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	<title>Unterstützung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Bauherren verzichten auf professionelle Unterstützung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Oct 2017 08:01:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Nicht einmal jeder zweite Bauherr in Deutschland lässt seine Baupläne vor Baubeginn von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Die Verträge mit Bauträgern, Baufirmen oder Handwerkern lässt sogar nur gut jeder dritte Eigenheimbauer von einem Profi gegenlesen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Nicht einmal jeder zweite Bauherr in Deutschland lässt seine Baupläne vor Baubeginn von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Die Verträge mit Bauträgern, Baufirmen oder Handwerkern lässt sogar nur gut jeder dritte Eigenheimbauer von einem Profi gegenlesen. Zudem nehmen 34 Prozent der Bauherren ihren Bau ohne jegliche sachkundige Unterstützung ab. Das sind Ergebnisse der „Bauherren-Studie 2017&#8243;. Für die Untersuchung hat der Bauherren-Berater Almondia mehr als 1.000 Bundesbürger befragt, die entweder in den vergangenen Jahren ein Eigenheim gebaut haben oder gerade einen Bau planen.</p>
<figure id="attachment_31707" aria-describedby="caption-attachment-31707" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31707" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1.jpg" alt="Bauherren verzichten auf professionelle Unterstützung" width="620" height="465" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1-150x113.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/10/171012-PI-Unterstützung-Grafik-1-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31707" class="wp-caption-text">Quelle: Thöring &amp; Stuhr/Almondia GmbH</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">„Eine solche Einstellung ist hochriskant. Um Baupläne, Verträge und Ausführung richtig beurteilen zu können, müssten die Bauherren Rechtsexperte, Architekt und Bauingenieur in Personalunion sein. Sie fahren sozusagen blind“, kommentiert Prof. Dr.-Ing. Evi Hartmann von der Universität Erlangen-Nürnberg. Hartmann hat die Studie wissenschaftlich begleitet. Die Wirtschaftsingenieurin warnt: „Unklar formulierte Verträge bergen ein hohes Konfliktpotenzial. Viele Streitereien nehmen hier ihren Ausgang“. Etwa wenn der Bauherr davon ausgeht, dass bestimmte Leistungen inklusive sind, diese dann aber extra berechnet werden. Oder wenn Art und Qualität der verbauten Materialien nicht definiert sind. So kann es passieren, dass statt der favorisierten Echtholztüren preiswertere Exemplare aus Holzfurnier verbaut werden. Das ist ärgerlich und führt am Ende zu unerwarteten Mehrkosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Gefährliche Sorglosigkeit herrscht auch in Bezug auf die Baupläne. „Baupläne sind abstrakt. Sie enthalten zwar Maßangaben. Laien können aber oft nur schwer einschätzen, ob der Platz, etwa für die Treppen, nicht doch zu eng bemessen ist. Meist fehlt das Gefühl für die tatsächlichen Größen“, sagt dazu Dr. Gordian Rättich, Geschäftsführer des Bauherren-Beraters Almondia.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor diesem Hintergrund verwundert es wenig, dass das Resultat nicht immer zufriedenstellend ist. Zwei von drei für die „Bauherren-Studie 2017&#8243; befragten Eigenheimbesitzern würden heute anders bauen. Fast jeder Fünfte hätte sich ein größeres Haus gewünscht; 14 Prozent der Befragten würden sogar einen ganz anderen Haustyp wählen. Auch mit der Qualität war nicht jeder Bauherr zufrieden. Mehr als jeder Zehnte hätte sich eine hochwertigere Ausführung gewünscht.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier bewahrheitet sich wieder die alte Binsenweisheit: Vorsicht ist besser als Nachsicht. „Viele Planungsfehler lassen sich im Nachhinein nicht mehr oder nur mit hohem finanziellen Aufwand korrigieren. Aus diesem Grund ist es essentiell, Experten während jeder Phase mit ins Boot zu holen: Bei der Planung, während der Ausführung und bei der Abnahme. Sonst kann der Bau unnötig teuer und alles andere als das erhoffte Traumhaus werden“, so Bauexperte Rättich.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Bauherren-Studie 2017</h2>
