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	<title>Gerichtsurteil</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Testament kann auch als Brief geschrieben werden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Aug 2022 08:01:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach in den eigenen Unterlagen aufbewahrt. Möglich wenngleich unüblich ist es aber auch, das Testament in Kurzform an die darin bedachte Person zu versenden. Das geht aus einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor, auf die das Erbrechtsportal ,Die Erbschützer` hinweist.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach in den eigenen Unterlagen aufbewahrt. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Möglich wenngleich unüblich ist es aber auch, das Testament in Kurzform an die darin bedachte Person zu versenden. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Das geht aus einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor, auf die das Erbrechtsportal ,Die Erbschützer` hinweist.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">In dem Fall hatte eine unverheiratete und kinderlose Erblasserin einem Paar am 27.12.2018. „Ich möchte mich für die liebevolle Aufnahme am 1. Weihnachtstag recht herzlich bedanken. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im neuen Jahr gehe ich mit Toni zum Notar; </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Ihr allein sollt meine <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steigende-immobilienpreise-und-die-folgen-fuer-erben/" target="_blank" rel="noopener">Erben</a> sein. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Meine Patin kümmert sich überhaupt nicht mehr um mich, da ist jede Verbindung abgebrochen.“</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im September 2019 ließ die Erblasserin tatsächlich von einem Notar einen entsprechenden Testamentsentwurf erstellen. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Aufgrund einer sturzbedingten Krankenhauseinweisung konnte der vereinbarte Notartermin nicht mehr stattfinden. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Die von der Erblasserin vorgesehene Erben beantragten nach dem Tod der betagten Dame beim Amtsgericht St. Wendel aufgrund der Grußkarte die Erteilung eines Erbscheins, der sie als rechtmäßige Erben ausweisen sollte. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Und tatsächlich erließ das Nachlassgericht einen entsprechenden Beschluss, gegen den die gesetzlichen Erben Beschwerde beim Oberlandesgericht Saarbrücken einlegt – mit Erfolg.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">„Die Saarbrücker Richter führt aus, dass ein privatschriftliches Testament grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein kann. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Ein solches Testament kann allerdings nur dann juristischen Bestand haben, wenn der Erblasser den Brief mit ernsthaftem Testierwillen verfasst habe“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke, Geschäftsführer des Legal Tech Portals ,Die Erbschützer`.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im konkreten Fall äußerte das Oberlandesgericht Saarbrücken genau an dem Testierwillen der Briefeschreiberin Zweifel. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Zwar habe sie in der Grußkarte, dass die beiden genannten Personen allein ihre Erben sein sollten. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Zugleich erwartete sie aber an, dafür im neuen Jahr einen Notar aufzusuchen. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Vor diesem Hintergrund, auch das Gericht, kann der Testierwille nicht eindeutig festgestellt werden. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Daher handele es sich allein um die Ankündigung einer künftigen Erbeinsetzung.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">„Die Tatsache, dass die Erblasserin später von einem Notar Testament einen Entwurf formulieren und einen Notartermin vereinbarte, deutete nach Ansicht des Gerichts darauf hin, dass die Dame selbst davon ausging, mit der noch kein Testament abgesetzt zu haben. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Der Fall zeigt, dass hochbetagte ErblasserInnen möglichst schnell und eindeutig ihre Rechtsnachfolge regeln sollten.“ Sonst, so Gelbke, bestehe die Gefahr, dass genau bestimmte Personen erben, die der Erblasser eigentlich von der Erbfolge ausschließen wollten.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><em><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Quelle: JustSolutions GmbH</span></span></span></span></em></p>
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		<title>Vermieterwechsel &#8211; Kaution nicht immer sicher!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 13:06:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Nürnberg, 28. Mai 2009. Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.</strong></p>
<p>Nürnberg, 28. Mai 2009. Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. Doch seine Klage, die nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de sogar das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof, beschäftigte, blieb ohne Erfolg (Az.: VIII ZR 219/06).</p>
<p>Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer zwar alle Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietverhältnisses &#8211; das betrifft auch die Kaution. Der neue Vermieter muss diese ausziehenden Mietern zurückerstatten. Und das selbst dann, wenn er sie nicht vom alten Eigentümer erhalten hat. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Diese Verpflichtung hat der neue Hausbesitzer nur dann, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch bestand, so Immowelt.de.</p>
