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	<title>Wohnungsbauprämie</title>
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	<title>Wohnungsbauprämie</title>
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		<title>Ein Bausparvertrag – viele Möglichkeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2018 09:33:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Münster - Mehr als jeder dritte Deutsche besitzt einen Bausparvertrag – aber nicht jeder möchte ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. „Kein Problem!", sagt LBS-Kreditexpertin Ulrike Ameis. „Denn die Einsatzmöglichkeiten sind deutlich vielfältiger als den meisten bekannt." So können auch Mieter in gewissem Rahmen das zinssichere Bauspardarlehen nutzen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Münster</strong> &#8211; Mehr als jeder dritte Deutsche besitzt einen Bausparvertrag – aber nicht jeder möchte ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. „Kein Problem!&#8220;, sagt LBS-Kreditexpertin Ulrike Ameis. „Denn die Einsatzmöglichkeiten sind deutlich vielfältiger als den meisten bekannt.&#8220; So können auch Mieter in gewissem Rahmen das zinssichere Bauspardarlehen nutzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zunächst bietet der Bausparvertrag die Möglichkeit Eigenkapital anzusparen. Staat und Arbeitgeber helfen sogar dabei, beispielsweise mit der Wohnungsbauprämie und den Vermögenswirksamen Leistungen. Hat der Bausparer die Mindestansparung – meist 40 Prozent der Bausparsumme – und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht, kann er ein Bauspardarlehen erhalten. Das macht ihn unabhängig von den gerade wieder steigenden Hypothekenzinsen. Einzige Bedingung laut dem Bausparkassengesetz: Er muss dieses Darlehen „wohnwirtschaftlich&#8220; verwenden, das heißt zur Beschaffung, Erhaltung oder Verbesserung von Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind. Was genau zählt nun aber als wohnwirtschaftliche Maßnahme?</p>
<figure id="attachment_32372" aria-describedby="caption-attachment-32372" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-32372" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/441_lbs_pg_verwendung-bausparvertrag_print.jpg" alt="Ein Bausparvertrag – viele Möglichkeiten" width="620" height="620" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/441_lbs_pg_verwendung-bausparvertrag_print.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/441_lbs_pg_verwendung-bausparvertrag_print-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2018/03/441_lbs_pg_verwendung-bausparvertrag_print-300x300.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-32372" class="wp-caption-text">Quelle: LBS Westdeutsche Landesbausparkasse</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Bau und Kauf von Immobilien</h2>
<p style="text-align: justify;">Der klassische Verwendungszweck des Bausparvertrags ist das Bauen und Kaufen von Immobilien und Grundstücken. Der  Bausparer kann aber auch die Erstbepflanzung des Gartens finanzieren, eine Garage oder sogar ein Wochenendhaus, vorausgesetzt, es ist für dauerhaftes Wohnen geeignet. Ebenso ist es möglich, das Darlehen für die Architektenkosten oder die Deckung der Kaufnebenkosten, wie die Grunderwerbssteuer und Notargebühren zu nutzen, die bis zu fünfzehn Prozent des Kaufpreises ausmachen können.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Modernisierung und Energieeffizienz</h2>
<p style="text-align: justify;">Maßnahmen zur Modernisierung, wie ein neues Bad oder ein neuer Anstrich, sind ebenfalls wohnwirtschaftlich, genauso wie alles, was zur Verbesserung des Energiestandards beiträgt: Neue Fenster, eine bessere Dämmung oder die Solaranlage auf dem Dach.</p>
<h2 style="text-align: justify;">An- und Umbaumaßnahmen</h2>
<p style="text-align: justify;">Das Bauspardarlehen kann auch für einen Wintergarten, den Dachausbau oder ein Carport verwendet werden. Wichtig ist nur, dass der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck des Bauspardarlehens gegeben ist. Das heißt, die Maßnahme muss fest mit der Immobilie verbunden und ganzjährig nutzbar sein. Während die maßgeschneiderte Einbauküche also als wohnwirtschaftlich gilt, ist das frei stehende Sofa nicht mit dem Bauspardarlehen finanzierbar. Auch Konsumgüter wie Autos sind von der Finanzierung ausgeschlossen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Entschuldung</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer, nicht gleich offensichtlicher  Verwendungszweck für den Bausparvertrag ist die Möglichkeit, andere Darlehen für den Wohnungsbau abzulösen. Diese Nutzung ist sinnvoll, wenn der Zinssatz des Bauspardarlehens günstiger ist, zumal Sondertilgungen hier jederzeit möglich sind.