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	<title>Grunderwerbsteuer</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Grunderwerbsteuer</title>
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		<title>Kaufnebenkosten reduzieren: Tipps zum Sparen der Grunderwerbsteuer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Apr 2022 07:47:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei ihrer Kalkulation sollten Interessenten zusätzlich noch die Kaufnebenkosten bedenken. Einer der größten Posten ist hierbei die Grunderwerbsteuer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/kaufnebenkosten-reduzieren-tipps-zum-sparen-der-grunderwerbsteuer/">Kaufnebenkosten reduzieren: Tipps zum Sparen der Grunderwerbsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Immobilienkäufer müssen nicht nur den Kaufpreis zahlen, wenn sie vorhaben, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben. Bei ihrer Kalkulation sollten Interessenten zusätzlich noch die Kaufnebenkosten bedenken. Einer der größten Posten ist hierbei die Grunderwerbsteuer. Diese wird einmalig beim Erwerb eines unbebauten oder bebauten Grundstücks an das Finanzamt entrichtet. Dabei gibt es ein paar Einsparmöglichkeiten, von denen der ein oder andere Käufer profitieren kann. Nachfolgend geben die VON POLL FINANCE Experten hilfreiche Tipps, in welchen Situationen an der Grunderwerbsteuer gespart werden kann.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was ist die Grunderwerbsteuer?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und wird einmalig an das Finanzamt gezahlt – unabhängig davon, ob der Käufer ein bebautes oder unbebautes Grundstück erwirbt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer orientiert sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie inklusive des Grundstücks. Je nach Bundesland liegt der Grunderwerbsteuersatz zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent. Am geringsten ist der Steuersatz derzeit in Sachsen und Bayern mit jeweils 3,5 Prozent. Den höchsten Grunderwerbsteuersatz zahlen Kaufinteressenten dagegen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland mit jeweils 6,5 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">„Grundsätzlich sollten sich Kaufinteressenten vor dem Immobilienerwerb über die Höhe der zu leistenden Grunderwerbsteuer informieren, da es den Bundesländern überlassen ist, den Steuersatz zu Beginn eines neuen Jahres zu erhöhen“, lässt Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE, wissen. Sie fügt hinzu: „Wenn der Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer beglichen hat, erhält der Notar vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist nach Zahlung des Kaufpreises notwendig, um das Eigentum im Grundbuch umschreiben zu lassen.“ Die Grundsteuer macht einen erheblichen Teil der Kaufnebenkosten aus. Dennoch gibt es ein paar Möglichkeiten, um die Steuer zu senken und so bestenfalls Kosten einzusparen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Tipp 1: Durch Eigenleistung beim Neubau oder getrennte Verträge Grunderwerbsteuer sparen</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer sich für ein unbebautes Grundstück entscheidet, um anschließend einen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neubau-vs-bestand/" target="_blank" rel="noopener">Neubau</a> darauf zu errichten, kann unter Umständen bei der Grunderwerbsteuer sparen – sofern beide Komponenten getrennt voneinander erworben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Bemessungsgrundlage für ein bebautes Grundstück gilt üblicherweise der im Notarvertrag ausgewiesene Kaufpreis – also der Gesamtwert für Grundstück und Gebäude. Wird ein unbebautes Grundstück separat erworben, ist es möglich, nur das Grundstück zu versteuern. Dafür müssen die Verträge für das Grundstück und den Bauauftrag unbedingt sowohl inhaltlich als auch zeitlich unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Wichtig ist auch, dass der Grundstücksverkäufer und die Baufirma in keiner Beziehung zueinanderstehen – das bedeutet, sie dürfen nicht derselben Unternehmensgruppe angehören. „Allerdings sollten Käufer beachten, dass der Kauf eines Neubaus vom Bauträger zu einem Gesamtkaufpreis und damit umsatzsteuerfrei erfolgt“, weiß Dr. Lotzkat. Und führt weiter aus: „Wird jedoch erst das Grundstück erworben und im Anschluss die Bauträgerleistungen einzeln beziehungsweise separat in Rechnung gestellt, sind diese umsatzsteuerpflichtig. Diesen Umstand sollten Kaufinteressenten vorab bei ihrer Kalkulation berücksichtigen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Auch bei einem einheitlichen Vorgang können Käufer bei der Grunderwerbsteuer sparen. Bauherren können sich vertraglich zu Eigenleistungen verpflichten, um so die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Durch das eigenständige Streichen von Wänden oder das Verlegen von Böden lassen sich demnach nicht nur Handwerkerkosten, sondern auch Steuern sparen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Tipp 2: Beim Immobilienkauf bewegliches Zubehör herausrechnen</h3>