<p>Im konkreten Fall zog ein Mieter aber schon kurz vor dem Eigentümerwechsel aus der zuvor zwangsverwalteten Wohnung aus. Das Gesetz sehe es in einem solchen Fall nicht vor, dass einem Mieter ein zusätzlicher Schuldner für die Rückzahlung der Kaution verschafft wird. Das heißt: Aufgrund des Auszugs vor dem Eigentümerwechsel beschränken sich die Ansprüche auf den ehemaligen Eigentümer.</p>
<p>Die Bundesrichter argumentierten, der Ex-Mieter hätte sich vor den wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Alt-Vermieters schützen können &#8211; etwa indem er darauf bestanden hätte, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des ehemaligen Vermieters angelegt worden wäre. Darauf haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch. In diesem Falle hätte er jetzt problemlos Zugriff auf sein Geld. Mieter sollten deshalb schon bei Mietbeginn darauf bestehen, dass der Vermieter diese gesetzliche Vorgabe einhält und dies gegebenenfalls auch überprüfen, rät Immowelt.de.</p>
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		<title>Schalke 04 darf Eintrittskarten aus dem Internet nicht mehr sperren: Seatwave siegt vor dem Landgericht Essen und erlangt ein Grundsatzurteil für die ganze Branche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2009 09:02:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[FC Schalke 04]]></category>
		<category><![CDATA[Fußballbundesliga]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Seatwave]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem Ticketzweitmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen von Schalke 04 war nicht rechtens. Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem Ticketzweitmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen von Schalke 04 war nicht rechtens.</strong></p>
<p>Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März 2009 die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Handel mit Tickets auf Internetplattformen (BGH, Az. I ZR 74/06 &#8211; bundesligakarten.de) herangezogen.<br />
Es geht um die Frage, ob Ticketaufdrucke wie: &#8222;Die Karte verliert bei einem Verkauf über nicht autorisierte Internetplattformen ihre Gültigkeit&#8220; dem Inhaber der Karten wirksam entgegengehalten werden können. Die Antwort ist klar und deutlich: nein, können sie nicht.<br />
Seatwave, Europas größter Online Ticketmarkt für Fans, war gegen den FC Schalke 04 im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgegangen. Der Fußballclub drohte wie viele andere Bundesligavereine seinen Fans, dass Tickets ungültig werden, wenn sie über nicht &#8222;autorisierte&#8220; Internetplattformen verkauft werden. Das Landgericht Essen hat dem FC Schalke 04 jetzt untersagt, Eintrittskarten mit der Begründung zu sperren, dass diese über ein Internetportal wie seatwave.de erworben wurden. Dem Verein droht ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00, wenn er diesem Verbot zuwider handelt. Dem FC Schalke 04 wird zudem untersagt, zu behaupten, dass Tickets, die über nicht durch den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworben wurden, ihre Gültigkeit verlieren und darf Karten nicht mehr mit entsprechenden Aufdrucken versehen.</p>
<p>&#8222;Mit dem Urteil des LG Essen steht fest, worauf zuletzt auch der Bundesgerichtshof hingewiesen hat: Ein Käufer erwirbt auch dann ein gültiges Ticket, wenn die AGB des Vereins ein Veräußerungsverbot enthalten &#8211; dies gilt selbst dann, wenn sich auf dem Ticket der Vermerk findet, das Ticket verliere bei einem Weiterverkauf seine Gültigkeit. Die Entscheidung setzt zudem einen weiteren Meilenstein für die Durchbrechung des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine.&#8220; erläutern die führenden Anwälte, Philipp Plog und Mona Bandehzadeh (Field Fisher Waterhouse, Hamburg).</p>
<p>Für Seatwave ist dieses Urteil ein wichtiger Erfolg. Der Online Ticketmarkplatz bietet Fans eine sichere Plattform für den Kauf oder Verkauf von Tickets. Daher ist es wichtig, dass die Nutzer die Gewissheit haben, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten.</p>
<p>Seatwave (www.seatwave.de) ist Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, auf dem man auch dann noch Tickets finden kann, wenn diese ausverkauft oder schwer zu kriegen sind. Seatwave verkauft selber keine Tickets, sondern bietet Käufern und Verkäufern von Karten einen sicheren und transparenten Marktplatz. Über 700.000 Tickets für nationale und internationale Live-Events sind permanent auf Seatwave verfügbar. Dazu gehören Sportveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen und Comedy-Highlights. Seatwave wurde 2006 in London von Joe Cohen gegründet. Den Ticketmarktplatz gibt es in Großbritannien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/gerichtsurteile/schalke-04-darf-eintrittskarten-aus-dem-internet-nicht-mehr-sperren-seatwave-siegt-vor-dem-landgericht-essen-und-erlangt-ein-grundsatzurteil-fuer-die-ganze-branche/">Schalke 04 darf Eintrittskarten aus dem Internet nicht mehr sperren: Seatwave siegt vor dem Landgericht Essen und erlangt ein Grundsatzurteil für die ganze Branche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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