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	<title>Schadensfall</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Schadensfall</title>
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		<title>Versicherungen für Bauherren</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/versicherungen-fuer-bauherren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2017 12:06:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Nach der Entscheidung für den Bau einer eigenen Immobilie, sollte die Planung für die Absicherung folgen. Sowohl für Schäden an der Baustelle, den Schutz des Gebäudes und auch für Risiken der neuen Eigentümer, gilt es eine angemessene Vorsorge zu treffen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg </strong>&#8211;<strong> </strong>Nach der Entscheidung für den Bau einer eigenen Immobilie, sollte die Planung für die Absicherung folgen. Sowohl für Schäden an der Baustelle, den Schutz des Gebäudes und auch für Risiken der neuen Eigentümer, gilt es eine angemessene Vorsorge zu treffen. „Bauherren können auf eine Vielzahl an Versicherungen zurückgreifen und sollten die Gefahr hoher finanzieller Forderungen im Schadensfalle minimieren&#8220;, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.</p>
<p style="text-align: justify;">Bauherren tragen die volle Verantwortung für die Baustelle und haften persönlich, auch wenn sie Verkehrssicherungspflichten meist an den Bauleiter delegieren. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personenschäden ab, die trotz ordnungsgemäßer Absicherung der Baustelle auftreten können. Mit Kosten von rund einem Tausendstel der Baukosten bleibt der Aufwand überschaubar. Während der gesamten Bauphase schützt die Bauleistungsversicherung den Neubau vor unvorhersehbaren Schäden. Hierzu zählen Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, wie etwa Hochwasser oder Sturm. Aber auch Fälle wie unerwartete Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler und Fahrlässigkeit sind abgedeckt. Die Kosten für die Bauleistungsversicherung betragen ebenfalls circa ein Promille der Baukosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Fertigstellung des Baus löst die Wohngebäudeversicherung die Bauleistungsversicherung ab. Sie versichert die Immobilie bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm oder Frost. Weitere Schäden, wie beispielsweise Hochwasser, können individuell mitversichert werden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Risiko in der jeweiligen Region und beginnen bei etwa 200 Euro pro Jahr. „Bauhaftpflicht-, Gebäude- und Bauleistungsversicherung sind derzeit per Gesetz keine Pflichtversicherung. Jeder Bauherr sollte allerdings eine dieser drei Versicherungen haben&#8220;, rät Scharfenorth.</p>
<p style="text-align: justify;">Ergänzend können Bauherren zukunftsweisend eine Lebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: „Insbesondere Immobilienbesitzer sollten dieses Risiko absichern, um nicht unverhofft in Zwangslagen zu geraten&#8220;, sagt Scharfenorth.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren ist auch eine Absicherung des aufgenommenen Baufinanzierungsdarlehens möglich: So können Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Darlehen auch im Fall der Fälle weiterhin bedient werden. Oft vergessen aber gesetzlich vorgeschrieben: Beschäftigen Bauherren selbst jemanden am Bau oder lassen sich helfen, müssen diese Personen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Es besteht dann Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24 GmbH</em></p>
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		<title>Checkliste: Versicherungen passend zur aktuellen Lebenssituation auswählen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/checkliste-versicherungen-passend-zur-aktuellen-lebenssituation-auswaehlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2016 08:22:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schon Erich Kästner prägte das geflügelte Wort: "Leben ist immer lebensgefährlich." Nicht vor jedem Risiko und dessen Folgen kann man sich komplett schützen - und wenn, dann wäre diese Absicherung für die meisten wohl kaum bezahlbar. Auf der anderen Seite empfiehlt es sich, nicht blauäugig zu handeln und etwa das Thema Versicherungen auf die leichte Schulter zu nehmen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Schon Erich Kästner prägte das geflügelte Wort: &#8222;Leben ist immer lebensgefährlich.