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	<title>Vermieter</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Vermieter</title>
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		<title>Vermieter erleichtert: Drittes Entlastungspaket ist auf dem Weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Sep 2022 09:48:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den kommenden Herbst- und Wintermonaten werden starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom erwartet. Auch längerfristig ist mit einem Anstieg der Preise zu rechnen. Das kürzlich verhandelte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung stellt eine Erleichterung für Mieter sowie Vermieter dar. Relevant sind zum einen die Strompreisbremse, die dafür sorgt, dass Privathaushalte die Strommengen für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erlangen. Zum anderen wird die Erhöhung des C02-Preises auf 2024 verschoben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/vermieter-erleichtert-drittes-entlastungspaket-ist-auf-dem-weg/">Vermieter erleichtert: Drittes Entlastungspaket ist auf dem Weg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In den kommenden Herbst- und Wintermonaten werden starke <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/baufinanzierung/zinserhohung-auch-baufinanzierungen-wieder-teurer/" target="_blank" rel="noopener">Erhöhungen</a> der Preise für Gas und Strom erwartet. Auch längerfristig ist mit einem Anstieg der Preise zu rechnen. Das kürzlich verhandelte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung stellt eine Erleichterung für Mieter sowie Vermieter dar. Relevant sind zum einen die Strompreisbremse, die dafür sorgt, dass Privathaushalte die Strommengen für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erlangen. Zum anderen wird die Erhöhung des C02-Preises auf 2024 verschoben.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren soll die Umsatzsteuer auf Gas bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Matthias Heißner sieht darin „gute Aussichten, die auch Vermieter entlasten werden“. Er beruft sich dabei auf die Problematik, dass Wohngeldempfänger ohne Hilfen in Bedrängnis geraten könnten, ihre Miet- sowie Nebenkosten zu bezahlen und dies negativ auf Vermieter zurückfallen könne.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Maßnahmen müssen für Mieter und Vermieter zügig umgesetzt werden</h3>
<p style="text-align: justify;">Weiterer Bestandteil des Entlastungspakets ist der Schutz belasteter <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/zahlungsunfahigkeit-fur-privatvermieter-droht/" target="_blank" rel="noopener">Mieter</a> durch die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. „Die Bundesregierung sollte nicht außer Acht lassen, dass auch Vermieter geschützt werden müssen“, betont Heißner. Die Vermieter seien es, die möglicherweise die Rechnungen ihrer Mieter abfangen müssen, da diese sie möglicherweise nicht selbst finanzieren können. Ferner wird seitens der SPD-Fraktion ein sechsmonatiger Kündigungsschutz für Mieter gefordert. Zudem sei ein einmaliger Heizkostenzuschuss an Wohngeldberechtigte im Herbst dieses Jahres geplant. Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), befürwortet die Bestandteile des Entlastungspaketes, verweist aber auch auf die Dringlichkeit zur Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise des Wohngelds für Wohnungsunternehmen. Diese seien aufgrund hoher Vorauszahlungen der Energiepreise von Insolvenz bedroht. Matthias Heißner stimmt dem zu und appelliert an die Regierung: „Um Ungerechtigkeiten auszuschließen und nicht in eine weitere Krise zu geraten, ist nun wichtig, dass auch die Position der Vermieter in den Maßnahmen der Bundesregierung schnellstmöglich Beachtung findet.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Vermieterwelt GmbH</em></p>