<p style="text-align: justify;">Nicht nur bei Neubauprojekten lässt sich Grunderwerbsteuer sparen, sondern auch für <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mehr-kaeufer-setzten-auf-guenstige-bestandsimmobilien/" target="_blank" rel="noopener">Bestandsimmobilien</a> gibt es Einsparmöglichkeiten. „Wer beim Erwerb einer Immobilie auch das bewegliche Inventar wie eine Einbauküche, einen Ofen, eine Sauna oder Gartenmöbel übernimmt, kann nach Rücksprache mit seiner finanzierenden Bank den Notar anweisen, diese im Kaufvertrag separat aufzulisten“, sagt Dr. Lotzkat. Und weiter: „Denn als Steuergegenstand gelten lediglich das Grundstück und das Gebäude mit jenem Inventar, welches untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist. Den Wert des mobilen Zubehörs zieht das Finanzamt vom Kaufpreis ab, so wird die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer reduziert.“ Aber aufgepasst: Sollte der Wert dieser Bestandteile jedoch einen zu großen Anteil des Kaufpreises ausmachen (zum Beispiel mehr als 10 Prozent oder 15 Prozent), könnte das Finanzamt stutzig werden und Rückfragen stellen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vorab die Kaufbelege für das bewegliche Inventar vom vorherigen Besitzer anzufordern, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Auch eine vorherige Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater kann hier empfehlenswert sein.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Tipp 3: Immobilie innerhalb der Familie vererben, verschenken oder verkaufen</h3>
<p style="text-align: justify;">Ein Immobilienverkauf unter Verwandten in grader Linie ist grunderwerbsteuerfrei. Das bedeutet: Wird die Immobilie an den Ehepartner, die Eltern, Kinder sowie Großeltern oder Enkel verkauft, ist der Käufer von der Grunderwerbsteuer befreit. Die gleiche Begünstigung gilt auch für adoptierte Kinder, Schwiegereltern sowie den Kauf vom Ex-Partner im Rahmen einer <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/scheidung-hohe-belastung-fuer-nerven-und-finanzen/" target="_blank" rel="noopener">Scheidung</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">„Auch mit der Schenkung oder Vererbung einer Immobilie innerhalb der Familie lässt sich die Grunderwerbsteuer sparen. Allerdings fällt hier unter Umständen die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es jedoch Freibeträge, welche nicht versteuert werden müssen. Die Rücksprache mit einem Steuerberater ist hier jedoch unabdingbar“, lässt Dr. Lotzkat wissen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Tipp 4: Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen</h3>
<p style="text-align: justify;">In einigen Fällen lässt sich die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen. Wer beispielsweise als Unternehmer oder Selbstständiger seine Immobilie gewerblich nutzt, kann die beim Kauf gezahlte Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe in Form einer Abschreibung geltend machen. Allerdings nur, wenn mit der Immobilie steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Das gleiche gilt, wenn die Immobilie teilweise gewerblich genutzt wird. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der private und der betrieblich genutzte Teil der Immobilie klar voneinander differenziert werden. Eigentümer einer vermieteten Immobilie können die Grunderwerbsteuer später als Werbungskosten linear abschreiben.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Fazit</h3>
<p style="text-align: justify;">„Vor dem Immobilienkauf ist es wichtig, sich über die anfallenden Kaufnebenkosten zu informieren – die Grunderwerbsteuer ist ein erheblicher Teil davon. Aus diesem Grund lohnt es sich für Kaufinteressenten, zu prüfen, ob sie hier gegebenenfalls Einsparungen realisieren können“, resümiert Dr. Lucie Lotzkat.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: von Poll Immobilien GmbH</p>
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		<title>Abenteuer Hausbau: So gelingt der Weg ins Eigenheim 2017</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/abenteuer-hausbau-so-gelingt-der-weg-ins-eigenheim-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 08:51:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Lübeck - Ganz gleich ob Fertighaus, Architektenbungalow, „smarte“ oder konventionelle vier Wände – die Grundlage für ein sorgloses Leben im Eigenheim ist eine solide Planung. Das gilt für die Finanzierung ebenso wie für die Entscheidung über die Art des Hauses oder die Absicherung des Bauvorhabens. Dr. Klein, einer der größten Finanzdienstleister Deutschlands, gibt sieben Tipps:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/abenteuer-hausbau-so-gelingt-der-weg-ins-eigenheim-2017/">Abenteuer Hausbau: So gelingt der Weg ins Eigenheim 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Lübeck</strong> &#8211; Ganz gleich ob Fertighaus, Architektenbungalow, „smarte“ oder konventionelle vier Wände – die Grundlage für ein sorgloses Leben im Eigenheim ist eine solide Planung. Das gilt für die Finanzierung ebenso wie für die Entscheidung über die Art des Hauses oder die Absicherung des Bauvorhabens. Dr. Klein, einer der größten Finanzdienstleister Deutschlands, gibt sieben Tipps für den Weg zum eigenen Haus und schaut schon heute auf die Trends von morgen.</p>
