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	<title>Grundsteuer</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2022 09:14:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Feststellungserklärung]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/">Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022. Noch bis spätestens zum 31. Oktober 2022 haben alle Eigentümer Zeit, eine Erklärung des Grundsteuerwerts für die Neuberechnung an das zuständige Finanzamt – beispielsweise über das Internetportal ELSTER oder für einfach gelagerte Fälle in Bundesländern, die das Bundesmodell umsetzen, auch www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de – zu übermitteln. Was Immobilieneigentümer jetzt zur Feststellungserklärung wissen müssen, fassen die VON POLL IMMOBILIEN Experten nachfolgend zusammen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die aktuellen Grundsteuerbeträge bleiben noch bis Ende Dezember 2024 unverändert. Erst zum 1. Januar 2025 treten die neuen Sätze in Kraft“, weiß Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN. Und weiter: „Dennoch müssen Immobilieneigentümer schon jetzt aktiv werden. Die Abgabefrist vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ist für alle Eigentümer verpflichtend. Die Feststellungserklärung kann einmalig online abgegeben werden und ermöglicht den <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/" target="_blank" rel="noopener">Finanzämtern</a> die Neuberechnung der Grundsteuer.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wer ist zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet?</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. In Erbbaurechtsfällen muss nur der Erbbauberechtigte eine Erklärung abgeben.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wie ist die Feststellungserklärung einzureichen?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Feststellungserklärung kann über das Online-Portal ELSTER übermittelt werden. Dazu sind allerdings Zugangsdaten notwendig. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, beispielsweise für die Einkommensteuererklärung, kann dieses auch für die Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Alternativ steht privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken aus den elf teilnehmenden Bundesländern des Bundesmodells die Internetseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Verfügung. Nutzbar ist dieser Service demnach in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nur in Einzelfällen (sogenannten Härtefällen), wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, ist die Abgabe der Informationen in Papierform möglich.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Eigentümer haben ein Informationsschreiben ihres Bundeslandes mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen, sowie Informationen zur Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Die benötigten Unterlagen und wo diese zu finden sind, können je nach Bundesland variieren. Generell sollten Eigentümer die folgenden Angaben parat haben: Aktenzeichen des Grundstücks, Lage des Grundstücks, Gemarkung(en) und Flurstück(e), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Art des Grundstücks, genaues Baujahr (ab einem Baujahr von 1949), Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze (falls vorhanden) und die Kontaktdaten der Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die benötigten Informationen lassen sich beispielsweise im Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie in den Bauunterlagen finden. Hilfreich sind zudem ein Grundbuchauszug oder bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung“, lässt Immobilienrechtsexperte Wistokat wissen. Und er führt weiter aus: „Zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können Eigentümer das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung nutzen.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was passiert, wenn die Feststellungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer die Frist zur Abgabe der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/die-neue-grundsteuer-was-die-reform-fur-eigentumer-bedeutet/" target="_blank" rel="noopener">Feststellungserklärung</a> nicht einhält, riskiert nicht nur eine Ermahnung, sondern bei weiteren Verzögerungen auch einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Bußgeld. Zudem wird der Wert für die Berechnung bei Nicht-Abgabe der Feststellungserklärung vom zuständigen Finanzamt geschätzt. Das ist im seltensten Fall finanziell vorteilhaft für den Immobilieneigentümer.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Fazit</h3>
<p style="text-align: justify;">„Immobilieneigentümer sollten die Abgabe der Feststellungserklärung lieber nicht auf die lange Bank schieben, sondern frühzeitig aktiv werden, da das Besorgen der benötigten Informationen gegebenenfalls auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Außerdem lassen sich durch eine rechtzeitige Abgabe mögliche Strafzahlungen vermeiden. Eigentümer, die ihr Informationsschreiben vom Finanzamt und die benötigten Angaben beisammenhaben, können die Eingaben binnen weniger Minuten erledigen“, resümiert Tim Wistokat von VON POLL IMMOBILIEN.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: von Poll Immobilien GmbH</em></p>
