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	<title>Rechtsanwälte</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Rechtsanwälte</title>
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		<title>Gericht verurteilt erstmalig Bank wegen unzureichender Aufklärung über die Fehlerhaftigkeit des Prospektes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2016 13:01:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Topthema]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich Wölbern 04]]></category>
		<category><![CDATA[HAHN]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietanpassungsmöglichkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Prospektprüfungsgutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - HAHN Rechtsanwälte hat am 10. Dezember 2015 das erste positive Urteil wegen des fehlerhaften Prospektes zum Frankreich Wölbern 04 für ein Kölner Ehepaar erstritten. Das Landgericht Hamburg sieht den Prospekt in drei wesentlichen Punkten für fehlerhaft an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/gericht-verurteilt-erstmalig-bank-wegen-unzureichender-aufklaerung-ueber-die-fehlerhaftigkeit-des-prospektes/">Gericht verurteilt erstmalig Bank wegen unzureichender Aufklärung über die Fehlerhaftigkeit des Prospektes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; HAHN Rechtsanwälte hat am 10. Dezember 2015 das erste positive Urteil wegen des fehlerhaften Prospektes zum Frankreich Wölbern 04 für ein Kölner Ehepaar erstritten. Das Landgericht Hamburg sieht den Prospekt in drei wesentlichen Punkten für fehlerhaft an. Dabei wird insbesondere auf die Frage der Haftung, die fehlenden Non recourse-Klauseln sowie die Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht abgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht ist der Auffassung, dass der Prospekt gravierende evidente Mängel aufweist. Mit bankkritischem Sachverstand wären diese ohne weiteres erkennbar gewesen, ohne dass in wesentliche Verträge hätte Einsicht genommen werden müssen. Das Landgericht ist insoweit der Argumentation von Rechtsanwalt Kai-Axel Faulmüller von HAHN Rechtsanwälte vollumfänglich gefolgt.</p>
<figure id="attachment_19514" aria-describedby="caption-attachment-19514" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720.jpg" rel="attachment wp-att-19514"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-19514" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-150x100.jpg" alt="Quelle: pixabay" width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-768x512.jpg 768w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-660x440.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720.jpg 960w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-19514" class="wp-caption-text">Quelle: pixabay</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die beratende Bank habe im Falle einer Beteiligung mit Auslandsbezug eine besonders tiefgehende Prüfung vorzunehmen und auf eine Empfehlung zu verzichten, wenn sie die Anlage nicht überprüft hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht habe den Vortrag der Kläger auch insoweit als erheblich angesehen, so Anwalt Faulmüller weiter, als auch das erstellte und seitens der Banken verwendete Prospektprüfungsgutachten auffällige Unklarheiten und irreführende Darstellungen der Risikoangaben aufweist. Dass die Bank die Beteiligung gleichwohl in ihr Beratungsprogramm aufgenommen habe, lasse sich nur mit einer fehlenden kritischen Prüfung von Prospekt und Gutachten erklären, so das Gericht.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass die Kläger die Anlage in Kenntnis der Fehler gezeichnet hätten, sieht das Landgericht als vollkommen lebensfremd an. &#8222;Das Urteil stellt einen wichtigen Durchbruch für die Investoren des Wölbern Frankreich 04 dar. Aus den uns bekannten über 400 Beratungen wurden diese Prospektfehler nicht in einem einzigen Beratungsgespräch angesprochen&#8220;, so Faulmüller, &#8222;so dass die Entscheidungsgründe auf sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim Wölbern Frankreich 04 übertragbar sind.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Diejenigen der 3.200 Anleger, die die Zeichnung der Beteiligung über eine Bank oder einen freien Berater vorgenommen haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies sollte allerdings nur über eine mit dem Sachverhalt vertraute und spezialisierte Kanzlei erfolgen. Beim Wölbern Frankreich 04 vertritt HAHN Rechtsanwälte bereits 350 Mandanten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Geld zurück mit Mahnbescheid</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Oct 2013 07:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/">Geld zurück mit Mahnbescheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<ul>
<li>das gerichtliche Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides</li>
<li>das normale zivilrechtliche Klageverfahren</li>
</ul>
<p>Für welches Verfahren sich ein Gläubiger entscheidet, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist häufig der einfachste und kostengünstigste Weg, um Schuldner, von denen es <a href="http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article121052775/So-tief-stecken-die-Deutschen-in-der-Schuldenfalle.html" target="_blank">in Deutschland über drei Millionen</a> gibt, zur Zahlung zu bewegen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid dient der schnellen Vollstreckung unstrittiger Ansprüche, die zumeist Geldanforderungen umfassen. Die Voraussetzungen für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind die Folgenden:</p>
<ul>