<p style="text-align: justify;">Mitte 2017 befragte der Bauherren-Berater Almondia 1.046 Bundesbürger. Die Hälfte der Befragten hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre ein selbstgenutztes Haus gebaut. Die andere Hälfte der Studienteilnehmer plant einen Bau für die nächsten zwei Jahre und hat teilweise auch schon ein Baugrundstück. Die Umfrage erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Evi Hartmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Thöring &amp; Stuhr/Almondia GmbH</em></p>
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		<title>Im Trauerfall erhalten Erben Unterstützung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 2017 08:33:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Bestattung kostet bis zu 10.000 Euro. Neben der finanziellen Belastung sind viele rechtliche Fragen zu klären. Erben müssen sich in mühevoller Kleinarbeit einen Überblick über bestehende Verträge und Online-Accounts verschaffen. In der Zwischenzeit summieren sich die weiter laufenden Kosten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine Bestattung kostet bis zu 10.000 Euro. Neben der finanziellen Belastung sind viele rechtliche Fragen zu klären. Erben müssen sich in mühevoller Kleinarbeit einen Überblick über bestehende Verträge und Online-Accounts verschaffen. In der Zwischenzeit summieren sich die weiter laufenden Kosten.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Überblick verschaffen</h2>
<p style="text-align: justify;">Der erste Schritt hin zu einem digitalen Nachlass ist eine Bestandsaufnahme: Welche Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken, digitale Mitgliedschaften oder Accounts bei Webshops und anderen Anbietern gibt es? Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO empfahl kürzlich, Konten und Zugangsdaten in einer Liste einzutragen und gemeinsam mit dem Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Es geht auch einfacher – zum Beispiel mit einem digitalen Nachlassplaner im Netz. Kunden, die eine Sterbegeldversicherung bei der LV 1871 abgeschlossen haben, können den Service gegen einen geringen Mehrbeitrag nutzen.</p>
<figure id="attachment_31647" aria-describedby="caption-attachment-31647" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-31647" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709.jpg" alt="" width="620" height="417" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709-150x101.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709-300x202.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild1_025_006_4c__79709-110x75.jpg 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31647" class="wp-caption-text">Foto: Rainer Sturm/pixelio.de/LV1871/akz-o</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Vorsorgen ohne Bürokratie</h2>
<p style="text-align: justify;">Das Sterbegeld Plus nimmt den Erben hier einen großen Teil ab. Bei dem Anbieter kann der Kunde eine Sterbegeldversicherung auch direkt online abschließen. Er wählt dafür einfach seine persönliche Produktvariante und kommt in sechs kurzen Schritten zum Abschluss. Als erster Anbieter am Markt hat die LV 1871 einen digitalen Nachlassplaner in ihre Sterbegeldlösungen integriert. Damit hat der Kunde wichtige Vorsorgemaßnahmen getroffen, um seinen Hinterbliebenen möglichst wenig Bürokratie zu hinterlassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich gehören abgeschlossene Verträge zum Erbe und gehen mit dem Tod auf die Erben über. Sie haben jedoch meist keinen Überblick, welche Verträge und Nutzerkonten überhaupt bestehen. „Es lohnt sich also, auch einmal über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken“, rät das Verbraucherportal Vorsorgeweitblick.de. Die meisten Verträge enden nämlich nicht automatisch mit dem Tod. Erben müssen die Verträge manuell kündigen. Dazu müssen sie sich im Todesfall beim jeweiligen Vertragspartner melden, unterschiedliche Legitimationsanforderungen erfüllen und jeden einzelnen Vertrag selbst kündigen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Verträge einfach kündigen</h2>
<p style="text-align: justify;">In dem digitalen Nachlassplaner lassen sich Verträge, Online-Nutzerkonten und Mitgliedschaften digital verwalten. Einmal angelegt, können Kunden selbst entscheiden, was im Fall der Fälle mit den Verträgen und Nutzerkonten passieren soll. Wenn Erben nach dem Tod des Nutzers Zugang zu dem Webportal erhalten, können die vorher angelegten Verträge dann im Auftrag der Erben abgemeldet oder gekündigt werden.</p>
<p><em>Quelle: akz</em></p>
