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	<title>Bauherren</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bauherren</title>
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		<title>Staatliche Neubauförderung – so funktioniert sie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Sep 2022 08:35:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rund um die Neubauförderung herrschte zuletzt viel Aufregung: Abrupter Förderstopp im Januar, ausgeschöpfte Fördertöpfe nur wenige Stunden nach der Neuauflage im April, drei Monate später schon die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gelder für den Neubau sind weiterhin stark nachgefragt – und nicht alle sind unbegrenzt verfügbar. Bauherren, die davon profitieren möchten, sollten daher so schnell wie möglich aktiv werden. Einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten gibt Thomas Billmann, Modernisierungsexperte bei Schwäbisch Hall.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Rund um die Neubauförderung herrschte zuletzt viel Aufregung: Abrupter Förderstopp im Januar, ausgeschöpfte Fördertöpfe nur wenige Stunden nach der Neuauflage im April, drei Monate später schon die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gelder für den Neubau sind weiterhin stark nachgefragt – und nicht alle sind unbegrenzt verfügbar. Bauherren, die davon profitieren möchten, sollten daher so schnell wie möglich aktiv werden. Einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten gibt Thomas Billmann, Modernisierungsexperte bei Schwäbisch Hall.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn die Schlagzeilen der vergangenen Monate anders klingen: Der Staat unterstützt Bauherren in spe auch derzeit mit attraktiven Fördergeldern. Für die Abwicklung und die Auszahlung ist jetzt die KfW-Bank zuständig. Seit April 2022 gibt es bei der KfW allerdings nur noch ein Förderprogramm für den energieeffizienten Neubau: die Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) in der Nachhaltigkeitsklasse. Weitere KfW40-Neubauprogramme und die KfW-Förderung 55 wurden im ersten Halbjahr gestrichen. Letztere, weil neue Wohngebäude dem EH55-Standard oft bereits entsprechen. Darum wird dieser Standard ab 2023 auch zum gesetzlichen Mindeststandard.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Voraussetzung für Neubauförderung: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude</h3>
<p style="text-align: justify;">„Ein Effizienzhaus 40 muss sehr viel energieeffizienter sein als ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht. In Zahlen: Der Neubau darf nur 40 Prozent der Primärenergie verbrauchen und der bauliche Wärmeschutz muss um 45 Prozent besser sein“, erklärt Billmann.</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/so-geht-erfolgreiches-sachwert-investment/" target="_blank" rel="noopener">Voraussetzung</a> für die Förderung ist eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das Siegel war seit Juli 2021 optionaler Bestandteil der BEG – jetzt ist es Pflicht. Im Gegensatz zum Energieausweis soll das Siegel nicht nur die Energieeffizienz, sondern die tatsächliche CO2-Ersparnis pro Quadratmeter Wohnfläche abbilden. „Die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle ist an ein staatlich anerkanntes Bewertungssystem gekoppelt. Zu den Kriterien zählen die Baumaterialien, das Bauverfahren, die Lebenszykluskosten, der nachhaltige Einsatz von Ressourcen sowie die Energieerzeugung“, weiß der Experte. Ziel ist es, nicht mehr nur technische Aspekte, sondern die Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens insgesamt – von der Planung über die Errichtung bis zur Nutzung – zu betrachten.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Neubauförderung: Höhe und Beantragung</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer diese Bedingungen erfüllt, erhält die KfW-Förderung in Form eines <a href="https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/zinsniveau-konditionen-fur-baukredite-im-august-wieder-unter-3-prozent/" target="_blank" rel="noopener">Kredites</a> mit Tilgungszuschuss. Das maximale Kreditvolumen beträgt 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss liegt bei 5 Prozent – also maximal 6.000 Euro. Den Tilgungszuschuss müssen Bauherren nicht zurückzahlen. Wichtig zu wissen: „Bei der Beantragung ist ein Energieberater Pflicht“, betont Billmann. „Der Energieeffizienz-Experte entwickelt das energetische Gesamtkonzept und bescheinigt, dass das Haus die technischen Mindestanforderungen nach EH40-Standard erfüllt und nach der Fertigstellung mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Alternative: Wohneigentumsprogramm (KfW 124)</h3>
<p style="text-align: justify;">Eine Alternative kann das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 sein. Der Unterschied: Der EH40 NH-Standard muss nicht erfüllt werden. Der Haken: Es gibt dafür „nur“ einen Kredit bis 100.000 Euro ohne Tilgungszuschuss. „Neben der KfW-Förderung bieten die Landesförderbanken eigene Förderprogramme an. Auch bei Landkreisen und Kommunen gibt es Förderungen für energieeffizientes Bauen“, so Billmann. „Aber: Fördermittel können nur ein Baustein einer soliden Baufinanzierung sein. Die sicherste Grundlage bildet immer noch ausreichend Eigenkapital, das z. B. über einen Bausparvertrag angespart wird.“</p>
<h3 style="text-align: justify;">Blick in die Zukunft: Womit müssen Bauherren rechnen?</h3>
