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	<title>Sicherheitseinrichtung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Sicherheitseinrichtung</title>
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		<title>Fiskalisierung &#8211; das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/fiskalisierung-das-gesetz-zum-schutz-vor-manipulationen-an-digitalen-grundaufzeichnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2017 09:21:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz vor dem Ende des alten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2016 die finalen Inhalte des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl.I S. 3152) auf seiner Homepage und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Handel ist dieses Gesetzesvorhaben besser unter der Bezeichnung "Fiskalisierung" bekannt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/fiskalisierung-das-gesetz-zum-schutz-vor-manipulationen-an-digitalen-grundaufzeichnungen/">Fiskalisierung &#8211; das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Kurz vor dem Ende des alten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2016 die finalen Inhalte des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl.I S. 3152) auf seiner Homepage und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Handel ist dieses Gesetzesvorhaben besser unter der Bezeichnung &#8222;Fiskalisierung&#8220; bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im aktuellen Text stellt der Gesetzgeber erstmals den Kontext zu bereits geltenden Verordnungen, wie z.B. dem BMF-Schreiben vom 26. November 2010 (BStBl I S. 1342) her. Bisher regelte dieses BMF-Schreiben in Kombination mit der GoBD lediglich Anforderungen an die Datenprozesse und Verfahrensweisen ab der Kasse bis in das Langzeitarchiv. Mit dem vorliegenden Vorhaben wird aus Sicht des Staates nun die letzte Lücke im Prozess geschlossen, indem die Kasse selbst einer Regulierung unterzogen und in die bereits gültigen Regelungen integriert wird. Das BMF sorgt nun mit der Gesetzesveröffentlichung bei einigen Sachverhalten für Klarheit und der Handel erhält eine gewisse Planungssicherheit für die technische Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die wichtigsten Punkte des neuen BGBl. I S. 3152 in Kurzform:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sicherheitseinrichtung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ab 1. Januar 2020 ist eine durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder durch andere staatlich autorisierte Stellen zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verpflichtend. Diese Sicherheitseinrichtung wird aus drei Bestandteilen bestehen:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Sicherheitsmodul</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Speichermedium (für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist)</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">digitale Schnittstelle</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Eine endgültige Definition, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine solche Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, wird im Laufe des Jahres 2017 erarbeitet werden. Erst danach wird es Verordnungen geben, die hier wiederum Klarheit schaffen. Gesichert zu sein scheint, dass alle Transaktionen eines POS-Systems einzeln zu verifizieren, also zu signieren und lückenlos zu archivieren sein werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter bestimmten Umständen kann eine Übergangsregelung zur Erfüllung der Anforderungen bis zum 31. Dezember 2022 gelten, nämlich für Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 beschafft wurden und den Anforderungen des BMF-Schreibens 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen. Die Regel kommt in Betracht, wenn ein POS-System bauartbedingt nicht auf die geforderte Sicherheitseinrichtung aufrüstbar ist, so dass es die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kassen-Nachschau</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden zu den üblichen Geschäftszeiten wird ab dem 1. Januar 2018 auch ohne Vorankündigung möglich. Wichtig ist, dass explizit auch jene Zugriffe, die bereits in der GoBD gefordert werden und vielen Händlern besser unter den Abkürzungen Z1, Z2 und Z3 bekannt sind, auch in diesem Kontext ihre Gültigkeit besitzen (vgl. § 146b Kassen-Nachschau).</p>