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Mieter und Vermieter</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch für Mieter und Vermieter bietet der Bausparvertrag Verwendungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Vermieter können Mieter das Bauspardarlehen nutzen, um die Wohnung aufzuwerten. So ist sowohl der Austausch der Heizung als auch das Installieren einer Alarmanlage zur Diebstahlsicherung möglich. Bei der LBS West beispielsweise gibt es dafür einen Darlehensrahmen von bis zu 15.000 Euro. Vermieter haben die Möglichkeit, ihre Immobilie mittels des Bauspardarlehens zu finanzieren und zu renovieren. Zusätzlicher Vorteil: Zinsen und anfallende Gebühren sind als Unkosten von der Einkommenssteuer absetzbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: LBS Westdeutsche Landesbausparkasse</em></p>
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		<title>Wer früher spart, ist länger reich</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wer-frueher-spart-ist-laenger-reich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2017 08:03:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BausparkasseSchwäbischHall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das erste eigene Gehalt bedeutet neue finanzielle Freiheit. Doch gerade Berufseinsteiger sollten diese Freiheit von Anfang an nutzen, um sich eine finanzielle Reserve aufzubauen. Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt dazu hilfreiche Tipps und räumt mit gängigen Vorurteilen auf.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das erste eigene Gehalt bedeutet neue finanzielle Freiheit. Doch gerade Berufseinsteiger sollten diese Freiheit von Anfang an nutzen, um sich eine finanzielle Reserve aufzubauen. Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt dazu hilfreiche Tipps und räumt mit gängigen Vorurteilen auf.</p>
<h2 style="text-align: justify;">„Es gibt kaum noch Zinsen, da lohnt sich das Sparen doch nicht!“</h2>
<p style="text-align: justify;">Egal wie hoch oder niedrig Zinsen sind: schafft die Grundlage für größere Anschaffungen in der Zukunft. Gerade Berufsstarter profitieren dabei von attraktiven Förderungen. Entscheidend ist, sich anzugewöhnen, regelmäßig einen kleinen Teil des Gehalts zur Seite zu legen, ganz egal wie hoch dieser Betrag ist. „Wer es in der Ausbildung schafft, jährlich 512 Euro zur Seite zu legen, dem schenkt der Staat 45 Euro Wohnungsbauprämie. Das lohnt sich auf jeden Fall“, so Schwäbisch Hall-Experte Flaith.</p>
<h2 style="text-align: justify;">„Ich verdiene noch so wenig – ich kann doch auch später sparen!“</h2>
<p style="text-align: justify;">Besser nicht aufschieben. Schon ab fünf Euro pro Monat rückt nämlich die Riester-Förderung in Reichweite. Sie erhält, wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist und vier Prozent seines Bruttoeinkommens spart. „So genügen bei Auszubildenden in der Regel bereits 60 Euro im Jahr, um die volle Riester-Zulage von derzeit 154 Euro zu erhalten“, sagt Sebastian Flaith. „Wer unter 25 Jahre ist, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro vom Staat.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">„Vermögenswirksame Leistungen &amp; Co. – das ist zu kompliziert!“</h2>
<p style="text-align: justify;">Nein, dahinter steht ein simples Prinzip: Viele Arbeitgeber zahlen Auszubildenden zusätzlich zum Lohn vermögenswirksame Leistungen. Die können monatlich immerhin zwischen sechs und 40 Euro betragen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, richtet sich nach dem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung. In jedem Fall gilt: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der Berufseinsteiger abschließt. „Berufsstarter, die fast alle unterhalb der Einkommensgrenze von 17.900 Euro bleiben, erhalten zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat, die sich auf bis zu 43 Euro pro Jahr beläuft“, ergänzt Flaith.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>Richtig erben und teilen: So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/richtig-erben-und-teilen-so-vermeiden-geschwister-streit-ums-elternhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2015 10:32:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
<p><strong style="line-height: 1.5;">Fall 1: Keiner der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>Meist haben sich die Kinder längst ein eigenes Leben aufgebaut oder wohnen in einer anderen Stadt. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist es, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Verkaufserlös bzw. die Mieteinnahmen werden dann nach der gesetzlichen Erbquote aufgeteilt.</p>