<p style="text-align: justify;">Ab 2023 soll das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten, das derzeit vom Bundesbau- und -wirtschaftsministerium entwickelt wird. Nachhaltigkeitsaspekte wie die CO2-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden sollen darin wohl noch stärker berücksichtigt werden. Einen Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung mit der BEG-Reform im Juli bereits gemacht. Der Schwerpunkt der Förderung liegt seither verstärkt auf der energetischen Gebäudesanierung, denn der Hebel dort ist für die Klimabilanz des Gebäudesektors deutlich größer als beim Neubau. Außerdem soll die Effizienzhaus-Stufe 40 bis 2025 gesetzlich verpflichtend werden. „Es ist denkbar, dass es dann für diese Stufe keine KfW-Förderung mehr geben wird“, deutet der Experte an. Womit angehende Bauherren schon fest rechnen können, ist eine grundlegend neue Neubauförderung für das Jahr 2023.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>Diese fünf Fachbegriffe sollte alle Bauherren kennen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2018 09:20:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Zu Beginn eines jeden Bauprojekts befinden sich zahlreiche Häuslebauer auf einem unbekannten Terrain: Viele Fachausdrücke klingen beinahe wie eine Fremdsprache in den Ohren eines Branchenneulings. „Für die meisten Bauherren ist die Errichtung des Eigenheims ein einmaliges Projekt und nur wenige verfügen über das benötigte Wissen im Bereich Bauen und Finanzieren. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; Zu Beginn eines jeden Bauprojekts befinden sich zahlreiche Häuslebauer auf einem unbekannten Terrain: Viele Fachausdrücke klingen beinahe wie eine Fremdsprache in den Ohren eines Branchenneulings. „Für die meisten Bauherren ist die Errichtung des Eigenheims ein einmaliges Projekt und nur wenige verfügen über das benötigte Wissen im Bereich Bauen und Finanzieren. Dabei gibt es ein paar Fachbegriffe, die jeder zukünftige Eigentümer kennen sollte&#8220;, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Prolongation</h2>
<p style="text-align: justify;">Bei der Prolongation handelt es sich um einen häufig angewendeten Vorgang bei Finanzierungen: Ein Darlehen, bei dem die Zinsbindung endet, wird mit demselben Darlehensgeber verlängert. Anders als bei einer Umschuldung werden hier nur die Zinsen neu angepasst.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Muskelhypothek</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Muskelhypothek bezeichnet die Eigenleistung des Bauherren. Indem Häuslebauer selbst Hand anlegen, sparen sie in einem gewissen Umfang Handwerkerkosten. „Die Eigenleistung ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, die Kredithöhe zu minimieren. Allerdings überschätzen sich gerade unerfahrene Bauherren häufig und verursachen so im schlimmsten Fall eine längere Bauzeit und höhere Kosten. Deshalb sollten sie nur die Arbeiten als Muskelhypothek einberechnen, die sie wirklich leisten können, wie beispielsweise Tapezieren oder das Verlegen von Laminat&#8220;, rät Scharfenorth.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nießbrauch</h2>
<p style="text-align: justify;">Beim Nießbrauch handelt es sich um die Belastung der Immobilie in Abteilung II des Grundbuches zugunsten einer bestimmten Person. Dadurch ist sie berechtigt, die Immobilie nach eigenem Ermessen zu nutzen. Ein Beispiel: Wenn Eltern ihr Haus an ihre Kinder verkaufen, um eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu vermeiden, können sie im Gegenzug ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vereinbaren. Hierdurch profitieren beide Seiten, denn die Eltern können bis zu ihrem Tod zuhause wohnen bleiben, während die Kinder über eine sichere Kapitalanlage verfügen. Allerdings wird die Immobilie im Falle eines Streits nahezu unverkäuflich, da kaum ein potenzieller Käufer ein Haus erwerben möchte, das er nicht nutzen kann.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Abgeschlossenheitsbescheinigung</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Fachbegriff für eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die meist nur für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser benötigt wird. Diese besagt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Wohnungen baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und über einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen verfügen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Notaranderkonto</h2>
<p style="text-align: justify;">Das Notaranderkonto bezeichnet ein Bankkonto, das auf den Namen des Notars zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder eingerichtet wird. Dies kann für Bauherren dann sinnvoll sein, wenn eine vorzeitige Darlehensauszahlung nötig ist, aber die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Der zuständige Notar sorgt dann für die zweckmäßige Verwendung der Gelder. Soll der Traum vom Haus verwirklicht werden, stellt sich die Frage nach der passenden Finanzierung.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24 GmbH</em></p>
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		<title>Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Feb 2018 09:50:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Anfang 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, von denen private Bauherren künftig profitieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/seit-2018-gilt-ein-neues-bauvertragsrecht/">Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Anfang 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, von denen private Bauherren künftig profitieren.</p>
<figure id="attachment_32290" aria-describedby="caption-attachment-32290" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-32290" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/02/csm_99657.rgb_290e440af7.jpg" alt="Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/02/csm_99657.rgb_290e440af7.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/02/csm_99657.rgb_290e440af7-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/02/csm_99657.rgb_290e440af7-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-32290" class="wp-caption-text">Foto: djd/Bauherren-Schutzbund</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">1. Widerrufsrecht für Bauverträge</h2>