<li>Die Forderung kann durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke nachgewiesen werden. Die Schulden müssen einsehbar sein.</li>
<li>Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, da der Mahnbescheid ansonsten nicht zugestellt werden kann. Sollte die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht bekannt sein, erweist sich die Erhebung einer Klage in dieser Situation als die bessere Alternative.</li>
<li>Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Oft werden insgesamt drei Zahlungserinnerungen bzw. Abmahnungen ausgestellt, bis schließlich in der letzten Abmahnung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht wird.</li>
</ul>
<h2>Mahnbescheid beantragen</h2>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/?attachment_id=4960" rel="attachment wp-att-4960"><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-4960" alt="489504_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio de fuer mahnbescheide.de" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/10/489504_web_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio-de-fuer-mahnbescheide.de_1-150x109.jpg" width="150" height="109" /></a>Der gerichtliche Mahnbescheid darf nicht verwechselt werden mit bloßen außergerichtlichen Mahnungen, wie sie von Unternehmen, Rechtsanwälten oder Inkassobüros verschickt werden. Auch eine Zahlungserinnerung hat nicht die gleiche Gültigkeit wie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Wer ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebt, muss beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides einreichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Bild: © Thorben Wengert  / pixelio.de</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mittlerweile ist es allerdings möglich, den Mahnbescheid <a href="https://www.mahnbescheide.de/" target="_blank">via Online-Formular bei Mahnbescheide.de</a> zu beantragen, wobei der Antrag zuvor geprüft und schließlich an das Mahngericht weitergeleitet wird. Wenn man möchte, kann man sogar für das gesamte Mahnverfahren Hilfestellung beanspruchen.<br />
Das Mahngericht prüft den eingereichten Antrag auf formale Richtigkeit und muss, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den Mahnbescheid unverzüglich erlassen. Der Schuldner hat nach Einsendung des Mahnbescheides zwei Wochen Zeit, gegen das Schreiben Widerspruch einzulegen.</p>
<h2>Zwangsvollstreckung kommt mit Vollstreckungsbescheid</h2>
<p>Der Gläubiger kann nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids einen Antrag auf den Vollstreckungsbescheid stellen, der die Zwangsvollstreckung gestattet. Wird von Seiten des Schuldners Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingereicht, wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren. Der Gläubiger steht dann in der Pflicht, seine Forderung zu begründen. Nur dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann ein Schuldner Einspruch einlegen, der im gerichtlichen Mahnfahren überprüft werden muss. Das gerichtliche Mahnverfahren kann mit einem Einspruch nicht mehr aufgehalten werden, sondern höchstens zur Klärung der Streitsache beitragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/">Geld zurück mit Mahnbescheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Gesetzliche Erbfolge, Testament und Erbvertrag: Vorsorge für den Erbfall treffen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Feb 2013 11:12:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Alles Wichtige dazu erfährt man bei Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, aber beispielsweise auch bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen/">Gesetzliche Erbfolge, Testament und Erbvertrag: Vorsorge für den Erbfall treffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Alles Wichtige dazu erfährt man bei Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, aber beispielsweise auch bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken.</p>
<p>Wer erbt, bestimmt zunächst das Gesetz. Bei der gesetzlichen Erbfolge wird der Erblasser in erster Linie von seinen Abkömmlingen &#8211; den Erben erster Ordnung &#8211; beerbt. Das Recht lässt aber auch eine individuelle Regelung zu. Ein privates Testament etwa wird durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen einem Notar gegenüber mündlich oder man übergibt ihm eine entsprechende Schrift. &#8222;Im Gegensatz zum privaten Testament muss diese nicht von Hand geschrieben sein&#8220;, betont Arndt Kalkbrenner vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).</p>
<p>Eine weitere Option ist der Erbvertrag zwischen Erblasser und Erben. Er bietet ebenso viele Gestaltungsmöglichkeiten wie ein Testament. Erbverträge müssen vor dem Notar geschlossen werden. Da es sich um echte Verträge handelt, können sie vom Erblasser alleine nicht widerrufen oder geändert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen-4745.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-64780" rel="attachment wp-att-4746"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-4746" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 64780" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken.jpg" width="600" height="400" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken.jpg 600w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><strong><em>Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Foto: djd/BV Volksbanken</em></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen/">Gesetzliche Erbfolge, Testament und Erbvertrag: Vorsorge für den Erbfall treffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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