<p style="text-align: justify;">Es gilt zwar die Einschränkung, dass vor dem 1. Januar 2020 die Überlassung und Auswertbarkeit signierter Kassendaten im Sinne der neuen Fiskalverordnung (BGBl. I S. 3152) nicht verlangt werden kann. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die generelle Datenüberlassung (Z3) und vollständige Auswertbarkeit nicht signierter Daten bereits seit 1. Januar 2017 verpflichtend ist und sich aus der GoDB und dem BMF-Schreiben von 2010 ableitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Entbindung von der Pflicht zu Einzelaufzeichnungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die angekündigte Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung befreien zu lassen, kann ein Händler unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung) bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Diese Möglichkeit gilt laut BMF jedoch nicht, wenn der Steuerpflichtige über ein elektronisches Aufzeichnungssystem verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;">Vom Gesetzgeber zu berücksichtigende Ausnahmefälle sind beispielsweise mobile Verkaufsstände auf Volksfesten, nicht aber fest installierte Kasseninfrastrukturen von Ladengeschäften. Deutlich wird dies, wenn das Wesen des Passus beleuchtet wird, der auf dem BFH-Urteil 12.5.1966, IV 472/60, BStBl III 1966 S. 371 basiert. Danach kann sich ein Händler, der mittels eines elektronischen Kassensystems sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und speichert, nicht darauf berufen, dass eine Aufzeichnungsverpflichtung unzumutbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: nextevolution AG</em></p>
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		<title>Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen vor</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bundesregierung-geht-gegen-steuerbetrug-an-elektronischen-registrierkassen-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 13:00:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheitseinrichtung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat das Bundeskabinett heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bundesregierung-geht-gegen-steuerbetrug-an-elektronischen-registrierkassen-vor/">Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat das Bundeskabinett heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Damit wird Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen wirksam bekämpft.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen,Dr. Michael Meister:</p>
<p style="text-align: justify;">„Mit dem Gesetz gehen wir konsequent gegen Manipulationen der Umsätze und Steuerhinterziehung vor. Dafür setzen wir auf zertifizierte Sicherheitstechnologien bei elektronischen Registrierkassen und harte Kontrollen durch die Finanzämter. Zukünftig wird damit gezinkten Kassenaufzeichnungen ein Riegel vorgeschoben. “</p>
<p style="text-align: justify;">Künftig müssen nach dem Gesetzentwurf die sogenannten Grundaufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium gesichert werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen dafür über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt manipuliert werden können. Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die technischen Anforderungen an diese Sicherheitseinrichtung definieren und anschließend entsprechende Anbieterlösungen zertifizieren. Der Gesetzentwurf schreibt keine bestimmte Lösung vor, sondern ist technologieoffen und herstellerunabhängig ausgestaltet. Damit wird den jeweiligen Verhältnissen der verschiedenen Wirtschaftszweige Rechnung getragen, außerdem kann so technische Innovation berücksichtigt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSIKA-Smartcard erfüllt heute schon viele Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens. Die INSIKA-Smartcard dürfte somit ohne größeren Aufwand nach kleineren, noch erforderlichen Anpassungen als ein technisches Sicherheitsmodul zertifiziert werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Sie wäre aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unverhältnismäßig. Dies gilt insbesondere bei Wochenmärkten, Gemeinde-, Vereinsfesten oder Hofläden und Straßenverkäufern sowie Personen, die ihre Dienstleistungen nicht an festen Orten gebieten. Ausnahmen wären zudem nicht rechtssicher abgrenzbar. Die Kontrolle einer verpflichtenden Nutzung von Registrierkassen wäre zudem mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Gesetzentwurf sieht eine Belegausgabe auf Verlangen des Kunden vor. Es wird damit ausdrücklich gesetzlich normiert, dass jedem Kunden das Recht zusteht, einen Beleg zu fordern. Eine Belegausgabepflicht ist nicht vorgesehen, da steuerliche Kontrollen auch ohne eine derartige Pflicht möglich sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle in Unternehmen soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau gesetzlich eingeführt werden. Diese Kassen-Nachschau soll als eigenständiges Verfahren speziell zum Zwecke der Überprüfung von Aufzeichnungen mittels Registrierkassen eingeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Sicherheitseinrichtung ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung für Unternehmen aufgenommen, die sich eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 angeschafft haben, aber diese bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten können. Diese Kassen können längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: BMF Bund</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bundesregierung-geht-gegen-steuerbetrug-an-elektronischen-registrierkassen-vor/">Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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