<p style="text-align: justify;">Private Bauherren können Verbraucherbauverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Unternehmer muss die Bauherren vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über dieses Recht informieren. Versäumt er dies, beginnt die Laufzeit des Widerrufsrechts erst ab dem Zeitpunkt des Hinweises und endet spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Vorsicht: Hat der Unternehmer bereits Bauleistungen erbracht, kann er auch bei fristgerechtem Widerruf bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen. Für Bauträgerverträge gilt das Widerrufsrecht nicht.</p>
<h2 style="text-align: justify;">2. Baubeschreibung wird Pflicht</h2>
<p style="text-align: justify;">Über die zu erbringenden Bauleistungen müssen Anbieter schlüsselfertiger Häuser und Bauträger den Verbraucher bereits vor Vertragsschluss informieren. Wer mit eigenem Architekten plant, hat keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung vom Unternehmer. Durch verbindlich vorgeschriebene Angaben können Verbraucher Angebote sowie Leistungen und Qualität besser miteinander vergleichen sowie durch sachverständige Dritte prüfen lassen. So mindert sich das Mängel- und Kostenrisiko bei der Bauausführung.</p>
<h2 style="text-align: justify;">3. Verbindliche Bauzeitangaben</h2>
<p style="text-align: justify;">Verbraucherbauverträge müssen jetzt verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks treffen. Wenn der Beginn noch nicht feststeht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Die Bauzeitregelung trägt zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum bei und erlaubt eine verlässlichere Planung.</p>
<h2 style="text-align: justify;">4. Begrenzung der Abschlagszahlungen</h2>
<p style="text-align: justify;">Unternehmer dürfen nur noch maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Dadurch mindert sich das Überzahlungsrisiko für private Bauherren, zudem sichert ihnen die Begrenzung eine gewisse Handlungsfähigkeit &#8211; zum Beispiel bei Baumängeln am Ende der Bauzeit. Achtung: Bei Bauträgerverträgen gilt weiterhin die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).</p>
<h2 style="text-align: justify;">5. Übergabe von Dokumenten</h2>
<p style="text-align: justify;">Unternehmer sind künftig verpflichtet, den Bauherren Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu übergeben, etwa die Genehmigungsplanung, EnEV- oder KfW-Nachweise. So können Verbraucher die Informationen durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Der BSB empfiehlt zusätzlich, die Übergabe weiterer sinnvoller Dokumente wie Prüfprotokolle der Elektronanlage und Nachweise über Baugrundgutachten vertraglich festzulegen. Infos und unabhängige Rechtsberatung gibt es unter www.bsb-ev.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd </em></p>
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		<title>Bauherren verzichten auf professionelle Unterstützung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Oct 2017 08:01:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Nicht einmal jeder zweite Bauherr in Deutschland lässt seine Baupläne vor Baubeginn von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Die Verträge mit Bauträgern, Baufirmen oder Handwerkern lässt sogar nur gut jeder dritte Eigenheimbauer von einem Profi gegenlesen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Nicht einmal jeder zweite Bauherr in Deutschland lässt seine Baupläne vor Baubeginn von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Die Verträge mit Bauträgern, Baufirmen oder Handwerkern lässt sogar nur gut jeder dritte Eigenheimbauer von einem Profi gegenlesen. Zudem nehmen 34 Prozent der Bauherren ihren Bau ohne jegliche sachkundige Unterstützung ab. Das sind Ergebnisse der „Bauherren-Studie 2017&#8243;. Für die Untersuchung hat der Bauherren-Berater Almondia mehr als 1.000 Bundesbürger befragt, die entweder in den vergangenen Jahren ein Eigenheim gebaut haben oder gerade einen Bau planen.</p>
<figure id="attachment_31707" aria-describedby="caption-attachment-31707" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-31707" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1.jpg" alt="Bauherren verzichten auf professionelle Unterstützung" width="620" height="465" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1-150x113.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31707" class="wp-caption-text">Quelle: Thöring &amp; Stuhr/Almondia GmbH</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">„Eine solche Einstellung ist hochriskant. Um Baupläne, Verträge und Ausführung richtig beurteilen zu können, müssten die Bauherren Rechtsexperte, Architekt und Bauingenieur in Personalunion sein. Sie fahren sozusagen blind“, kommentiert Prof. Dr.-Ing. Evi Hartmann von der Universität Erlangen-Nürnberg. Hartmann hat die Studie wissenschaftlich begleitet. Die Wirtschaftsingenieurin warnt: „Unklar formulierte Verträge bergen ein hohes Konfliktpotenzial. Viele Streitereien nehmen hier ihren Ausgang“. Etwa wenn der Bauherr davon ausgeht, dass bestimmte Leistungen inklusive sind, diese dann aber extra berechnet werden. Oder wenn Art und Qualität der verbauten Materialien nicht definiert sind. So kann es passieren, dass statt der favorisierten Echtholztüren preiswertere Exemplare aus Holzfurnier verbaut werden. Das ist ärgerlich und führt am Ende zu unerwarteten Mehrkosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Gefährliche Sorglosigkeit herrscht auch in Bezug auf die Baupläne. „Baupläne sind abstrakt. Sie enthalten zwar Maßangaben. Laien können aber oft nur schwer einschätzen, ob der Platz, etwa für die Treppen, nicht doch zu eng bemessen ist. Meist fehlt das Gefühl für die tatsächlichen Größen“, sagt dazu Dr. Gordian Rättich, Geschäftsführer des Bauherren-Beraters Almondia.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor diesem Hintergrund verwundert es wenig, dass das Resultat nicht immer zufriedenstellend ist. Zwei von drei für die „Bauherren-Studie 2017&#8243; befragten Eigenheimbesitzern würden heute anders bauen. Fast jeder Fünfte hätte sich ein größeres Haus gewünscht; 14 Prozent der Befragten würden sogar einen ganz anderen Haustyp wählen. Auch mit der Qualität war nicht jeder Bauherr zufrieden. Mehr als jeder Zehnte hätte sich eine hochwertigere Ausführung gewünscht.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier bewahrheitet sich wieder die alte Binsenweisheit: Vorsicht ist besser als Nachsicht. „Viele Planungsfehler lassen sich im Nachhinein nicht mehr oder nur mit hohem finanziellen Aufwand korrigieren. Aus diesem Grund ist es essentiell, Experten während jeder Phase mit ins Boot zu holen: Bei der Planung, während der Ausführung und bei der Abnahme. Sonst kann der Bau unnötig teuer und alles andere als das erhoffte Traumhaus werden“, so Bauexperte Rättich.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Bauherren-Studie 2017</h2>
