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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2022 09:14:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Feststellungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/">Die neue Grundsteuer: Was es ab Juli 2022 zu beachten gibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022. Noch bis spätestens zum 31. Oktober 2022 haben alle Eigentümer Zeit, eine Erklärung des Grundsteuerwerts für die Neuberechnung an das zuständige Finanzamt – beispielsweise über das Internetportal ELSTER oder für einfach gelagerte Fälle in Bundesländern, die das Bundesmodell umsetzen, auch www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de – zu übermitteln. Was Immobilieneigentümer jetzt zur Feststellungserklärung wissen müssen, fassen die VON POLL IMMOBILIEN Experten nachfolgend zusammen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die aktuellen Grundsteuerbeträge bleiben noch bis Ende Dezember 2024 unverändert. Erst zum 1. Januar 2025 treten die neuen Sätze in Kraft“, weiß Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN. Und weiter: „Dennoch müssen Immobilieneigentümer schon jetzt aktiv werden. Die Abgabefrist vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ist für alle Eigentümer verpflichtend. Die Feststellungserklärung kann einmalig online abgegeben werden und ermöglicht den <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wo-liegen-die-kundenfreundlichsten-finanzaemter-deutschlands/" target="_blank" rel="noopener">Finanzämtern</a> die Neuberechnung der Grundsteuer.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wer ist zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet?</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. In Erbbaurechtsfällen muss nur der Erbbauberechtigte eine Erklärung abgeben.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wie ist die Feststellungserklärung einzureichen?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Feststellungserklärung kann über das Online-Portal ELSTER übermittelt werden. Dazu sind allerdings Zugangsdaten notwendig. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, beispielsweise für die Einkommensteuererklärung, kann dieses auch für die Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Alternativ steht privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken aus den elf teilnehmenden Bundesländern des Bundesmodells die Internetseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Verfügung. Nutzbar ist dieser Service demnach in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nur in Einzelfällen (sogenannten Härtefällen), wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, ist die Abgabe der Informationen in Papierform möglich.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Eigentümer haben ein Informationsschreiben ihres Bundeslandes mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen, sowie Informationen zur Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Die benötigten Unterlagen und wo diese zu finden sind, können je nach Bundesland variieren. Generell sollten Eigentümer die folgenden Angaben parat haben: Aktenzeichen des Grundstücks, Lage des Grundstücks, Gemarkung(en) und Flurstück(e), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Art des Grundstücks, genaues Baujahr (ab einem Baujahr von 1949), Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze (falls vorhanden) und die Kontaktdaten der Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die benötigten Informationen lassen sich beispielsweise im Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie in den Bauunterlagen finden. Hilfreich sind zudem ein Grundbuchauszug oder bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung“, lässt Immobilienrechtsexperte Wistokat wissen. Und er führt weiter aus: „Zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können Eigentümer das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung nutzen.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was passiert, wenn die Feststellungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer die Frist zur Abgabe der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/die-neue-grundsteuer-was-die-reform-fur-eigentumer-bedeutet/" target="_blank" rel="noopener">Feststellungserklärung</a> nicht einhält, riskiert nicht nur eine Ermahnung, sondern bei weiteren Verzögerungen auch einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Bußgeld. Zudem wird der Wert für die Berechnung bei Nicht-Abgabe der Feststellungserklärung vom zuständigen Finanzamt geschätzt. Das ist im seltensten Fall finanziell vorteilhaft für den Immobilieneigentümer.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Fazit</h3>
<p style="text-align: justify;">„Immobilieneigentümer sollten die Abgabe der Feststellungserklärung lieber nicht auf die lange Bank schieben, sondern frühzeitig aktiv werden, da das Besorgen der benötigten Informationen gegebenenfalls auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Außerdem lassen sich durch eine rechtzeitige Abgabe mögliche Strafzahlungen vermeiden. Eigentümer, die ihr Informationsschreiben vom Finanzamt und die benötigten Angaben beisammenhaben, können die Eingaben binnen weniger Minuten erledigen“, resümiert Tim Wistokat von VON POLL IMMOBILIEN.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: von Poll Immobilien GmbH</em></p>
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		<title>ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 09:17:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Bitkom]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuererklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Elster]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/">ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Das elfte Jahr in Folge ist die Zahl der online abgegebenen Einkommen-steuererklärungen angestiegen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Ein Grund für das steigende Interesse sind die Anstrengungen der Finanzverwaltung, mit zusätzlichen Funktionen wie der vorausgefüllten Steuererklärung für mehr Komfort und Transparenz bei der Steuererklärung zu sorgen.“</p>
<figure id="attachment_11929" aria-describedby="caption-attachment-11929" style="width: 287px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-11929" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001.jpg" alt="Quelle: Elster" width="287" height="381" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001.jpg 287w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001-113x150.jpg 113w" sizes="(max-width: 287px) 100vw, 287px" /><figcaption id="caption-attachment-11929" class="wp-caption-text">Quelle: Elster</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. Vor Übertragung führt die Software eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. ElsterFormular gibt allerdings keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann, und ist deshalb kein Ersatz für die fachkundige Unterstützung eines steuerlichen Beraters oder eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 endet am 31. Mai 2015. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Der BITKOM gibt folgende Tipps zur Nutzung von ELSTER:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Programm ElsterFormular: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular“ zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit. Die ELSTER-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller Steuer-Software enthalten. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form beim Ausdruck der Erklärung nach Beendigung der Eingaben nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Auch ist die Bearbeitung am Computer etwas mühseliger und unübersichtlicher, weil am Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden kann. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können. Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen beantworten. Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei ELSTER vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstmals vorausgefüllte Steuererklärung: Ab 2014 unterstützt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen. Steuerpflichtige können dann in die Daten Einblick nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Insbesondere werden solche Daten abrufbar sein, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben (z.B. Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten, elektronische Spendenbescheinigungen). Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte (z.B. seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbeschei-nigungen der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Finanzverwaltung ist bemüht, ihr Service-Angebot bei der elektronischen Steuererklärung weiter zu verbessern. So weist z.B. Nordrhein-Westfalen in den Steuerbescheiden auch die prozentuale Belastung der Steuerpflichtigen und die anerkannten Abzüge aus. Auch besteht die Möglichkeit, sich die Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen zu lassen (elektronischer Bescheiddatenabgleich).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/">ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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