&#8220; Nicht vor jedem Risiko und dessen Folgen kann man sich komplett schützen &#8211; und wenn, dann wäre diese Absicherung für die meisten wohl kaum bezahlbar. Auf der anderen Seite empfiehlt es sich, nicht blauäugig zu handeln und etwa das Thema Versicherungen auf die leichte Schulter zu nehmen. Vor allem vor Schadensfällen, die finanziell existenzbedrohend sein können, sollte man sich gut absichern. Doch welche Versicherung ist unverzichtbar, welche empfehlenswert &#8211; und welche eher überflüssig? Die Beantwortung dieser Frage hängt nicht zuletzt von der aktuellen Lebenssituation ab.</p>
<figure id="attachment_23582" aria-describedby="caption-attachment-23582" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23582" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_92387.rgb_bd0790fe6c.jpg" alt="" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_92387.rgb_bd0790fe6c.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_92387.rgb_bd0790fe6c-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_92387.rgb_bd0790fe6c-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23582" class="wp-caption-text">Quelle: djd/Deutscher Sparkassenverlag</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer beispielsweise gerade aus der Ausbildung oder dem Studium in die Karriere startet und eine Familie gründen möchte, hat ganz andere Anforderungen an seinen Versicherungsschutz als ein 63-Jähriger, der bereits seinen Ruhestand plant. Was wie eine Binsenweisheit klingt, wird in der Tat allzu oft vernachlässigt. Der zu empfehlende Versicherungsschutz ist stets individuell, abhängig vom Alter, der Lebenssituation, dem verfügbaren Budget und weiteren Faktoren aufzubauen. Der Beratungsdienst Geld und Haushalt hat deshalb eine Checkliste zusammengestellt, die die wichtigsten Versicherungen kurz erläutert und Empfehlungen für den persönlichen Versicherungs-Check enthält. Sie ist unter www.geld-und-haushalt.de unter den Menüpunkten &#8222;Infothek&#8220; und dann &#8222;Checklisten&#8220; kostenfrei herunterzuladen. Bei Geld und Haushalt ist ebenfalls die 54-seitige Broschüre &#8222;Versichern nach Maß&#8220; mit vielen weitergehenden Informationen und Tipps rund um das Thema Versicherungen kostenfrei erhältlich.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>Rund um die Fliese</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/rund-um-die-fliese/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Feb 2015 12:38:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
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		<category><![CDATA[Gefahr einer Gesundheitsschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Steuern der LBS]]></category>
		<category><![CDATA[Rund um die Fliese]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensfall]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnwertsteigerung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. Fliesen sind höchst vielseitig. Sie werden im Haus und im Garten als Bodenbelag verwendet, ebenso in Bädern und Küchen an der Wand. Generell gelten sie im Vergleich mit Teppichen und Holzböden als eher robust. Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schäden. Sei es, dass die Oberflächen gleich nach dem Verlegen bei näherem Hinsehen feine Kratzspuren aufweisen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Berlin. Fliesen sind höchst vielseitig. Sie werden im Haus und im Garten als Bodenbelag verwendet, ebenso in Bädern und Küchen an der Wand. Generell gelten sie im Vergleich mit Teppichen und Holzböden als eher robust. Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schäden. Sei es, dass die Oberflächen gleich nach dem Verlegen bei näherem Hinsehen feine Kratzspuren aufweisen. Sei es, dass ein Mieter gegen den Willen des Eigentümers diverse Fliesen angebohrt hat. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Streitfälle zu diesem Thema vor.</p>
<p style="text-align: justify">14 Dübellöcher in einer Küche sind durchaus noch im Bereich des Üblichen &#8211; zumindest dann, wenn keine Arbeitsplatte vorhanden war und der Mieter diese selbst anbringen musste. Die Befestigung einer Arbeitsplatte gehört nach Überzeugung des Amtsgerichts Rheinbach (Aktenzeichen 3 C 199/04) zum gewöhnlichen Mietgebrauch. Der Eigentümer müsse sich damit abfinden, dass sich auf Grund der besonderen räumlichen Situation einige der Dübellöcher mitten in den Fliesen befinden.</p>