<figure id="attachment_23751" aria-describedby="caption-attachment-23751" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23751" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/84c162361c2a3762_800x800ar.jpg" alt="" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/84c162361c2a3762_800x800ar.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/84c162361c2a3762_800x800ar-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/84c162361c2a3762_800x800ar-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23751" class="wp-caption-text">Quelle: Dr. Klein &amp; Co.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 1: Vor dem Spatenstich kommt der Kassensturz – der Finanzierungsplan</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine umfassende Beratung durch Fachleute ist der erste Schritt, wenn ein Hausbau ansteht. Welches Eigenkapital habe ich zur Verfügung? Wie hoch ist die Kreditsumme? Welche Tilgung strebe ich an? Das sind nur einige Beispiele für Fragen, die zu klären sind. Dabei gilt es, auch finanzielle Engpässe einzukalkulieren, denn eine Finanzierung läuft in der Regel über mehrere Jahrzehnte und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich die eigene Situation entwickeln wird. Empfehlenswert ist es, mindestens 20 Prozent der Komplettkosten aus Ersparnissen begleichen zu können. Zusätzliche drei bis fünf Monatsnettogehälter dienen als Reserve für unvorhergesehene Kosten.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die Zinsen sind derzeit niedrig“, sagt Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung von Dr. Klein in Lübeck. „Die Bestandteile der Finanzierung sollten darauf und auf die persönliche Situation des Bauherrn angepasst sein. Ein wichtiger Einflussfaktor dabei ist die Tilgung. Sie wirkt sich direkt auf die Dauer der Rückzahlung aus: Wer niedriger tilgt, zahlt länger ab. Dr. Klein empfiehlt deshalb eine anfängliche Tilgung von mindestens zwei Prozent“, so Ludwig weiter. Dank der günstigen Zinssituation ist es möglich, eine recht niedrige Rate zurückzuzahlen und trotzdem in absehbarer Zeit schuldenfrei zu sein. Auf Nummer sicher geht, wer diese Tilgung mit einer langen Zinsbindung kombiniert. So können künftige Hausherren auf lange Frist von den niedrigen Zinsen profitieren. Diese Tendenz belegt der Dr. Klein Trendindikator Baufinanzierung: Die durchschnittliche Zinsbindung im Dezember 2016 betrug 13,8 Jahre. 2011 waren es noch zwei Jahre weniger.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 2: Gut gefördert ist halb finanziert</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich für den Bau eines Hauses entscheidet, kann auf staatliche Unterstützung zählen. In Deutschland wird der Erwerb, der Bau und die Modernisierung privaten Wohnraums gefördert. Außerdem bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – diverse Förderprogramme für die eigenen vier Wände. Vor allem energieeffiziente Bauweisen werden stark subventioniert. Allerdings können sich die Angebote regional unterscheiden. Am besten informieren sich zukünftige Eigenheimbesitzer schon im Vorfeld. Neben der KfW subventionieren auch die Bundesländer den Wohnungsbau.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 3: Das passende Haus finden</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Je nach Budget haben Hausbauplaner die Wahl zwischen verschiedenen Varianten. Das Fertighaus beispielsweise erlebt gerade eine Renaissance. Es ist eine kosteneffiziente Form des Neubaus für Menschen, die wenig Zeit auf individuelle Extrawünsche in der Gestaltung verwenden wollen. Fertighäuser werden nach einem Baukastenprinzip zusammengestellt. Ein weiterer Vorteil: Der Einzug ist in der Regel schneller möglich als beim Bau eines Architekten- oder Massivhauses. Bauherren können sich zwischen einem Bausatzhaus, einem Ausbauhaus und einem schlüsselfertigen Eigenheim entscheiden. Die beiden ersten Varianten erfordern deutlich mehr handwerkliches Geschick, sind aber schon mit rund 50.000 Euro umsetzbar. Das schlüsselfertige Haus dagegen ist ab 150.000 Euro aufwärts zu bekommen. Massivhäuser und Architektenhäuser verlangen deutlich höhere Investitionen, dafür ist der Individualität kaum eine Grenze gesetzt. Mittlerweile können die eigenen vier Wände auch schon als „Smart Home“ konzipiert werden. Die mitdenkende Heizung, der Kühlschrank, der bemerkt, dass die Vorräte sich dem Ende neigen oder das Licht, das sich pünktlich zur Dämmerung einschaltet – all das ist schon jetzt möglich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 4: Hausbau absichern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Zeit eines Hausbaus ist für zukünftige Eigenheimbesitzer mehr als aufregend. Neben der Vorfreude auf die eigenen vier Wände schwingt auch immer ein wenig Sorge mit, ob denn alles nach Plan verläuft. Diese Furcht nehmen Versicherungen nicht komplett, aber sie tragen maßgeblich zur Entspannung bei. Schon vor Beginn der Bauarbeiten ist es ratsam, dass sich Bauherren über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung oder eine Bauleistungsversicherung informieren. Auch spezielle Policen für eine Gebäudeversicherung bieten sich bei Bedarf an.