<p style="text-align: justify;">Mitte 2017 befragte der Bauherren-Berater Almondia 1.046 Bundesbürger. Die Hälfte der Befragten hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre ein selbstgenutztes Haus gebaut. Die andere Hälfte der Studienteilnehmer plant einen Bau für die nächsten zwei Jahre und hat teilweise auch schon ein Baugrundstück. Die Umfrage erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Evi Hartmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Thöring &amp; Stuhr/Almondia GmbH</em></p>
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		<title>Festzurren im Herbst &#8211; Bauen im Frühjahr</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/festzurren-im-herbst-bauen-im-fruehjahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2016 12:02:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>München - Herbstzeit ist Bauzeit - gedanklich zumindest. Denn damit Bagger und Bauarbeiter im Frühling pünktlich loslegen können, empfiehlt es sich schon Monate vorher, die Finanzierung des Eigenheims anzugehen. „Der zeitliche Vorlauf erlaubt es, ohne Druck und Hektik einen realistischen Kostenplan zu erstellen und unnötige Posten zu vermeiden“:</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>München</strong> &#8211; Herbstzeit ist Bauzeit &#8211; gedanklich zumindest. Denn damit Bagger und Bauarbeiter im Frühling pünktlich loslegen können, empfiehlt es sich schon Monate vorher, die Finanzierung des Eigenheims anzugehen. „Der zeitliche Vorlauf erlaubt es, ohne Druck und Hektik einen realistischen Kostenplan zu erstellen und unnötige Posten zu vermeiden“, erklärt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Die aktuell historisch niedrigen Baugeldzinsen sprechen zusätzlich dafür die Finanzierungsplanung bereits jetzt anzugehen. Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen hat die wichtigsten Ratschläge für angehende Bauherren zusammengestellt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Realistisch kalkulieren / Nachfinanzierung vermeiden</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ob für die Erschließung des Grundstücks, die Planung oder die Ausgestaltung der Außenanlagen &#8211; viele kleine Einzelposten beim Bau können sich rasch zu einer beachtlichen Summe anhäufen. „Unterschätzen Bauherren die zahlreichen ‚Nebenbaustellen‘, können sie so das ganze Bauvorhaben gefährden. Damit es nicht soweit kommt, lohnt es sich, vorab Zeit in eine gründliche Kostenkalkulation zu investieren und Experten zu Rate zu ziehen“, rät Goris. Er empfiehlt, bei der Kreditsumme einen gewissen Puffer einzuplanen, um eine Nachfinanzierung zu erhöhten Zinsen zu vermeiden: „Rund 15 Prozent der Bausumme sollten Bauherren für Baunebenkosten einplanen, fünf weitere Prozent für Außenanlagen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bereitstellungszinsen vermeiden</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Anders als beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlen Bauherren den anfallenden Gesamtpreis nicht nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sondern in einzelnen Tranchen nach Baufortschritt. Hierfür hält die Bank das Baudarlehen auf Vorrat vor. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt werden auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens sogenannte „Bereitstellungszinsen“ fällig. Da es beim Bau zu Verzögerungen kommen kann, sollten Bauherren darauf achten, dass die Frist, nach der diese Zinsen in Rechnung gestellt werden, ausreichend lang ist. „Viele Darlehensgeber gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu 12 Monaten, vereinzelt sind sogar noch längere Zeiträume möglich“, so der Interhyp-Chef.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Interhyp Gruppe</em></p>
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		<title>Clever bauen, fördern und wohnen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/clever-bauen-foerdern-und-wohnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2016 09:35:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauherren]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparkasse Schwäbisch Hall]]></category>
		<category><![CDATA[clever bauen]]></category>
		<category><![CDATA[clever fördern]]></category>
		<category><![CDATA[clever wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie kaufen]]></category>
		<category><![CDATA[sichere Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Zuschüsse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für neun von zehn Deutschen ist laut TNS Infratest Wohneigentum eine sichere Altersvorsorge. Die gute Nachricht für angehende Bauherren: Sie profitieren nicht nur von den aktuell niedrigen Zinsen, sondern auch von einer Vielzahl staatlicher Fördermaßnahmen und können so ihre finanzielle Belastung reduzieren. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erklärt, welche Maßnahmen sich für wen lohnen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Diese staatlichen Zuschüsse lohnen sich wirklich</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für neun von zehn Deutschen ist laut TNS Infratest Wohneigentum eine sichere Altersvorsorge. Die gute Nachricht für angehende Bauherren: Sie profitieren nicht nur von den aktuell niedrigen Zinsen, sondern auch von einer Vielzahl staatlicher Fördermaßnahmen und können so ihre finanzielle Belastung reduzieren. