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	<title>GKV</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>GKV-Höchstkrankengeld gestiegen &#8211; Einkommenslücke bleibt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jan 2018 09:52:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer haben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes und seit 1. Januar höchstens 3.097,50 Euro (Vorjahr 3.045) pro Monat. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Arbeitnehmer haben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes und seit 1. Januar höchstens 3.097,50 Euro (Vorjahr 3.045) pro Monat. Vom Brutto-Krankengeld werden noch insgesamt 12,075 Prozent Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei kinderlosen Versicherten ab dem 23. Lebensjahr kommt noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu. „Die Lücke zum Nettoeinkommen ist vielen Versicherten nicht bewusst&#8220;, erklärt die uniVersa und gibt ein Beispiel: Ein 30-jähriger Single mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und einem Nettoverdienst von 1.900 Euro bekommt nur rund 1.500 Euro Krankengeld pro Monat. Die Lücke von 400 Euro lässt sich am besten mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen. Bereits für 4,89 Euro im Monat ist dies zum Beispiel bei der uniVersa möglich. Gutverdiener sollten bei der Bedarfsrechnung stets das Höchstkrankengeld im Auge behalten, durch das die monatliche Lücke ab einem monatlichen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 Euro überproportional steigen kann. In Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet das Krankentagegeld den wirkungsvollsten Schutz, um das Arbeitseinkommen bei Krankheit abzusichern.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G.</em></p>
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		<title>DAK-Gesundheit für neuen Krankenkassen-Wettbewerb</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/dak-gesundheit-fuer-neuen-krankenkassen-wettbewerb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2015 13:45:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[DAK-Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen-Wettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbskonzept]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die DAK-Gesundheit fordert einen Neubeginn im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziele der angestrebten Reform sind mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung von rund 70 Millionen Versicherten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/dak-gesundheit-fuer-neuen-krankenkassen-wettbewerb/">DAK-Gesundheit für neuen Krankenkassen-Wettbewerb</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die DAK-Gesundheit fordert einen Neubeginn im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziele der angestrebten Reform sind mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung von rund 70 Millionen Versicherten. Ein eigenständiges Krankenkassenbudget für Forschung und Entwicklung soll Innovationen finanziell ermöglichen. Grundlage für den Vorstoß der DAK-Gesundheit ist ein aktuelles IGES-Gutachten. Das Institut analysierte im Auftrag der drittgrößten Krankenkasse die Schwachstellen und Hemmnisse im bestehenden System und zeigt Reformoptionen auf.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Einschätzung der DAK-Gesundheit waren in den vergangenen 25 Jahren die Reformschritte im Gesundheitswesen meist auf kurzfristige Lösungen ausgerichtet, zusammenhanglos und teils in sich widersprüchlich. „Die Hoffnungen, durch Innovationen die Versorgungseffizienz zu erhöhen, haben sich nicht erfüllt, weil die Angebote die Erwartungen der Patienten zu wenig berücksichtigten&#8220;, sagt der Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher. „Als große bundesweit agierende Versorgerkasse mit 6,2 Millionen Versicherten wollen wir auf fehlsteuernde Anreizstrukturen im System aufmerksam machen und Alternativen aufzeigen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung sei kein Selbstzweck, sondern müsse die Suche nach besseren Versorgungsverträgen zum Ziel haben. Stattdessen finde derzeit aber ein reiner Preiswettbewerb statt, der vor allem den 80 Prozent der meist gesunden, jungen Versicherten Anreize biete, Geld zu sparen, und damit das Solidarsystem finanziell schwäche. „Eine solidarische Krankenversicherung kann nicht im Angebot von Individualtarifen und medizinisch teils fragwürdigen Satzungsleistungen bestehen&#8220;, betont Rebscher. „Das entzieht dem System Mittel, die für die Versorgung chronisch Kranker dringend benötigt werden.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Ein IGES-Gutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit kommt zum Ergebnis, dass eine Neuorientierung des Wettbewerbskonzepts der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sei. „Krankenkassen sollten spürbare Anreize haben, die Qualität und Effizienz der Versorgung zu erhöhen&#8220;, erklärt Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts. Innovationen sollten immer einen nachweisbaren Nutzen für Patienten haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Einschätzung von IGES kann der selektivvertragliche Wettbewerb um innovative Versorgungsformen in seiner bisherigen Form die Erwartungen nicht erfüllen. Das Institut schlägt vor, bei Verträgen mit Leistungserbringern künftig das Prinzip der „ergänzenden Selektivität&#8220; zu fördern. „Einzelverträge sollen die Regelversorgung sinnvoll ergänzen und innovative Lösungen liefern, die letztlich allen Patienten nutzen&#8220;, erläutert Albrecht.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu diesem Zweck soll laut IGES-Konzept ein eigenständiges Krankenkassenbudget für die „Forschung und Entwicklung innovativer Versorgungsprozesse&#8220; eingeführt werden. Als Größenordnung werden 0,5 Prozent des gesamten Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung genannt. Dies würde aktuell einer Summe von rund 922 Millionen Euro entsprechen. Die Gelder, über deren Verwendung die einzelnen Krankenkassen selbst entscheiden, sollen dem bestehenden Gesundheitsfonds entnommen werden, erklärt das Gutachten. Ziel ist es dabei, die teils hohen Überdeckungen für gesunde Versicherte abzubauen und zugunsten der Patientenversorgung einzusetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Um die sinnvolle Verwendung der Gelder zu kontrollieren, ist neben einer Evaluations- auch eine Publikationspflicht geplant, sodass erfolgreiche Angebote in die Regelversorgung übergehen können. Krankenkassen, die sich selektivvertraglich engagieren und damit Innovationen in das System tragen, müssen mit diesem Sonderbudget keine Wettbewerbsnachteile befürchten. Albrecht: „Nur so entsteht ein echter Wettbewerb um eine hochwertige populationsorientierte Versorgung.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Die DAK-Gesundheit möchte mit den Reformvorschlägen die Diskussion um das Konzept der Solidarischen Wettbewerbsordnung neu beleben. „Im Gutachten von IGES wird gezeigt, wie selektivvertraglicher Wettbewerb im Gesundheitswesen der Suche und Entdeckung innovativer Lösungen dienen kann anstatt dem primären Streben nach Preisrabatten und Ausgabensenkungen&#8220;, betont Vorstandschef Herbert Rebscher.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/dak-gesundheit-fuer-neuen-krankenkassen-wettbewerb/">DAK-Gesundheit für neuen Krankenkassen-Wettbewerb</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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