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		<title>Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2022 14:18:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mieter, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der Vermieter kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von „Mietsicherheit“ gesprochen werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mieter, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/zahlungsunfahigkeit-fur-privatvermieter-droht/" target="_blank" rel="noopener">Vermieter</a> kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von „Mietsicherheit“ gesprochen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Deutsche Kautionskasse AG hat eine Musterrechnung auf Basis aktueller Marktdaten sowie der Daten aus dem eigenen Vertragsbestand durchgeführt, um insbesondere die inflationsbedingten Auswirkungen auf die Mietsicherheiten zu berechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit beträgt die durchschnittliche Kautionssumme 2.100 EUR. Dies entspricht einer Nettokaltmiete in Höhe von drei Monatsmieten á 700 EUR. Wird nun ein Mietkautionskonto z.B. bei der Hamburger Sparkasse eröffnet, fallen zuerst einmalig Gebühren in Höhe von 75 EUR an. Der Kautionsbetrag wird mit 0,01% jährlich verzinst. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt bundesweit ca. 8 Jahre. Nach dieser Zeit ist demnach ein Zinsgewinn von 1,68 EUR entstanden. Nimmt man den Mittelwert der Inflationsraten der Monate Januar 2022 bis Juli 2022, ergibt dies eine Inflationsrate von 6,81%. Die einst in bar hinterlegte Mietkaution in Höhe von 2.100 EUR hat beim <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/baufinanzierung/explodierende-materialpreise-verteuern-wohnungsbau/" target="_blank" rel="noopener">Wohnungswechsel</a> nach 8 Jahren durch Kaufkraftverlust nur noch einen Wert von 1.150 EUR.</p>
<p style="text-align: justify;">Christian Sili, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Kautionskasse: &#8222;Aktuell sind in Deutschland Mietkautionen von mehr als 30 Milliarden Euro größtenteils auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt. Der Kaufkraftverlust belastet sowohl die Liquidität der Mieter*innen als auch die Sicherheit der Vermieter*innen. Die Frage muss gestellt werden, ob sich in bar hinterlegte Mietsicherheiten angesichts dieser Umstände überhaupt noch lohnen. Ausserdem ist die Mietkaution so während der gesamten Mietdauer blockiert.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Deutsche Kautionskasse empfiehlt daher allen Mietern und Vermietern zu prüfen, ob es zur Hinterlegung der Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten nicht geeignetere Alternativen, wie z.B. die Mietkautionsbürgschaft, gibt. Diese sorgt dafür, dass der Mietkautionsbetrag Mietern zur Verfügung steht und das bei gleicher Sicherheit für Vermieter wie bei Sparbüchern und Kautionskonten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Deutsche Kautionskasse AG</em></p>
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		<title>Keine Mietpreisbremse trotz neuem Gesetz</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-mietpreisbremse-trotz-neuem-gesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2015 13:13:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bremen ‒ Die HomeCompany, einer der größten Vermittler von Wohnraum auf Zeit in Deutschland, stellt ihr Geschäftsmodell aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen um. Ab 1. Juni nehmen Mieter die Leistungen der HomeCompany-Agenturen provisionsfrei in Anspruch.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-mietpreisbremse-trotz-neuem-gesetz/">Keine Mietpreisbremse trotz neuem Gesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen</strong> ‒ Die HomeCompany, einer der größten Vermittler von Wohnraum auf Zeit in Deutschland, stellt ihr Geschäftsmodell aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen um. Ab 1. Juni nehmen Mieter die Leistungen der HomeCompany-Agenturen provisionsfrei in Anspruch.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Mehr Service für Vermieter</strong></p>
<p>Für Vermieter erweitert die HomeCompany ihr Service-Angebot erheblich. So schützt sie Vermieter ab sofort mithilfe einer Inventarversicherung. Eine kürzlich geschlossene Kooperation mit der SCHUFA bietet bei der Bonitätsprüfung zusätzliche Sicherheit. Bekannte Services wie beispielsweise die Bewerberauswahl, die Vermarktung auf dem reichweitenstarken internationalen Portal HomeCompany.de sowie die kostenlose Präsentation auf weiteren Immobilienportalen maximieren die Chancen der Vermietung. Von der HomeCompany erstellte 360-Grad-Panorama-Aufnahmen der Mietobjekte, im Falle einer Eigenvermarktung technisch kaum zu realisieren, sollen den Online-Vertrieb außerdem unterstützen. Auch die intensive mehrsprachige Betreuung der Interessenten ‒ mehrheitlich Unternehmenskunden aus dem In- und Ausland ‒ und die individuelle Beratung durch die lokale HomeCompany-Agentur werden Vermietern weiterhin zuteil.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Zukunft: starkes Wachstum für möbliertes Wohnen auf Zeit</strong></p>