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erklärt, welche Maßnahmen sich für wen lohnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer eine Immobilie kaufen oder sanieren möchte, dem greift Vater Staat mit zahlreichen Förderprogrammen unter die Arme. Das Problem: „Viele Bauherren wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind und verzichten auf die Zuschüsse“, erklärt Eiß. „Dadurch entgeht vielen Häuslebauern bares Geld.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wohn-Riester &#8211; „Turbo“ für die Eigenheimfinanzierung:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Noch den meisten Bauherren bekannt sein dürfte die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt. Dieser wirkt dank hoher staatlicher Zulagen auf die eigenen Sparleistungen wie ein Turbo für die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. „Die Zuschüsse über den Wohn-Riester lassen sich sowohl zur Eigenkapitalbildung als auch zur Tilgung oder Umschuldung eines Baukredits einsetzen“, erklärt Eiß. „Dank den Zuschüssen für Kinder und Ehepartner kann beispielsweise eine vierköpfige Familie im Jahr bis zu 908 Euro extra für die Finanzierung aufbringen.“ Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen.</p>
<figure id="attachment_23360" aria-describedby="caption-attachment-23360" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-23360" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/clever_bauen_foerdern_und_wohnen.jpg" alt="Unwissenheit kostet Bauherren bares Geld. Clever baut, wer sich rechtzeitig um staatliche Fördermaßnahmen kümmert. (Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="620" height="396" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/clever_bauen_foerdern_und_wohnen.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/clever_bauen_foerdern_und_wohnen-150x96.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/clever_bauen_foerdern_und_wohnen-300x192.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23360" class="wp-caption-text">Unwissenheit kostet Bauherren bares Geld. Clever baut, wer sich rechtzeitig um staatliche Fördermaßnahmen kümmert. (Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nicht verschenken: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Weniger bekannt dürfte den meisten künftigen Bauherren die Arbeitnehmer-Sparzulage sein. Dabei wartet auch hier bares Geld auf sie. Hinter dem Begriff verstecken sich vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Davon profitieren Arbeitnehmer gleich doppelt: Sie können den Zuschuss auf einen Bausparvertrag einzahlen und sich gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 43 Euro im Jahr sichern. Wer darüber hinaus noch bis zu 512 Euro im Jahr für seinen Bausparvertrag aufbringt, dem gewährt der Staat zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer das Guthaben auch für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bauwillige sollten allerdings beachten, dass für viele von Vater Staat gewährte Zuschüsse Einkommensgrenzen gelten. Wer mehr verdient und trotzdem von öffentlichen Fördermöglichkeiten profitieren will, sollte sich vor allem die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ansehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>KfW und BAFA fördern einkommensunabhängig:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die KfW hält für Bauherren ein ganzes Bündel von Förderprogrammen mit zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen bereit. So können zum Beispiel im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms Bau- oder Kaufwillige für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von derzeit 0,75 Prozent erhalten. Wer sein Traumhaus zum Beispiel nach den Energieeffizienzkriterien der KfW baut oder saniert, hat die Möglichkeit, zusätzlich zu der Förderung aus dem Wohneigentumsprogramm ein Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit (0,75 Prozent effektiver Jahreszins) oder direkte Zuschüsse zu erhalten. Auf der Suche nach den passenden Programmen hilft der Online-Produktfinder: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Produktfinder/</p>
<p style="text-align: justify;">Energiebewusste Bauherren, die beispielsweise ihre Heizungsanlage modernisieren wollen, erhalten zudem Unterstützung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses fördert die Energieberatung durch einen Bausachverständigen mit bis zu 60 Prozent, maximal jedoch mit 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wer anschließend seine Heizungsanlage ganz oder in Teilen auf erneuerbare Energien umstellt, erhält je nach eingesetzter Technologie weitere Zulagen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Kinderbonus: Bundesländer unterstützen Familien zusätzlich:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten, die der Bund gewährt, können Häuslebauer auch noch von Zuschüssen einzelner Länder profitieren. Diese richten sich vor allem an Familien mit Kindern. Unter www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommunen/suche/ finden Interessierte einen Überblick über regionale Förderprogramme.</p>
<p style="text-align: justify;">Um im vollen Umfang von den Förderungen zu profitieren, sollten Bauherren jedoch die Zeit im Blick haben. „Zuschüsse müssen in der Regel vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn beantragt werden“, erklärt Eiß. „Außerdem sollte geprüft werden, ob die Anträge im ‚Windhund-Verfahren‘, d. h. entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung, genehmigt werden oder ob jeder ganzjährig die Mittel erhalten kann.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Experten-Statement:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Zuschüsse müssen in der Regel vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn beantragt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Anträge im ‚Windhund-Verfahren‘, d. h. entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung, genehmigt werden oder ob jeder ganzjährig die Mittel erhalten kann.“ Karsten Eiß, Bausparkasse Schwäbisch Hall</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>So stellen sich Hauskäufer auf die neuen Regeln für Immobilienkredite ein</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/so-stellen-sich-hauskaeufer-auf-die-neuen-regeln-fuer-immobilienkredite-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Sep 2016 12:53:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Baufinanzierungsexperte]]></category>
