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	<title>Bestellerprinzip</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bestellerprinzip</title>
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		<title>Neuerungen im Mietrecht</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neuerungen-im-mietrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2015 09:19:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Topthema]]></category>
		<category><![CDATA[Bestellerprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter und Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreisbremse]]></category>
		<category><![CDATA[Neuerungen im Mietrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Mitte des Jahres sind die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip in Kraft getreten. Was müssen Mieter und Vermieter denn nun konkret beachten?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neuerungen-im-mietrecht/">Neuerungen im Mietrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Mitte des Jahres sind die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip in Kraft getreten. Was müssen Mieter und Vermieter denn nun konkret beachten?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Mietpreisbremse</strong><br />
In gefragten Regionen ist dies keine Seltenheit: Bei einer Wiedervermietung steigen die Mieten um bis zu 40 Prozent. Mieter können sich nun freuen, denn diese starken Sprünge werden nun durch die Mietpreisbremse eingedämmt. Die Miete darf nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beispiel</strong>: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Region bei 8 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete für die Wohnung bei einer Neuvermietung nicht mehr als 8,80 Euro pro Quadratmeter betragen. Vermieter können die ortsübliche Vergleichsmiete am einfachsten über den Mietspiegel im Internet recherchieren. Welche Möglichkeiten haben Mieter, die offenbar zu viel bezahlen?</p>
<p style="text-align: justify;">Eigenständig die Miete zu kürzen, ist keine gute Idee. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt wenden. Wichtig für Mieter und Vermieter: Es gibt Ausnahmen für die Mietpreisbremse. Sie gilt nicht für Neubauten sowie für umfassend modernisierte Wohnungen. Des Weiteren ist sie nicht automatisch in jeder Region eingeführt. Die Länder müssen selbst definieren, in welchen Gebieten sie zum Greifen kommt.</p>
<figure id="attachment_17921" aria-describedby="caption-attachment-17921" style="width: 619px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-17921" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bild_035_005_4c__64607-e1447244538148.jpg" alt="Foto: Avery Zweckform/akz-o" width="619" height="412" /><figcaption id="caption-attachment-17921" class="wp-caption-text">Foto: Avery Zweckform/akz-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bestellerprinzip</strong><br />
Regelungen zur Mietpreisbremse beachten, Inserat erstellen, Wohnungsbesichtigungen durchführen – wenn jemand eine Wohnung vermietet, hat er viel zu tun. Deshalb holen sich viele Vermieter Unterstützung durch einen Makler. Die Courtage haben viele bislang an den Mieter weiterberechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Das geht mit dem Bestellerprinzip nicht mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Vermieter, die einen Makler beauftragen, müssen die Courtage selbst bezahlen. Mieter müssen nur noch die Provision zahlen, wenn sie selbst einen Makler beauftragen, eine neue Wohnung für sie zu suchen. Zeit und Nerven sparen Vermieter, Mieter und Makler mit vorgedruckten Formularen für Miet- und Maklerverträge, zum Beispiel von Avery Zweckform. Sie enthalten alle wichtigen Eckpunkte, werden regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Übrigens</strong>: Das Bestellerprinzip findet nur Anwendung bei der Vermietung von Immobilien. Es gilt nicht beim Verkauf. Hier zahlt entweder der Käufer oder der Verkäufer die Makler-Courtage, je nachdem, wie es vereinbart wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: akz-o</em></p>
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		<title>Keine Mietpreisbremse trotz neuem Gesetz</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-mietpreisbremse-trotz-neuem-gesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2015 13:13:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Bestellerprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Bremen]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnraum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bremen ‒ Die HomeCompany, einer der größten Vermittler von Wohnraum auf Zeit in Deutschland, stellt ihr Geschäftsmodell aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen um. Ab 1. Juni nehmen Mieter die Leistungen der HomeCompany-Agenturen provisionsfrei in Anspruch.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-mietpreisbremse-trotz-neuem-gesetz/">Keine Mietpreisbremse trotz neuem Gesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen</strong> ‒ Die HomeCompany, einer der größten Vermittler von Wohnraum auf Zeit in Deutschland, stellt ihr Geschäftsmodell aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen um. Ab 1. Juni nehmen Mieter die Leistungen der HomeCompany-Agenturen provisionsfrei in Anspruch.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Mehr Service für Vermieter</strong></p>
<p>Für Vermieter erweitert die HomeCompany ihr Service-Angebot erheblich. So schützt sie Vermieter ab sofort mithilfe einer Inventarversicherung. Eine kürzlich geschlossene Kooperation mit der SCHUFA bietet bei der Bonitätsprüfung zusätzliche Sicherheit. Bekannte Services wie beispielsweise die Bewerberauswahl, die Vermarktung auf dem reichweitenstarken internationalen Portal HomeCompany.de sowie die kostenlose Präsentation auf weiteren Immobilienportalen maximieren die Chancen der Vermietung. Von der HomeCompany erstellte 360-Grad-Panorama-Aufnahmen der Mietobjekte, im Falle einer Eigenvermarktung technisch kaum zu realisieren, sollen den Online-Vertrieb außerdem unterstützen. Auch die intensive mehrsprachige Betreuung der Interessenten ‒ mehrheitlich Unternehmenskunden aus dem In- und Ausland ‒ und die individuelle Beratung durch die lokale HomeCompany-Agentur werden Vermietern weiterhin zuteil.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Zukunft: starkes Wachstum für möbliertes Wohnen auf Zeit</strong></p>