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 5: Aus eins mach zwei: cleverer Grundstückskauf</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In vielen Städten ist Bauland rar. Entsprechend hoch sind die Preise für Grundstücke. In München etwa kostet der Quadratmeter aktuell bis zu 1.200 Euro. In weiten Teilen Ostdeutschlands ist Bauland dagegen für wenige hundert Euro zu bekommen. Übrigens: Seit 2006 klettert die Grunderwerbsteuer in beinahe allen Bundesländern in die Höhe. Zuletzt hat Thüringen den Prozentsatz auf 6,5 erhöht. Die gute Nachricht: Wer ein Grundstück ohne Haus kauft, kann die Grunderwerbsteuer sparen. Das gelingt, wenn für den Grundstückskauf und das Haus zwei getrennte Verträge und Finanzierungen laufen. Ein Beispiel verdeutlicht das Sparpotenzial: Werden bei einem Grundstückspreis von 120.000 Euro und Hausbaukosten von 190.000 Euro getrennte Verträge geschlossen, sparen Bauherren bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent 6.650 Euro an Grunderwerbsteuer, bei 6,5 Prozent ergibt sich ein Sparpotenzial von 12.350 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 6: Alles andere als nebensächlich – an die Kaufnebenkosten denken</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Oft vergessen zukünftige Eigenheimbesitzer vor lauter Euphorie die Nebenkosten, die bei einem Neubau anfallen. Schon vor dem Bau kommt Einiges zusammen: Baugenehmigung, Bodenproben, Statiker und Vermessungskosten sind ein paar Beispiele. Für den Kauf schlagen Kosten für den Grundbucheintrag und den Notar kräftig zu Buche. Beim tatsächlichen Bau gilt es, auch an den Erdaushub, Rohbauarbeiten und Co. zu denken. „Ich empfehle meinen Kunden immer, eine Liste mit allen anfallenden Nebenkosten zu erstellen, um diese im Blick zu behalten. Denn insgesamt können sie zehn bis 15 Prozent des gesamten Preises ausmachen“, rät Henning Ludwig.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp 7: Einen kühlen Kopf bewahren</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Lag der Zinssatz 2007 für einen Kredit mit zehn Jahren Zinsbindung noch bei rund vier Prozent, zahlt ein zukünftiger Eigenheimbesitzer bei gleichen Voraussetzungen aktuell lediglich Zinsen in Höhe von etwa einem Prozent. „Lassen Sie sich von den minimal steigenden Zinsen nicht unter Druck setzen“, rät Ludwig. „Experten sehen in naher Zukunft keine großen Sprünge und der Bau einer Immobilie ist eine langfristige Investition, die gut überdacht werden will. Wer besonnen in die Planung geht, schützt sich vor bösen Überraschungen“, so Ludwig weiter. Gleiches gelte auch für die Wahl der Bank. Es sei durchaus sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und einen Finanzdienstleister wie Dr. Klein in Anspruch zu nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Klein &amp; Co.</em></p>
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		<title>Betongold im adriatischen Trüffelparadies: Wer in Kroatien investiert, sollte Besonderheiten des Marktes kennen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/betongold-im-adriatischen-trueffelparadies-wer-in-kroatien-investiert-sollte-besonderheiten-des-marktes-kennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2017 09:01:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Motovun/München - Nicht nur Stars wie Wotan Wilke Möhring, Beyoncé und Robert de Niro schwärmen neuerdings immer öfter von Kroatien. Auch die Tourismusindustrie steht 2017 vor einem neuen Rekordjahr. Solche Aussichten ziehen Kapitalanleger aus der ganzen Welt an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/betongold-im-adriatischen-trueffelparadies-wer-in-kroatien-investiert-sollte-besonderheiten-des-marktes-kennen/">Betongold im adriatischen Trüffelparadies: Wer in Kroatien investiert, sollte Besonderheiten des Marktes kennen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Motovun/München</strong> &#8211; Nicht nur Stars wie Wotan Wilke Möhring, Beyoncé und Robert de Niro schwärmen neuerdings immer öfter von Kroatien. Auch die Tourismusindustrie steht 2017 vor einem neuen Rekordjahr. Solche Aussichten ziehen Kapitalanleger aus der ganzen Welt an. Obwohl die Preise für Immobilien und Bauland bereits anziehen, sind Grundstücke, Häuser und Wohnungen noch immer günstiger als in Spanien, Italien oder Frankreich. Auf unachtsame Investoren lauern laut Istrien-Immobilien-Experte Andreas Dussmann allerdings diverse landestypische Fallstricke.</p>
