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	<title>Steuererklärungen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<item>
		<title>steuern-einfach.de bietet Steuerklärungen &#8211; einfach &#038; unkompliziert</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuern-einfach-de-bietet-steuerklaerungen-einfach-unkompliziert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2015 07:45:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Endlich müssen sich Arbeitnehmer nicht mehr selbst mit der Einkommensteuererklärung abmühen. Einfach die relevanten Dokumente an Steuerprofis senden und diese schöpfen das Steuersparpotential aus.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuern-einfach-de-bietet-steuerklaerungen-einfach-unkompliziert/">steuern-einfach.de bietet Steuerklärungen &#8211; einfach &#038; unkompliziert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Endlich müssen sich Arbeitnehmer nicht mehr selbst mit der Einkommensteuererklärung abmühen. Einfach die relevanten Dokumente an Steuerprofis senden und diese schöpfen das Steuersparpotential aus.</p>
<figure id="attachment_12022" aria-describedby="caption-attachment-12022" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-12022" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/l41423907_g.jpg" alt="PhDr. Martin Müller - Steuerberater - Quelle: OpenPR" width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/l41423907_g.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/l41423907_g-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/l41423907_g-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-12022" class="wp-caption-text">PhDr. Martin Müller &#8211; Steuerberater &#8211; Quelle: OpenPR</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Mit steuern-einfach.de können Arbeitnehmer auf die Erfahrungen und Kompetenzen von Steuerexperten zurückgreifen, ohne viel Zeit dafür zu investieren. Das Team vom www.steuern-einfach.de setzt das gutes Recht der Nutzer beim Finanzamt durch und schöpfen alle Sparmöglichkeiten aus. Wir sichern eine größtmögliche Steuererstattung!</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vorgang ist einfach und unkompliziert. Über die Startseite gelangt man zum Festpreisrechner. Mit der Eingabe der spezifischen Daten errechnet sich der Preis zur Bearbeitung der Steuererklärung. Zu diesen Daten gehören die Höhe des Einkommens, zusätzliche Einkünfte und Werbungskosten. Nach der Eingabe der persönlichen Daten kann die Einkommensteuererklärung einfach in Auftrag gegeben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Umgehend erhalten Nutzer eine E-Mail mit der Bestellbestätigung und dem Zugang zu den benötigten Dokumenten. Wir senden eine Checkliste, die es erleichtert alle nötigen Belege und Unterlagen bereitzustellen. Außerdem erhält man eine Vollständigkeitserklärung und eine Vollmacht, die es erlaubt, den Fall mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.<br />
Der letzte Schritt ist die Übermittlung der Unterlagen an das Team von www.steuern-einfach.de. Nutzer haben die Wahl, wie Sie uns die Unterlagen zukommen lassen wollen. Es kann kostenlos als Fax oder per Email an unsere Kanzlei gesendet werden. Egal für welche Möglichkeit man sich entscheidet, sobald die Unterlagen bei uns eintreffen, beginnen wir mit der Prüfung der Unterlagen. Sind die Unterlagen vollständig, starten wir umgehend mit der Bearbeitung des Falles. Wir garantieren, dass Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen das Ergebnis Ihrer Einkommensteuererklärung erhalten.</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><em><span style="text-decoration: underline;"><strong>Die Vorteile von www.steuern-einfach.de</strong></span></em></li>
<li style="text-align: justify;">Einfach online</li>
<li style="text-align: justify;">Deutschlandweit</li>
<li style="text-align: justify;">DATEV-Qualität</li>
<li style="text-align: justify;">Steuerberater-Qualität</li>
<li style="text-align: justify;">Festpreis ab 99,95 €</li>
<li style="text-align: justify;">Keine Mitgliedschaft</li>
<li style="text-align: justify;">Keine vertragliche Bindung</li>
</ul>
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		<title>ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 09:17:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Bitkom]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuererklärungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuererklärungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/elster-16-millionen-steuererklaerungen-per-internet/">ELSTER: 16 Millionen Steuererklärungen per Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Zahl der elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) steigt in Deutschland weiter an. Im vergangenen Jahr wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Digitalverband BITKOM mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Das elfte Jahr in Folge ist die Zahl der online abgegebenen Einkommen-steuererklärungen angestiegen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Ein Grund für das steigende Interesse sind die Anstrengungen der Finanzverwaltung, mit zusätzlichen Funktionen wie der vorausgefüllten Steuererklärung für mehr Komfort und Transparenz bei der Steuererklärung zu sorgen.“</p>