<p>Die HomeCompany erwartet aufgrund des neuen Gesetzes mittelfristig deutliches Wachstum im Segment der Vermietung möblierten Wohnraums auf Zeit. &#8222;Die sogenannte Mietpreisbremse klammert das Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch aus,&#8220; erläutert Holger Bockholt, Vorstandsvorsitzender der HomeCompany. &#8222;Neben der Flexibilität in der Nutzung und der optimalen Planbarkeit ist dies ein weiterer Vorteil für den Vermieter. Für ihn wird es noch attraktiver, seine Immobilie zu möblieren und für begrenzte Zeiträume ab einem Monat bis zu einem Jahr zu vermieten.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Global, mobil, flexibel ‒ der Wohnungsmarkt im Wandel</strong></p>
<p>Bockholt sieht aber auch auf der Mieterseite eine kontinuierlich steigende Nachfrage. In den vergangenen fünf Jahren hätten die Anfragen potenzieller Mieter um annähernd 50 Prozent zugenommen. &#8222;Berufliche Mobilität wird immer wichtiger, zeitlich begrenzte Arbeitseinsätze fernab vom Heimatort, auch im Ausland, gehören zunehmend zum Arbeitsalltag&#8220;, ergänzt Bockholt. Zudem bevorzugten immer mehr junge Menschen die Flexibilität des möblierten Wohnens auf Zeit und den Wegfall erheblicher Investitionen in das Mobiliar, beispielsweise während einer Probezeit. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz werde ferner die Entwicklung hin zum angelsächsischen Modell beschleunigen: Die Briten beispielsweise setzten anders als die Deutschen stärker auf Eigentum, etwa zwei Drittel der Bevölkerung lebten in selbst genutztem Eigentum, ein hoher Anteil sei möbliert vermietet ‒ häufig für begrenzte Zeit, erläuterte Bockholt.</p>
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		<title>Immonet-Studie zum Bestellerprinzip</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/immonet-studie-zum-bestellerprinzip/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2015 10:51:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwand von Vermarktung]]></category>
		<category><![CDATA[Begriff "Betongold"]]></category>
		<category><![CDATA[Bestellerprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Immobiliensegment]]></category>
		<category><![CDATA[Immonet-Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlage Mietshaus]]></category>
		<category><![CDATA[Maklerkosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg. Der Begriff "Betongold" ist seit einigen Jahren Sinnbild für den anhaltenden Boom im Immobiliensegment. Für private Anleger gelten Zinshäuser als sichere Bank. Einer Immonet-Studie zufolge könnte sich dies mit Einführung des Bestellerprinzips ändern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/immonet-studie-zum-bestellerprinzip/">Immonet-Studie zum Bestellerprinzip</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Hamburg. Der Begriff &#8222;Betongold&#8220; ist seit einigen Jahren Sinnbild für den anhaltenden Boom im Immobiliensegment. Für private Anleger gelten Zinshäuser als sichere Bank. Einer Immonet-Studie zufolge könnte sich dies mit Einführung des Bestellerprinzips ändern.</p>
<figure id="attachment_9287" aria-describedby="caption-attachment-9287" style="width: 175px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/20150205_immonet_studienergebnisse.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-9287 size-medium" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/20150205_immonet_studienergebnisse-175x400.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/Immonet.de&quot;." width="175" height="400" /></a><figcaption id="caption-attachment-9287" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Immonet.de&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Den Ergebnissen einer Ende des Jahres durchgeführten Studie des Immobilienportals Immonet nach, könnte sich das Bestellerprinzip negativ auf die Attraktivität von Immobilien als Kapitalanlage auswirken.</p>
<p style="text-align: justify">So sehen drei Viertel der befragten Immobilienbesitzer im Bestellerprinzip eine starke finanzielle Belastung für sich.</p>
<p style="text-align: justify">Zwei Drittel befürchten, dass sie durch die Beauftragung eines Maklers künftig mit Einbußen von bis zu zehn Prozent bei ihren Mieterträgen rechnen müssen.</p>
<p style="text-align: justify">Maklerkosten tragen oder den Aufwand von Vermarktung, Auswahl und Vermietung auf sich nehmen? Dieser Frage müssen sich Eigentümer stellen, wenn das Gesetz zur Mietpreisbremse inklusive dem Bestellerprinzip in Kraft tritt.</p>
<p style="text-align: justify">Hat sich &#8222;Betongold&#8220; in den vergangenen Jahren zum Investitionsliebling gemausert, könnte durch die Einführung des Bestellerprinzips insbesondere die Kapitalanlage Mietshaus an Bedeutung verlieren.</p>
<p style="text-align: justify">Weniger Investitionen und voranschreitender Wohnungsnotstand</p>
<p style="text-align: justify">Weitere Ergebnisse der Immonet-Studie verdeutlichen die Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den Wohnungsmarkt: Aufgrund der niedrigen Renditeaussichten scheuen Vermieter Investitionen in ihre Immobilien. So schätzen 48 Prozent der befragten Eigentümer, dass künftig weniger investiert werde.</p>
<p style="text-align: justify">40 Prozent rechnen zudem damit, dass aufgrund des Bestellerprinzips die Zahl der am Markt verfügbaren Mietwohnungen zurückgehen wird.</p>
<p style="text-align: justify">Damit hätte das Bestellerprinzip zumindest Potenzial, die ohnehin angespannte Lage am Mietmarkt noch weiter zu verschärfen.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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