<figure id="attachment_23682" aria-describedby="caption-attachment-23682" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-23682" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/01/unspecified.jpeg" alt="" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/01/unspecified.jpeg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/01/unspecified-150x100.jpeg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/01/unspecified-300x200.jpeg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23682" class="wp-caption-text">Quelle: scrivo PublicRelations GbR</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Erster Fallstrick: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Nicht nur die fremde Sprache kann für Investoren zur Barriere werden“, sagt Dussmann. Der geborene Münchner lebt seit 2003 in der Region Istrien und entwickelt hier mit seinem Unternehmen Dussmann Homes Premium-Ferienvillen. Gerade wer seine Ferienimmobilie selbst entwickeln möchte, sollte nach seinen Worten Zeit und Know-how mitbringen. „Genehmigungsverfahren ziehen sich oft in die Länge. Der Grund sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Viele Einwohner haben das Land nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen. Selten aber haben sie ein Testament hinterlegt“, erklärt der Experte. Die Faustregel lautet: Je südlicher ein Grundstück innerhalb des Landes liegt, desto aufwendiger sind dessen Kauf und Entwicklung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zweiter Fallstrick: Übereilte Entscheidungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus tendieren Käufer in Urlaubs- oder Fernwehlaune dazu, schnell und unüberlegt Entscheidungen zu treffen. „Das ist gefährlich beim Erwerb einer Ferienimmobilie in Kroatien. Denn: Selbst wenn es auf einem Grundstück Baurecht gibt, heißt das nicht, dass die Baugenehmigung ausgesprochen wird.“ Bauzonen werden häufig von den Städten und Gemeinden verändert, da ihnen die Stadt- und Regionalplanung obliegt. So können Parzellen erweitert, aber auch entfernt und darüber hinaus die Baugenehmigung abgelehnt sowie das Baurecht entzogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dritter Fallstrick: Vorsicht beim Kauf von landwirtschaftlichem Grund</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Besonderheit in Kroatien: EU-Bürger dürfen zwar Bauland kaufen, insofern dieses aber landwirtschaftlicher Grund ist, jedoch nur über Ausnahmeregelungen. Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte laut Dussmann Homes daher dessen geografische Lage, die Bebauungspläne sowie geplante Veränderungen der Gemeinde prüfen und das kroatische Recht kennen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Vierter Fallstrick: Hohe Erschließungskosten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Kosten für die Erschließung von Grundstücken können schnell höher liegen als der Kaufpreis. Andreas Dussmann: „Das liegt unter anderem an der Monopolstellung von Strom- und Wasserversorgern, die überzogene Preise verlangen und Verfahren verzögern.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fünfter Fallstrick: Komplizierte Steuerregelungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit Blick auf die Steuern sollten sich Anleger genau überlegen, ob sie Grundstücke und Ferienimmobilien als Privatpersonen kaufen oder ein Unternehmen für den Kauf gründen. Denn als Privatperson zahlen Käufer fünf Prozent Grunderwerbsteuer auf Grundstücke und 25 Prozent Mehrwertsteuer auf Gebäude. Als juristische Person hingegen kann die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden. „Wer ein Objekt als Unternehmer auf Firmenrechnung kauft, muss es allerdings auch vermieten“, so Dussmann. Das gegründete Unternehmen muss daher gewerblichen Prüfungen zehn Jahre Stand halten können. Danach sind die Objekte bei Vermietung von der Mehrwertsteuer befreit und können aus der Firma auf eine Privatperson übertragen werden. Natürlich dürfen auch ausländische Privatpersonen Ferienobjekte vermieten – jedoch unter anderen Bedingungen. Private Vermieter, die ihren Wohnsitz nicht in Kroatien haben, zahlen bis zu 40 Prozent Gewinnsteuer auf ihre Einnahmen, Unternehmer hingegen nur 20 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">Um böse Überraschungen beim Investment zu vermeiden, rät Andreas Dussmann, für die Suche nach einem passenden Grundstück und den Bau der Ferienimmobilie Partner vor Ort zu beauftragen. „Ortsansässige Projektentwickler beherrschen nicht nur die Sprache. Oft arbeiten sie auch bereits lange Zeit mit Anwälten, Handwerkern und spezialisierten Services zusammen – und realisieren so von Grundstückskauf über Erschließung und Bau bis hin zu Vermietung und Pflege der Immobilie alles aus einer Hand.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: scrivo PublicRelations GbR</em></p>
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		<title>Brandenburg zieht nach und steigert Grunderwerbsteuer auf Höchstsatz</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/brandenburg-zieht-nach-und-steigert-grunderwerbsteuer-auf-hoechstsatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2015 09:48:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Topthema]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkäufer]]></category>