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		<title>KfW gibt wieder Kredite und Zuschüsse zur Erhöhung der Einbruchsicherheit aus</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kfw-gibt-wieder-kredite-und-zuschuesse-zur-erhoehung-der-einbruchsicherheit-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2017 09:23:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>München - In den vergangenen zwölf Monaten hat jeder sechste Deutsche von einem Einbruch in seiner Wohngegend erfahren. Weitere drei Prozent waren selbst betroffen. Zur Prävention verlässt man sich nicht mehr nur auf aufmerksame Nachbarn: Ein Viertel der Haushalte will im kommenden halben Jahr in Schutzmaßnahmen investieren. Dies zeigt die aktuelle Interhyp-Wohntraumstudie.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>München</strong> &#8211; In den vergangenen zwölf Monaten hat jeder sechste Deutsche von einem Einbruch in seiner Wohngegend erfahren. Weitere drei Prozent waren selbst betroffen. Zur Prävention verlässt man sich nicht mehr nur auf aufmerksame Nachbarn: Ein Viertel der Haushalte will im kommenden halben Jahr in Schutzmaßnahmen investieren. Dies zeigt die aktuelle Interhyp-Wohntraumstudie. Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen hat in einer repräsentativen Umfrage zum fünften Mal Eigentümer, Mieter und Architekten befragt, um aktuelle Trends und Wohnwünsche der Deutschen zu ermitteln.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sicherheitsmaßnahmen: Die Kombination macht&#8217;s</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die aktuelle Wohntraumstudie hat erstmals auch nach den Erfahrungen der Deutschen mit Einbrüchen in Haus und Wohnung gefragt. Etwa ein Fünftel der Befragten gab dabei an, dass sie selbst oder ihre Nachbarn im vergangenen Jahr betroffen waren. Die beste Prävention davor stellt für die große Mehrheit eine aufmerksame Nachbarschaft dar: 87 Prozent der Deutschen stimmen dieser Aussage zu. Fast genauso viele, nämlich 85 Prozent, setzen auf moderne Türen und Fenster, die sich nicht gewaltsam öffnen lassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Alarmanlagen in Großstädten beliebt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf Platz drei der beliebtesten Mittel zur Einbruchsprävention liegt die Alarmanlage. 80 Prozent der Deutschen glauben an ihre abschreckende Wirkung, für 52 Prozent gehört sie zur Ausstattung ihres Traumhauses. &#8222;Der Einbruchsschutz hat es damit in die Top Ten der deutschen Ausstattungswünsche geschafft &#8211; hinter moderner Küche, Garten und Fußbodenheizung zwar, aber noch vor dem Kamin&#8220;, erklärt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Gerade in Großstädten hat das Bedrohungsgefühl und damit der Wunsch nach Schutzmaßnahmen deutlich zugenommen: In Frankfurt geben 60 Prozent der Befragten an, dass sie sich eine Alarmanlage wünschen (2014: 37 Prozent), in Hamburg 55 Prozent (2014: 38) und in Köln sind es 45 Prozent (2014: 29).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>KfW fördert Präventionsmaßnahmen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Um nicht selbst Einbruchsopfer zu werden, wollen viele Deutsche in die Sicherheit ihrer Immobilie investieren. 28 Prozent der Befragten planen dies konkret in den nächsten sechs Monaten. Bei der Abwägung zwischen Kosten und Nutzen kommen allerdings 69 Prozent der Befragten zu der Ansicht, dass ihnen Schutzmaßnahmen zu teuer sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei kann man sich Unterstützung vom Staat holen: Im Rahmen des KfW-Programms &#8222;Altersgerecht Umbauen / 159&#8220; gibt es zinsgünstige Kredite für Baumaßnahmen bis zu 50.000 Euro Volumen, die der Einbruchsprävention dienen können. Bei Umbauvorhaben zwischen 2.000 und 15.000 Euro Auftragsvolumen beteiligt sich die KfW-Förderbank mit einem Zuschuss von zehn Prozent der Gesamtsumme (Zuschuss 455). Dieses Jahr stellt der Bund 75 Millionen Euro für Zuschüsse zur Verfügung, rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr. &#8222;Nachdem in 2016 die Mittel der Zuschussvariante 455 bereits im September ausgeschöpft waren, können private Eigentümer und Mieter dieses Programm ab sofort auch wieder nutzen, um Maßnahmen zum Einbruchschutz zu beantragen&#8220;, so Goris.