		<category><![CDATA[Bauherren]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparkasse Schwäbisch Hall]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenkapital]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskäufer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkredite]]></category>
		<category><![CDATA[Rald Oberländer]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnimmobilienkredit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit März 2016 gilt die neue Wohnimmobilienkredit-Richtlinie - und mit ihr verschärfte Regeln bei der Vergabe von Baudarlehen. Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erläutert, was die strengere Vorgabe für künftige Bauherren und Hauskäufer bedeutet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit März 2016 gilt die neue Wohnimmobilienkredit-Richtlinie &#8211; und mit ihr verschärfte Regeln bei der Vergabe von Baudarlehen. Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erläutert, was die strengere Vorgabe für künftige Bauherren und Hauskäufer bedeutet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Genügend Eigenkapital mitbringen:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bei jeder soliden Finanzierung sollten mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln bestritten werden. Denn jeder Euro, den man sich leihen muss, verteuert die Finanzierung. Zum Eigenkapital werden Bargeld, Bank- und Bausparguthaben sowie sonstige Vermögenswerte, die kurzfristig liquide gemacht werden können, gerechnet. Seit Inkrafttreten der neuen Vorgaben dürfen sich Banken nicht mehr maßgeblich darauf stützen, dass die Immobilie im Wert steigt. Hinweis: Beim Immobilienkauf auch die Nebenkosten berücksichtigen. Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbsteuer können sich insgesamt auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises summieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Ein solides Einkommen wird wichtiger:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Banken prüfen die Einkommenssituation jetzt sehr genau. Ein ausreichendes Einkommen ist gegeben, wenn die monatlichen Raten für Zins und Tilgung ungefähr ein Drittel der Einkünfte nicht überschreiten und der Kredit dennoch bis zum Renteneintritt abbezahlt werden kann. Wer seine Finanzierung hingegen nicht bis dahin tilgen kann, muss genau nachweisen, dass er auch dann weiterhin seinen Zins- und Tilgungsleistungen nachkommen kann. Unbedingt beachten: Das Alltagsleben geht auch für Bauherren weiter. Unvorhergesehene Ausgaben, wie etwa eine größere Autoreparatur, müssen problemlos bezahlbar bleiben. Darum nicht den letzten Cent des Nettoeinkommens verplanen und sicherheitshalber eine Reserve in Höhe von rund drei Monatsgehältern bilden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Die individuelle Lebensplanung berücksichtigen:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Leben verläuft bekanntlich nicht immer nach Plan: Ein plötzlicher Jobwechsel oder gar der Verlust der Arbeitsstelle können natürlich nicht auf den Immobilienkauf abgestimmt werden. Doch ein bewusster Wechsel des Jobs und damit einhergehend ein Umzug in eine andere Stadt sollten vor den Immobilienplänen abgeschlossen sein. Denn bei der Entscheidung, ob angehende Bauherren einen Kredit erhalten, wird nur das verstetigte Einkommen, das bereits nachweisbar über längere Zeit verdient wird, berücksichtigt. Wer keine unbefristete Stelle hat oder Kinder plant, der muss im Zweifel nach Alternativen suchen. So können bspw. Eltern als Bürgen aushelfen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Früh an die Anschlussfinanzierung denken:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sicher ist: Irgendwann kommt der Tag, an dem die Zinsbindung für einen bestehenden Kredit ausläuft. Bei einem Wechsel der Bank wird ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen, für den dann ebenfalls die strengen neuen Regeln für die Kreditprüfung gelten. Daher sollte sich der Kreditnehmer schon frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung informieren. Für ihn gibt es zwei Möglichkeiten, sich die aktuell niedrigen Zinsen für den Zeitpunkt der Umschuldung zu sichern: Ein sogenanntes Forward-Darlehen wird dem Darlehensnehmer nach einer zuvor festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt. Je länger die Vorlaufzeit ist, desto höher fällt auch der Zinsaufschlag aus. Wer im Laufe der Finanzierung wieder mehr finanziellen Spielraum hat, kann alternativ einen Bausparvertrag in Höhe der Restschuld ansparen. Bis zum Ende der Zinsbindung sollten mind. 25 Prozent der Bausparsumme erreicht sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>Geht nicht, gibt’s nicht! &#8211; Fertighausanbieter realisiert individuelle Traumhäuser in jeder Lage</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/geht-nicht-gibts-nicht-fertighausanbieter-realisiert-individuelle-traumhaeuser-in-jeder-lage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2015 09:44:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauherren]]></category>
		<category><![CDATA[Bauunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauweise]]></category>