<p>Die HomeCompany erwartet aufgrund des neuen Gesetzes mittelfristig deutliches Wachstum im Segment der Vermietung möblierten Wohnraums auf Zeit. &#8222;Die sogenannte Mietpreisbremse klammert das Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch aus,&#8220; erläutert Holger Bockholt, Vorstandsvorsitzender der HomeCompany. &#8222;Neben der Flexibilität in der Nutzung und der optimalen Planbarkeit ist dies ein weiterer Vorteil für den Vermieter. Für ihn wird es noch attraktiver, seine Immobilie zu möblieren und für begrenzte Zeiträume ab einem Monat bis zu einem Jahr zu vermieten.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Global, mobil, flexibel ‒ der Wohnungsmarkt im Wandel</strong></p>
<p>Bockholt sieht aber auch auf der Mieterseite eine kontinuierlich steigende Nachfrage. In den vergangenen fünf Jahren hätten die Anfragen potenzieller Mieter um annähernd 50 Prozent zugenommen. &#8222;Berufliche Mobilität wird immer wichtiger, zeitlich begrenzte Arbeitseinsätze fernab vom Heimatort, auch im Ausland, gehören zunehmend zum Arbeitsalltag&#8220;, ergänzt Bockholt. Zudem bevorzugten immer mehr junge Menschen die Flexibilität des möblierten Wohnens auf Zeit und den Wegfall erheblicher Investitionen in das Mobiliar, beispielsweise während einer Probezeit. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz werde ferner die Entwicklung hin zum angelsächsischen Modell beschleunigen: Die Briten beispielsweise setzten anders als die Deutschen stärker auf Eigentum, etwa zwei Drittel der Bevölkerung lebten in selbst genutztem Eigentum, ein hoher Anteil sei möbliert vermietet ‒ häufig für begrenzte Zeit, erläuterte Bockholt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-mietpreisbremse-trotz-neuem-gesetz/">Keine Mietpreisbremse trotz neuem Gesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Keine rationale Entscheidung: Gefühle beeinflussen Immobilienkauf</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-rationale-entscheidung-gefuehle-beeinflussen-immobilienkauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2015 12:43:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>München - Günstige Zinsen und die Vorsorge fürs Alter sind derzeit die wichtigsten Gründe für einen Immobilienerwerb. Neben solch rationalen Gründen spielen aber auch emotionale Motive eine große Rolle. Jeder zweite Befragte möchte Wohneigentum erwerben, um dieses selbst gestalten zu können und ein langfristiges Zuhause für die Familie zu schaffen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-rationale-entscheidung-gefuehle-beeinflussen-immobilienkauf/">Keine rationale Entscheidung: Gefühle beeinflussen Immobilienkauf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>München </strong>&#8211; Günstige Zinsen und die Vorsorge fürs Alter sind derzeit die wichtigsten Gründe für einen Immobilienerwerb. Neben solch rationalen Gründen spielen aber auch emotionale Motive eine große Rolle. Jeder zweite Befragte möchte Wohneigentum erwerben, um dieses selbst gestalten zu können und ein langfristiges Zuhause für die Familie zu schaffen. Dies zeigt die gemeinsame Umfrage &#8222;Immobilienbarometer&#8220; von Interhyp und ImmobilienScout24.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Wunsch sich im Alter mit einer Immobilie absichern zu wollen, ist ungebrochen hoch. Für etwa jeden zweiten Interessenten (54 Prozent) ist dieses das wichtigste Kaufmotiv. Die Ausnutzung der günstigen Zinsen liegt auf Platz zwei (46 Prozent), gefolgt von der Vermeidung von Mietzahlungen mit 38 Prozent. Ein Immobilienerwerb wird aber nicht nur aus rationalen, sondern auch aus emotionalen Gründen getätigt. 