<figure id="attachment_11929" aria-describedby="caption-attachment-11929" style="width: 287px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-full wp-image-11929" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001.jpg" alt="Quelle: Elster" width="287" height="381" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001.jpg 287w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/image001-113x150.jpg 113w" sizes="(max-width: 287px) 100vw, 287px" /><figcaption id="caption-attachment-11929" class="wp-caption-text">Quelle: Elster</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. Vor Übertragung führt die Software eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. ElsterFormular gibt allerdings keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann, und ist deshalb kein Ersatz für die fachkundige Unterstützung eines steuerlichen Beraters oder eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 endet am 31. Mai 2015. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Der BITKOM gibt folgende Tipps zur Nutzung von ELSTER:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Programm ElsterFormular: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular“ zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit. Die ELSTER-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller Steuer-Software enthalten. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form beim Ausdruck der Erklärung nach Beendigung der Eingaben nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Auch ist die Bearbeitung am Computer etwas mühseliger und unübersichtlicher, weil am Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden kann. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können. Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen beantworten. Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei ELSTER vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstmals vorausgefüllte Steuererklärung: Ab 2014 unterstützt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen. Steuerpflichtige können dann in die Daten Einblick nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Insbesondere werden solche Daten abrufbar sein, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben (z.B. Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten, elektronische Spendenbescheinigungen). Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte (z.B. seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbeschei-nigungen der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Finanzverwaltung ist bemüht, ihr Service-Angebot bei der elektronischen Steuererklärung weiter zu verbessern. So weist z.B. Nordrhein-Westfalen in den Steuerbescheiden auch die prozentuale Belastung der Steuerpflichtigen und die anerkannten Abzüge aus. Auch besteht die Möglichkeit, sich die Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen zu lassen (elektronischer Bescheiddatenabgleich).</p>
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		<item>
		<title>Die strafbefreiende Selbstanzeige wird ab Januar teuer</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/die-strafbefreiende-selbstanzeige-wird-ab-januar-teuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2014 11:13:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Erhöhung des extra Strafzuschlags bei einem Hinterziehungsbetrag]]></category>
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		<category><![CDATA[strafbefreiende Selbstanzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Strafbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[strafrechtliche Verjährung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin/Zürich. Es ist davon auszugehen, dass die strafbefreiende Selbstanzeige teurer wird. Die Finanzministerkonferenz hat sich für eine Verschärfung des Rechts ausgesprochen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/die-strafbefreiende-selbstanzeige-wird-ab-januar-teuer/">Die strafbefreiende Selbstanzeige wird ab Januar teuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Berlin/Zürich. Es ist davon auszugehen, dass die strafbefreiende Selbstanzeige teurer wird. Die Finanzministerkonferenz hat sich für eine Verschärfung des Rechts ausgesprochen. Dies sicher auch, um den Druck auf vermeintliche Steuersünder zu erhöhen. Zur Diskussion stehen folgende Punkte:</p>
<p style="text-align: justify">1. Erhöhung des extra Strafzuschlags bei einem Hinterziehungsbetrag pro Einzeltat auf<br />
&#8211; 10 Prozent bei mehr als 25.000 Euro<br />
&#8211; 15 Prozent bei mehr als 100.000 Euro und<br />
&#8211; 20 Prozent bei mehr als 1 Million Euro.</p>
<figure id="attachment_6549" aria-describedby="caption-attachment-6549" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="wp-image-6549 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/Banhardt-Herbert-150x96.gif" alt="Bild: RAe Banhardt und Herbert." width="150" height="96" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/Banhardt-Herbert-150x96.gif 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/Banhardt-Herbert-300x193.gif 300w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-6549" class="wp-caption-text">Bild: RAe Banhardt und Herbert.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">(Bisher war es so, dass lediglich pro Einzeltat 5 Prozent zu zahlen waren ab einem Betrag von 50.000 Euro).</p>
<p style="text-align: justify">2. Eine Strafbefreiung soll davon abhängig gemacht werden, dass die nacherklärende Selbstanzeige in jedem Fall die Steuererklärungen der letzten zehn Jahre berichtigt. Weiterhin werden dann für eine Strafbefreiung für den gesamten Zeitraum alle Steuern und alle Hinterziehungszinsen umgehend nachgereicht werden. Damit hätte sich die Berichtigungspflicht von fünf auf zehn Jahre erhöht.</p>
<p style="text-align: justify">3. Die strafrechtliche Verjährung soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.</p>
<p style="text-align: justify">Wir schätzen die Tendenz der Bestrebungen der Großen Koalition, diesen Gesetzesentwurf entsprechend zum 1. Januar 2015 wirksam werden zu lassen, sehr hoch ein.</p>
<p style="text-align: justify">Wir helfen Ihnen bei dem Erstellen Ihrer professionellen Selbstanzeige, so dass die Grundlagen für Strafbefreiung gegeben ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/die-strafbefreiende-selbstanzeige-wird-ab-januar-teuer/">Die strafbefreiende Selbstanzeige wird ab Januar teuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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