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über die Interhyp-Wohntraumstudie 2016</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für die Studie hat die Interhyp Gruppe eine bevölkerungsrepräsentative Online-Befragung mit 2.100 volljährigen Bewohnern Deutschlands durchgeführt. In den separat betrachteten Großstädten wurden mindestens 100 Interviews geführt, in Hamburg und Berlin je 200. Zudem wurden 50 Architekten im CATI-Verfahren (Computer Assisted Telephone Interview) befragt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mit einer Sorgerechtsverfügung für den Ernstfall vorsorgen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mit-einer-sorgerechtsverfuegung-fuer-den-ernstfall-vorsorgen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2016 10:46:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer als Elternteil nicht allein dem Gericht die Entscheidung über einen möglichen Vormund für die Kinder im eigenen Krankheits- oder Todesfall überlassen möchte, sollte eine Sorgerechtsverfügung anfertigen. Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Deutschland, erläutert, welche Aspekte Eltern hierbei beachten sollten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mit-einer-sorgerechtsverfuegung-fuer-den-ernstfall-vorsorgen/">Mit einer Sorgerechtsverfügung für den Ernstfall vorsorgen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer als Elternteil nicht allein dem Gericht die Entscheidung über einen möglichen Vormund für die Kinder im eigenen Krankheits- oder Todesfall überlassen möchte, sollte eine Sorgerechtsverfügung anfertigen. Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Deutschland, erläutert, welche Aspekte Eltern hierbei beachten sollten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Herr Capellmann, warum tun sich viele Eltern so schwer mit einer Sorgerechtsverfügung?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Eltern sind sich der bestehenden Vorsorgelücke nicht bewusst. Dass bei schwerer Krankheit oder im Todesfall der Eltern automatisch Taufpaten oder nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern als Sorgeberechtigte einspringen können, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn: Ohne eine schriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet allein das Vormundschaftsgericht über einen geeigneten Vormund für die Kinder. Zudem erfordert es natürlich Überwindung, sich mit Krankheit oder Tod auseinanderzusetzen.</p>
<figure id="attachment_19684" aria-describedby="caption-attachment-19684" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-19684" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/Bildschirmfoto-2016-01-15-um-11.48.03.png" alt="Foto: Walter Capellmann/Monuta Versicherungen/spp-o" width="620" height="407" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/Bildschirmfoto-2016-01-15-um-11.48.03.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/Bildschirmfoto-2016-01-15-um-11.48.03-150x98.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/Bildschirmfoto-2016-01-15-um-11.48.03-300x197.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/Bildschirmfoto-2016-01-15-um-11.48.03-310x205.png 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-19684" class="wp-caption-text">Foto: Walter Capellmann/Monuta Versicherungen/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welches sind beim Verfassen die wichtigsten Punkte?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern benennen, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhalten soll. Im Normalfall entsprechen Gerichte den Wünschen der Eltern, solange die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst, unterschrieben und damit rechtssicher vorliegt. Neben der grundsätzlichen Frage, ob sich die Kinder bei der Person wohlfühlen, ist es wichtig zu klären, ob der Sorgeberechtigte finanziell in der Lage ist, die Versorgung für die Kinder über einen längeren Zeitraum zu übernehmen. Darüber hinaus sollte die Sorgerechtsverfügung klären, wer als Ersatzperson infrage kommt, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigte ausfällt – und wer überhaupt nicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wo erhalten Mütter und Väter Unterstützung?