		<category><![CDATA[Lübeck]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lübeck - Erhöhungen der Grunderwerbsteuer belasten Immobilienkäufer - Heute fiel die endgültige Entscheidung des Landes Brandenburg, die Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 von 5,0 auf 6,5 Prozent anzuheben. Gemeinsam mit dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verlangt Brandenburg in Kürze den höchsten Steuersatz innerhalb der Bundesrepublik - eine Entwicklung, die Normalverdienern zunehmend den Immobilienkauf erschwert.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Lübeck</strong> &#8211; Erhöhungen der Grunderwerbsteuer belasten Immobilienkäufer &#8211; Heute fiel die endgültige Entscheidung des Landes Brandenburg, die Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 von 5,0 auf 6,5 Prozent anzuheben. Gemeinsam mit dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verlangt Brandenburg in Kürze den höchsten Steuersatz innerhalb der Bundesrepublik &#8211; eine Entwicklung, die Normalverdienern zunehmend den Immobilienkauf erschwert.</p>
<figure id="attachment_13422" aria-describedby="caption-attachment-13422" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/qp_grunderwerbsteuer_2015.jpg"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-13422" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/qp_grunderwerbsteuer_2015-150x150.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/Qualitypool GmbH&quot;" width="150" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/qp_grunderwerbsteuer_2015-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/qp_grunderwerbsteuer_2015-300x300.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/qp_grunderwerbsteuer_2015.jpg 620w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-13422" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/Qualitypool GmbH&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg verteuert sich ab Anfang Juli um knapp ein Drittel, nachdem der Steuersatz seit Januar 2011 konstant geblieben war. Das Bundesland folgt damit dem Kurs des Saarlands und Nordrhein-Westfalens, die beide jeweils zu Jahresbeginn die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent erhöhten. Schleswig-Holstein verlangt bereits seit Januar 2014 den aktuellen Höchststeuersatz.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Zuge der Erhöhung kann das Land Brandenburg die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer voraussichtlich noch einmal deutlich steigern. Mit seiner Entscheidung stellte sich der Landtag gegen die Kritik von Wohnungsbau- und Immobilienverbänden, die negative Auswirkungen der Steuererhöhung für die Altersvorsorge der Bundesbürger prognostizieren. Ebenso wenig entspricht die Anhebung der Grunderwerbsteuer den Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen, flächendeckend erschwingliche Immobilienpreise und Baukosten zu gewährleisten, wie es vom &#8222;Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen&#8220; seit Sommer 2014 angestrebt wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Grunderwerbsteuererhöhungen der Bundesländer reißen nicht ab</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Allein in den letzten anderthalb Jahren hat die Hälfte der Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten erschweren es Normalverdienern in den betroffenen Bundesländern erheblich, Eigentum zu erwerben&#8220;, vollzieht Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, den Trend der letzten Monate und Jahre nach. &#8222;Wie deutlich die Grunderwerbsteuer im letzten Jahrzehnt angestiegen ist, zeigt ein Vergleich des aktuellen Höchstsatzes von 6,5 Prozent und des Steuersatzes in Bayern und Sachsen. Diese beiden Bundesländer haben seit der Neuregelung der Grunderwerbsteuer im Jahr 2006 keine Steuererhöhung durchgeführt. In Brandenburg müssen Käufer künftig bei einem Immobilienkaufpreis von 150.000 Euro 9.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. In Bayern und Sachsen sind es im gleichen Fall nur 5.250 Euro &#8211; die Grunderwerbsteuer hat sich also in den letzten zehn Jahren in einigen Bundesländern fast verdoppelt.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Baufinanzierungsmakler können ihre Kunden im Idealfall bereits bei den ersten Kalkulationen vor einem Immobilienkauf unterstützen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass sich die gesamten Kaufnebenkosten inzwischen auf durchschnittlich zehn bis 15 Prozent der Kaufkosten belaufen und die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil zu diesen Kosten beiträgt. &#8222;Mit diesen klaren Vorgaben sollen potenzielle Immobilienkäufer keinesfalls von vornherein abgeschreckt werden &#8211; davon ausgehend kann aber realistisch errechnet werden, welche Immobilie sich der den jeweilige Kunde leisten kann.&#8220; ergänzt Michael Neumann.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/erhoehung-der-grunderwerbsteuer-in-brandenburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2015 09:40:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilieninteressenten]]></category>