<figure id="attachment_18761" aria-describedby="caption-attachment-18761" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-18761" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png" alt="Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="620" height="460" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-150x111.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-300x223.png 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-18761" class="wp-caption-text">Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p><strong>Fall 2: Einer der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>„Möchte ein Erbe die Immobilie allein übernehmen, kann er die übrigen Erben auszahlen – deren Einverständnis vorausgesetzt“, sagt Bernhardt. In so einem Fall wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt, zum Beispiel mit Hilfe eines Sachverständigen. Die Herausforderung: Häufig übersteigt der Wert des auszuzahlenden Erbanteils die eigenen Finanzen. Was viele nicht wissen: „Für die Auszahlung können Bausparverträge verwendet werden“, erläutert Stefan Bernhardt. „Seine Miterben auszubezahlen, gilt als wohnwirtschaftlicher Zweck. Wenn die Auszahlung über einen Bausparvertrag erfolgt, kann auch die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie genutzt werden.“</p>
<p><strong>Verbindliche Regelungen statt Familienstreit</strong></p>
<p>Um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden, empfiehlt Bernhardt, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. „Damit kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen und genau festgelegt werden, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses bekommt.“ Besonders für unverheiratete Paare ist eine eindeutige Vereinbarung unverzichtbar, sonst greift die gesetzliche Erbfolge, die Unverheiratete nicht berücksichtigt. Für Ehepaare ist die einfachste Lösung ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Verzichten die Kinder auf ihren Pflichtteil, kann der verwitwete Partner die Immobilie reibungslos weiternutzen. Frühzeitig geregelt werden sollten auch Fälle, in denen ein Geschwisterteil das Haus mietfrei bewohnt, das die Kinder gemeinsam erben.</p>
<p><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<item>
		<title>Mehr Geld auf dem Konto mit Hilfe des Staats</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/mehr-geld-auf-dem-konto-mit-hilfe-des-staats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2014 11:11:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Münster. Sparer müssen sich zurzeit mit historisch niedrigen Zinsen begnügen. Einen kräftigen Aufschlag gibt es aber für alle Bausparer, die die staatliche Förderung nutzen. Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2014 gesichert werden, erklärt LBS-Sprecher Thorsten Berg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Münster. Sparer müssen sich zurzeit mit historisch niedrigen Zinsen begnügen. Einen kräftigen Aufschlag gibt es aber für alle Bausparer, die die staatliche Förderung nutzen. Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2014 gesichert werden, erklärt LBS-Sprecher Thorsten Berg.</p>
<p style="text-align: justify">Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage. Riester-Bausparer unter 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro extra. Als Eigenleistung müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Einkommensgrenzen gibt es nicht, aber zusätzlich erhebliche Steuervorteile. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Das ist sogar bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Wird ein Dauerzulageantrag gestellt, müssen sich Riester-Sparer nicht jedes Jahr aufs Neue um die Förderung kümmern. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, sollte allerdings sofort der Anbieter informiert werden.</p>
<figure id="attachment_7286" aria-describedby="caption-attachment-7286" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-7286" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/foerderendspurt.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/LBS West&quot;." width="620" height="784" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/foerderendspurt.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/foerderendspurt-119x150.jpg 119w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/foerderendspurt-300x379.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-7286" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/LBS West&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür fällt im Wohneigentum die Belastung durch die Miete komplett weg.</p>
<p style="text-align: justify">Die Wohnungsbauprämie</p>
