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	<title>Abmahnungen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Rechte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 May 2014 10:11:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Leider passiert es heutzutage immer öfter, dass es zu Diskrepanzen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt. Ein Arbeitsverhältnis, das eigentlich einmal hoffnungsvoll begann, steht kurz davor, zu scheitern und beendet zu werden. Vielleicht wurden Abmahnungen seitens des Arbeitgebers ausgesprochen oder der Arbeitnehmer war lange erkrankt. Das Arbeitsrecht ist ein weites und sehr kompliziertes Thema, das für &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Leider passiert es heutzutage immer öfter, dass es zu Diskrepanzen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt. Ein Arbeitsverhältnis, das eigentlich einmal hoffnungsvoll begann, steht kurz davor, zu scheitern und beendet zu werden. Vielleicht wurden Abmahnungen seitens des Arbeitgebers ausgesprochen oder der Arbeitnehmer war lange erkrankt. Das Arbeitsrecht ist ein weites und sehr kompliziertes Thema, das für den Laien nicht zu durchschauen ist. Wer denkt, dass er als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber alleine, ohne Anwalt, zurecht kommt, kann schon bald eine böse Überraschung erleben. Denn ein einziger Fehler kann schon genügen, um einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu verlieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Verhärtung der Fronten</p>
<p style="text-align: justify;">Da es bei der Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auch immer um Geld geht, verhärten sich die Fronten oftmals sehr schnell. Wenn die Kommunikation nicht mehr funktioniert, sollte man auch nicht versuchen, sie mit Gewalt aufrecht zu erhalten. Jeder hat seinen Standpunkt und wenn sich eine Zusammenarbeit dem Ende nähert, wird auch niemand von diesem Standpunkt abweichen wollen. Doch obwohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber oft glauben, im Recht zu sein und Recht zu bekommen, stellt sich die Sache vor dem Arbeitsgericht dann ganz anders dar. Es empfiehlt sich nicht, vor einem eventuell anstehenden Prozess selbst irgendwelche Schreiben zu verfassen. Das überlässt man besser der <a href="http://www.daniela-carl.de/">Anwältin für Arbeits- und Steuerrecht</a> Daniela Carl.</p>
<p style="text-align: justify;">Oft geht es auch ohne Verhandlung</p>
<p style="text-align: justify;">Manchmal genügt es schon, dass ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet wird, um die Gegenseite ein für alle Mal zur Vernunft zu bringen. Ein Brief vom Anwalt kann manchmal Wunder bewirken und er kann einen nervenaufreibenden Prozess verhindern. Ob vor einer Verhandlung, beim Gütetermin oder in einem ordentlichen Verfahren, der Anwalt ist immer dabei. Es ist sehr schade, dass Arbeitsverhältnisse so enden müssen, aber wenn es schon passiert, dann muss eine saubere Lösung für alle Parteien gefunden werden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht allein kann dazu verhelfen.</p>
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		<title>Geld zurück mit Mahnbescheid</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Oct 2013 07:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[außergerichtliche Mahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Erlass eines Mahnbescheids]]></category>
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		<category><![CDATA[Zahlungsverzug]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/">Geld zurück mit Mahnbescheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<ul>
<li>das gerichtliche Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides</li>
<li>das normale zivilrechtliche Klageverfahren</li>
</ul>
<p>Für welches Verfahren sich ein Gläubiger entscheidet, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist häufig der einfachste und kostengünstigste Weg, um Schuldner, von denen es <a href="http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article121052775/So-tief-stecken-die-Deutschen-in-der-Schuldenfalle.html" target="_blank">in Deutschland über drei Millionen</a> gibt, zur Zahlung zu bewegen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid dient der schnellen Vollstreckung unstrittiger Ansprüche, die zumeist Geldanforderungen umfassen. Die Voraussetzungen für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind die Folgenden:</p>
<ul>
<li>Die Forderung kann durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke nachgewiesen werden. Die Schulden müssen einsehbar sein.</li>
<li>Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, da der Mahnbescheid ansonsten nicht zugestellt werden kann. Sollte die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht bekannt sein, erweist sich die Erhebung einer Klage in dieser Situation als die bessere Alternative.</li>
<li>Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Oft werden insgesamt drei Zahlungserinnerungen bzw. Abmahnungen ausgestellt, bis schließlich in der letzten Abmahnung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht wird.</li>
</ul>
<h2>Mahnbescheid beantragen</h2>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/?attachment_id=4960" rel="attachment wp-att-4960"><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-4960" alt="489504_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio de fuer mahnbescheide.de" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/10/489504_web_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio-de-fuer-mahnbescheide.de_1-150x109.jpg" width="150" height="109" /></a>Der gerichtliche Mahnbescheid darf nicht verwechselt werden mit bloßen außergerichtlichen Mahnungen, wie sie von Unternehmen, Rechtsanwälten oder Inkassobüros verschickt werden. Auch eine Zahlungserinnerung hat nicht die gleiche Gültigkeit wie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Wer ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebt, muss beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides einreichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Bild: © Thorben Wengert  / pixelio.de</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mittlerweile ist es allerdings möglich, den Mahnbescheid <a href="https://www.mahnbescheide.de/" target="_blank">via Online-Formular bei Mahnbescheide.de</a> zu beantragen, wobei der Antrag zuvor geprüft und schließlich an das Mahngericht weitergeleitet wird. Wenn man möchte, kann man sogar für das gesamte Mahnverfahren Hilfestellung beanspruchen.<br />
Das Mahngericht prüft den eingereichten Antrag auf formale Richtigkeit und muss, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den Mahnbescheid unverzüglich erlassen. Der Schuldner hat nach Einsendung des Mahnbescheides zwei Wochen Zeit, gegen das Schreiben Widerspruch einzulegen.</p>
<h2>Zwangsvollstreckung kommt mit Vollstreckungsbescheid</h2>
<p>Der Gläubiger kann nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids einen Antrag auf den Vollstreckungsbescheid stellen, der die Zwangsvollstreckung gestattet. Wird von Seiten des Schuldners Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingereicht, wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren. Der Gläubiger steht dann in der Pflicht, seine Forderung zu begründen. Nur dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann ein Schuldner Einspruch einlegen, der im gerichtlichen Mahnfahren überprüft werden muss. Das gerichtliche Mahnverfahren kann mit einem Einspruch nicht mehr aufgehalten werden, sondern höchstens zur Klärung der Streitsache beitragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/">Geld zurück mit Mahnbescheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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