		<category><![CDATA[Interhyp AG]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuersatz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>München - Nachdem bereits im Januar im Saarland und in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer erhöht wurde, plant auch Brandenburg eine Anhebung dieser Steuer. Ab 1. Juli 2015 soll der Steuersatz von bisher 5 Prozent auf dann 6,5 Prozent steigen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>München</strong> &#8211; Nachdem bereits im Januar im Saarland und in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer erhöht wurde, plant auch Brandenburg eine Anhebung dieser Steuer. Ab 1. Juli 2015 soll der Steuersatz von bisher 5 Prozent auf dann 6,5 Prozent steigen. „Immobilieninteressenten in Brandenburg, die alle Formalitäten geklärt haben und kurz vor Abschluss des Kaufes stehen, sollten auf einen Notartermin bis Ende Juni achten – so können sie den erhöhten Steuersatz vermeiden&#8220;, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.</p>
<figure id="attachment_12831" aria-describedby="caption-attachment-12831" style="width: 74px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Interhyp-Grafik_Nebenkosten_04_15.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-12831" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Interhyp-Grafik_Nebenkosten_04_15-74x150.jpg" alt="Quelle: Interhyp Gruppe" width="74" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Interhyp-Grafik_Nebenkosten_04_15-74x150.jpg 74w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Interhyp-Grafik_Nebenkosten_04_15-294x600.jpg 294w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Interhyp-Grafik_Nebenkosten_04_15-502x1024.jpg 502w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Interhyp-Grafik_Nebenkosten_04_15.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 74px) 100vw, 74px" /></a><figcaption id="caption-attachment-12831" class="wp-caption-text">Quelle: Interhyp Gruppe</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und sie ist dementsprechend landesweit unterschiedlich hoch. Wie das Finanzministerium des Landes Brandenburg auf Anfrage von Interhyp mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, dass der bisherige Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent zum 1. Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Der Beschluss wird Ende Juni erwartet.</p>
<p style="text-align: justify;">Laut Deutschlands größtem Vermittler von privaten Baufinanzierungen betrug der durchschnittliche Kaufpreis für eine Immobilie im vergangenen Jahr in Deutschland knapp 300.000 Euro, in Brandenburg etwas mehr als 230.000 Euro. „Eine Erhöhung der Kaufnebenkosten um 1,5 Prozent, wie in Brandenburg geplant, bedeutet damit eine zusätzliche Belastung von rund 3.500 Euro&#8220;, erklärt Goris. Wer also den Kauf noch vor der Steuererhöhung unter Dach und Fach bringt, kann bares Geld sparen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des notariellen Kaufvertrags.</p>
<p style="text-align: justify;">Interhyp hat die Steuersätze in einer neuen Deutschlandkarte zu den Kaufnebenkosten berücksichtigt. Die Karte offenbart bundesweit große Unterschiede bei den Kaufnebenkosten &#8211; sowohl bei den Sätzen für die Grunderwerbsteuer als auch bei den Maklerprovisionen. Während die Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen noch immer bei 3,5 Prozent liegt, haben alle anderen Bundesländer die Sätze in der Vergangenheit bereits erhöht, zum Teil auf bis zu 6,5 Prozent wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland. Jetzt plant auch Brandenburg den bisherigen Höchstsatz umzusetzen. Die Kaufnebenkosten in Brandenburg werden dann zu den höchsten deutschlandweit gehören.</p>
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		<title>Nordrhein-Westfalen erhöht die Grunderwerbsteuer</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/nordrhein-westfalen-erhoeht-die-grunderwerbsteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2014 12:00:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erhöhung der Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienerwerb im Saarland]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf]]></category>
		<category><![CDATA[niedrigen Zinsniveaus]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trotz des weiterhin niedrigen Zinsniveaus verteuert sich der Immobilienerwerb im Saarland und in NRW demnächst noch einmal. In beiden Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2015 auf 6,5 Prozent angehoben. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/nordrhein-westfalen-erhoeht-die-grunderwerbsteuer/">Nordrhein-Westfalen erhöht die Grunderwerbsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Trotz des weiterhin niedrigen Zinsniveaus verteuert sich der Immobilienerwerb im Saarland und in NRW demnächst noch einmal. In beiden Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2015 auf 6,5 Prozent angehoben. In NRW entspricht dies einer Erhöhung um 30 Prozent. Laut der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) wird diese Erhöhung vor allem zu Lasten junger Familien und Normalverdiener gehen.</p>
