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	<title>Bitkom</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 09:17:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/">ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Das elfte Jahr in Folge ist die Zahl der online abgegebenen Einkommen-steuererklärungen angestiegen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Ein Grund für das steigende Interesse sind die Anstrengungen der Finanzverwaltung, mit zusätzlichen Funktionen wie der vorausgefüllten Steuererklärung für mehr Komfort und Transparenz bei der Steuererklärung zu sorgen.“</p>
<figure id="attachment_11929" aria-describedby="caption-attachment-11929" style="width: 287px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-11929" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001.jpg" alt="Quelle: Elster" width="287" height="381" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001.jpg 287w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001-113x150.jpg 113w" sizes="(max-width: 287px) 100vw, 287px" /><figcaption id="caption-attachment-11929" class="wp-caption-text">Quelle: Elster</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. Vor Übertragung führt die Software eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. ElsterFormular gibt allerdings keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann, und ist deshalb kein Ersatz für die fachkundige Unterstützung eines steuerlichen Beraters oder eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 endet am 31. Mai 2015. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Der BITKOM gibt folgende Tipps zur Nutzung von ELSTER:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Programm ElsterFormular: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular“ zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit. Die ELSTER-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller Steuer-Software enthalten. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form beim Ausdruck der Erklärung nach Beendigung der Eingaben nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Auch ist die Bearbeitung am Computer etwas mühseliger und unübersichtlicher, weil am Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden kann. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können. Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen beantworten. Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei ELSTER vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstmals vorausgefüllte Steuererklärung: Ab 2014 unterstützt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen. Steuerpflichtige können dann in die Daten Einblick nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Insbesondere werden solche Daten abrufbar sein, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben (z.B. Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten, elektronische Spendenbescheinigungen). Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte (z.B. seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbeschei-nigungen der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Finanzverwaltung ist bemüht, ihr Service-Angebot bei der elektronischen Steuererklärung weiter zu verbessern. So weist z.B. Nordrhein-Westfalen in den Steuerbescheiden auch die prozentuale Belastung der Steuerpflichtigen und die anerkannten Abzüge aus. Auch besteht die Möglichkeit, sich die Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen zu lassen (elektronischer Bescheiddatenabgleich).</p>
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		<title>Sicher und bequem bezahlen im Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 09:42:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt/Main.  Immer mehr Deutsche kaufen ihre Geschenke im Internet - vor allem Last-Minute vor dem Fest. Dabei gehen sie oft unbedacht mit ihren Bankdaten um. Laut Bitkom haben bereits 14 Prozent der Internetnutzer Erfahrungen mit Betrug beim Online-Shopping </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/sicher-und-bequem-bezahlen-im-internet/">Sicher und bequem bezahlen im Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Frankfurt/Main.  Immer mehr Deutsche kaufen ihre Geschenke im Internet &#8211; vor allem Last-Minute vor dem Fest. Dabei gehen sie oft unbedacht mit ihren Bankdaten um. Laut Bitkom haben bereits 14 Prozent der Internetnutzer Erfahrungen mit Betrug beim Online-Shopping gemacht. Mit der Auswahl der richtigen Bezahlmethode können Verbraucher Risiken vorbeugen und komfortabel im Internet einkaufen.</p>
<p style="text-align: justify">Um auf der Suche nach Geschenken dem Trubel in den Einkaufsstraßen zu entkommen, weichen viele Menschen auf das Internet aus. 37 Millionen Deutsche werden 2014 ihre Geschenke online einkaufen, so eine Hochrechnung von Bitkom. Die fünf beliebtesten Online-Portale Deutschlands sind Amazon, Otto, Zalando, Notebooksbilliger.de und Bon Prix. Doch so komfortabel das Shoppen von Zuhause aus ist, bei Verbrauchern herrscht oft Verwirrung hinsichtlich der Fülle an verschiedenen Bezahlarten. &#8222;Wenn möglich, sollten Kunden sich für die Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte entscheiden. Hierbei sind sie abgesichert und können im Falle eines Missbrauchs unkompliziert ihr Geld zurückerlangen&#8220;, so Thomas Bieler von der ING-DiBa.</p>
<figure id="attachment_8093" aria-describedby="caption-attachment-8093" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-8093" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/tabelle_uebersicht_zahlarten.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/ING-DiBa AG/EHI Retail Institute&quot;." width="620" height="232" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/tabelle_uebersicht_zahlarten.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/tabelle_uebersicht_zahlarten-150x56.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/tabelle_uebersicht_zahlarten-300x112.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8093" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/ING-DiBa AG/EHI Retail Institute&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Auf Nummer sicher per Rechnung und Lastschrift</p>
<p style="text-align: justify">Zu den beliebtesten Zahlungsarten in Online-Shops gehören Kreditkarte und Rechnung. Besonders sicher ist die Rechnungsvariante, da Käufer die Ware erst nach Erhalt bezahlen. Allerdings wird diese Methode häufig nicht für Neukunden angeboten. Bei der Kreditkartenzahlung ist eine Rückbuchung im Falle einer ausbleibenden Lieferung langsamer, Käufer sind jedoch bei Betrugsfällen abgesichert. Zudem ist diese Methode international verbreitet. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine schnelle Zahlungsmethode, bei der das Geld direkt vom Konto abgebucht wird. Kommt die Ware nicht an, können Käufer innerhalb von acht Wochen ihr Geld zurückbuchen. Tipp: Auf den Kontostand achten oder es kann zu ungewünschten Überziehungen kommen.</p>
<p style="text-align: justify">Welche Bezahlsysteme gibt es noch?</p>
<p style="text-align: justify">Weniger häufig treten die folgenden Zahlarten auf: Vorkasse, Nachnahme, PayPal und Sofortüberweisung. Bei Vorkassenzahlungen überweist der Käufer das Geld und geht damit in Vorleistung. Wird die Ware nicht geliefert, kann er nur schwer sein Geld zurückfordern. Anders bei der Zahlung per Nachnahme &#8211; hier haben Kunden den Vorteil, dass sie erst nach Erhalt der Ware zahlen. Der Nachteil: Es fallen mitunter Zusatzgebühren an. Gebührenfrei funktioniert hingegen das Bezahlsystem PayPal: Käufer richten bei dem Drittanbieter ein Benutzerkonto mit den persönlichen Daten ein, dieser übernimmt die Zahlungsabwicklung. Der Nachteil besteht in dem Phishingrisiko &#8211; das ist der Versuch, Daten von Internetnutzern abzufangen und missbräuchlich zu verwenden. Bei Zahlungen per Sofortüberweisung benötigen Käufer hingegen kein zusätzliches Benutzerkonto, denn die Abwicklung erfolgt über das eigene Online-Banking. Im Gegensatz zur Vorkasse ist dies komfortabler, da der Betrag nicht überwiesen werden muss &#8211; die Zahlung erfolgt automatisch nach Eingabe von PIN und TAN und die Ware kann direkt versendet werden. Der Nachteil: Bei Betrugsfällen haften die Banken meist nicht für eventuelle Schäden. Tipp: Bei der Eingabe der Daten auf eine verschlüsselte Verbindung achten &#8211; erkennbar an &#8222;https&#8220; anstelle von &#8222;http&#8220; in der URL-Zeile des Browsers.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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