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		<category><![CDATA[Fertighausanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Traumhäuser]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie in vielen Fällen war auch bei Familie Tornese der sich ankündigende Nachwuchs ausschlaggebend dafür, über eine größere Wohnung nachzudenken. Da die Schwiegereltern noch ein schönes Grundstück direkt neben ihrem eigenen Haus besaßen, stand schnell fest: Es sollte neu gebaut werden. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/geht-nicht-gibts-nicht-fertighausanbieter-realisiert-individuelle-traumhaeuser-in-jeder-lage/">Geht nicht, gibt’s nicht! &#8211; Fertighausanbieter realisiert individuelle Traumhäuser in jeder Lage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wie in vielen Fällen war auch bei Familie Tornese der sich ankündigende Nachwuchs ausschlaggebend dafür, über eine größere Wohnung nachzudenken. Da die Schwiegereltern noch ein schönes Grundstück direkt neben ihrem eigenen Haus besaßen, stand schnell fest: Es sollte neu gebaut werden. Weil es sich bei dem Gelände um eine Baulücke in Hanglage handelte, war die Wahl des Bauunternehmens umso wichtiger. Denn die werdenden Eltern wollten sich hundertprozentig auf ihren Baupartner verlassen können und das Bauen als positive Erfahrung ohne Stress erleben.</p>
<figure id="attachment_16198" aria-describedby="caption-attachment-16198" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-16198" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/EV-0613-033-059_ev_0613_schwoererhaus_01.jpg" alt="Foto: epr/SchwörerHaus" width="620" height="424" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/EV-0613-033-059_ev_0613_schwoererhaus_01.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/EV-0613-033-059_ev_0613_schwoererhaus_01-150x103.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/EV-0613-033-059_ev_0613_schwoererhaus_01-300x205.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/EV-0613-033-059_ev_0613_schwoererhaus_01-110x75.jpg 110w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16198" class="wp-caption-text">Foto: epr/SchwörerHaus</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Im Internet stieß Familie Tornese auf den Fertighausanbieter SchwörerHaus. Nicht nur der Webauftritt und die positiven Bewertungen anderer Bauherren, sondern auch die Serviceleistungen überzeugten das Paar schnell: langjährige Erfahrung, transparente Kosten, eine attraktive Finanzierung sowie die Fertigstellungsgarantie. Neben ihren eigenen Wohnideen ließen sich die Bauherren auch von den Muster- und Kundenhäusern des Unternehmens inspirieren, um am Ende alle Eindrücke in das persönliche Wunschhaus einfließen zu lassen. Eine große Hilfe war dabei der für SchwörerHaus tätige Bauleiter, der das gesamte Projekt von A bis Z begleitete und vor keiner Herausforderung haltmachte.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn nicht nur aufgrund der Hanglage bedurfte es einer individuellen Lösung und logistischer Kompetenz beim Kellerbau, sondern die Familie wünschte sich auch hinsichtlich der Raumaufteilung einige Extras. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Modern, klar und schlicht gegliedert, aber dennoch einzigartig, präsentiert sich das Schwörer-Haus aus dem ökologischen Baustoff Holz heute inmitten der bestehenden Nachbarschaft. Auf zwei Etagen – zur Straße hin geschlossen und zum Garten mit großen Panoramafenstern und mit Blick in das schöne Tal – dominiert eine transparente, leichte Bauweise. Warme Farben und eine freundlich-helle Atmosphäre ziehen sich durch alle Räumlichkeiten. Der Clou: Mithilfe von Schiebetüren lässt sich im Erdgeschoss ein Extrazimmer quasi vom Wohnbereich abtrennen, das mal Spielzimmer, mal Home-Office sein kann. Die jungen Eltern sind begeistert von ihrem neuen Eigenheim: „Mit SchwörerHaus als Baupartner mussten wir beim Hausbau keine Abstriche machen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: epr</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/geht-nicht-gibts-nicht-fertighausanbieter-realisiert-individuelle-traumhaeuser-in-jeder-lage/">Geht nicht, gibt’s nicht! &#8211; Fertighausanbieter realisiert individuelle Traumhäuser in jeder Lage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Norddeutscher Fertighausanbieter geht für Bauherren in Vorleistung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/norddeutscher-fertighausanbieter-geht-fuer-bauherren-in-vorleistung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Apr 2015 09:19:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen-Wohnen-Experte]]></category>
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		<category><![CDATA[Ratgeberzentrale]]></category>
		<category><![CDATA[Schlüsselübergabe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=11800</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bau eines Hauses ist ein finanzieller Kraftakt, den die meisten Menschen nur einmal im Leben stemmen wollen. Ist der Baukredit bewilligt und die Bodenplatte gesetzt, werden schon die ersten Raten an die Baufirma fällig. Damit beginnt für viele Bauherren eine Doppelbelastung durch Miete und Zinszahlungen an die Bank. "Muss das Bauunternehmen nach mehreren Abschlagszahlungen beispielsweise Insolvenz anmelden, platzt bei Häuslebauern der ersehnte Traum vom Eigenheim ganz schnell", weiß Bauen-Wohnen-Experte Johannes Neisinger vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/norddeutscher-fertighausanbieter-geht-fuer-bauherren-in-vorleistung/">Norddeutscher Fertighausanbieter geht für Bauherren in Vorleistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Bau eines Hauses ist ein finanzieller Kraftakt, den die meisten Menschen nur einmal im Leben stemmen wollen. Ist der Baukredit bewilligt und die Bodenplatte gesetzt, werden schon die ersten Raten an die Baufirma fällig. Damit beginnt für viele Bauherren eine Doppelbelastung durch Miete und Zinszahlungen an die Bank. &#8222;Muss das Bauunternehmen nach mehreren Abschlagszahlungen beispielsweise Insolvenz anmelden, platzt bei Häuslebauern der ersehnte Traum vom Eigenheim ganz schnell&#8220;, weiß Bauen-Wohnen-Experte Johannes Neisinger vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.</p>