50 Prozent der Befragten möchten sich frei entfalten können und die erworbene Immobilie beispielsweise durch Umbaumaßnahmen nach den eigenen Wünschen gestalten. Für 40 Prozent ist der Wunsch, der Familie ein dauerhaftes Zuhause zu geben, ein wesentlicher Entscheidungsgrund. Fast ebenso viele Kaufinteressenten (38 Prozent) geben an, unabhängig vom Vermieter sein zu wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Die Absicherung im Alter, geringe Kreditbelastungen, die auf Grund der günstigen Baugeldkonditionen in etwa so hoch sind wie Mietbelastungen, sorgen für eine sehr hohe Nachfrage nach Immobilien&#8220;, so Volker Wohlfarth, Vice President Costumer bei ImmobilienScout24. Michiel Goris, CEO der Interhyp AG, ergänzt: &#8222;Das Umfrageergebnis zeigt zudem, dass auch emotionale Motive wie freie Entfaltung, Sicherheit und Unabhängigkeit zusätzliche entscheidende Treiber für den Kauf von Wohneigentum sind.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Die fünf emotionalsten Motive für einen Immobilienkauf:<br />
1. Gestaltungsspielraum: 50 Prozent<br />
2. Schaffung eines Zuhauses: 40 Prozent<br />
3. Unabhängigkeit vom Vermieter: 38 Prozent<br />
4. Gutes Gefühl ein eigenes Dach<br />
über dem Kopf zu haben: 37 Prozent<br />
5. Schaffung eines Wertes zum Vererben: 32 Prozent</p>
<p style="text-align: justify;">Nur jeder Neunte meint, dass ausschließlich finanzielle Gründe eine Rolle beim Immobilienerwerb spielen. Diese rationale Haltung vertreten besonders Kapitalanleger: 39 Prozent geben an, dass Emotionen keinen Einfluss auf ihren Kaufentscheidungsprozess haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Für den aktuellen Immobilienbarometer befragten ImmobilienScout24 und Interhyp 2.161 Kaufinteressenten. Die Erhebung fand im März 2015 statt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (ots) </em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vermieterwechsel &#8211; Kaution nicht immer sicher!</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/vermieterwechsel-kaution-nicht-immer-sicher/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 13:06:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieterwechsel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Nürnberg, 28. Mai 2009. Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/vermieterwechsel-kaution-nicht-immer-sicher/">Vermieterwechsel &#8211; Kaution nicht immer sicher!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zieht ein Mieter vor einem Eigentümerwechsel aus, und der alte Eigentümer ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an seine hinterlegte Kaution, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.</strong></p>
<p>Nürnberg, 28. Mai 2009. Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. Doch seine Klage, die nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de sogar das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof, beschäftigte, blieb ohne Erfolg (Az.: VIII ZR 219/06).</p>
<p>Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer zwar alle Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietverhältnisses &#8211; das betrifft auch die Kaution. Der neue Vermieter muss diese ausziehenden Mietern zurückerstatten. Und das selbst dann, wenn er sie nicht vom alten Eigentümer erhalten hat. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Diese Verpflichtung hat der neue Hausbesitzer nur dann, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch bestand, so Immowelt.de.</p>
<p>Im konkreten Fall zog ein Mieter aber schon kurz vor dem Eigentümerwechsel aus der zuvor zwangsverwalteten Wohnung aus. Das Gesetz sehe es in einem solchen Fall nicht vor, dass einem Mieter ein zusätzlicher Schuldner für die Rückzahlung der Kaution verschafft wird. Das heißt: Aufgrund des Auszugs vor dem Eigentümerwechsel beschränken sich die Ansprüche auf den ehemaligen Eigentümer.</p>
<p>Die Bundesrichter argumentierten, der Ex-Mieter hätte sich vor den wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Alt-Vermieters schützen können &#8211; etwa indem er darauf bestanden hätte, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des ehemaligen Vermieters angelegt worden wäre. Darauf haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch. In diesem Falle hätte er jetzt problemlos Zugriff auf sein Geld. Mieter sollten deshalb schon bei Mietbeginn darauf bestehen, dass der Vermieter diese gesetzliche Vorgabe einhält und dies gegebenenfalls auch überprüfen, rät Immowelt.de.</p>
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