<p style="text-align: justify">Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr &#8211; also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete). Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei unter 25-Jährigen macht der Staat auch hier eine Ausnahme: &#8222;Sie können nach sieben Jahren einmalig frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen&#8220;, versichert LBS-Sprecher Thorsten Berg.</p>
<p style="text-align: justify">Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparkunden automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr, den sie einfach unterschreiben müssen. Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Die Arbeitnehmer-Sparzulage</p>
<p style="text-align: justify">Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.</p>
<p style="text-align: justify">Wichtige Voraussetzung: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss lediglich in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine entsprechende Bescheinigung beigelegt werden, die Bausparkunden ebenfalls automatisch erhalten.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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		<title>Finanzcheck: 6 Spartipps zum Jahresende</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/finanzcheck-6-spartipps-zum-jahresende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2014 11:33:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für einen jährlichen Finanzcheck. "Wer clever handelt und rechtzeitig noch vor Jahresende tätig wird, profitiert von staatlichen Förderungen, Rabatten oder günstigeren Tarifen und spart obendrein viel Geld", </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/finanzcheck-6-spartipps-zum-jahresende/">Finanzcheck: 6 Spartipps zum Jahresende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Frankfurt. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für einen jährlichen Finanzcheck. &#8222;Wer clever handelt und rechtzeitig noch vor Jahresende tätig wird, profitiert von staatlichen Förderungen, Rabatten oder günstigeren Tarifen und spart obendrein viel Geld&#8220;, sagen die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). &#8222;Voraussetzung ist, die Verträge werden spätestens bis zum 31. Dezember neu abgeschlossen.&#8220; Die DVAG erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, um sich noch für dieses Jahr Prämien, staatliche Zulagen und finanzielle Vorteile zu sichern.</p>
<figure id="attachment_6567" aria-describedby="caption-attachment-6567" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-6567 size-full" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&quot;" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/dvag_bild_spartipps_jahresende_copyright_corbis-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-6567" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">1. Riester-Zulagen beantragen</p>
<p style="text-align: justify">Staatliche Zulagen können noch bis zum 31. Dezember für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei Abschluss eines neuen Riester-Vertrags vor Jahresende können Zulagen und Steuerersparnisse für das ganze Jahr mitgenommen werden. Bei einer Lohnerhöhung sollte überprüft werden, ob eine Beitragsanpassung erfolgen muss, damit weiterhin der Anspruch auf die vollen Zulagen besteht.</p>
<p style="text-align: justify">2. Privat vorsorgen</p>
<p style="text-align: justify">Zum 1. Januar sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen auf 1,25 Prozent. Wer vor Jahresende noch einen neuen Vertrag abschließt, erhält 1,75 Prozent garantiert.</p>
<p style="text-align: justify">3. Baudarlehen tilgen</p>
<p style="text-align: justify">Haus- und Wohnungsbesitzer können bis zum 31. Dezember ihren Immobilienkredit auf Sondertilgungsoptionen überprüfen. Viele Verträge bieten ein Recht auf Sondertilgung einmal im Jahr.</p>
<p style="text-align: justify">4. Privat versichern</p>
<p style="text-align: justify">Wer plant, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich noch vor Jahresende dazu entschließen, weil mit dem Alter die Prämien steigen.</p>
<p style="text-align: justify">5. Kindergeld rückwirkend beantragen</p>
<p style="text-align: justify">Kindergeld kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und die vergangenen vier Kalenderjahre beantragt werden.</p>
<p style="text-align: justify">6. Von Wohnungsbauprämie profitieren</p>
<p style="text-align: justify">Wer bis zum 31. Dezember die Wohnungsbauprämie beantragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Zulagen profitieren. Die Prämie kann auch zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei einem Bausparvertrag zahlt der Staat einen Zuschuss von 8,8 Prozent der Einzahlungen.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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