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bevor Eltern einen Sorgeberechtigten festlegen, sollten sie diesen in die Entscheidung einbeziehen und seine Bereitschaft klären. Außerdem sollten sie die eigene Entscheidung von Zeit zu Zeit überprüfen und die Sorgerechtsverfügung dann an die aktuelle Lebenssituationen anpassen. Damit sie rechtsgültig ist, müssen wie beim Testament formale Vorgaben beachtet werden. Um sicherzugehen, können Eltern auf unsere kostenlose juristisch geprüfte Ausfüllhilfe zurückgreifen. Sehr wichtig ist außerdem, die Verfügung so zu hinterlegen, dass sie im Ernstfall schnell gefunden wird. Das kann zu Hause, bei einer privaten Hinterlegungsstelle wie der GFVV mbH oder auch bei einer vertrauenswürdigen Person sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: akz</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/mit-einer-sorgerechtsverfuegung-fuer-den-ernstfall-vorsorgen/">Mit einer Sorgerechtsverfügung für den Ernstfall vorsorgen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Deutschlands erster digitaler Versicherungsmanager GetSafe sichert sich die Unterstützung weiterer namhafter Investoren</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/deutschlands-erster-digitaler-versicherungsmanager-getsafe-sichert-sich-die-unterstuetzung-weiterer-namhafter-investoren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2015 09:59:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsmanager]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Seit 2013 hat sich mit GetSafe Deutschlands erster digitaler Versicherungsmanager als Pionier und Marktführer etabliert. GetSafe bündelt und optimiert alle bestehenden Versicherungspolicen eines Kunden digital in einer App und revolutioniert damit die traditionelle Versicherungsbranche.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Seit 2013 hat sich mit GetSafe Deutschlands erster digitaler Versicherungsmanager als Pionier und Marktführer etabliert. GetSafe bündelt und optimiert alle bestehenden Versicherungspolicen eines Kunden digital in einer App und revolutioniert damit die traditionelle Versicherungsbranche.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Einstieg von Rocket Internet sowie den Gründern von Check24 Anfang 2015, konnte sich das Start-up nun innerhalb weniger Monate die Unterstützung weiterer namhafter Top-Investoren sichern und gibt heute ein signifikantes Millionen-Investment bekannt.</p>
<figure id="attachment_17200" aria-describedby="caption-attachment-17200" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-17200" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/C.-Wiens_CEO-GetSafe-2-300x438.jpg" alt="GetSafe - Plan Forward GmbH" width="300" height="438" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/C.-Wiens_CEO-GetSafe-2-300x438.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/C.-Wiens_CEO-GetSafe-2-103x150.jpg 103w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/C.-Wiens_CEO-GetSafe-2.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-17200" class="wp-caption-text">GetSafe &#8211; Plan Forward GmbH</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">„Dank der Unterstützung eines so namhaften internationalen Investoren-Konsortiums ist es uns möglich, den bisherigen Erfolg von GetSafe fortzuführen und einen echten Paradigmenwechsel in der Versicherungsbranche anzustoßen&#8220;, sagt Christian Wiens, CEO und Co-Founder von GetSafe.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den hochkarätigen Investoren dieser Finanzierungsrunde zählen: b-to-v, die Commerzbank durch ihren Corporate-Venture-Fonds CommerzVentures, Acton Capital Partners (alle Lead), Capnamic Ventures, Iris Capital und Partech Ventures sowie die bestehenden Investoren Rocket Internet und HW Capital, die ebenfalls noch einmal in das Unternehmen investieren.</p>
<p style="text-align: justify;">„Christian Wiens und sein Team haben durch die erfolgreiche Vernetzung von Fachkompetenz und technologischem Know-How in der Versicherungsbranche ganz neue, bis dahin undenkbare Möglichkeiten aufgezeigt. Mit ihrem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse heutiger Versicherungskunden konnten sie ein überzeugendes Produkt mit beeindruckendem Erfolg im Markt platzieren. Wir freuen uns, gemeinsam mit einem so starken Investoren-Konsortium GetSafe zu einem großen und innovativen Dienstleistungsunternehmen aufzubauen&#8220;, so Dr. Jochen Gutbrod, Executive Chairman von b-to-v.</p>
<p style="text-align: justify;">„GetSafe hat mit einem hervorragenden Produkt innerhalb kürzester Zeit die Branche wach gerüttelt. Wir freuen uns, das Unternehmen bei seinem rasanten Wachstum unterstützen zu können und durch unsere Investition die Expansion weiter zu beschleunigen&#8220;, äußert sich Patrick Meisberger, Managing Director von CommerzVentures.</p>
