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	<title>Schadenfall</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Schadenfall</title>
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		<title>Kfz-Versicherungswechsel: Damit man im Schadenfall nicht draufzahlt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2015 11:07:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr im Spätherbst haben viele Millionen deutsche Autofahrer die Chance zum Wechsel ihrer Kfz-Versicherung. "Weil die allermeisten Jahresverträge zum 31. Dezember ablaufen, ist der 30. November der entsprechende Stichtag für die Kündigung", erklärt Oliver Schönfeld, Fachjournalist beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kfz-versicherungswechsel-damit-man-im-schadenfall-nicht-draufzahlt/">Kfz-Versicherungswechsel: Damit man im Schadenfall nicht draufzahlt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Jedes Jahr im Spätherbst haben viele Millionen deutsche Autofahrer die Chance zum Wechsel ihrer Kfz-Versicherung. &#8222;Weil die allermeisten Jahresverträge zum 31. Dezember ablaufen, ist der 30. November der entsprechende Stichtag für die Kündigung&#8220;, erklärt Oliver Schönfeld, Fachjournalist beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Bei einer Beitragserhöhung des bisherigen Versicherers könne man sogar noch innerhalb eines Monats nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung kündigen. Wechselwillige Autofahrer, so Schönfeld, sollten allerdings keinesfalls nur auf den Preis der Police achten &#8211; es komme vor allem auch auf die Leistungen des Tarifs und den Kundenservice an.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eigenschäden können in der Haftpflicht mitversichert sein</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer beispielsweise mit dem Familienauto eine Delle in den vor der Garage stehenden Zweitwagen fährt, kann bei der Schadenregulierung eine böse Überraschung erleben: Die Haftpflichtversicherung des Familienwagens ist für einen solchen Eigenschaden generell nicht zuständig. Einige Versicherungen haben auf diese &#8222;Lücke&#8220; reagiert und zahlen auch für solche Eigenschäden &#8211; wie etwa die Kfz-Haftpflicht der DEVK im Komfort- und Premium-Schutz.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein anderes klassisches Beispiel für einen Eigenschaden ist der Fall, dass man beim Rangieren mit dem Auto die Einfahrt oder Garage beschädigt. Allein die Reparatur eines defekten Garagentors beläuft sich schnell auf einen vierstelligen Betrag. &#8222;In unseren Tarifen würde für den Autobesitzer eine Selbstbeteiligung von 500 Euro fällig werden, den Rest des Schadens übernehmen wir bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro pro Jahr&#8220;, erläutert Peter Boecker, Leiter der Abteilung Kraftfahrtschaden der DEVK.</p>
<figure id="attachment_17218" aria-describedby="caption-attachment-17218" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-17218" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/csm_93524.rgb_3e3f6f2819.jpg" alt="Foto: djd/DEVK" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/csm_93524.rgb_3e3f6f2819.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/csm_93524.rgb_3e3f6f2819-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/csm_93524.rgb_3e3f6f2819-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-17218" class="wp-caption-text">Foto: djd/DEVK</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Autoinhaltsversicherung als Teil der Kasko</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Lederjacke, Sonnenbrille, CDs &#8211; in einem Pkw sammeln sich über die Zeit einige Werte an. Mit der Autoinhaltsversicherung kann man das Innenleben des Fahrzeugs absichern &#8211; und zwar nicht nur im Alltag, sondern auch auf Reisen. Im Komfort-Schutz der DEVK sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis zu einem Wert von 500 Euro versichert, im Premium-Schutz sogar bis zu 1.000 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wechselbonus von zehn Prozent</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bei der DEVK macht sich ein Wechsel im Übrigen besonders bezahlt. Wer bis zum 31. Dezember 2015 eine Kfz-Versicherung für Pkw mit Vertragsbeginn 1. Januar 2016 abschließt, darf sich über einen Wechselbonus in Höhe von zehn Prozent auf den Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsbeitrag freuen. Bundesweit arbeitet der Kölner Versicherer mit rund 6.000 Partnerwerkstätten zusammen, 70 Prozent davon sind Markenwerkstätten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>Promille, Narrenfreiheit und das Ende vom Lied</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/promille-narrenfreiheit-und-das-ende-vom-lied/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2015 13:21:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Saarbrücken. Jeder zehnte Karnevalist gibt zu, im Feiertrubel schon einmal etwas kaputt gemacht zu haben. Wer unter starkem Alkoholeinfluss in einen Schadenfall verwickelt ist, muss davon ausgehen, dass die Versicherungsleistung versagt oder gekürzt wird.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Saarbrücken. Jeder zehnte Karnevalist gibt zu, im Feiertrubel schon einmal etwas kaputt gemacht zu haben. Wer unter starkem Alkoholeinfluss in einen Schadenfall verwickelt ist, muss davon ausgehen, dass die Versicherungsleistung versagt oder gekürzt wird.</p>
<p style="text-align: justify">Wieverfastelovend, Schmutziger Donnerstag oder Weiberfasching: Egal, wie der Tag genannt wird &#8211; er läutet die heiße Phase der fünften Jahreszeit ein. Ab dann haben Karnevalsumzüge, Maskenbälle und ausgelassene Stimmung Hochkonjunktur. Manchmal hat der Spaß jedoch ungeahnte Folgen. So hat jeder zehnte Jeck (9 Prozent) in der Faschingslaune schon einmal versehentlich etwas kaputt gemacht. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Doch auch Narrenfreiheit hat ihre Grenzen: Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Karnevalbegeisterte wissen sollten.</p>
<figure id="attachment_9467" aria-describedby="caption-attachment-9467" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-9467" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/CosmosDirekt/Marc Lautenbacher/Thinkstock&quot;." width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9467" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/CosmosDirekt/Marc Lautenbacher/Thinkstock&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Unfälle im närrischen Treiben</p>
<p style="text-align: justify">Viele Faschingsfreunde lieben nicht nur das Verkleiden, auch das eine oder andere Gläschen gehört bei den meisten dazu und hebt bei manchen die Stimmung. Damit steigt zugleich das Unfallrisiko: Ob mit oder ohne Alkohol: 7 Prozent der Deutschen haben sich schon einmal im närrischen Treiben verletzt.</p>
<p style="text-align: justify">Die Karawane zieht weiter &#8211; am besten mit dem Taxi</p>
<p style="text-align: justify">Vier von 100 karnevalsbegeisterten Bundesbürgern (4 Prozent) geben zu, zur Karnevalszeit schon einmal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren zu sein. Zieht die Karawane weiter, sollte der durstige Sultan lieber zu Fuß gehen oder ein Taxi nehmen. &#8222;Wer betrunken in einen Autounfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz&#8220;, sagt Experte Bernd Kaiser. Aktuelle Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle liegt zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch um rund 25 Prozent höher als an anderen Tagen.</p>
<p style="text-align: justify">Zwischen Altweiberscherz und Sachbeschädigung</p>
<p style="text-align: justify">33 Prozent der Närrinnen haben an Weiberfastnacht schon einmal einem Kollegen oder einem Freund den Schlips abgeschnitten. Doch Brauchtum schützt vor Strafe nicht: &#8222;Beim Abschneiden einer Krawatte handelt es sich um vorsätzliche Sachbeschädigung &#8211; dafür kommt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht auf&#8220;, sagt Bernd Kaiser. &#8222;Wird jedoch im Karnevalstrubel fahrlässig das Kostüm einer anderen Person beschädigt, dann ist dies ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: CosmosDirekt.</p>
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