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	<title>Erwerbsminderungsrente</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Gesetzliche Erwerbsminderungsrente verbessert: Armutsrisiko bleibt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Feb 2018 08:55:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird durch eine verbesserte Zurechnungszeit künftig etwas höher ausfallen. Doch nicht jeder Versicherte profitiert davon. Zudem reicht der Zahlbetrag der Rente häufig nicht zum Leben aus.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/erwerbsminderungsrente/">Gesetzliche Erwerbsminderungsrente verbessert: Armutsrisiko bleibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird durch eine verbesserte Zurechnungszeit künftig etwas höher ausfallen. Doch nicht jeder Versicherte profitiert davon. Zudem reicht der Zahlbetrag der Rente häufig nicht zum Leben aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Jährlich müssen etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt – arbeiten können. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie fiktiv bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Von 2018 bis 2024 wird diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Dadurch erhöht sich die Rente stufenweise. Die verbesserte Regelung gilt allerdings nur für Neurentner. Wer bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert nicht davon, erklärt die uniVersa Versicherung. Im Durchschnitt lag der Zahlbetrag bei Neurentnern im Jahr 2016 bei rund 697 Euro monatlich. Ein Grund, weshalb das Armutsrisiko bei Erwerbsgeminderten überproportional hoch ist.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Zusammenhänge kaum bekannt</h2>
<p style="text-align: justify;">Viele Berufstätige sind sich nicht bewusst, dass ihr bisheriger Beruf und ihre Qualifikation nicht berücksichtigt werden, so die uniVersa. Bewertet wird einzig und allein das Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Liegt es unter drei Stunden täglich, gibt es die volle Erwerbsminderungsrente. Dieser Wert wird auch in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ausgewiesen. Darin steht allerdings nicht, dass es nur die Hälfte gibt, wenn das Restleistungsvermögen nur drei bis sechs Stunden täglich beträgt, so die uniVersa. Ab sechs Stunden entfällt der Anspruch komplett.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Arbeitskraft selbst absichern</h2>
<p style="text-align: justify;">Deutlich komfortabler lässt sich die eigene Arbeitskraft mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente absichern. Sie wird bereits ab einer Berufsunfähigkeit (BU) von 50 Prozent bezahlt. Verbraucher sollten allerdings darauf achten, dass die Rente rückwirkend ab dem ersten Tag gezahlt wird und keine Leistungseinschränkung bei einer verspäteten Meldung erfolgt. Zudem sollte der BU-Prognosezeitraum nicht länger als sechs Monate festgelegt sein und auch keine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf erfolgen, so die uniVersa.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G.</em></p>
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		<title>Erst die Vorsorge, dann die Arbeit</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erst-die-vorsorge-dann-die-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 13:04:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufskrankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatzforderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der ersten Stelle landet bald das erste Gehalt auf dem eigenen Konto. Doch vor dem Start ins Arbeitsleben sollten sich Berufseinsteiger mit der Frage auseinandersetzen, welche Versicherungen sie jetzt benötigen. Tatjana Höchstödter und Rolf Mertens, Experten der ERGO Versicherungsgruppe, geben hierzu die wichtigsten Informationen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erst-die-vorsorge-dann-die-arbeit/">Erst die Vorsorge, dann die Arbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit der ersten Stelle landet bald das erste Gehalt auf dem eigenen Konto. Doch vor dem Start ins Arbeitsleben sollten sich Berufseinsteiger mit der Frage auseinandersetzen, welche Versicherungen sie jetzt benötigen. Tatjana Höchstödter und Rolf Mertens, Experten der ERGO Versicherungsgruppe, geben hierzu die wichtigsten Informationen.</p>
<p style="text-align: justify;">Junge Menschen sind meist während der Schul- und Berufsausbildung durch die Versicherungen der Eltern geschützt. Nach der Ausbildung oder dem Studium ändert sich das. Um sicher und sorglos in den ersten Job zu starten, bedarf es einiger grundlegender Versicherungen. Während die Pflichtversicherungen – wie der Name schon verrät – gesetzlich vorgeschrieben sind, sind andere zwar freiwillig, aber deswegen nicht weniger relevant. Wer sich vorab gut informiert und anschließend sein persönliches Versicherungspaket schnürt, ist dann gleich bestens gegen mögliche Schäden abgesichert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Pflichtversicherungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Pflichtversicherungen gehören die Kranken-, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Renten- und die gesetzliche Unfallversicherung. Der jeweilige Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für den Versicherten beitragsfrei. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für den Versicherungsschutz. Der Schutz besteht unter anderem darin, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen und den Versicherten oder dessen Hinterbliebene durch finanzielle Leistungen zu entschädigen.</p>
<figure id="attachment_16963" aria-describedby="caption-attachment-16963" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-16963" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi.jpg" alt="Quelle: ERGO Versicherungsgruppe" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16963" class="wp-caption-text">Quelle: ERGO Versicherungsgruppe</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Privat-Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Neben den Pflichtversicherungen ist Berufsanfängern eine Privat-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. „Sie ist die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt“, betont Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO. Denn wer anderen Personen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihn auch zu ersetzen. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und bei Bedarf auch dessen Familie vor hohen Schadensersatzforderungen Dritter. „Einfache Missgeschicke können einen großen Sach- oder auch Personenschaden verursachen“, warnt der ERGO Versicherungsexperte. Wer in so einem Fall keine entsprechende Absicherung besitzt, muss in der Regel selbst für den Schaden aufkommen. Er haftet dann sein Leben lang mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die meisten Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit ihrem Arbeitseinkommen. Gerade bei jungen Menschen sind zudem kaum finanzielle Rücklagen vorhanden. Da ist ohne private Vorsorge im Falle der Berufsunfähigkeit der Lebensstandard nicht zu halten. Denn obwohl in Deutschland jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte berufsunfähig wird, ist die gesetzliche Absicherung diesbezüglich eingeschränkt. „Eigeninitiative ist bei jungen Menschen besonders wichtig. Denn in den ersten fünf Berufsjahren, in denen so genannte Pflichtbeiträge zu entrichten sind, gilt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit. Sie wird nur dann gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder einen Berufskrankheit die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist. In allen anderen Fällen gibt es keinen Anspruch“, erklärt ERGO Versicherungsexpertin Tatjana Höchstödter. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat hingegen keine Wartezeiten. Die Leistungen aus der Versicherung – meist in Form einer monatlichen Rentenzahlung – werden normalerweise fällig, wenn der Versicherte seinen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht ausüben kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Versicherte zudem von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Informieren und vergleichen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich gut abgesichert hat, kann sorgenfrei ins Berufsleben starten. Ändern sich die Lebensumstände durch Umzug, Heirat oder Kind, sind Auslandsreisen oder der Kauf des ersten Autos geplant, sind meist weitere Versicherungen vonnöten. Auch hier gilt dann: Erst informieren und vergleichen, dann abschließen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: HARTZKOM</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erst-die-vorsorge-dann-die-arbeit/">Erst die Vorsorge, dann die Arbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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