<p style="text-align: justify;">GetSafe setzt auf Wachstum und plant seine Marktführerschaft weiter auszubauen. Neben dem Erhalt und der Festigung der Pionierposition in Deutschland liegt der Fokus des Unternehmens auf der Weiterentwicklung der Technologie sowie der weiteren Erhöhung der bestehenden Servicequalität. Für 2016 ist die Expansion in weitere, internationale Märkte geplant.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: piâbo medienmanagement GmbH</em></p>
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		<title>Höhere Zuschüsse für Solarwärme &#8211; Jetzt staatliche Unterstützung sichern</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hoehere-zuschuesse-fuer-solarwaerme-jetzt-staatliche-unterstuetzung-sichern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2015 11:26:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Energie & Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Energieverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Heizungsunterstützung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuinstallation]]></category>
		<category><![CDATA[Optimierung]]></category>
		<category><![CDATA[Solarwärme]]></category>
		<category><![CDATA[Solarwärmeanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Unterstützung]]></category>
		<category><![CDATA[Zuschüsse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer seine Heizung mit Solartechnik auf den neuesten Stand bringt, kann ab sofort mit deutlich höheren Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze für Neuinstallation und Umbau sind um bis zu 100 Prozent gestiegen, zusätzlich gibt es nun eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer seine Heizung mit Solartechnik auf den neuesten Stand bringt, kann ab sofort mit deutlich höheren Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze für Neuinstallation und Umbau sind um bis zu 100 Prozent gestiegen, zusätzlich gibt es nun eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Umstieg auf Solarwärme war noch nie so attraktiv“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) in Berlin. „Aufgrund des limitierten Fördertopfes sollten interessierte Verbraucher allerdings schnell aktiv werden und sich bald informieren. Dann bleibt bis zum Beginn der nächsten Heizperiode ausreichend Zeit für Planung und Installation einer neuen, umwelt- und klimafreundlichen Sonnenheizung.“ Der Einbau einer Solarwärmeanlage zur Heizungsunterstützung wird seit dem 1. April mit 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch mit 2.000 Euro gefördert. Zusätzliche Boni gibt es, wenn gleichzeitig die bestehende Heizung modernisiert wird.</p>
<figure id="attachment_16189" aria-describedby="caption-attachment-16189" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-16189" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/www-01042015_bild_02.jpg" alt="Foto: BSW Solar" width="620" height="465" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/www-01042015_bild_02.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/www-01042015_bild_02-150x113.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/www-01042015_bild_02-300x225.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16189" class="wp-caption-text">Foto: BSW Solar</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Förderfähig sind auch zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage oder zur Optimierung einer in der Vergangenheit geförderten Anlage. Dazu zählen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum sowie der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung. Auch Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung werden jetzt wieder gefördert: Für die Errichtung auf Bestandsgebäuden gibt es mindestens 500 Euro. Die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird ebenfalls bezuschusst. Hintergrund: Rund 83 Prozent des Energieverbrauchs der privaten Haushalte entfallen auf die Bereiche Raumheizung und Warmwasser, entsprechend groß ist das Potenzial zur Kosteneinsparung. Die Zahl der in Deutschland installierten Solarwärmeanlagen ist laut BSW-Solar im vergangenen Jahr auf über zwei Millionen gestiegen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: epr</em></p>
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