<figure id="attachment_11803" aria-describedby="caption-attachment-11803" style="width: 616px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-11803" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52531_Foto_djd_www_scanhaus_de.jpg" alt="Foto: djd/www.scanhaus.de" width="616" height="411" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52531_Foto_djd_www_scanhaus_de.jpg 616w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52531_Foto_djd_www_scanhaus_de-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52531_Foto_djd_www_scanhaus_de-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 616px) 100vw, 616px" /><figcaption id="caption-attachment-11803" class="wp-caption-text">Foto: djd/www.scanhaus.de</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Geld erst nach der Schlüsselübergabe</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bekannte Fertighausunternehmen wie beispielsweise ScanHaus Marlow gehen einen anderen Weg: Sie treten ganz ohne Ratenzahlungen für ihre Bauherren erst einmal zu 100 Prozent in Vorleistung. Man zahlt für das Haus erst dann, wenn es erstellt und die Schlüsselübergabe erfolgt ist. Im Vorfeld muss der Bauherr nur den Nachweis erbringen, dass er das Haus sicher finanzieren kann. &#8222;Als wirtschaftlich gesundes Unternehmen wollen wir das Motto &#8218;Erst bauen &#8211; dann zahlen&#8216; stärker in den Fokus für zukünftige Bauherren rücken&#8220;, erklärt Friedemann Kunz, Inhaber des mittelständischen Markenhausherstellers. Unter www.scanhaus.de gibt es detaillierte Informationen. Ein exakter Bauablaufplan und eine Bauzeitgarantie geben dem Bauherrn zusätzliche Sicherheiten.</p>
<figure id="attachment_11806" aria-describedby="caption-attachment-11806" style="width: 616px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-11806" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52532_Foto_djd_www_scanhaus_de.jpg" alt="Foto: djd/www.scanhaus.de" width="616" height="411" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52532_Foto_djd_www_scanhaus_de.jpg 616w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52532_Foto_djd_www_scanhaus_de-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/52199s_52532_Foto_djd_www_scanhaus_de-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 616px) 100vw, 616px" /><figcaption id="caption-attachment-11806" class="wp-caption-text">Foto: djd/www.scanhaus.de</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Geringe Betriebskosten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ob moderne Stadtvilla, großzügiges Mehrgenerationenhaus, barrierefreier Bungalow oder schmuckes Familienheim: Auch in ihren Betriebs- und Unterhaltskosten schonen die Eigenheime dieses Anbieters den Geldbeutel. Sie unterschreiten im Standard die gültigen Vorschriften der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits um 20 Prozent. Werden sie zusätzlich mit Solaranlage oder Wärmepumpe ausgestattet, winkt eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Häuser in bewährter Holzständerbauweise verfügen über eine Thermowand und Energiesparfenster mit Dreifachverglasung.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (djd/pt)</em></p>
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		<title>Mit gründlicher Vertragsprüfung behalten Bauherren die Kosten im Griff</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2015 09:31:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Haus bauen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Und wissen daher nicht unbedingt, worauf es beim Vergleich von Bauangeboten ankommt. "Hinter Schlagworten wie 'Bauen zum Festpreis' oder 'Planungsleistungen inklusive' verbirgt sich nicht immer genau das, was Bauherren erwarten"</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Ein Haus bauen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Und wissen daher nicht unbedingt, worauf es beim Vergleich von Bauangeboten ankommt. &#8222;Hinter Schlagworten wie &#8218;Bauen zum Festpreis&#8216; oder &#8218;Planungsleistungen inklusive&#8216; verbirgt sich nicht immer genau das, was Bauherren erwarten&#8220;, warnt Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).</p>
<figure id="attachment_11542" aria-describedby="caption-attachment-11542" style="width: 250px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/44458_detail.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-11542 size-full" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/44458_detail.jpg" alt="Quelle: djd/Bauherren-Schutzbund." width="250" height="166" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/44458_detail.jpg 250w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/44458_detail-150x100.jpg 150w" sizes="auto, (max-width: 250px) 100vw, 250px" /></a><figcaption id="caption-attachment-11542" class="wp-caption-text">Quelle: djd/Bauherren-Schutzbund.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Kostensicherheit etwa sei vielen Bauherren sehr wichtig, doch nicht in allen Verträgen mit Festpreis ist dieser auch sicher über die gesamte Bauzeit garantiert. In diesen Fällen sind unter Umständen Mehrkosten zu befürchten.</p>
<p style="text-align: justify">Bei den heute hohen Anforderungen beispielsweise an die Haustechnik müssen Planungsleistungen detailliert angegeben sein, sonst droht zusätzlicher, für Bauherren unerwarteter Aufwand. Dass die gesamten Planungsleistungen vom Auftragnehmer geschuldet sind und welche Unterlagen sowie technische Nachweise dem Bauherren zu übergeben sind, muss daher im Vertrag deutlich festgeschrieben sein.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Neben der baubegleitenden Qualitätskontrolle empfehlen wir bereits im Vorfeld eine fachliche Beratung durch unabhängige Bauherrenberater und Vertrauensanwälte, die eine technische und rechtliche Vertragsprüfung beinhaltet&#8220;, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen und Ansprechpartner für Bauherren in ganz Deutschland.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: djd/pt.</p>
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