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	<title>Irrtümer</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>8 verbreitete Irrtümer im Mietrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Mar 2018 09:14:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Wie eigentlich in allen Rechtsbereichen, gibt es auch im Mietrecht so einige Irrtümer. Bevor man sich auf Halbwahrhei-ten verlässt, ist es ratsam, einmal genauer hinzuschauen und die ent-sprechenden Gesetze nachzuschlagen. Oder: </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Wie eigentlich in allen Rechtsbereichen, gibt es auch im Mietrecht so einige Irrtümer. Bevor man sich auf Halbwahrheiten verlässt, ist es ratsam, einmal genauer hinzuschauen und die entsprechenden Gesetze nachzuschlagen. Oder: Sie hier nachzulesen. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer, fasst 8 der beliebtesten Rechtsirrtümer zusammen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mietkaution abwohnen</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die vor Einzug gezahlte Mietkaution einfach abgewohnt werden kann. Das ist ganz klar falsch. &#8222;Die Mietkaution dient dem Vermieter beispielsweise dazu, eventuelle Schäden an der Wohnung zu begleichen. Wer die letzten drei Monatsmieten also einfach auslässt, kann mit einem Mahnbescheid rechnen&#8220;, erklärt Mingers.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nachmieter stellen</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch, dass man vorzeitig aus dem Mietvertrag kommt, wenn man drei Nachmieter stellt, ist ein Gerücht. Ein Mietvertrag ist genau wie alle anderen Verträge einzuhalten &#8211; und damit auch die Kündigungsfrist. Nur mit Einverständnis des Vermieters ist es möglich, das Mietverhältnis frühzeitig zu beenden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Einmal monatlich laut feiern</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer Irrtum: Einmal im Monat dürfe laut gefeiert werden. Dies verbietet sowohl das Mietrecht als auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Ruhestörungen muss niemand einfach so hinnehmen, vor allem nicht in der Nachtruhe ab 22 Uhr.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mietzahlung verweigern</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Halbwahrheit ist, dass der Mieter die Mietzahlung verweigern kann, wenn er Mängel, wie beispielsweise Schimmelbefall in der Wohnung feststellt. Dazu der Rechtsexperte: &#8222;Die ganze Miete darf nicht einbehalten werden &#8211; möglich ist es jedoch, eine prozentuale Mietminderung vorzunehmen. Dies gilt aber auch nur dann, wenn der Vermieter umgehend über die Mängel in Kenntnis gesetzt wird.&#8220; Hinzu kommt, dass die korrekte Höhe der Mietminderung von einem Fachmann ermittelt werden muss.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Rausschmiss bei Nichtzahlung</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch, dass man bei Nichtzahlung der Miete vor die Tür gesetzt wird, ist nicht ganz richtig. Erst, wenn man zwei Monate im Rückstand steht, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Zieht der Mieter dennoch nicht aus, muss eine Räumungsklage eingereicht werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Untermieter verboten</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch nicht ganz richtig: Ein Vermieter könne Untermieter grundsätz-lich verbieten. Zwar ist der Mieter verpflichtet, um Erlaubnis zu bitten, bevor er Räumlichkeiten einem Dritten zur Verfügung stellt. Hat er allerdings ein berechtigtes Interesse, muss der Vermieter zusagen. &#8222;Ein berechtigtes Interesse bestände beispielsweise, wenn sich der Mieter in einer finanziellen Notlage befindet oder auch nur, wenn er den Wunsch danach hat, in einer Gemeinschaft zu leben&#8220;, so der Rechtsexperte.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mindestens einmal Wände streichen</h2>
<p style="text-align: justify;">Dass Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet sind, während der Dauer des Mietverhältnisses einmal die Wände zu streichen, ist ebenfalls ein Irrtum. Dies hängt von den Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ab. Darin sollte genau geregelt sein, nach wie vielen Jahren der Mieter bestimmte Räume streichen muss. Wie viel Zeit zwischen zwei Renovierungen verstreichen darf, hängt davon ab, wie stark der jeweilige Raum genutzt wird &#8211; so besteht beim Wohnzimmer ein früherer Renovierungsbedarf als beim Flur. Klauseln, die besagen, dass der Mieter in jedem Fall nach dem Auszug die Wohnung streichen muss, sind unwirksam.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Zugang zur Wohnung</h2>
<p style="text-align: justify;">Manche Vermieter sind der Meinung, ein unbeschränktes Zutrittsrecht zur Wohnung zu besitzen. Ein solches besteht aber keinesfalls. &#8222;Allein der Mieter darf bestimmen, wer die Wohnung uneingeschränkt betreten darf. Vermieter können im Mietvertrag jedoch vereinbaren, die Wohnung nach vorheriger Ankündigung betreten zu dürfen&#8220;, erläutert Mingers abschließend.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Mingers &amp; Kreuzer </em></p>
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		<title>Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2015 11:44:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[VLH-Sprecher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/">Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; &#8222;In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<figure id="attachment_11986" aria-describedby="caption-attachment-11986" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-11986" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg" alt="Foto: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&quot;" width="618" height="616" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-300x299.jpg 300w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-11986" class="wp-caption-text">Foto: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat, zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste, Sanktionen, Strafen</p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel. Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch, Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. &#8222;So viele Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es, wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die fünf häufigsten Irrtümer</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern für normal, sagt Christina Georgiadis. &#8222;In Wahrheit ist das aber die Ausnahme.&#8220; Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine Übersicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Irrtum: &#8222;Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. &#8222;Aber in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass die Maschen im Netz enger werden&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Irrtum: &#8222;Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das auch in Zukunft nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue Tätigkeit oder Scheidung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Irrtum: &#8222;Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln, welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Irrtum: &#8222;Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts gewinnen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch etwas zu holen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Irrtum: &#8222;Das passiert doch heute alles automatisch.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus welchen Quellen bezieht&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden reifen. &#8222;Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (ots) </em></p>
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