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	<title>Erbschaft</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Immobilie als Erbschaft: Schenkung lohnt sich oft für beide Seiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jan 2018 09:50:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Möchten Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung den eigenen Nachkommen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in Form einer Erbschaft und andererseits als Schenkung. Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; Möchten Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung den eigenen Nachkommen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in Form einer Erbschaft und andererseits als Schenkung. Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor. „Doch genau wie bei vielen anderen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen, sollten sich alle Parteien im Vorfeld über die Rechtslagen informieren und sich im besten Fall von einem Experten beraten lassen. Nur so räumen beide Seiten schon im Vorfeld alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg&#8220;, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Je früher, desto besser</h2>
<p style="text-align: justify;">Wie hoch der Freibetrag ausfällt, bestimmt der Verwandtschaftsgrad: Beschenken Eltern die eigenen Kinder, müssen diese bis zu einem Wert von 400.000 Euro keine Steuern zahlen. Die Gesamtsumme für Eheleute liegt bei 500.000, für Enkelkinder bei 200.000 und bei 20.000 Euro für alle anderen. Besonderheit ist, dass der steuerfreie Betrag für einen Zeitrahmen von zehn Jahren gilt und sich danach wiederholen lässt. Doch aufgepasst: Schenkungen, die nicht mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen – Stichwort Pflichtteilergänzungsanspruch – zum Teil ins Erbe mit ein. „Aus diesem Grund lohnt es sich, früh mit der Schenkung anzufangen, um den größtmöglichen Vorteil daraus zu ziehen&#8220;, rät Scharfenorth.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Schenkung: Ja, aber bitte mit Vertrag</h2>
<p style="text-align: justify;">In der Praxis lassen sich oftmals Mischformen der Schenkung beobachten. So vereinbaren die Beteiligten in vielen Fällen vertragliche Besonderheiten, wie beispielsweise den Nießbrauch, um auch im Zukunft eine gewisse Sicherheit in Form der Übereinkunft zu haben. Häufig nutzen Beschenkte das Vermögen auch für die eigene Bau- oder Anschlussfinanzierung. Was sie dabei beachten sollten, erfahren Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24 GmbH</em></p>
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		<title>Im Trauerfall erhalten Erben Unterstützung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 2017 08:33:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Bestattung kostet bis zu 10.000 Euro. Neben der finanziellen Belastung sind viele rechtliche Fragen zu klären. Erben müssen sich in mühevoller Kleinarbeit einen Überblick über bestehende Verträge und Online-Accounts verschaffen. In der Zwischenzeit summieren sich die weiter laufenden Kosten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/im-trauerfall-erhalten-erben-unterstuetzung/">Im Trauerfall erhalten Erben Unterstützung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine Bestattung kostet bis zu 10.000 Euro. Neben der finanziellen Belastung sind viele rechtliche Fragen zu klären. Erben müssen sich in mühevoller Kleinarbeit einen Überblick über bestehende Verträge und Online-Accounts verschaffen. In der Zwischenzeit summieren sich die weiter laufenden Kosten.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Überblick verschaffen</h2>
<p style="text-align: justify;">Der erste Schritt hin zu einem digitalen Nachlass ist eine Bestandsaufnahme: Welche Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken, digitale Mitgliedschaften oder Accounts bei Webshops und anderen Anbietern gibt es? Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO empfahl kürzlich, Konten und Zugangsdaten in einer Liste einzutragen und gemeinsam mit dem Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Es geht auch einfacher – zum Beispiel mit einem digitalen Nachlassplaner im Netz. Kunden, die eine Sterbegeldversicherung bei der LV 1871 abgeschlossen haben, können den Service gegen einen geringen Mehrbeitrag nutzen.</p>
<figure id="attachment_31647" aria-describedby="caption-attachment-31647" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31647" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709.jpg" alt="" width="620" height="417" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709-150x101.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709-300x202.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709-110x75.jpg 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31647" class="wp-caption-text">Foto: Rainer Sturm/pixelio.de/LV1871/akz-o</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Vorsorgen ohne Bürokratie</h2>
<p style="text-align: justify;">Das Sterbegeld Plus nimmt den Erben hier einen großen Teil ab. Bei dem Anbieter kann der Kunde eine Sterbegeldversicherung auch direkt online abschließen. Er wählt dafür einfach seine persönliche Produktvariante und kommt in sechs kurzen Schritten zum Abschluss. Als erster Anbieter am Markt hat die LV 1871 einen digitalen Nachlassplaner in ihre Sterbegeldlösungen integriert. Damit hat der Kunde wichtige Vorsorgemaßnahmen getroffen, um seinen Hinterbliebenen möglichst wenig Bürokratie zu hinterlassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich gehören abgeschlossene Verträge zum Erbe und gehen mit dem Tod auf die Erben über. Sie haben jedoch meist keinen Überblick, welche Verträge und Nutzerkonten überhaupt bestehen. „Es lohnt sich also, auch einmal über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken“, rät das Verbraucherportal Vorsorgeweitblick.de. Die meisten Verträge enden nämlich nicht automatisch mit dem Tod. Erben müssen die Verträge manuell kündigen. Dazu müssen sie sich im Todesfall beim jeweiligen Vertragspartner melden, unterschiedliche Legitimationsanforderungen erfüllen und jeden einzelnen Vertrag selbst kündigen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Verträge einfach kündigen</h2>
<p style="text-align: justify;">In dem digitalen Nachlassplaner lassen sich Verträge, Online-Nutzerkonten und Mitgliedschaften digital verwalten. Einmal angelegt, können Kunden selbst entscheiden, was im Fall der Fälle mit den Verträgen und Nutzerkonten passieren soll. Wenn Erben nach dem Tod des Nutzers Zugang zu dem Webportal erhalten, können die vorher angelegten Verträge dann im Auftrag der Erben abgemeldet oder gekündigt werden.</p>
<p><em>Quelle: akz</em></p>
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