1ZAEMO) mit einem Volumen von 10 Millionen Euro emittiert hatte.</p>
<p style="text-align: justify">„Da der Verkaufsprospekt nach unserer Bewertung fehlerhaft ist, bestehen dementsprechende Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.. „Denn der Prospekt muss ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären. Erfüllt er diesen Anspruch nicht oder nur eingeschränkt, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“</p>
<p style="text-align: justify">Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: LifePR.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/verfuegungsverbot-ueber-die-rena-lange-holding-gmbh/">Verfügungsverbot über die Rena Lange Holding GmbH</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Anleger werden zur Kapitalerhöhung aufgefordert</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/anleger-werden-zur-kapitalerhoehung-aufgefordert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Oct 2014 06:47:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kapitalerhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Christian Luber]]></category>
		<category><![CDATA[Schiffsfonds MS Clara Schulte]]></category>
		<category><![CDATA[Schiffsgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsschwierigkeiten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>München. Die Anleger des Schiffsfonds MS Clara Schulte wurden nun von der Gesellschaft aufgefordert, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals zu leisten. Wie die Treuhandgesellschaft mitteilt, sei dies zur Konsolidierung </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/anleger-werden-zur-kapitalerhoehung-aufgefordert/">Anleger werden zur Kapitalerhöhung aufgefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">München. Die Anleger des Schiffsfonds MS Clara Schulte wurden nun von der Gesellschaft aufgefordert, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals zu leisten. Wie die Treuhandgesellschaft mitteilt, sei dies zur Konsolidierung erforderlich. Sollten die Anleger der Zahlungsaufforderung nicht in ausreichendem Maße Folge leisten, würde die Schiffsgesellschaft voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.</p>
<figure id="attachment_5277" aria-describedby="caption-attachment-5277" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-5277" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB.jpg" alt="Quelle: CLLB Rechtsanwälte." width="620" height="620" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB-300x300.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-5277" class="wp-caption-text">Quelle: CLLB Rechtsanwälte.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">&#8222;Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Zahlung nicht leisten, besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt&#8220;, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. &#8222;Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.</p>
<p style="text-align: justify">Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.</p>
<p style="text-align: justify">CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften &#8211; beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen &#8211; konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. &#8222;Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden&#8220;, so Rechtsanwalt Luber abschließend.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/anleger-werden-zur-kapitalerhoehung-aufgefordert/">Anleger werden zur Kapitalerhöhung aufgefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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