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		<title>Die neue Grundsteuer: Was die Reform für Eigentümer bedeutet</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/die-neue-grundsteuer-was-die-reform-fur-eigentumer-bedeutet/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Apr 2022 07:12:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer A]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundsteuer C]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuerreformgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wildwuchs Grundsteuer, denn bisher variierten die Preise schon in der Nachbarschaft. Damit ist nun Schluss: Ab 2025 gibt es neue Berechnungsgrundlagen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/die-neue-grundsteuer-was-die-reform-fur-eigentumer-bedeutet/">Die neue Grundsteuer: Was die Reform für Eigentümer bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wildwuchs Grundsteuer, denn bisher variierten die Preise schon in der Nachbarschaft. Damit ist nun Schluss: Ab 2025 gibt es neue Berechnungsgrundlagen. Um an Daten zu kommen, sind alle Eigentümer aufgerufen, aktiv zu werden. Was genau dahintersteckt, weiß die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was ist die Grundsteuer?</h3>
<p style="text-align: justify;"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wohneigentuemer-bauen-sechsmal-so-viel-vermoegen-auf-wie-mieter/" target="_blank" rel="noopener">Eigentümer</a> zahlen die Grundsteuer jährlich an Kommunen und Gemeinden. Diese nutzen die Einnahmen, um die örtliche Infrastruktur zu erhalten. Das sind bundesweit jährlich 15 Milliarden Euro. Aktuell berechnet sich diese Steuer aus dem Wert des Grundstücks und der Immobilie darauf. Zur Verwechslung kommt es übrigens oft mit der Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Immobilien einmalig fällig wird.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was ändert sich?</h3>
<p style="text-align: justify;">Häuser und Grundstücke waren bisher nicht einheitlich besteuert. Die Werte variierten und waren veraltet: Im Westen orientierte man sich noch an einem Wert aus 1964, im Osten sogar aus 1935. Das Grundsteuerreformgesetz ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Grundstücke werden zukünftig neu bewertet. Der Grundstückswert bleibt dafür die Basis. Multipliziert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl, multipliziert mit dem Hebesatz, den die Stadt bzw. Gemeinde festlegt, ergibt sich daraus die Grundsteuer.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Rechenexempel?</h3>
<p style="text-align: justify;">Keine Panik! Niemand muss sich an wilde Berechnungen wagen. Es geht vielmehr darum, Angaben zu Haus und Grundstück an das Finanzamt zu übermitteln. Das <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/" target="_blank" rel="noopener">Finanzamt</a> wiederum berechnet dann den Grundsteuerwert und stellt den Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem stellt das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid aus. Beide Bescheide sind Grundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer durch Stadt oder Gemeinde.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was Eigentümer tun müssen</h3>
<p style="text-align: justify;">Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen die Angaben in der Feststellungserklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt elektronisch über die Steuer-Online-Plattform ELSTER. Dabei geht es um Werte wie Lage, Fläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart und Baujahr.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Neu: Grundsteuer C für baureife Grundstücke</h3>
<p style="text-align: justify;">Bisher gab es Grundsteuer A für die landwirtschaftliche Nutzung und die Grundsteuer B für die bauliche Nutzung. Weil es in Deutschland so viele unbebaute, aber eigentlich baureife Grundstücke gibt, wird die Grundsteuer C eingeführt. Diese soll Eigentümer animieren, zu bauen, statt die Grundstücke brach liegen zu lassen. Wilde Grundstücksspekulationen können so zukünftig vermieden und neuer Wohnraum geschaffen werden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Sind auch Mieter betroffen?</h3>
<p style="text-align: justify;">Für die Grundsteuer und die Abgabe der Daten ist der Eigentümer verantwortlich. Preislich dürfte sich das erst ab 2025 für den ein oder anderen Mieter bemerkbar machen. Denn tatsächlich tragen viele Mieter die Grundsteuer im Rahmen ihrer Nebenkostenabrechnung.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Debeka Bausparkasse AG</em></p>
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