<figure id="attachment_9653" aria-describedby="caption-attachment-9653" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-9653" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/sonderausgabe_1_15_b.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)&quot;." width="620" height="444" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/sonderausgabe_1_15_b.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/sonderausgabe_1_15_b-150x107.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/sonderausgabe_1_15_b-300x215.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9653" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Grundsätzlich sollte sich allerdings ein Mieter schon bemühen, Bohrlöcher nur in den Fugen anzubringen. Denn dort richten sie weit geringeren Schaden an. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 4 C 64/12) wies einen Mieter darauf hin, dass er durchaus in der Lage gewesen wäre, seine Wandspiegel und Schränke mit Hilfe von Bohrungen in den Fugen anzubringen. Nun aber waren Fliesen gerissen. Dafür musste der Verursacher der Schäden aufkommen.</p>
<p style="text-align: justify">Wenn der Vermieter die Fliesen auf dem Balkon bei einer Renovierung entfernen lässt und stattdessen den billigeren Estrich als Bodenbelag wählt, dann hat der Wohnungsmieter keinen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 62 S 133/00) wies darauf hin, dass der Wohnzweck durch den Austausch nicht beeinträchtigt werde. Das sei ganz anders, wenn zum Beispiel im Inneren des Objekts ein Parkettboden oder Stuckdecken verschwänden. Diese erhöhten den Wohnwert.</p>
<p style="text-align: justify">Ein Wohnungseigentümer hatte nach einem Schadensfall grundsätzlich einen Anspruch auf Austausch einiger Badfliesen. Das Problem war allerdings, dass exakt dieselbe Fliesensorte nicht mehr aufzutreiben war und der Schadenersatzpflichtige nur ein sehr ähnliches Muster verlegen lassen konnte. Die Unterschiede in der Schattierung fielen auf. Trotzdem durfte es so bleiben, entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen 1 T 14345/04), denn eine komplette Neuverfliesung des Bades hätte über 6.000 statt der hier eingesetzten 2.600 Euro gekostet. Allerdings erhielt der Betroffene 1.400 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil es zu einer Wertminderung gekommen sei.</p>
<p style="text-align: justify">Eigentümer und Mieter hatten sich darauf geeinigt, dass der Mieter auf eigene Kosten die Badezimmerwände umlaufend fliesen lassen dürfe. So geschah es denn auch. Rund zehn Jahre später war wegen Renovierungsarbeiten eine weitere Neuverfliesung des Bades nötig. Anschließend forderte der Eigentümer wegen dieser Wohnwertsteigerung eine höhere Miete. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Aktenzeichen 5 C 507/03) stimmte nicht zu. Die wohnwertsteigernde Maßnahme sei ursprünglich bereits durch den Mieter erfolgt, die neuen Arbeiten im Rahmen einer Strangsanierung gingen zu Lasten des Vermieters.</p>
<p style="text-align: justify">Selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung musste sich bereits mit dem Thema Fliesen befassen. Es ging um einen Kaufvertrag für polierte Boden-fliesen im Wert von knapp 1.400 Euro. Als die Ware zum größten Teil bereits verlegt war, stellte der Auftraggeber an der Oberfläche Schattierungen fest. Es handelte sich um Mikroschleifspuren. Er forderte eine Neuverlegung, die insgesamt 5.800 Euro gekostet hätte. Der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C 65/09) wies auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit hin und erklärte, die Kostenerstattung könne auf den Wert des vertragsgemäß gelieferten Verbrauchsgutes beschränkt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Tritt durch eine gebrochene Fußbodenfliese Asbest aus, dann besteht die Gefahr einer Gesundheitsschädigung. Der Gebrauchswert einer Mietwohnung wird auf diese Weise spürbar gemindert. Deswegen entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 419/10) auf eine zehnprozentige Mietminderung bis zur Behebung des Schadens. Das waren im konkreten Fall immerhin 77 Euro pro Monat.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/rund-um-die-fliese/">Rund um die Fliese</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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