<p style="text-align: justify">Erst im Frühsommer hat Qualitypool darauf hingewiesen, dass neue Anhebungen bei der Grunderwerbsteuer zukünftigen Häuslebauern die Entscheidung zum Immobilienerwerb erschweren. Fast 36 Millionen Deutsche leben derzeit zur Miete. Der Wunsch, ein Heim für sich und die Familie zu schaffen, liegt da nicht fern. Ein großer Teil der Mieter träumt von den eigenen vier Wänden. Durch die anhaltend günstigen Zinskonditionen planen auch immer mehr junge Familien und Niedrigverdiener, in ihr eigenes Zuhause zu investieren. Doch der Traum droht durch wachsende Nebenkosten, wie etwa den Anstieg der Grunderwerbsteuer, zu platzen.</p>
<figure id="attachment_7307" aria-describedby="caption-attachment-7307" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/quality_pool_grunderwerbssteuer_11_2014.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-7307 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/quality_pool_grunderwerbssteuer_11_2014-150x150.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/Qualitypool GmbH&quot;." width="150" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/quality_pool_grunderwerbssteuer_11_2014-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/quality_pool_grunderwerbssteuer_11_2014-300x300.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/quality_pool_grunderwerbssteuer_11_2014.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7307" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Qualitypool GmbH&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">NRW beschließt kurzfristig die Erhöhung auf 6,5 Prozent</p>
<p style="text-align: justify">Mehrere Bundesländer haben in den letzten Monaten die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durchgesetzt. Umso intensiver wurden jene gelobt, die es nicht taten. Doch nun hat am 28. Oktober 2014 auch Nordrhein-Westfalen die Erhöhung beschlossen &#8211; und das schon zum 1. Januar 2015. Das mit rund 17,6 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichste Bundesland hebt die Grunderwerbssteuer gleich um 1,5 Prozentpunkte von 5,0 auf 6,5 Prozent an. Ab Januar müssen Eigenheimerwerber tiefer in die Taschen greifen und zahlen dann 30 Prozent mehr auf den Kauf ihres Grundstückes, Hauses oder der Wohnung. Im Saarland lag der Wert bereits bei 5,5 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify">NRW und das Saarland teilen sich ab Januar mit dem bisherigen Spitzenreiter Schleswig-Holstein Platz eins in der wenig ruhmvollen Rangliste. Konkret bedeutet dies: Beim Kauf einer Immobilie mit einem Wert von 150.000 Euro und einem Steuersatz von 6,5 Prozent zahlen, Häuslebauer in NRW ab Januar 2015 9.750 Euro Grunderwerbsteuer. Aktuell sind hierfür nur 7.500 Euro fällig. Bei einer Differenz von 2.250 Euro lohnt es sich, der Erhöhung zuvor zu kommen und den Immobilienkauf noch vor dem Jahreswechsel abzuwickeln.</p>
<p style="text-align: justify">Immobilienkauf noch in 2014 realisieren</p>
<p style="text-align: justify">Die Grunderwerbsteuer wird einmalig nach dem notariell beglaubigten Abschluss des Immobilien- oder Grundstückkaufs für das Grundstück und mit ihm fest verbundene Bestandteile fällig. Wird also ein Haus inklusive Grundstück oder eine Wohnung gekauft, fällt die Steuer sogar auf den gesamten Kaufpreis an. Kauft der Interessent hingegen zunächst ein unbebautes Grundstück, um dort ein Eigenheim zu erreichten, fallen die 6,5 Prozent nur auf den Grundstückspreis an. Die Steuer muss an das jeweils zuständige Finanzamt gezahlt werden. Erst nachdem das Finanzamt dem Grundbuchamt die Bestätigung des Zahlungseingangs in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, wird der Immobilienerwerber zum Immobilienbesitzer und rechtmäßig ins Grundbuch eingetragen. Oftmals kümmert sich der beauftragte Notar um diese Prozedur. Um noch vom alten Steuersatz zu profitieren, lohnt es sich also, den Kaufprozess noch in 2014 abzuschließen, vorausgesetzt, das passende Objekt ist bereits gefunden. Generell sollte die Suche nach der geeigneten Immobilie nicht überhastet angegangen werden.</p>
<p style="text-align: justify">Grunderwerbsteuer durch mobile Einbauten sparen</p>
<p style="text-align: justify">Wird ein bereits teilweise oder komplett eingerichtetes Objekt, also eine Bestandsimmobilie, übernommen, kann der Käufer mobile Einbauten geltend machen und deren Wert vom Kaufpreis abziehen. Unter die Kategorie &#8222;mobile Einbauten&#8220; fallen: Kamine, Markisen, Einbaumöbel wie Küchen oder Schränke und Saunen. Durch die Minderung des Kaufpreises verringert sich auch die Grunderwerbssteuer. Mehr als 15 Prozent des Gesamtkaufpreises wird vom Finanzamt jedoch nicht als Minderung akzeptiert.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/nordrhein-westfalen-erhoeht-die-grunderwerbsteuer/">Nordrhein-Westfalen erhöht die Grunderwerbsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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