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	<title>Fahrtkosten</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Mit der Fahrt zur Arbeit Steuern sparen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2017 07:49:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuelle Zahlen belegen: Pendeln gehört für fast 60 Prozent der Arbeitnehmer zum Alltag. Das kostet Zeit und Geld. Bei der Steuererklärung können sich Pendler jedoch freuen: Fahrten zur Arbeit kann jeder Arbeitnehmer absetzen, egal ob er mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mit-der-fahrt-zur-arbeit-steuern-sparen/">Mit der Fahrt zur Arbeit Steuern sparen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuelle Zahlen belegen: Pendeln gehört für fast 60 Prozent der Arbeitnehmer zum Alltag. Das kostet Zeit und Geld. Bei der Steuererklärung können sich Pendler jedoch freuen: Fahrten zur Arbeit kann jeder Arbeitnehmer absetzen, egal ob er mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).</p>
<p style="text-align: justify;">30 Cent pro Kilometer können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Angegeben wird in der Regel die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Nur in Ausnahmefällen kann eine längere Strecke angegeben werden, wenn diese zum Beispiel verkehrstechnisch günstiger ist, etwa in staugeplagten Städten.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich wird nur die einfache Strecke berücksichtigt – unabhängig davon, ob sie mehrmals am Tag gefahren wird. Wichtig ist auch: Die Strecke darf nur für tatsächliche Arbeitstage abgerechnet werden, Krankheits- und Urlaubstage müssen abgezogen werden. In der Regel gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto wird die Entfernungspauschale aber auch über diesen Betrag hinaus berücksichtigt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Belege für Monatskarten sammeln</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Ausnahme gibt es zudem für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch hier wird zunächst die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde gelegt und die Pauschale von 30 Cent pro vollem Kilometer angesetzt. Pendler sollten jedoch Belege für Monatskarten etc. sammeln und am Jahresende prüfen, ob die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV höher liegen als die errechnete Entfernungspauschale, empfiehlt die Lohi. In diesem Fall würden die tatsächlich angefallenen Ausgaben für Fahrkarten vom Finanzamt berücksichtigt werden, auch wenn diese die 4.500-Euro-Grenze überschreiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Fahrten zur Arbeit in der Steuererklärung anzugeben, lohnt in vielen Fällen. Ab einer Entfernung von 15 Kilometern und 230 Arbeitstagen liegen die Kosten bereits über der Werbekostenpauschale von 1.000 Euro, die jedem Arbeitnehmer zusteht. Aber auch bei kürzeren Wegen lohnt sich die Angabe, so die Lohi. Schließlich seien Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit meist nicht die einzigen Werbungskosten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Lohi &#8211; Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.</em></p>
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		<title>Ein nicht zu verachtender Kostenposten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 14:45:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer 2011]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für die Steuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer zahlt schon gerne Steuern? Da die meisten Bürger eben doch alljährlich ihren Obolus an den Staat entrichten müssen, gilt die Devise: Wenn schon, dann so wenig wie möglich. Und deshalb werden Kosten, wie es so schön heißt, von der Steuer abgesetzt. Diese angegebenen Kostenposten werden eben nicht versteuert. Einer dieser Posten sind die Fahrtkosten, die auf unterschiedliche Weise bei der Steuerklärung zum Tragen kommen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer zahlt schon gerne Steuern? Da die meisten Bürger eben doch alljährlich ihren Obolus an den Staat entrichten müssen, gilt die Devise: Wenn schon, dann so wenig wie möglich. Und deshalb werden Kosten, wie es so schön heißt, von der Steuer abgesetzt. Diese angegebenen Kostenposten werden eben nicht versteuert. Einer dieser Posten sind die Fahrtkosten, die auf unterschiedliche Weise bei der Steuerklärung zum Tragen kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die regelmäßigen Touren zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind der Klassiker, wenn es für den Steuerbürger darum geht, beim Fahrtkosten absetzen Geld zu sparen. 30 Cent je Kilometer sind hierfür vom Gesetzgeber vorgesehen, dies allerdings nur für die einfache Fahrt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein Pendler, der einen Weg zur Arbeit von 80 Kilometer hat, und dies bei angenommen 200 Arbeitstagen im Jahr, braucht also einen Betrag von 4.800 Euro, den er als <a href="http://www.steuerberaten.de/tag/absetzen/fahrtkosten/" target="_blank">Fahrtkosten absetzen</a> kann, nicht zu versteuern. Da winkt im Folgejahr eventuell eine schöne Steuerrückerstattung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch wer seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht, kann von der Absetzung der Fahrtkosten Gebrauch machen. Ebenso diejenigen, die per Fahrrad ins Büro fahren und eigentlich gar keine Kosten – außer der Anschaffung des Fahrrads – haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei gibt es einige Varianten. Ein Arbeitnehmer, der mit seinem Privatauto jeden morgen einen anderen Kunden besucht, verursacht Reisekosten, die er mit dem Arbeitgeber abrechnen muss. In dem Moment, wo es sich um den immer gleichen Kunden handelt, mutiert dieser quasi zur Arbeitsstätte – allerdings erst nach frühestens drei Monaten. Dann darf der Arbeitnehmer wieder im üblichen Rahmen Fahrtkosten absetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei Dienstreisen, die ein Angestellter mit einem Firmenfahrzeug unternimmt, können weder der Unternehmer noch der Arbeitnehmer Fahrtkosten absetzen. Die einleuchtende Begründung dafür ist, dass diese Fahrtkosten bereits den Gewinn des Betriebs mindern. Anders verhält es sich wiederum, wenn der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für eine Dienstreise nutzt. Dann kann er für sämtliche gefahrenen Kilometer wieder die bereits erwähnten 30 Cent geltend machen. Um gegenüber den Behörden dies entsprechend belegen zu können, ist die Führung eines Fahrtenbuches unbedingt zu empfehlen.</p>
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